Rechtsprechung
| BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Unfallversicherung
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Arbeitsunfall; Unfallversicherung; Betriebsrat; Betriebsratssitzung; Betriebsfeier; Kegeln; Sturz; Private Organisation; Innerer Zusammenhang; Unfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Versicherungsschutz
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Unfallversicherung; eigenwirtschaftliche Tätigkeit bei einer Betriebsratsfeier
Papierfundstellen
- BSGE 87, 294
- NJW 2002, 1446 (Ls.)
- NZS 2001, 496
- SGb 2001, 309
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (22)
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
Es muß also sicher feststehen, daß im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN).
- BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94
Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Es gibt auch keine gesetzliche Vermutung dafür, daß ein Betriebsratsmitglied, das sich bei seinem Arbeitgeber für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben abmeldet, stets erforderliche Betriebsratstätigkeit verrichtet (BAGE 79, 263, 266 ff). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Vielmehr ist erforderlich, daß die Klägerin im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachging, indem sie betriebsdienliche Zwecke verfolgte oder zumindest eine Tätigkeit ausübte, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt war (…vgl BSG SozR Nr. 22 zu § 548 RVO; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 22 und 38).
- BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Eine Veranstaltung ist von der Autorität des Unternehmers auch zu einer Zeit getragen, in der er nicht selbst anwesend ist, der Betriebsrat aber die Veranstaltung leitet und dabei zugleich für den Unternehmer handelt (BSGE 7, 249, 253). - BSG, 20.05.1976 - 8 RU 76/75
Unfallversicherungsschutz - Betriebsratsmitglied - Tarifkommission - …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Die fehlende gesetzliche Regelung, die Betriebsbezogenheit der Aufgabenstellung des Betriebsrates sowie der Umstand, daß dessen Mitglieder und Ersatzmitglieder - abgesehen von bestimmten Heimarbeitern - stets Arbeitnehmer des Betriebs sein müssen, dessen Betriebsrat sie angehören (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG), haben in Rechtsprechung und Literatur zu der einhelligen Auffassung geführt, daß Tätigkeiten, die ein Mitglied des Betriebsrates im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung ausübt, den versicherten Tätigkeiten nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO zuzurechnen sind (vgl BSGE 42, 36, 37 = SozR 2200 § 539 Nr. 19 sowie ua Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 114 mwN). - BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 2/97
Ab- und Rückmeldung von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Inhalt dieser Verpflichtung ist nur die ordnungsgemäße Unterrichtung; wie diese bewirkt wird, steht dem Betriebsratsmitglied frei (stRspr des BAG, zuletzt Beschluß vom 13. Mai 1997 - 1 ABR 2/97 - AP Nr. 119 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
An solchen Veranstaltungen können zwar unter bestimmten Umständen auch Ersatzmitglieder teilnehmen (vgl BAGE 52, 73, 77/78). - BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Die Veranstaltung muß deshalb auch grundsätzlich allen Arbeitnehmern - bei Großbetrieben mindestens allen Arbeitnehmern einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offenstehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (BSGE 1, 179, 182;… 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO aF;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21; BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 25/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNrn 118 ff mwN;… Hauck/Keller, aaO, § 8 RdNrn 100 ff;… Kater/Leube, aaO, § 2 RdNrn 94 ff;… Mehrtens, aaO, § 8 RdNrn 7.20 bis 7.20.4). - BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93
Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Bei diesen Tätigkeiten ist für die Annahme von Versicherungsschutz ausreichend, daß die Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat; überwiegendes betriebliches Interesse ist jedoch nicht erforderlich (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 mwN). - BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R
Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (…BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82;… BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - USK 90149; BSG Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 37/99 R -). - BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
- BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91
Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
- BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
Unfallversicherung - Ausland
- BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
- BSG, 27.06.2000 - B 2 U 25/99 R
Unfallversicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen mit …
- BSG, 19.03.1991 - 2 RU 64/90
Unfallversicherungsschutz für Helfer einer Kirchengemeinde
- BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89
Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; …
- BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
- BSG, 26.04.1977 - 8 RU 2/77
Unfallversicherungsschutz - Gemeinschaftsveranstaltung - Kleinbetrieb - Teilnahme …
- BSG, 28.07.1977 - 2 RU 49/76
- BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15
Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner gesetzlichen Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied verrichtet, sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz den Interessen des Unternehmens zu dienen bestimmt (BSG 20. Februar 2001 - B 2 U 7/00 R - juris-Rn. 16, BSGE 87, 294). - BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Veranstalter - im Auftrag der Unternehmensleitung - kann auch der Betriebsrat (BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 7/00 R - BSGE 87, 294 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 54) oder eine Gruppe bzw einzelne Beschäftigte des Unternehmens sein. - BSG, 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Der Versicherungsschutz der Klägerin hängt somit nicht davon ab, ob sie zB Mitglied des Betriebsrates oder Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen (§ 179 SGB IX) war und sich in dieser Funktion für den Arbeitskollegen eingesetzt hat (…zur versicherten Betriebsratstätigkeit vgl BSG Urteile vom 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, RdNr 60, vom 20.2.2001 - B 2 U 7/00 R - BSGE 87, 294, 295 f = SozR 3-2200 § 539 Nr. 54 S 229 f …und vom 20.5.1976 - 8 RU 76/75 - BSGE 42, 36, 37 = SozR 2200 § 539 Nr. 19 S 44 f).
