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Weitere Entscheidungen unten: KG, 10.03.1987 | OLG Köln, 11.05.1987 | LG Lübeck, 08.04.1987

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.04.1987 - 14 W 223/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3952
OLG Koblenz, 02.04.1987 - 14 W 223/87 (https://dejure.org/1987,3952)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.04.1987 - 14 W 223/87 (https://dejure.org/1987,3952)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. April 1987 - 14 W 223/87 (https://dejure.org/1987,3952)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung; Zinsen; Kostenfestsetzungsgesuch

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 61
  • VersR 1988, 361
  • Rpfleger 1987, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 17.02.1999 - 14 W 107/99

    Zinsbeginn bei Teilabänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung

    Richtig ist allerdings, dass die abweichende Auffassung des Rechtspflegers mit der bisherigen Senatsrechtsprechung in Einklang steht, wonach bei einer Änderung der Kostenentscheidung erster Instanz durch das Rechtsmittelgericht die Verzinsungspflicht erst ab Einreichung des Kostenfestsetzungsantrages nach dem Urteil zweiter Instanz beginnt (Senatsbeschluss vom 2. April 1987 - 14 W 223/87 - abgedruckt in Rechtspfleger 1987, 474; WRP 1988, 55 - 56; VersR 1988, 361).
  • OLG Hamm, 28.11.1991 - 23 W 470/91
    Rn. 8 Im vorliegenden Fall braucht aber nicht entschieden zu werden, ob der Senat seine bisher ablehnende Haltung dazu aufgibt (vgl. OLG Hamm, MDR 1978, 675; ebenso: OLG Koblenz MDR 1988, 61; OLG Köln …
  • OLG Köln, 05.08.2002 - 17 W 137/02
    Rn. 3 Seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Verzinsungspflicht bei dem Erlass von abändernden Kostengrundentscheidungen im Rechtsmittelverfahren an das nach Erlass der abändernden Entscheidung gestellte Festsetzungsgesuch gebunden sei, hat der Senat mit Beschluss vom 21.6.2000 (17 W 162/00) aufgegeben (zur bisherigen Rechtsprechung des Senats vgl. Rpfl 1986, 237 = JurBüro 1986, 931; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 14.02.1997 - 17 W 38/97 - ebenso: OLG Düsseldorf OLGR 1992, 364; 1997, 12 = JMBLNW 1996, 251; Rpfl 1984, 284; OLG Koblenz MDR 1988, 61; Mümmler JurBüro 1982, 641 ff., 657 - m.w.N. -) und sich der nunmehr herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach die Verzinsung des Kostenerstattungsbetrags für den ersten Rechtszug mit dem Eingang des Kostenfestsetzungsantrags auch dann beginnt, wenn die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren abgeändert wird, soweit sich nur die Kostenentscheidungen beider Urteile decken (vgl. OLG München, Rpfl 1976, 107; 1978, 224; 1986, 237; OLG Karlsruhe Rpfl 1990, 388; JurBüro 1986, 763; 1997, 426 = AnwBl 1998, 287; JurBüro 1997, 416 = MDR 1997, 509; OLG Schleswig, OLGR 1999, 335 = NJW-RR 2070; OLGR 2000, 70, 22; OLG Bamberg JurBüro 1998, 32; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 70; OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 427; OLG Hamburg MDR 1983, 1030; JurBüro 1989, 388; OLG Frankfurt AnwBl 1985, 220;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 104 Rdz. 25;… Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 104 Rdz. 17;… Belz in MünchKomm ZPO, § 104 Rdz. 53;… Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 104 Rdz. 16;… Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., §§ 103, 104 Rdz. 6).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.1992 - 9 W 104/91

