Rechtsprechung
| OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
StGB § 68 f Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68f Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den automatischen Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe; Verwirkung einer Einheitsjugendstrafe; Anordnung von Sicherheitsverwahrung bei Einbeziehung einer zweijährigen Einzelstrafe wegen ...
Verfahrensgang
- LG Dresden, 16.02.2004 - StVK 109/04
- OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 153 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 107
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- OLG München, 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Schließlich vermeidet die hier befürwortete Auslegung auch die auftretenden Schwierigkeiten beim Zusammentreffen von Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten in einer Gesamtstrafe, weil die nach der Gegenmeinung dann notwendige, im Einzelnen aber sehr problematische Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe entfällt (vgl. zu dieser Lösungsvariante OLG München NStZ 1984, 314 ff. mit Anm. Bruns; OLG München NStZ-RR 2002, 183).In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart Justiz 2003, 267 ff.) vertritt der Senat die Ansicht, dass diese Grundsätze auch im Jugendstrafrecht Anwendung finden müssen (ebenso OLG Hamm NStZ-RR 1998, 61; zur Gegenmeinung vgl. OLG München NStZ-RR 2002, 183).
- OLG Naumburg, 20.07.1994 - 2 Ws 36/94
Verbüßung einer Freiheitsstrafe; Führungsaufsicht; Gesamtstrafe; Vorsatztat; …
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Die Vorschriften, die in ihrer heutigen Fassung beide auf das zweite Strafrechtsreformgesetz zurückgehen und auch durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 insoweit unverändert geblieben sind, wurden bewusst unterschiedlich ausgestaltet (vgl. hierzu auch OLG Naumburg MDR 1995, 85 m.w.N.).Zwar kann entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg (MDR 1995, 85) keines der beiden sich aus der Doppelfunktion (vgl. BVerfG NStZ 1981, 21) des § 68 f Abs. 1 StGB ergebenden Gesetzesziele als vorrangig bewertet werden.
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Schließlich stellt § 56 Abs. 2 StGB - auch nach redaktioneller Überarbeitung und Neufassung - bei der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters weiterhin ersichtlich auf die Einzeltaten ab, wie die Bezugnahme auf Abs. 1 dieser Vorschrift zeigt ("seiner Tat", "Verhalten nach der Tat"); vgl. BGH NStZ 1987, 21 mit Hinweis auf BT-Drucks. 10/2710, S. 10 und 11; zur früheren Fassung: BGHSt 25, 142; BGH NJW 1981, 409 ff.
- BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Zwar kann entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg (MDR 1995, 85) keines der beiden sich aus der Doppelfunktion (vgl. BVerfG NStZ 1981, 21) des § 68 f Abs. 1 StGB ergebenden Gesetzesziele als vorrangig bewertet werden. - BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86
Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen …
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Schließlich stellt § 56 Abs. 2 StGB - auch nach redaktioneller Überarbeitung und Neufassung - bei der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters weiterhin ersichtlich auf die Einzeltaten ab, wie die Bezugnahme auf Abs. 1 dieser Vorschrift zeigt ("seiner Tat", "Verhalten nach der Tat"); vgl. BGH NStZ 1987, 21 mit Hinweis auf BT-Drucks. 10/2710, S. 10 und 11; zur früheren Fassung: BGHSt 25, 142; BGH NJW 1981, 409 ff. - BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73
Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe - …
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Schließlich stellt § 56 Abs. 2 StGB - auch nach redaktioneller Überarbeitung und Neufassung - bei der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters weiterhin ersichtlich auf die Einzeltaten ab, wie die Bezugnahme auf Abs. 1 dieser Vorschrift zeigt ("seiner Tat", "Verhalten nach der Tat"); vgl. BGH NStZ 1987, 21 mit Hinweis auf BT-Drucks. 10/2710, S. 10 und 11; zur früheren Fassung: BGHSt 25, 142; BGH NJW 1981, 409 ff. - OLG Hamm, 08.06.1995 - 3 Ws 248/95
Führungsaufsicht, Gesamtfreiheitsstrafe, Einzelstrafe
