Rechtsprechung
| BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16 |
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VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; FamFG § 61 Abs. 2; RPflG § 11 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf; nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch den Rechtspfleger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG, § 61 Abs 2 FamFG, § 11 Abs 2 RPflG
Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf; nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch den Rechtspfleger - IWW
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 61 Abs. 1 FamFG, § 61 Abs. 2 FamFG, § 11 Abs. 2 RPflG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes; Vergleichbarkeit der abgeschlossenen Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit einer Ausbildung an einer Hochschule; Nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch den ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, einer Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung, Stundensatzhöhe, Beschwerde, Nachträglichen Zulassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtfertigung einer Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes; Vergleichbarkeit der abgeschlossenen Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit einer Ausbildung an einer Hochschule; Nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch den ...
- datenbank.nwb.de
Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf; nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch den Rechtspfleger
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zertifizierter Betreuer Curator de jure erhält einen erhöhten Stundensatz!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erhöhung der Betreuervergütung wegen Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure"
Verfahrensgang
- AG Deggendorf, 31.08.2015 - XVII 147/13
- LG Deggendorf, 26.01.2016 - 12 T 160/15
- BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 900
- MDR 2017, 910
- FGPrax 2017, 144
- FamRZ 2017, 1158
- Rpfleger 2017, 450
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10
Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium …
Auszug aus BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f.).Zwar hat der Senat in der Vergangenheit die Vergleichbarkeit von Ausbildungsgängen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss auch mit der Begründung abgelehnt, dass der mit der jeweiligen Ausbildung verbundene Zeitaufwand nicht an den eines Hochschulstudiums heranreiche (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 18 zur Fortbildung zum "Sparkassenbetriebswirt" und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 17 zur Fortbildung zur "staatlich anerkannten Sozialwirtin").
- BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11
Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium …
Auszug aus BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 …und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f.).Zwar hat der Senat in der Vergangenheit die Vergleichbarkeit von Ausbildungsgängen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss auch mit der Begründung abgelehnt, dass der mit der jeweiligen Ausbildung verbundene Zeitaufwand nicht an den eines Hochschulstudiums heranreiche (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 18 zur Fortbildung zum "Sparkassenbetriebswirt" …und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 17 zur Fortbildung zur "staatlich anerkannten Sozialwirtin").
- BGH, 15.02.2017 - XII ZB 465/15
Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere und für die Betreuung nutzbare …
Auszug aus BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Rn. 12 aa) Nach den vom Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen werden durch die konkret auf das Berufsbild des Berufsbetreuers ausgerichtete Fortbildung an der Technischen Hochschule Deggendorf zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" ausschließlich besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse iSv § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG vermittelt, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 465/15 - juris Rn. 3 mwN).
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15
Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion …
Auszug aus BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 mwN). - BGH, 28.03.2012 - XII ZB 323/11
Familiensache: Anforderungen an die Zulassung der Beschwerde
Auszug aus BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Enthält dieser keinen ausdrücklichen Ausspruch zur Zulassung, ist das Rechtsmittel nicht zugelassen (Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - XII ZB 323/11 - FamRZ 2012, 961 Rn. 4 mwN). - OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 8 WF 14/10
Kindschaftssache: Rechtsbehelf nach Entscheidung des Rechtspflegers über die …
Auszug aus BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Dieser konnte die Rechtspflegerin dadurch (teilweise) abhelfen, dass sie im Abhilfebeschluss die Beschwerde zugelassen und die Sache sogleich dem Beschwerdegericht zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt hat (OLG Stuttgart FGPrax 2010, 111, 112; OLG Frankfurt ZKJ 2010, 456;… Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 61 Rn. 34;… BeckOK FamFG/Obermann [Stand: 1. Dezember 2016] § 61 Rn. 41; vgl. auch BayObLG FamRZ 2004, 304 zu §§ 56 g Abs. 5 Satz 1, 69 e Satz 1 FGG). - BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03
Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den …
Auszug aus BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Dieser konnte die Rechtspflegerin dadurch (teilweise) abhelfen, dass sie im Abhilfebeschluss die Beschwerde zugelassen und die Sache sogleich dem Beschwerdegericht zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt hat (OLG Stuttgart FGPrax 2010, 111, 112; OLG Frankfurt ZKJ 2010, 456;… Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 61 Rn. 34;… BeckOK FamFG/Obermann [Stand: 1. Dezember 2016] § 61 Rn. 41; vgl. auch BayObLG FamRZ 2004, 304 zu §§ 56 g Abs. 5 Satz 1, 69 e Satz 1 FGG).
- BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16
Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses …
Der von der BeckAkademie angebotene, auf die Dauer von neun Monaten angelegte Fernkurs "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" mit einem Arbeitspensum ("workload") von 1.080 Stunden (36 ECTS-Punkte) ist nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 12. April 2017, XII ZB 86/16, FGPrax 2017, 144).Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 9;… s. auch Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 …und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f.).
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 10 mwN).
Rn. 14 aa) Unstreitig umfasst die vom Beteiligten zu 1 absolvierte Ausbildung zum Betreuer ein Arbeitspensum ("workload") von 1.080 Stunden (36 ECTS) bei einer Ausbildungsdauer von neun Monaten und bleibt damit erheblich hinter dem eines Bachelor-Studiengangs zurück, das sich in der Regel auf mindestens 180 ECTS bei sechs Studiensemestern erstreckt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Rn. 15 Zwar hat der Senat für die Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit 90 ECTS (2.700 Stunden) bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern die tatrichterliche Würdigung noch gebilligt, wonach die zeitliche Abweichung nicht so gewichtig ist, weil die Ausbildung andere Kriterien erfülle, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend seien (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Zudem fehlten den Ausbildungen - anders als bei der Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" - auch andere für die Vergleichbarkeit mit einer Hochschulausbildung kennzeichnende Merkmale (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Während in dem vom Senat abweichend entschiedenen Fall (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 14) der Zugang nach der Prüfungsordnung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch- bzw. Fachhochschulreife sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Betreuer und zusätzlich eine positive Zulassungsentscheidung durch eine vom Fakultätsrat bestellte Zulassungskommission voraussetzte, fehlt es hier an entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
- BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15
Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der …
Der für die Entscheidung über die Rechtspflegererinnerung zuständige Richter kann die Beschwerde zulassen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 12. April 2017, XII ZB 86/16).Denn dem Richter fällt in diesem Fall die gesamte erstinstanzliche Entscheidung an (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG FamRZ 2004, 304; FamRZ 2001, 378;… Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. Anh. § 58 Rn. 9).
- BGH, 31.05.2017 - XII ZB 591/16
Voraussetzungen für einen erhöhten Stundensatz von 44 Euro i.R. der …
Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 9;… s. auch Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 …und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f.).Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 10 mwN).
aa) Unstreitig umfasst die vom Beteiligten zu 1 absolvierte Ausbildung zum Betreuer ein Arbeitspensum ("workload") von 1.080 Stunden (36 ECTS) bei einer Ausbildungsdauer von neun Monaten und bleibt damit erheblich hinter dem eines Bachelor-Studiengangs zurück, das sich in der Regel auf mindestens 180 ECTS bei sechs Studiensemestern erstreckt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Zwar hat der Senat für die Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit 90 ECTS (2.700 Stunden) bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern die tatrichterliche Würdigung noch gebilligt, wonach die zeitliche Abweichung nicht so gewichtig ist, weil die Ausbildung andere Kriterien erfülle, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend seien (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Zudem fehlten den Ausbildungen - anders als bei der Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" - auch andere für die Vergleichbarkeit mit einer Hochschulausbildung kennzeichnende Merkmale (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Während in dem vom Senat abweichend entschiedenen Fall (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 14) der Zugang nach der Prüfungsordnung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch- bzw. Fachhochschulreife sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Betreuer und zusätzlich eine positive Zulassungsentscheidung durch eine vom Fakultätsrat bestellte Zulassungskommission voraussetzte, fehlt es hier an entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
- BGH, 31.05.2017 - XII ZB 592/16
Festsetzung der Berufsbetreuervergütung; Voraussetzungen für einen erhöhten …
Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 9;… s. auch Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 …und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f.).Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 10 mwN).
