Rechtsprechung
| OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11 Kost |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).2 Bei der Bemessung des Geschäftswertes is
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 30, 64 Abs. 3, § 67
Gebühren und Geschäftswert für Berichtigung des Grundbuchs bei GbR-Gesellschafterwechsel - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den Kosten der Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel einer GbR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 30; KostO § 64 Abs. 3; KostO § 67
Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel innerhalb einer BGB -Gesellschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Gebühren für Grundbuchberichtigung wegen Gesellschafterwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kosten bei Gesellschafterwechsel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Geschäftswerts für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel innerhalb einer BGB-Gesellschaft
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2013, 55
- NZG 2013, 189
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
Gerichtskosten: Anwendbarkeit der Vergünstigung über die bruchteilsmäßige …
Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).Diese Rechtsprechung ist zwar nicht unumstritten (OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/09, bei juris), jedoch hat der Senat auch unter Berücksichtigung der vereinzelt geäußerten Kritik keinen Anlass gesehen, seine Rechtsprechung zu ändern (im Einzelnen Beschluss vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314).
- OLG Frankfurt, 19.11.2009 - 20 W 70/09
Anwendungsbereich von § 899a BGB und § 47 II 2 GBO n.F.
Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
Diese Rechtsprechung ist zwar nicht unumstritten (OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/09, bei juris), jedoch hat der Senat auch unter Berücksichtigung der vereinzelt geäußerten Kritik keinen Anlass gesehen, seine Rechtsprechung zu ändern (im Einzelnen Beschluss vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314).Insbesondere kommt eine entsprechende Anwendung von § 60 Abs. 1 KostO für die Eintragung von Gesellschafterwechseln (vgl. OLG Frankfurt vom 19.11.2009 aaO.) schon deswegen nicht in Betracht, weil der Gesetzgeber § 67 KostO ausweislich seines Wortlauts als Auffangtatbestand konzipiert hat und damit eine Regelungslücke fehlt.
- OLG München, 03.07.2008 - 34 Wx 36/08
Kosten einer Grundbucheintragung: Eintragung des Gesellschafterwechsels einer …
Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
6 1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechseln bestimmen sich nach der Rechtsprechung des Senats aus § 67 KostO (vgl. Beschluss vom 3.7.2008, 34 Wx 36/08 = FGPrax 2008, 222; siehe auch OLG Hamm FGPrax 2008, 84; OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 524).Er beruft sich hierbei auf eine Entscheidung des Senats, die zur alten Rechtslage ergangen ist (FGPrax 2008, 222).
- BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99
Geschäftswert für die Eintragung einer Namensänderung des Eigentümers im …
Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
Rn. 17 3. Für die Namensänderung geht das Amtsgericht zutreffend davon aus, dass sich die Gebühr und folglich der Geschäftswert nach § 67 KostO in Verbindung mit § 30 KostO bestimmt (so auch BayObLG NJW-RR 2000, 365;… Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann KostO 18. Aufl. § 68 Rn. 26).Auch für die Eintragung der Namensänderung ist folglich zunächst ein Geschäftswert zu bestimmen, der sich nach der Rechtsprechung zwischen 1/20 und 1/2 bewegt (BayObLG NJW-RR 2000, 365 m.w.N.; Rpfleger 1981, 76: dort 10%).
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 15 W 361/06
Eintragungsgebühr bei BGB-Gesellschafterwechsel
Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
6 1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechseln bestimmen sich nach der Rechtsprechung des Senats aus § 67 KostO (vgl. Beschluss vom 3.7.2008, 34 Wx 36/08 = FGPrax 2008, 222; siehe auch OLG Hamm FGPrax 2008, 84; OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 524). - OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10
Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens; …
Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
Rn. 10 Bis zum Erlass des ERVGBG wurde bei Veräußerung des Grundstücks einer GbR verlangt, dass die handelnden Gesellschafter einen Nachweis über den aktuellen Gesellschafterbestand in der Form des § 29 GBO führen (vgl. etwa OLG Köln FGPrax 2011, 62/63; Tebben NZG 2009, 288/291). - OLG Karlsruhe, 18.09.1980 - 16 WF 10/80
Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
Auch für die Eintragung der Namensänderung ist folglich zunächst ein Geschäftswert zu bestimmen, der sich nach der Rechtsprechung zwischen 1/20 und 1/2 bewegt (BayObLG NJW-RR 2000, 365 m.w.N.; Rpfleger 1981, 76: dort 10%). - BayObLG, 18.04.1995 - 3Z BR 73/95
Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
Das Verbot einer reformatio in peius gilt im Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung eines Geschäftswertes nach allgemeiner Meinung nicht (BayObLG JurBüro 1996, 267; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann § 31 Rn 69).
- OLG Nürnberg, 14.12.2015 - 15 W 2277/15
Geschäftswertfestsetzung bei Namensberichtigung des Eigentümers nach …
Hierbei ist auf das wirtschaftliche Interesse an der Eintragung abzustellen (OLG München Rpfleger 2013, 55 Rdn. 7 nach juris).Rn. 20 aa) Die Rechtsprechung und die Kommentarliteratur gehen bei berichtigenden Eintragungen in Folge einer formwechselnden Umwandlung unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles, vor allem der Bedeutung der vorgenommenen Eintragung, allgemein von einem Geschäftswert aus, der in einem Bereich zwischen einem Zwanzigstel und der Hälfte des Grundstückswertes liegt (…vgl. nur BayObLG NJW-RR 2000, 365 Rn. 10 nach juris m. w. N.; OLG München Rpfleger 2013, 55 Rn. 18 nach juris m. w. N.;… Waldner, in: Rohs/Wedewer, KostO Stand Juni 2013, § 67 Rn. 27).
Beispielsweise wurde der Ansatz von einem Zwanzigstel für die bloße Namensänderung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als angemessen erachtet, da der Grundbuchverkehr einer solchen Namensänderung keine erhebliche Bedeutung beimesse (vgl. OLG München Rpfleger 2013, 55 Rn. 19 nach juris).
- OLG München, 26.04.2017 - 34 Wx 72/17
Erfolglose Geschäftswertbeschwerde - Wertbestimmung durch Bestimmung des …
Das Verbot einer reformatio in peius gilt im Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung eines Geschäftswertes nach allgemeiner Meinung nicht (BayObLG JurBüro 1996, 267; Senat vom 19.7.2012, 34 Wx 522/11 in Rpfleger 2013, 55 und vom 18.3.2016, Az. 34 Wx 400/15; Jäckel in Fackelmann/Heinemann § 83 Rn 26).
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