    Beginn der Verzinsung festgesetzter Prozeßkosten

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einem abändernden Urteil im Berufungsverfahren, soweit die Kostenentscheidung der ersten Instanz bestätigt wird, für die Verzinsungspflicht gem. § 104 Abs. 1 ZPO der Zeitpunkt des Eingangs des ersten Kostenfestsetzungsgesuchs maßgebend bleibt (OLG München NJW 76, 429 OLG Hamburg MDR 83, 1030 OLG München JurBüro 86, 762 OLG Karlsruhe JurBüro 86, 764 und Rpfleger 90, 388 m. w. N. a. A. OLG Köln Rpfleger 86, 237 OLG Koblenz Rpfleger 87, 474 = MDR 88, 61 = VersR 1988, 361 L).
  • OLG Köln, 21.06.2000 - 17 W 162/00
    Rn. 3 An seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach die Verzinsungspflicht bei dem Erlass von abändernden Kostengrundentscheidungen im Rechtsmittelverfahren an das nach Erlass der abändernden Entscheidung gestellte Festsetzungsgesuch gebunden sei, hält der Senat nicht mehr fest (zur bisherigen Rechtsprechung des Senats vgl. Rpfl 1986, 237 = JurBüro 1986, 931; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 14.02.1997 - 17 W 38/97 - ebenso: OLG Düsseldorf OLGR 1992, 364; 1997, 12 = JMBLNW 1996, 251; Rpfl 1984, 284; OLG Koblenz MDR 1988, 61; Mümmler JurBüro 1982, 641 ff., 657 - m.w.N. -).
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Rechtsprechung
   KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4958
KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86 (https://dejure.org/1987,4958)
KG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 1 WF 6006/86 (https://dejure.org/1987,4958)
KG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 1 WF 6006/86 (https://dejure.org/1987,4958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1360a; ZPO §§ 91, 103, 106
    Unterhaltsrecht; Anrechnung eines unterhaltsrechtlichen Prozeßkostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung eines früher geleisteten Prozesskostenvorschusses auf einen Erstattungsanspruch des Vorschussempfängers im Kostenfestsetzungsverfahren; Leistung eines Prozesskostenvorschusses durch den Ehegatten für ein Ehescheidungsverfahren als Teil der Unterhaltspflicht; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 1030
  • FamRZ 1987, 1064
  • Rpfleger 1987, 474
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86
    Die als Prozeßkostenvorschuß für ein Ehescheidungsverfahren oder einen eine andere persönliche Angelegenheit betreffenden Rechtsstreit geleistete Zahlung eines Ehegatten an den anderen gemäß § 1360a Abs. 4 BGB beruht auf der durch die Ehe begründeten Unterhaltspflicht; der Leistende kann, gleichgültig wie das Verfahren ausgeht, die Rückzahlung nur dann verlangen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorschußempfängers wesentlich gebessert haben, oder die Rückgewähr aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht (BGHZ 56, 92 = FamRZ 1971, 360; BGH FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BHGF 4, 1026; Senat FamRZ 1981, 383).

    Bei der Berechnung des Vorschußanspruchs ist diese etwaige spätere Belastung des Berechtigten mit der Kostenerstattungspflicht nicht zu berücksichtigen, sind vielmehr nur diejenigen Mittel anzusetzen, die der Vorschußempfänger für Gerichtskosten sowie für seinen eigenen Prozeßbevollmächtigten benötigt (vgl. etwa BGH FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BGHF 4, 1026 mwN).

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86
    Die als Prozeßkostenvorschuß für ein Ehescheidungsverfahren oder einen eine andere persönliche Angelegenheit betreffenden Rechtsstreit geleistete Zahlung eines Ehegatten an den anderen gemäß § 1360a Abs. 4 BGB beruht auf der durch die Ehe begründeten Unterhaltspflicht; der Leistende kann, gleichgültig wie das Verfahren ausgeht, die Rückzahlung nur dann verlangen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorschußempfängers wesentlich gebessert haben, oder die Rückgewähr aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht (BGHZ 56, 92 = FamRZ 1971, 360; BGH FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BHGF 4, 1026; Senat FamRZ 1981, 383).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85

    Prozeßkostenvorschuß; Erstattungsanspruch; Kostenteilung; Anrechnung

    Auszug aus KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86
    Vielmehr schließt sich der Senat insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung an, daß eine Anrechnung des geleisteten Prozeßkostenvorschusses nur dann stattfindet, wenn und soweit der Prozeßkostenvorschuß und der Kostenerstattungsanspruch des Vorschußempfängers zusammen die dieser Partei entstandenen Kosten übersteigen (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1575; FamRZ 1986, 376; OLG Koblenz JurBüro 1982, 448; OLG Köln KostRspr.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1981 - 16 WF 44/81

