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   SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11   

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SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11 (https://dejure.org/2012,8780)
SG Gießen, Entscheidung vom 19.03.2012 - S 29 AS 333/11 (https://dejure.org/2012,8780)
SG Gießen, Entscheidung vom 19. März 2012 - S 29 AS 333/11 (https://dejure.org/2012,8780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung einer höheren angemessenen Kaltmiete als Teil der Kosten der Unterkunft; Begriff der Angemessenheit der Kosten für eine Unterkunft; Mietwertübersicht zur Ermittlung der angemessenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Jobcenter darf Kaltmieten anhand von Durchschnittsmieten der Mietwertübersicht festlegen - Jobcenter legt Berechnung von Kaltmieten schlüssiges Konzept zugrunde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Nur bei besonders kleinen Gemeinden, die über keinen repräsentativen Wohnungsmarkt verfügen, kommen größere und bei besonders großen Städten kleinere Gebietseinheiten in Betracht (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 S 23 f, jeweils Rn. 24; BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 S 33, jeweils Rn. 21).

    Zugrunde zu legen ist ein einfacher, im unteren Marktsegment liegender Standard (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 S 23, jeweils Rn. 24); die Wohnung muss hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen (BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 S 32, jeweils Rn. 20).

    Nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien zur sozialen Wohnungsraumförderung in Hessen ist eine Wohnungsgröße für eine Person bis 45 m², für zwei Personen bis 60 m² und für jede weitere Person 12 m² angemessen (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - L 6 AS 234/07 ER, Rn. 25; Beschluss vom 24.10.2005 - L 9 AS 48/05 ER).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Nur bei besonders kleinen Gemeinden, die über keinen repräsentativen Wohnungsmarkt verfügen, kommen größere und bei besonders großen Städten kleinere Gebietseinheiten in Betracht (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 S 23 f, jeweils Rn. 24; BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 S 33, jeweils Rn. 21).

    Zugrunde zu legen ist ein einfacher, im unteren Marktsegment liegender Standard (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 S 23, jeweils Rn. 24); die Wohnung muss hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen (BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 S 32, jeweils Rn. 20).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Entscheidend ist es, für die repräsentative Bestimmung des Mietpreisniveaus ausreichend große Räume der Wohnbebauung zu beschreiben, die auf Grund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, Rn. 21).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Die vom Grundsicherungsträger gewählte Datengrundlage muss allerdings auf einem schlüssigen Konzept beruhen, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, dass es die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiedergibt (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R, FEVS 60, 145, 149, Rn. 16; vgl. auch BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 7 S 66 Rn. 23).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Allerdings wären die Kosten der Unterkunft auch in einem solchen Fall nicht völlig unbegrenzt zu übernehmen, sondern nur bis zur Höhe der durch einen Zuschlag maßvoll erhöhten Tabellenwerte nach § 8 Wohngeldgesetz (a.F.) anzuerkennen (vgl. BSG, Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 65/08 R).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Denn eine Beschränkung des Streitgegenstandes auf die Leistungen für die Unterkunft und Heizung ist zulässig, soweit es sich bei der Verfügung über diese Leistungen um eine abtrennbare Verfügung (Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X) des Gesamtbescheides handelt (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R, Rn. 11).
  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien zur sozialen Wohnungsraumförderung in Hessen ist eine Wohnungsgröße für eine Person bis 45 m², für zwei Personen bis 60 m² und für jede weitere Person 12 m² angemessen (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - L 6 AS 234/07 ER, Rn. 25; Beschluss vom 24.10.2005 - L 9 AS 48/05 ER).
  • LSG Hessen, 05.12.2007 - L 6 AS 234/07

    Arbeitslosengeld II - Auslegung eines Widerspruchs - Kosten der Unterkunft -

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien zur sozialen Wohnungsraumförderung in Hessen ist eine Wohnungsgröße für eine Person bis 45 m², für zwei Personen bis 60 m² und für jede weitere Person 12 m² angemessen (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - L 6 AS 234/07 ER, Rn. 25; Beschluss vom 24.10.2005 - L 9 AS 48/05 ER).
  • SG Gießen, 24.11.2009 - S 26 AS 1266/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus SG Gießen, 19.03.2012 - S 29 AS 333/11
    Sofern ein solches schlüssiges Konzept des Leistungsträgers fehlt, kommt im gerichtlichen Verfahren eine Schätzung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 202 SGG i.V.m. 287 ZPO in Betracht (vgl. SG Gießen, Beschluss vom 24. November 2009 - S 26 AS 1266/09 ER).
  • LSG Hessen, 13.02.2017 - L 9 AS 766/16

    SGB-II -Leistungen; Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Bestimmung der

    Es bedarf im vorliegenden Eilverfahren keiner abschließenden Entscheidung, ob das von dem Antragsgegner vorgelegte Konzept als schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Senats anzusehen ist (das Sozialgericht hat die Schlüssigkeit des Konzepts des Antragsgegners zur Höhe angemessener Unterkunftskosten mit Urteil vom 19. März 2012 - S 29 AS 333/11 - bejaht) .
  • SG Gießen, 04.11.2016 - S 29 AS 744/16
    Die Kammer hat bereits entschieden, dass die Ermittlung der angemessenen Kaltmiete durch den Antragsgegner den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein sog. schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II entspricht (st. Rspr. seit Urteil vom 19. März 2012 - S 29 AS 333/11, Rn. 34 ff.; zitiert nach juris).
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