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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.08.2004

Rechtsprechung
   LG Hagen, 12.10.2004 - 3 T 28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14091
LG Hagen, 12.10.2004 - 3 T 28/04 (https://dejure.org/2004,14091)
LG Hagen, Entscheidung vom 12.10.2004 - 3 T 28/04 (https://dejure.org/2004,14091)
LG Hagen, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 3 T 28/04 (https://dejure.org/2004,14091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 21
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LG Münster, 18.10.1988 - 5 T 823/88
    Auszug aus LG Hagen, 12.10.2004 - 3 T 28/04
    Art. 116 EGBGB schließt vielmehr die Anwendung des Art. 115 EGBGB auch für solche selbständigen Reallasten aus, die inhaltlich der in § 1021 Abs. 1 BGB geregelten Unterhaltungspflicht entsprechen ( so auch LG N, Rpfleger 1989, 56, 57 m. w. N.).
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dejure.org Übersicht LG Hagen

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.08.2004 - 2Z BR 122/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5162
BayObLG, 11.08.2004 - 2Z BR 122/04 (https://dejure.org/2004,5162)
BayObLG, Entscheidung vom 11.08.2004 - 2Z BR 122/04 (https://dejure.org/2004,5162)
BayObLG, Entscheidung vom 11. August 2004 - 2Z BR 122/04 (https://dejure.org/2004,5162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GBO § 22

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 22
    Verwechslung von dienendem und herrschendem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22
    Rechtliches Gehör im Grundbuchberichtigungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anhörung des Beeinträchtigten im Grundbuchberichtigungsverfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Berichtigung bei falsa demonstratio

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von rechtlichem Gehör im Antragsverfahren auf Grundbuchberichtigung aufgrund eines Unrichtigkeitsnachweises; Folgen einer durch Bezugnahme auf eine notarielle Bewilligungsurkunde zum Inhalt des Grundbuchs gewordene unrichtige Bezeichnung der Grundstücke; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 21
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

    Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei …

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 2Z BR 122/04
    b) Eine unrichtige Bezeichnung der von den Beteiligten übereinstimmend gewollten dienenden und herrschenden Grundstücke im notariellen Vertrag ist zwar materiell-rechtlich insofern unschädlich, als sich die Einigung auf das in Wirklichkeit Gewollte bezieht (BGH DNotZ 2001, 846;… vgl. Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 925 Rn. 14;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 13. Aufl. Rn. 875).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 2Z BR 122/04
    Umstände außerhalb der Eintragung und der in ihr in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378).
  • BayObLG, 23.06.1988 - BReg. 2 Z 47/88

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Bestellung von Dienstbarkeiten zur Sicherung …

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 2Z BR 122/04
    Die Erkennbarkeit für jedermann verlangt nicht Erkennbarkeit durch Einsicht ins Grundbuch und die Grundakten; vielmehr bezieht sie sich gerade auf andere Erkenntnismittel, wie etwa Feststellung des bestehenden Zustands im Zeitpunkt der Eintragung (BayObLG DNotZ 1989, 568 f.).
  • OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 70/08

    Grunddienstbarkeitsbestellung auf einem unrichtig bezeichneten Grundstück, …

    Denn eine unrichtige Bezeichnung des von den Beteiligten übereinstimmend gewollten Belastungsobjekts ist materiell-rechtlich insofern unschädlich, als sich die Einigung auf das in Wirklichkeit Gewollte bezieht (sog. falsa demonstratio; BGH DNotZ 2001, 846; NJW 2002, 1038; NJW 2008, 331/332; BayObLG Rpfleger 2005, 21).

    Hiernach erscheint es dem Senat möglich, auch ohne Umdeutung (§ 140 BGB; siehe BayObLG DNotZ 1998, 295/297) bereits durch Auslegung der Grundbucherklärung den wahren Willen der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen (vgl. BayObLG Rpfleger 2005, 21).

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