    Berücksichtigung eines Prozeßkostenvorschusses beim Kostenausgleich; …

    Auszug aus KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86
    Vielmehr schließt sich der Senat insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung an, daß eine Anrechnung des geleisteten Prozeßkostenvorschusses nur dann stattfindet, wenn und soweit der Prozeßkostenvorschuß und der Kostenerstattungsanspruch des Vorschußempfängers zusammen die dieser Partei entstandenen Kosten übersteigen (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1575; FamRZ 1986, 376; OLG Koblenz JurBüro 1982, 448; OLG Köln KostRspr.
  • OLG Koblenz, 11.12.1981 - 15 WF 980/81
    Auszug aus KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86
    Vielmehr schließt sich der Senat insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung an, daß eine Anrechnung des geleisteten Prozeßkostenvorschusses nur dann stattfindet, wenn und soweit der Prozeßkostenvorschuß und der Kostenerstattungsanspruch des Vorschußempfängers zusammen die dieser Partei entstandenen Kosten übersteigen (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1575; FamRZ 1986, 376; OLG Koblenz JurBüro 1982, 448; OLG Köln KostRspr.
  • OLG Celle, 21.11.1983 - 21 WF 147/83
    Auszug aus KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86
    Da der Vorschuß nicht im Vorgriff auf die spätere Kostenerstattung, sondern zu der Abdeckung eines unterhaltsrechtlichen Sonderbedarfs gezahlt wird, erscheint es verfehlt, den geleisteten Vorschuß bei der späteren Kostenausgleichung nach Maßgabe der Kostenquote der in dem Rechtsstreit ergangenen Kostenentscheidung zu berücksichtigen (so aber etwa OLG Celle FamRZ 1985, 731, 732; dieselbe Auffassung hat der Senat in der zuletzt zitierten Entscheidung vertreten).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten …

    Bei dieser Konstellation ist in Rechtsprechung und Schrifttum grundsätzlich nicht mehr streitig, dass ein Prozesskostenvorschuss im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. etwa KG FamRZ 1987, 1064 f.; a. A. noch KG JurBüro 1981, 44 f.; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 2005, 483 ff.; a. A. noch OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1409 f.;… MünchKomm-ZPO/Giebel aaO § 104 Rdn. 45 f.;… Musielak/Wolst aaO § 104 Rdn. 9 f.;… Zöller/Herget aaO § 104 Rdn. 21 Stichwort: Prozesskostenvorschuss; offen: OLG Oldenburg FamRZ 1998, 445 und NJW-RR 1994, 1411).

    cc) Eine dritte Ansicht geht dahin, dass der Prozesskostenvorschuss nur insoweit zu berücksichtigen ist, als die Summe aus Erstattungsbetrag und Vorschuss den Gesamtbetrag der den Vorschussempfänger betreffenden Kosten übersteigt (OLG Bamberg FamRZ 1999, 724 und FamRZ 1997, 1417 [LS]; OLG Celle [17. Zivilsenat] OLGR 1997, 243, 244; OLG Frankfurt OLGR 2005, 278, 279; FuR 2001, 523 und JurBüro 1992, 246; OLG Hamm FamRZ 1999, 728; KG NJW-RR 2002, 140 und FamRZ 1987, 1064; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 376; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1254 f. und 1982, 448; OLG Nürnberg FuR 2002, 287, 288; EzFamRaktuell 2000, 101 f. und FamRZ 1999, 1217, 1218;… Stein/Jonas/Bork aaO § 104 Rdn. 22;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber aaO § 127 a ZPO Rdn. 11;… Dose Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen 2. Aufl. Rdn. 121;… Staudinger/Voppel BGB [2007] § 1360 a Rdn. 95;… Palandt/Brudermüller BGB 68. Aufl. § 1360 a Rdn. 21).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - 10 WF 32/04

    Berücksichtigung eines gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlten …

    Nach einer anderen Auffassung soll der Prozesskostenvorschuss vorrangig auf die eigenen Prozesskosten des Empfängers verrechnet werden können: eine Anrechnung komme nur insoweit in Betracht, als der Vorschuss und der Erstattungsanspruch die tatsächlich entstandenen Prozesskosten des Vorschussempfängers übersteigen (vgl. OLG Nürnberg FuR 2002, 287f; KG NJW-RR 2002, 140f; OLG Bamberg FamRZ 1999, 724f; OLG Nürnberg MDR 1999, 506; OLG Hamm FamRZ 1999, 728; OLG Celle OLGR 1997, 243f; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1992, 246f; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 376f; KG FamRZ 1987, 1064f;… Palandt-Brudermüller, § 1360 a Rn. 21).

    Dies gilt, soweit unter entstandenen Kosten die den Vorschussempfänger treffenden Kosten unter Einschluss des gegen ihn gerichteten gegnerischen Kostenerstattungsanspruchs verstanden werden (vgl. KG NJW-RR 2002, 140, 141; FamRZ 1987, 1064, 1065; unklar OLG Nürnberg FuR 2002, 287f); die Kosten des Prozessgegners wurden - wie bereits dargelegt - bei der Vorschussanordnung nicht berücksichtigt.

