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Rechtsprechung
   LG Berlin, 09.09.2003 - 86 T 856/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24647
LG Berlin, 09.09.2003 - 86 T 856/03 (https://dejure.org/2003,24647)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2003 - 86 T 856/03 (https://dejure.org/2003,24647)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2003 - 86 T 856/03 (https://dejure.org/2003,24647)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 158
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 20 W 26/16

    Grundbuch: Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers

    Danach wird verbreitet vertreten, dass in dem - auch hier vorliegenden - Fall, in dem zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch zunächst eingetragen, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist, das Grundbuchamt sodann nicht ohne weiteres von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen kann, vielmehr ihm diese in der Form des § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. etwa OLG Celle FGPrax 2015, 154, [OLG Celle 16.04.2015 - 4 W 57/15] zitiert nach juris, neben weiteren mit ablehnender Anm. von Kesseler DNotZ 2015, 773, und - ebenfalls ablehnend - von Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 365, zitiert nach juris, mit ablehnender Anm. von Kreuzer MittBayNot 2015, 163; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.08.2013, 9 W 323/13, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG MittBayNot 2013, 76, zitiert nach juris, mit Anmerkung von Reul MittBayNot 2013, 16; vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 206; LG Köln ZInsO 2013, 198; LG Berlin Rpfleger 2004, 158, [LG Berlin 09.09.2003 - 86 T 856/03] je zitiert nach juris;… so auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand 01.09.2015, Sonderbereich "Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren" Rz. 63;… zweifelnd: Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rz. 62).

    Entgegen der oben zitierten anderweitigen Rechtsauffassung (ausdrücklich etwa LG Berlin Rpfleger 2004, 158 [LG Berlin 09.09.2003 - 86 T 856/03] ; vgl. auch Brandenburgisches OLG MittBayNot 2013, 76; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 365) wird angesichts der dadurch veränderten Grundbuchlage die tatsächliche Vermutung dafür, dass der eingetragene Berechtigte - und nicht der Insolvenzverwalter - auch verfügungsbefugt ist, dann nicht (mehr) allein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. dessen Fortdauer widerlegt.

  • OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 5 Wx 114/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Formerfordernis für den Nachweis der Insolvenzfreigabe …

    17 Für das Grundbuchverfahren ergibt sich daraus, worauf das Grundbuchamt unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung zutreffend hingewiesen hat (LG Berlin, Beschlüsse vom 15.07.2003 - 86 T 549/03 - sowie vom 09.09.2003 - 86 T 856/03 - OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2011 - 12 Wx 14/11 -), dass die Funktion des Insolvenzvermerks sich darauf beschränkt, den nach § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB geschützten öffentlichen Glauben des Grundbuchs an die unbeschränkte Verfügungsmacht des eingetragenen Eigentümers über den Gegenstand zu zerstören (…Uhlenbruck, InsO, 4. Aufl., § 4, Rn. 17).
  • KG, 21.11.2011 - 1 W 652/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Verfügungsbefugnis eines Insolvenzverwalters

    Es wird aber auch die Ansicht vertreten, die Vorlage einer beglaubigten Abschrift genüge, wenn ein Notar bestätige, dass die Urschrift bei Abgabe der betreffenden Grundbucherklärung oder jedenfalls zeitnah zu der beantragten Eintragung vorgelegen habe (LG Berlin, Beschluss vom 9. September 2003 - 86 T 856/03 - Juris;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 3138;… Hertel, in: Meikel, a.a.O., § 29, Rdn. 98).
  • OLG Naumburg, 18.06.2013 - 12 Wx 8/13

    Grundbucheintragung: Form der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters; …

    Aus dem Fehlen des Vermerks folgt daher nicht, dass die Verfügungsbefugnis des Verwalters nicht oder nicht mehr besteht (…z. B. Münchener Kommentar/Schmahl, Rn. 63 zu § 32 InsO; LG Berlin Rpfleger 2004, 158).
  • AG Rostock, 01.04.2004 - 60 IN 841/03

    Anwendung von § 878 BGB auf Verfügungen des Insolvenzverwalters

    Vielmehr ist es jedoch zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters ausreichend, wenn dieser die Fortdauer seiner Bestallung durch die in Urschrift vorgelegte Bescheinigung des Insolvenzgerichts bzw. durch eine beglaubigte Abschrift derselben nachweist, wenn der Notar zugleich bescheinigt, dass die Hauptschrift bei - bzw. nach - Abgabe der betreffenden Grundbucherklärung oder jedenfalls zeitnah zu der beantragten Eintragung vorgelegen hat (LG Berlin Rpfleger 2004, 158 ).
  • LG Berlin, 20.04.2004 - 86 T 340/04

    Antrag auf Berichtigung von Grundbüchern für im Beschlusseingang näher …

    Es ist nicht erforderlich, die Fortdauer der Bestellung des erklärenden Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter in der Form des § 29 GBO nachzuweisen, da es ausreicht, wenn die durch die Eröffnung der Insolvenzverfahren bestehendetatsächliche Vermutung für die Verfügungs- und Bewilligungsbefugnis des Insolvenzverwalters (st. Rspr. der Kammer, z.B. Beschluss vom 9. September 2003 - 86 T 856/03 -) ausgeräumt ist.
  • LG Köln, 09.01.2004 - 29 T 243/02

    Unzulässigkeit der Beschwerde nach § 15 BNotO gegen Festsetzung der …

    Vielmehr ist es jedoch zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters ausreichend, wenn dieser die Fortdauer seiner Bestallung durch die in Urschrift vorgelegte Bescheinigung des Insolvenzgerichts bzw. durch eine beglaubigte Abschrift derselben nachweist, wenn der Notar zugleich bescheinigt, dass die Hauptschrift bei - bzw. nach - Abgabe der betreffenden Grundbucherklärung oder jedenfalls zeitnah zu der beantragten Eintragung vorgelegen hat (LG Berlin Rpfleger 2004, 158 ).
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