aa) Unstreitig umfasst die vom Beteiligten zu 1 absolvierte Ausbildung zum Betreuer ein Arbeitspensum ("workload") von 1.080 Stunden (36 ECTS) bei einer Ausbildungsdauer von neun Monaten und bleibt damit erheblich hinter dem eines Bachelor-Studiengangs zurück, das sich in der Regel auf mindestens 180 ECTS bei sechs Studiensemestern erstreckt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Zwar hat der Senat für die Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit 90 ECTS (2.700 Stunden) bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern die tatrichterliche Würdigung noch gebilligt, wonach die zeitliche Abweichung nicht so gewichtig ist, weil die Ausbildung andere Kriterien erfülle, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend seien (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Zudem fehlten den Ausbildungen - anders als bei der Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" - auch andere für die Vergleichbarkeit mit einer Hochschulausbildung kennzeichnende Merkmale (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Während in dem vom Senat abweichend entschiedenen Fall (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 14) der Zugang nach der Prüfungsordnung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch- bzw. Fachhochschulreife sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Betreuer und zusätzlich eine positive Zulassungsentscheidung durch eine vom Fakultätsrat bestellte Zulassungskommission voraussetzte, fehlt es hier an entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
- BGH, 31.05.2017 - XII ZB 593/16
Voraussetzungen für einen erhöhten Stundensatz von 44 Euro i.R. der …
Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 9;… s. auch Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 …und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f.).Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 10 mwN).
aa) Unstreitig umfasst die vom Beteiligten zu 1 absolvierte Ausbildung zum Betreuer ein Arbeitspensum ("workload") von 1.080 Stunden (36 ECTS) bei einer Ausbildungsdauer von neun Monaten und bleibt damit erheblich hinter dem eines Bachelor-Studiengangs zurück, das sich in der Regel auf mindestens 180 ECTS bei sechs Studiensemestern erstreckt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Zwar hat der Senat für die Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit 90 ECTS (2.700 Stunden) bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern die tatrichterliche Würdigung noch gebilligt, wonach die zeitliche Abweichung nicht so gewichtig ist, weil die Ausbildung andere Kriterien erfülle, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend seien (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Zudem fehlten den Ausbildungen - anders als bei der Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" - auch andere für die Vergleichbarkeit mit einer Hochschulausbildung kennzeichnende Merkmale (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 15).
Während in dem vom Senat abweichend entschiedenen Fall (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris Rn. 14) der Zugang nach der Prüfungsordnung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch- bzw. Fachhochschulreife sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Betreuer und zusätzlich eine positive Zulassungsentscheidung durch eine vom Fakultätsrat bestellte Zulassungskommission voraussetzte, fehlt es hier an entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
- BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17
Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit …
Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - FamRZ 2017, 1158 Rn. 9 mwN).Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - FamRZ 2017, 1158 Rn. 10 mwN).
Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall der Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf mit 2.700 Stunden bzw. 90 ECTS-Punkten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - FamRZ 2017, 1158) bleibt dieser zeitliche Umfang so weit hinter dem einer Hochschulausbildung zurück, dass das Landgericht dahinstehen lassen konnte, inwiefern durch den Fernlehrgang vorliegend - gegebenenfalls auch ausschließlich - besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse vermittelt worden sind (…vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16 - juris Rn. 17 f.).