  • OLG Nürnberg, 28.12.1998 - 11 WF 4077/98

    Berücksichtigung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses im …

    Nach einer anderen Ansicht ist der Prozeßkostenvorschuß in einem solchen Fall nur insoweit anzurechnen, als die Summe aus Erstattungsbetrag und Vorschuß den Gesamtbetrag der den Vorschußempfänger treffenden Kosten übersteigt (Kammergericht Berlin in JurBüro 1988, S. 497;… OLG Karlsruhe in JurBüro 1981, S. 1575;… OLG Koblenz in Rechtspfleger 1985, S. 209;… OLG Frankfurt in JurBüro 1985, S. 305;… Bork in Stein-Jonas, Kommentar zur ZPO , 2. Aufl., Band 2, §§ 91 - 252, 104, Rdn 19 a).
  • LG Landau/Pfalz, 04.07.1991 - 3 T 13/90

    Materiellrechtliche Einwendungen einer Partei dürfen im …

    1988, 39 = JurBüro 1988, 497, u. OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 376, für unzutreffend, weil es dem unterhaltsrechtlichen Charakter des Prozeßkostenvorschusses nach §§ 1360 a Abs. 4, 1610 BGB widerspricht (zur unterhaltsrechtlichen Natur des Prozeßkostenvorschusses vgl. zuletzt BGHZ 110, 247).
  • OLG Zweibrücken, 12.02.1998 - 2 WF 134/97

    Anforderungen an die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; …

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  • KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00

    Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses des Ehegatten bei teilweisem …

    Ein unterhaltsrechtlicher Prozeßkostenvorschuß, den die Partei zur Führung eines Rechtsstreits gegen ihren Ehegatten von diesem erhalten hat, ist im Falle einer die Kosten nach Quoten verteilenden Kostenentscheidung auf den Kostenerstattungsanspruch des Vorschußempfängers nur anzurechnen, wenn und soweit die Summe aus Erstattungsbetrag und Vorschuß den Gesamtbetrag der den Vorschußempfänger treffenden Kosten (unter Einschluß des gegen ihn gerichteten gegnerischen Kostenerstattungsanspruch) übersteigt (vgl. Kammergericht, 1. Zivilsenat, FamRZ 1987, 1064).
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dejure.org Übersicht KG

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.1987 - 17 W 160/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12611
OLG Köln, 11.05.1987 - 17 W 160/87 (https://dejure.org/1987,12611)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.1987 - 17 W 160/87 (https://dejure.org/1987,12611)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 1987 - 17 W 160/87 (https://dejure.org/1987,12611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 103, 104, 717
    Kosten und Gebühren; Zulässigkeit der Rückfestsetzung von Kosten.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 474 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.01.1982 - 15 W 66/81

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1987 - 17 W 160/87
    Die von der herrschenden Meinung im wesentlichen angeführten prozeßökonomischen Gesichtspunkte können zwar die ausnahmsweise Berücksichtigung solcher materiell-rechtlicher Einwendungen in dem Kostenfestsetzungsverfahren rechtfertigen, über die kein Streit besteht, helfen jedoch nicht über das Fehlen eines zur prozessualen Kostenfestsetzung erforderlichen Kostentitels hinweg (so auch - zutreffend differenzierend - OLG München JurBüro 1982, 1402).

    Eine entsprechende Anwendung des § 717 Abs. 2 ZPO im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens verbietet sich aus den von dem Senat in seinem Beschluß vom 23. Januar 1976 (JurBüro 1976, 819) dargelegten Gründen, und würde sogar die Gefahr der Nichtigkeit einer auf solcher Analogie gegründeten Rückfestsetzung heraufbeschwören (vgl. BAG NJW 1963, 1027 - "Eine Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren ist nichtig, wenn es an einem Titel fehlt, der dem Grunde nach über die Prozeßkosten entschieden hat«; OLG München JurBüro 1982, 1402 - "weil dem Rechtspfleger nicht die Entscheidung über Schadensersatzansprüche übertragen ist, mit der Folge, daß seine Entscheidung gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 RPflG unwirksam ist«).

  • BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60

    Kostenfestsetzungsverfahren - Nichtigkeit einer Entscheidung - Reisekosten - …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1987 - 17 W 160/87
    Eine entsprechende Anwendung des § 717 Abs. 2 ZPO im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens verbietet sich aus den von dem Senat in seinem Beschluß vom 23. Januar 1976 (JurBüro 1976, 819) dargelegten Gründen, und würde sogar die Gefahr der Nichtigkeit einer auf solcher Analogie gegründeten Rückfestsetzung heraufbeschwören (vgl. BAG NJW 1963, 1027 - "Eine Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren ist nichtig, wenn es an einem Titel fehlt, der dem Grunde nach über die Prozeßkosten entschieden hat«; OLG München JurBüro 1982, 1402 - "weil dem Rechtspfleger nicht die Entscheidung über Schadensersatzansprüche übertragen ist, mit der Folge, daß seine Entscheidung gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 RPflG unwirksam ist«).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1977 - 20 W 645/77