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Verfassungsrechtlich notwendig ist aber, dass bereits mit Erlass des rechtskräftigen Urteils feststehen muss, welche Rechtsfolgen eintreten (zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 1995 - 3 Ws 248/95 -, Leitsatz abdruckt in StV 1996, S. 48; OLG Hamm NStZ 1996, 407 f.). - OLG Stuttgart, 11.11.2002 - 4 Ws 255/02
Jugendstrafrecht: Anordnung von Führungsaufsicht nach Verbüßung einer …
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart Justiz 2003, 267 ff.) vertritt der Senat die Ansicht, dass diese Grundsätze auch im Jugendstrafrecht Anwendung finden müssen (ebenso OLG Hamm NStZ-RR 1998, 61; zur Gegenmeinung vgl. OLG München NStZ-RR 2002, 183). - OLG Dresden, 13.12.1999 - 2 Ws 641/99
Gesamtstrafe; Führungsaufsicht; Entlassung; Strafvollzug
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Für das Erwachsenenstrafrecht hat der Senat schon mehrfach entschieden, dass es für den "automatischen" Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes Voraussetzung ist, dass einer vollständig verbüßten Gesamtfreiheitsstrafe wenigstens eine wegen einer Vorsatztat verhängte Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren zugrundeliegen muss (vgl. nur Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 2 Ws 641/99 -). - OLG Hamm, 04.09.1997 - 4 Ws 472/97
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart Justiz 2003, 267 ff.) vertritt der Senat die Ansicht, dass diese Grundsätze auch im Jugendstrafrecht Anwendung finden müssen (ebenso OLG Hamm NStZ-RR 1998, 61; zur Gegenmeinung vgl. OLG München NStZ-RR 2002, 183). - OLG Hamm, 28.11.1995 - 4 Ws 370/95
- OLG München, 26.01.1984 - 1 Ws 585/83
- OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19
Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren
Zwar wird, worauf sich auch der Verurteilte bezieht, die Verbüßung einer Jugendstrafe nicht ausdrücklich in § 68f Abs. 1 S. 1 StGB genannt, es entspricht aber der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass diese Norm auch auf den Fall der Verbüßung von Jugendstrafe zu erstrecken ist (siehe OLG Bamberg…, Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 637/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 94; OLG Celle…, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15, juris Rn. 3, StV 2016, 716; OLG Dresden, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 4 ff., Rpfleger 2005, 107; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.12.2013 - III-3 Ws 389/13, juris Rn. 3; OLG Jena…, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 Ws 179/16, juris Rn. 8; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.;… siehe auch BeckOK-v. Heintschel-Heinegg, Ed. 41, § 68f StGB Rn. 8;… Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 4;… LK-Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 11;… MK-Groß, 3. Aufl., § 68f StGB Rn. 5;… Ostendorf, 10. Aufl., § 7 JGG Rn. 14;… Schönke/Schröder-Kinzing, 30. Aufl., § 68f StGB Rn. 4a).Vor der Neufassung des § 68f Abs. 1 StGB war in der Rechtsprechung ebenfalls auch umstritten, ob bei einer Anwendung dieser Norm auf die Dauer der Einheitsjugendstrafe abzustellen war oder auf die verwirkte Jugendstrafe für gedachte einzelne Taten (für die erstere Auffassung siehe OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183;… anders dagegen OLG Bamberg, 14.10.1999 - Ws 584/99, juris Rn. 9 ff., NStZ-RR 2000, 81; OLG Dresden, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 18, Rpfleger 2005, 107; OLG Jena…, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.1990 - 604 Qs 29/90, juris Ls., StV 1990, 508).
- LG Berlin, 06.08.2007 - 509 Qs 36/07
Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei vollständiger …
Die vor der erfolgten Gesetzesänderung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 25. Februar 2002, 1 Ws 1040/01; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. November 2002, 4 Ws 255/2002; OLG Dresden, Beschluss vom 31. August 2004, 2 Ws 183/04; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2002, 1 Ws 48/05; anders nach der nunmehrigen Gesetzesänderung AG Hameln, Beschluss vom 7. Juni 2007, 13 VRJs 959/04) und in der Literatur (…Eisenberg, JGG, 11. Auflage 2006, § 7 JGG Rn.33;… Brunner/Dölling, JGG, 11. Auflage 2002, § 7 JGG Rn.8ff.;… Ostendorf, JGG, 5. Auflage 2000 § 7 JGG Rn.14) nahezu einhellig anerkannte generelle Anwendung von § 68 f Abs. 1 StGB auch im Jugendstrafrecht dürfte insoweit von maßgeblicher Bedeutung gewesen sein.
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