- BGH, 05.05.2021 - XII ZB 576/20
Vergütung des Berufsbetreuers: Aufenthalt der Betreuten mit ihrem Kind in einer …
Dieser konnte die Rechtspflegerin dadurch (teilweise) abhelfen, dass sie im Abhilfebeschluss die Beschwerde zugelassen und die Sache sogleich dem Beschwerdegericht zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt hat (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 7). - BGH, 09.02.2022 - XII ZB 378/21
Zur Frage, ob die Verleihung des Hochschulzertifikats nach erfolgreichem …
Der Senat hat jedoch für die vergleichbare Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf die tatrichterliche Würdigung gebilligt, wonach mit 90 ECTS-Punkten (2.700 Stunden) bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern diese zeitliche Abweichung nicht so gewichtig ist, wenn die Ausbildung zusätzlich noch andere Kriterien erfüllt, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend sind (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 15). - VG Düsseldorf, 16.09.2021 - 1 K 3022/20
Weiterbildung zum "Zertifizierten Berufsbetreuer - Curator de Jure"
Insoweit verweist der Kläger auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 -, nach welchem das an der TH E. zu erwerbende Ausbildungszertifikat "Zertifizierter Berufsbetreuer - Curator de jure" eine erhöhte Vergütung des Betreuers rechtfertige und die Fortbildung mit einer Ausbildung an einer Hochschule vergleichbar sei.Rn. 44 Vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris, Rn. 12 ff.
Rn. 51 vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris, Rn. 15.
Rn. 65 Vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris, Rn. 8 ff.
- BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20
Zur Frage, ob die Weiterbildung zur Rechtswirtin im Wege des Fernstudiums …
Rn. 14 Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch nichts Anderes aus dem vom Senat entschiedenen Fall der Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900).Zwar hat der Senat in dieser Entscheidung die tatrichterliche Würdigung gebilligt, wonach bei der Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit 90 ECTS (2.700 Stunden) bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern die zeitliche Abweichung nicht so gewichtig ist, weil die Ausbildung andere Kriterien erfüllte, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend sind (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 15).
- LG Kassel, 21.07.2021 - 3 T 592/20
Der nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.05.2017 (XI ZB 593/16) …
- BayObLG, 18.09.2024 - 102 VA 83/24
Vergütungstabellen, Abgeschlossene Ausbildung, Ausbildungsinhalt, Bayerisches …
- BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums …
- AG Grünstadt, 12.11.2019 - 3 C 4/18
Kostenfestsetzung: Anrechenbarkeit der anwaltlichen Widerspruchsgebühr auf die …
- BGH, 12.11.2024 - IV ZB 7/24
Nachlasspflegervergütung: Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Haus- und …
- LG Frankfurt/Oder, 05.11.2020 - 19 T 254/19
- OLG Brandenburg, 20.03.2026 - 11 VA 8/24
Zurückweisung des Antrags der Betreuerin bzgl. Einstufung iherer Tätigkeit in …
- VGH Bayern, 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168
Aufstiegsfortbildung zum "Zertifizierten, Berufsbetreuer"
- LG Bonn, 04.05.2020 - 4 T 127/20
- BayObLG, 06.10.2023 - 101 VA 153/23
Betreuungsverein wehrt sich ohne Erfolg gegen Einstufung in die Vergütungstabelle
- OVG Hamburg, 02.11.2021 - 4 Bf 183/20
Förderungsfähige Fortbildungsmaßnahme an einer technischen Hochschule
- OLG Hamburg, 06.11.2025 - 2 VA 6/25
Vergleichbarkeit des an der Internationalen Hochschule erworbenen Zertifikats …
- VG Hamburg, 16.06.2020 - 17 K 5932/19
Zur Förderfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem …
- VG Regensburg, 09.03.2021 - RN 12 K 19.2444
Bescheid, Leistungen, Wiedereinsetzung, Widerspruch, Hochschule, Ausbildung, …
- LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
Vergütung eines Berufsbetreuers mit Fernlehrgang zum "Berufsbetreuer mit …
- LG Meiningen, 18.09.2020 - 4 T 195/20
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Höhe der Betreuervergütung
- OLG Dresden, 12.05.2025 - 13 VA 15/23
- BayObLG, 06.06.2024 - 101 VA 36/24
Bedeutung einer Hochschulausbildung für die Eingruppierung bei der …
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- OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
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Vergütungsfeststellung einer Berufsbetreuerin mit Ausbildung zur staatlich …
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