Rechtsprechung
| BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45 Abs. 3; ZPO § 767
Anforderungen an die Eindeutigkeit eines Vollstreckungstitels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage bezüglich der Geltendmachung des Einwands eines Schuldners, die Gläubigerbezeichnung in einem gegen ihn gerichteten Titel sei nicht eindeutig genug; Anforderungen an die Bezeichnung der Partei im Zwangsvollstreckungsverfahren; ...
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - 40 UR II 115/02
- LG Traunstein, 09.03.2004 - 4 T 4637/03
- BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Papierfundstellen
- Rpfleger 2004, 692
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Gläubiger sind dann die bei Verfahrensbeginn im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer (…Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 45 Rn. 74) mit Ausnahme des Antragstellers als Schuldner der Wohngeldforderung (siehe BGH FGPrax 1998, 216; BGHZ 142, 290).Der Anspruch richtet sich auf eine an die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich zu erbringende unteilbare Leistung (vgl. § 432 BGB; siehe auch BGHZ 142, 290).
- BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76
Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe …
Auszug aus BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Der Senat hat in seinen den Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 16. und 21.6.2004 (2Z BR 085/04 und 2Z BR 086/04) ausgeführt, dass jedenfalls für die wirksame Verfahrenseinleitung die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (siehe auch BGH NJW 1977, 1686 f.; WE 1990, 84).Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist (BGH NJW 1977, 1686).
- BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 126/85
Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel; Voraussetzungen für die Erteilung der …
Auszug aus BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Die Zwangsvollstreckung ist nicht unzulässig, wenn im Vollstreckungstitel als Gläubiger die Wohnungseigentümer nur mit einer Sammelbezeichnung angegeben sind, sofern der zu vollstreckende Anspruch auf eine an die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich zu erbringende Leistung gerichtet ist und die Gläubiger bei der Vollstreckung durch den Verwalter vertreten werden (wie BayObLG NJW-RR 1986, 564).Es kann auch noch nachträglich um eine Eigentümerliste ergänzt werden, die diejenigen Personen namentlich ausweist, die die Wohnungseigentümer waren, als der Antrag anhängig gemacht wurde (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 564 f.).
- BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01
Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung; …
Auszug aus BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Etwas anderes gilt nur, wenn mit dem formellen Einwand, der titulierte Anspruch sei nicht vollstreckungsfähig, zugleich weitere materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Titel selbst verbunden werden (vgl. BGH NJW-RR 2004, 472). - BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02
Geltendmachung der fehlenden Vollstreckbarkeit einer Urkunde im Rahmen einer …
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97
Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Gläubiger sind dann die bei Verfahrensbeginn im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer (…Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 45 Rn. 74) mit Ausnahme des Antragstellers als Schuldner der Wohngeldforderung (siehe BGH FGPrax 1998, 216; BGHZ 142, 290). - BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Der Senat hat in seinen den Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 16. und 21.6.2004 (2Z BR 085/04 und 2Z BR 086/04) ausgeführt, dass jedenfalls für die wirksame Verfahrenseinleitung die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (siehe auch BGH NJW 1977, 1686 f.; WE 1990, 84). - BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 133/99
Wirkung des Vollstreckungsabwehrantrags gegenüber den Rechtsnachfolger des …
Auszug aus BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
2 Z 91/89|OLG Köln; 23.08.1989; 16 Wx 79/89">NJW-RR 1990, 26; NZM 2000, 304). - BayObLG, 21.06.2004 - 2Z BR 86/04
Auszug aus BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Der Senat hat in seinen den Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 16. und 21.6.2004 (2Z BR 085/04 und 2Z BR 086/04) ausgeführt, dass jedenfalls für die wirksame Verfahrenseinleitung die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (siehe auch BGH NJW 1977, 1686 f.; WE 1990, 84).
- OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04
Wohnungseigentumsverfahren: Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft als …
2 Z 22/87">MDR 1987, 765; Rpfleger 2004, 692; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, Vorbem zu §§ 43 WEG Rz. 24).Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist (BayObLG Rpfleger 2004, 692; BGH NJW 1977, 1686).
Insofern war - davon sind die Vorinstanzen im Ergebnis zutreffend ausgegangen - das Rubrum berichtigungsfähig (vgl. BayObLG Rpfleger 2004, 692).
- OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 138/04
Wohnungseigentum: Wirksame Verfahrenseinleitung durch unmissverständliche …
2 Z 22/87">MDR 1987, 765; Rpfleger 2004, 692; DWE 2004, 138; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, Vorbem zu §§ 43 WEG Rz. 24).Notwendig und ausreichend ist es insoweit, die Beteiligten so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffenden Beteiligten ermittelbar sind (…Senat, a.a.O.; BayObLG Rpfleger 2004, 692; BGH NJW 1977, 1686).
- LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07
Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?
2 Z 22/87">MDR 1987, 765 ; Rpfleger 2004, 692 ; DWE 2004, 138; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, Vorbem. zu §§ 43 WEG Rz. 24).
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