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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 2 WF 233/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3865
OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 2 WF 233/04 (https://dejure.org/2005,3865)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2005 - 2 WF 233/04 (https://dejure.org/2005,3865)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 2 WF 233/04 (https://dejure.org/2005,3865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 94 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1; ; KostO § 94 Abs. 3; ; KostO § 131 Abs. 2; ; FGG § 13 a; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 20 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des Sachverständigen in einem Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der Bestimmung des zahlungspflichtigen Beteiligten; Anwendung des § 94 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 Kostenordnung (KostO) auf gerichtliche Auslagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1582 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 385
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 2 WF 233/04
    Die Bestimmung des § 94 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 KostO findet seit der Neufassung des Halbs. 2 der Bestimmung zum 01.01.2002, mit der das Wort "Gebühren" durch das Wort "Kosten" in Halbs. 2 ersetzt wurde, auch auf die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Sachverständigenkosten, Anwendung (wie OLG Koblenz, FamRZ 2004, 391, 392).

    Die Bestimmung des § 94 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 KostO findet seit der Neufassung des Halbs. 2 der Bestimmung zum 01.01.2002, mit der das Wort "Gebühren" durch das Wort "Kosten" in Halbs. 2 ersetzt wurde, nach der nunmehr wohl überwiegenden Meinung, die der Senat teilt, auch auf die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Sachverständigenkosten, Anwendung (…Korinthenberg/Lappe, KostO, 15. Aufl., § 94 Rdnr. 33;… Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 94 KostO Rdnr. 27; OLG Koblenz, FamRZ 2004, 391, 392; bereits früher: OLG Celle, FamRZ 1996, 1559; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1981, 76).

  • OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96

    Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 2 WF 233/04
    Die Bestimmung des § 94 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 KostO findet seit der Neufassung des Halbs. 2 der Bestimmung zum 01.01.2002, mit der das Wort "Gebühren" durch das Wort "Kosten" in Halbs. 2 ersetzt wurde, nach der nunmehr wohl überwiegenden Meinung, die der Senat teilt, auch auf die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Sachverständigenkosten, Anwendung (…Korinthenberg/Lappe, KostO, 15. Aufl., § 94 Rdnr. 33;… Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 94 KostO Rdnr. 27; OLG Koblenz, FamRZ 2004, 391, 392; bereits früher: OLG Celle, FamRZ 1996, 1559; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1981, 76).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1980 - 16 WF 10/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 2 WF 233/04
    Die Bestimmung des § 94 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 KostO findet seit der Neufassung des Halbs. 2 der Bestimmung zum 01.01.2002, mit der das Wort "Gebühren" durch das Wort "Kosten" in Halbs. 2 ersetzt wurde, nach der nunmehr wohl überwiegenden Meinung, die der Senat teilt, auch auf die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Sachverständigenkosten, Anwendung (…Korinthenberg/Lappe, KostO, 15. Aufl., § 94 Rdnr. 33;… Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 94 KostO Rdnr. 27; OLG Koblenz, FamRZ 2004, 391, 392; bereits früher: OLG Celle, FamRZ 1996, 1559; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1981, 76).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Dabei ist der fachgerichtlichen Rechtsprechung in Familienstreitigkeiten zufolge Zurückhaltung geboten; die Kostenbelastung bedarf besonderer Gründe im Einzelfall (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 2 WF 233/04 -, juris; zum vergleichbaren Anwendungsbereich von § 13a FGG Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 10 WF 22/05 -, FamRZ 2005, 2078).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2005 - 18 WF 269/04

    Entscheidung über die gerichtlichen Gebühren und Auslagen bei Antragsrücknahme in …

    Am Erlass einer Kostengrundentscheidung nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO (OLG Koblenz Rechtspfleger 2003, 693) besteht somit auch dann ein rechtschutzwürdiges Interesse, wenn zwar keine Gerichtsgebühr entstanden ist, für die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung von § 2 KostO jedoch eine Belastung mit gerichtlichen Auslagen in erheblichem Umfang zu erwarten steht (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 391; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 216 [Antragsrücknahme in einer Sorgerechtssache]; AG Löbau FPR 2004, 479 [Erledigung des Antrags auf Verbleibensanordnung]).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 8 WF 97/08

    Gerichtskosten in FGG-Familiensachen: Richterliche Ermessensausübung und …

    Nachdem die Vorschrift Gebühren und Auslagen i. S. v. § 1 KostO erfasst, ist es Aufgabe des Richters, im Rahmen einer Kostengrundentscheidung darüber zu befinden, welcher der Beteiligten nach billigem - pflichtgemäßem - Ermessen in welchem Umfang diese zu tragen hat (OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 229; OLGR Düsseldorf 2003, 347; OLG Koblenz Rpfleger 2003, 693; OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 385; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 234).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 5 UF 102/04

    Familiensache: Ansatz der Auslagen gegen den Beschwerdeführer bei unbegründeter …

    Die neuere Rechtsprechung, nach der in Kindessachen gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 Kostenordnung für Gerichtskosten einschließlich Auslagen nur derjenige haftet, den das Gericht dazu bestimmt (zur Neufassung der Vorschrift seit 1. Januar 2002), betrifft demzufolge durchweg Verfahren der ersten Instanz beim Familiengericht (OLG München, Beschluss vom 11. März 2005, Aktenzeichen 11 WF 665/05 - zitiert nach Juris - OLG München OLGR 2005, 308; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 216; 6. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, FamRZ 2005, 229; OLG Koblenz FamRZ 2004, 391).
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