    Zivilbeschwerdesenat; Oberlandesgericht; Rückfestsetzung von Kosten; Aufhebung …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1987 - 17 W 160/87
    Zwar hat sich die von dem Senat (JurBüro 1976, 819) abgelehnte, bereits damals vorherrschende Auffassung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückfestsetzung für zulässig erachtet, in der Praxis weitgehend durchgesetzt (vgl. zum Beispiel OLG Frankfurt NJW 1978, 2203; OLG Oldenburg Rpfleger 1978, 421; OLG Koblenz JurBüro 1979, 1896; 1985, 1883; OLG Hamm JurBüro 1981, 1246; OLG Hamburg JurBüro 1981, 1401; OLG Celle JurBüro 1985, 1722; OLG Karlsruhe JurBüro 1986, 927 unter Aufgabe seiner in Rechtspfleger 1980, 438 vertretenen Auffassung).
  • OLG Celle, 21.09.2015 - 2 W 212/15

    Keine Rückfestsetzung nach Doppelzahlung im Falle der Aufrechnung des Gläubigers …

    Rn. 4 Dabei kann dahinstehen, ob die Rückfestsetzung überzahlter Kosten im vereinfachten Verfahren nach § 91 Abs. 4 ZPO nur in dem hier nicht vorliegenden Fall einer Änderung oder des Wegfalls der Kostengrundentscheidung (vgl. BGH NJW-RR 2013, 186) möglich ist oder auch dann, wenn der Rückzahlungsbetrag sonstwie feststeht (vgl. zur richterrechtlichen Rechtslage noch vor Inkrafttreten des § 91 Abs. 4 ZPO am 01.09.2004: OLG Düsseldorf JurBüro 1998, 309; OLG Koblenz JurBüro 2003, 199; OLG Zweibrücken JurBüro 2004, 657; a. A.: KG RPfleger 1980, 438; OLG Köln RPfleger 1987, 474; OLG München MDR 1993, 1130).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 17 W 94/02
    Nach der ständigen Rechtssprechung des Senats (vgl. JurBüro 1976, 819; JurBüro 1988, 495; Beschluss vom 15.07.1991 - 17 W 446/90 - ; Beschluss vom 23.09.1998 - 17 W 264 und 328/98 - ; Beschluss vom 26.11.2001 - 17 W 392/01 -) und des OLG München (MDR 1982, 760; MDR 1993, 1129, 1130) kann Gegenstand der prozessualen Kostenfestsetzung nur der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten sein, die "aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden" (vgl. § 103 Abs. 1 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.1992 - 9 W 104/91

    Beginn der Verzinsung festgesetzter Prozeßkosten

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einem abändernden Urteil im Berufungsverfahren, soweit die Kostenentscheidung der ersten Instanz bestätigt wird, für die Verzinsungspflicht gem. § 104 Abs. 1 ZPO der Zeitpunkt des Eingangs des ersten Kostenfestsetzungsgesuchs maßgebend bleibt (OLG München NJW 76, 429 OLG Hamburg MDR 83, 1030 OLG München JurBüro 86, 762 OLG Karlsruhe JurBüro 86, 764 und Rpfleger 90, 388 m. w. N. a. A. OLG Köln Rpfleger 86, 237 OLG Koblenz Rpfleger 87, 474 = MDR 88, 61 = VersR 1988, 361 L).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 17 W 175/02
    Rn. 4 Der Senat hat von jeher die Auffassung vertreten (vgl. nur den in JurBüro 1988, 494 ff. veröffentlichten Beschluss vom 11. Mai 1987 - 17 W 160/87 - ferner die Beschlüsse vom 15. Juli 1991 - 17 W 446/90 und vom 23. September 1998 - 17 W 264 und 328/98 -), dass die Rückforderung der auf einen später weggefallenen Kostentitel geleisteten Zahlungen nicht zum Gegenstand einer isolierten Kostenfestsetzung nach den §§ 103 ff. ZPO gemacht werden kann.
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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 08.04.1987 - 7 T 208/87   

Zitiervorschläge
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LG Lübeck, 08.04.1987 - 7 T 208/87 (https://dejure.org/1987,13210)
LG Lübeck, Entscheidung vom 08.04.1987 - 7 T 208/87 (https://dejure.org/1987,13210)
LG Lübeck, Entscheidung vom 08. April 1987 - 7 T 208/87 (https://dejure.org/1987,13210)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 474
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