Rechtsprechung
| OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wohnungsgrundbuchverfahren: Zustimmungerfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger zur Aufhebung und Neubegründung von Sondernutzungsrechten
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 876, 877; GBO §§ 19, 29; WEG § 5 Abs. 4
Zustimmung von Grundpfandgläubigern bei Sondernutzungsrechten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufhebung eines Sondernutzungsrechts: Zustimmungserfordernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zustimmung bei Sondernutzungsrechten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufhebung von Sondernutzungsrechten: Zustimmung der Grundpfandgläubiger erforderlich? (IMR 2009, 316)
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 205
- ZMR 2009, 870
- Rpfleger 2009, 562
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09
Ist nach materiellem Recht für die Rechtsänderung die Zustimmung von Drittberechtigten wie etwa Grundpfandgläubigern notwendig, bedarf es grundbuchrechtlich auch deren Eintragungsbewilligung gemäß § 19 GBO (BGHZ 91, 343/347).Auf eine etwaige wirtschaftliche Gleichwertigkeit, wie etwa im Falle der Aufhebung und Neueinräumung eines Kfz-Stellplatzrechts bei der Wohnung Nr. 4 oder gar eine wirtschaftliche Verbesserung wie etwa bei der Wohnung Nr. 1, der drei neubegründete Sondernutzungsrechte zugeordnet wurden, kommt es bei dieser Fallgestaltung nicht an (vgl. BGHZ 91, 343).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09
Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, den aus der Rechtspraxis entwickelten Begriff zu definieren, versteht darunter aber offensichtlich das Recht, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer allein zu nutzen (BT-Drucks 16/887 S. 16; vgl. BGHZ 145, 158;… Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 13 Rn. 8).
- OLG Frankfurt, 14.11.2022 - 20 W 68/22
Erforderlichkeit der Zustimmung dinglich Berechtigter zur Aufhebung und …
Die Schwerfälligkeit der bisherigen Regelung hatte den Gesetzgeber dazu bewogen, das Zustimmungserfordernis danach abzugrenzen, dass die betroffenen Rechte und der Gegenstand der Vereinbarung unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Zustimmung konkret festgelegt werden (so OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568, je zitiert nach juris).Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, den aus der Rechtspraxis entwickelten Begriff zu definieren, versteht darunter aber offensichtlich das Recht, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer allein zu nutzen (vgl. die Nachweise bei OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568;… Grüneberg/Wicke, BGB, 81. Aufl., § 13 WEG Rz. 9;… Jennißen/Grziwotz, WEG, 7. Aufl., § 5 Rz. 52 m. w. N.).
Die gegenständlich begründeten wie aufgehobenen Rechte an Flächen fallen hierunter, so dass nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger erforderlich ist, wenn nicht die Ausnahme in Satz 3 (a. F.) greift (vgl. OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568, m. w. N.).
Die Entscheidung über das Zustimmungsbedürfnis kann insbesondere im Grundbuchverfahren nicht davon abhängen, ob im Hinblick auf die Änderung von Sondernutzungsrechten eine Gleichwertigkeit vorliegt, denn eine Prüfung dieses Kriteriums scheidet aufgrund der im Grundbuchverfahren eingeschränkten Beweismittel aus (vgl. OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568; Jennißen/Grziwotz, a.a.O., § 5 Rz. 60; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 5 Rz. 76; Münchener Kommentar/Krafka, BGB, 8. Aufl., § 5 WEG Rz. 49; Staudinger/Rapp, BGB, Neub.
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10
Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Errichtung und Unterhaltung einer …
Ob § 5 Abs. 4 S. 3 WEG einschränkend dahin zu interpretieren ist, dass die Kompensation ein gleichartiges und zumindest annähernd gleichwertiges Sondernutzungsrecht betreffen muss (…so Gursky in: Staudinger, BGB , 2007, § 877 Rdn. 59; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 93; zur Gegenansicht neigend: OLG München, FGPrax 2009, 205), kann offen bleiben. - OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
Wohnungsgrundbuch: Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers zur …
Die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG geift insoweit nicht ein (siehe bereits Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09).Denn nur erforderlich ist die Zustimmung der aufgeführten Drittberechtigten, wenn es um die Begründung eines Sondernutzungsrechts (zum Begriff etwa BGHZ 145, 158; Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09 = Rpfleger 2009, 562) zugunsten einer anderen Wohnung oder aber um die Aufhebung, Änderung oder Übertragung eines mit dem belasteten Sondereigentum verbundenen Sondernutzungsrechts geht (…Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 5 Rn. 61).
- OLG Köln, 07.02.2018 - 2 Wx 5/18
Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger von Wohnungseigentum für …
Rn. 26 Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 19.05.2009 (- 34 Wx 36/09 - FGPrax 2009, 205; festhaltend OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13 - RNotZ 2014, 232;… zustimmend: Staudinger/Rapp, Neubearbeitung 2018, § 5 WEG Rz. 109) ausgeführt:. - OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12
Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis bei fehlender Zustimmung des Dritten zur …
So gilt die Zustimmungsfreiheit nicht für den Tausch oder die gleichzeitige Aufhebung von Sondernutzungsrechten (vgl. Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09 = Rpfleger 2009, 562). - OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 96/10
Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
Ob § 5 Abs. 4 S. 3 WEG einschränkend dahin zu interpretieren ist, dass die Kompensation ein gleichartiges und zumindest annähernd gleichwertiges Sondernutzungsrecht betreffen muss (…so Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 59; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 93; zur Gegenansicht neigend: OLG München, FGPrax 2009, 205), kann offen bleiben. - OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
Ob § 5 Abs. 4 S. 3 WEG einschränkend dahin zu interpretieren ist, dass die Kompensation ein gleichartiges und zumindest annähernd gleichwertiges Sondernutzungsrecht betreffen muss (…so Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 59; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 93; zur Gegenansicht neigend: OLG München, FGPrax 2009, 205), kann offen bleiben. - OLG Köln, 07.02.2018 - 2 Wx 5/18 Wx 10/18
Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger von Wohnungseigentum für …
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 19.05.2009 (- 34 Wx 36/09 - FGPrax 2009, 205 ; festhaltend OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13 - RNotZ 2014, 232;… zustimmend: Staudinger/Rapp, Neubearbeitung 2018, § 5 WEG Rz. 109) ausgeführt:.
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