Rechtsprechung
| OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1365 Abs. 1; GBO § 19
Keine Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Verfügung über Gesamtvermögen des Ehegatten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ermittlungspflicht des Grundbuchamts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Prüfungspflicht bei Ehegattenverfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht des Grundbuchamts zur Durchführung von Ermittlungen über die Vornahme von Verfügungen über das gesamte Vermögen des eine Eigentumsumschreibung bewilligenden Verkäufers in einem Grundstückskaufvertrag; Bestehen konkreter Anhaltspunkte für die Vornahme von ...
Verfahrensgang
- AG Kempten, 12.06.2006 - Grundbuch von Waltenhofen Blatt 3465
- LG Kempten, 13.10.2006 - 41 T 1381/06
- OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 810
- MDR 2007, 675
- DNotZ 2007, 381
- FamRZ 2007, 1884
- Rpfleger 2007, 259
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
So wurde vom Bundesgerichtshof die Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1960, 437), dass eine über ein Grundstück verfügende Person stets eine Erklärung des Inhalts abzugeben habe, sie sei unverheiratet oder besitze außer dem fraglichen Grundstück noch weiteres Vermögen, als nicht gerechtfertigt angesehen (BGH NJW 1961, 1301/1302). - BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88
Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks
Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei nicht derjenige der Grundbucheintragung, sondern derjenige der Vornahme des Verpflichtungsgeschäfts (BGHZ 106, 253/257). - BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62
Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung
Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
§ 1385 Abs. 1 BGB ist im Interesse der Rechtssicherheit eingrenzend dahingehend auszulegen, dass der Vertragspartner positive Kenntnis von dem bezeichneten Umstand hat (BGHZ 43, 174/177). - BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand …
Auszug aus OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
Das Grundbuchamt ist nämlich nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich der Senat anschließt, nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BayObLGZ 1987, 431/435 m.w.N.). - OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99
Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines …
- OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB
Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31 - sowie vom 25.07.2002 - 20 W 192/01 - dok. bei juris- und 09.09.2010 - 20 W 302/10 -), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259;… Senat, Beschluss v. 24.11.2011 - 20 W 380/11 - Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 394;… Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rdnr. 28 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 20 W 208/11
Entbehrlichkeit Ehegatten-Zustimmung bei Bewilligung der Auflassungsvormerkung
Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31- sowie vom 25.07.2002 -20 W 192/01- dok. bei juris- und 09.09.2010 -20 W 302/10-), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3394;… Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rn. 28 m. w. N.). - OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 59/09
Eintragung des Grundstückskäufers als Eigentümer: Prüfungsrecht des Grundbuchamts …
Allerdings muss das Grundbuchamt einen Antrag zurückweisen oder eine Zwischenverfügung erlassen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (OLG München - 32. Zivilsenat - FamRZ 2007, 1884). - OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - 3 Wx 178/14
Grundbuchsache - Verletzung gesetzlicher Vorschriften bei der Eintragung eines …
- OLG Frankfurt, 09.09.2010 - 20 W 302/10
Grundbuch: Prüfung der Voraussetzungen von § 1365 I 1 BGB
2 Z 125/87|BGH; 25.02.1988; I ZR 116/85|BFH; 10.02.1988; II R 145/85">NJW 1988, 1752; OLG München FamRZ 2007, 1884 und NJW-RR 2010, 523; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 31 und Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 192/01 - dok.
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