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer …
die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied bei der Ausübung der im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Aufgaben (vgl etwa BSG vom 20.5.1976 - 8 RU 76/75 - BSGE 42, 36, 37 = SozR 2200 § 539 Nr. 19 RdNr 18 und BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 7/00 R - SozR 3-2200 § 539 Nr. 54; vgl ferner Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 65, Stand Mai 2011; Ricke in Kasseler Kommentar, § 8 SGB VII RdNr 59, Stand Dezember 2011;… Schmitt, 3. Aufl 2008, § 8 SGB VII RdNr 38; Schwerdtfeger in Lauterbach, § 8 SGB VII RdNr 180, Stand August 2009; Wagner in jurisPK-SGB VII, § 8 RdNr 102, Stand Mai 2010),. - BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (s ua BSGE 1, 179, 182;… 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, 40; BSGE 87, 294 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 54;… SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr 5; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 2004, § 8 RdNr 118 ff mwN). - BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Veranstalter - im Auftrag der Unternehmensleitung - kann auch der Betriebsrat (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 54) oder eine Gruppe bzw einzelne Beschäftigte des Unternehmens sein. - BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts …
Sie muss allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen und von der Unternehmensleitung entweder selbst veranstaltet oder jedenfalls von ihrer Autorität getragen werden (…zu den rechtlichen Voraussetzungen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung siehe zuletzt: BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 mwN; vgl ferner BSGE 1, 179, 182;… BSGE 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30, 69;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, 40; BSGE 87, 294, 299 f = SozR 3-2200 § 539 Nr. 54; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2004, § 8 SGB VII RdNr 118 ff mwN).Sie kann sich auch einer von Belegschaftsmitgliedern, etwa dem Betriebsrat (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 54), initiierten und organisierten Zusammenkunft anschließen und deren Durchführung unterstützen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9 U 422/01
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Betriebsausflug - …
Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSG, Urt. v. 08. Dezember 1998 - B 2 U 37/97 R - SozR 3-2200 § 539 Nr. 45; und Urt. v. 20. Februar 2001 - B 2 U 7/00 R - SozR 3-2200 § 539 Nr. 54 jeweils mwN).Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, Urt. v. 20. Februar 2001 aaO mwN …und Urt. v. 04. Juni 2002 - B 2 U 24/01 R -).
Die Veranstaltung muss deshalb auch grundsätzlich allen Arbeitnehmern (bei Großbetrieben mindestens allen Arbeitnehmern einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten) offenstehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (BSG, Urt. v. 20. Februar 2001 aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 52/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (siehe u. a. BSG Urteil vom 22. August 1955, Az. 2 RU 49/54, BSGE 1, 179, 182; BSG Urteil vom 20. Februar 2001, Az. B 2 U 7/00 R, BSGE 87, 294; BSG Urteil vom 07. Dezember 2004, Az. B 2 U 47/03 R, zitiert nach Juris; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 2004, § 8 RdNr 118 ff mwN). - LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 2557/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Veranstalter - im Auftrag der Unternehmensleitung - kann auch der Betriebsrat (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 54) oder eine Gruppe bzw. einzelne Beschäftigte des Unternehmens sein. - LSG Hessen, 15.06.2011 - L 6 U 248/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Hessen, 01.12.2020 - L 3 U 169/17
Gesetzliche Unfallversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 252/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
DDR-Sportunfall; Bekanntwerden erst nach dem 31.12.1993; keine Bindung an …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - L 17 U 663/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
Voraussetzungen der Entschädigung eines vor dem 1. 1. 1992 in der DDR erlittenen …
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 U 2247/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 4210/11
- SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
Versicherungsschutz bei einer Incentive-Reise
- LSG Hessen, 24.02.2011 - L 6 U 167/08
- SG Frankfurt/Main, 14.09.2017 - S 8 U 116/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 27 U 23/04
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00
- SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem im Rahmen einer Mountainbike-Tour …
- LSG Baden-Württemberg, 05.09.2008 - L 1 U 777/08
- LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 8 U 5540/08
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Rechtsprechung
| BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Unfallversicherung
- lexetius.com
- Judicialis
RVO § 548
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung - Arbeitsunfall - Unfallversicherung - Versicherte Tätigkeit - Raucherplatz - Arbeitspause
- rechtsportal.de
RVO § 548 Abs. 1 S. 1
Kein Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfall wegen eigenwirtschaftlicher Tätigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 11.03.1997 - S 3 U 1002/96
- LSG Hessen, 10.11.1999 - L 3 U 593/97
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Papierfundstellen
- SGb 2001, 309
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (22)
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
Es muß also sicher feststehen, daß im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN).
- BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93
Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).Läßt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nrn 15, 40;… BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).Läßt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (…BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nrn 15, 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).
- BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Da es - wie schon ausgeführt - einen sogenannten Betriebsbann in der allgemeinen Unfallversicherung nicht gibt, ist es für den Versicherungsschutz nicht maßgebend, ob betriebliche Gefahren - hier etwa wegen der nicht gegen Durchfallen gesicherten Lichtkuppel - beim Unfall mitgewirkt haben, sondern ob der Unfall bei der versicherten Tätigkeit, also während einer Verrichtung geschah, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 mwN).Diese Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn eine besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befaßten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes (zB Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) einwirkt, ohne daß diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 mwN; BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - HVBG-Info 2000, 1846).
- BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R
Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Beide Gründe rechtfertigen es, das Zurücklegen der erforderlichen Wege zur Nahrungsaufnahme oder zur Besorgung von Nahrungsmitteln der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, die Nahrungsaufnahme selbst aber nach wie vor grundsätzlich nicht (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 2 mwN). - BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Diese Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn eine besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befaßten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes (zB Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) einwirkt, ohne daß diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (…BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 mwN; BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - HVBG-Info 2000, 1846). - BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R
Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der Konsum von Genußmitteln gegenüber der Einnahme fester oder flüssiger Nahrung weit mehr persönlichen Angewohnheiten entspringt (…vgl BSGE 12, 254, 255 = SozR Nr. 27 zu § 543 RVO aF;… BSG SozR Nr. 15 zu § 550 RVO; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 38), so daß ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur beim Nachweis besonderer Umstände angenommen werden kann (…BSGE 12, 254, 256 = SozR, aaO). - BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Vielmehr ist stets erforderlich, daß der Arbeitnehmer im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachging, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgte oder zumindest eine Tätigkeit ausübte, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt war (…vgl BSG SozR Nr. 22 zu § 548 RVO; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 22 und 38). - BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90
Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und Nr. 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (…BSG SozR 2200 § 548 Nr. 90). - BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
Unfallversicherung - Ausland
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
- BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R
Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der …
- BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes
- BSG, 19.05.1983 - 2 RU 44/82
Unfallversicherungsschutz von Schülern - Weg zum Kiosk - Besorgen von …
- BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75
Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang - …
- BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74
Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen - …
- BSG, 05.08.1993 - 2 RU 2/93
Sturz auf dem Weg von Kantine zum Arbeitsplatz als Arbeitsunfall - …
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 1/92
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an eine …
- BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59
- BSG, 28.06.1984 - 2 RU 54/83
- BSG, 25.05.1961 - 2 RU 264/57
Gewährung einer Hinterbliebenenentschädigung - Gesichtspunkt des Vorliegens von …
- BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - …
Rn. 30 Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich versichert (…vgl BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 20; BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897, Juris RdNr 15; BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - Juris RdNr 20 mwN;… BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 f mwN). - BSG, 24.09.2025 - B 2 U 11/23 R
Vor dem Kaffeeautomaten im Sozialraum ausgerutscht: Als Arbeitsunfall …
Generell sind Verrichtungen nicht versichert, mit denen private Tätigkeiten in die betriebliche Sphäre verlegt werden (…BSG Urteile vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 12 = juris RdNr 18 und vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - juris RdNr 18).Insbesondere stand das Aufsuchen des Sozialraums am Nachmittag in enger zeitlicher und örtlicher Nähe zur ausgeübten versicherten Tätigkeit der Klägerin (dazu auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.2.2023 - L 1 U 2032/22 - juris RdNr 34 - nachfolgend B 2 U 8/23 R <Rücknahme>; anders in BSG Urteil vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - juris RdNr 23).
Ein solcher ist weiterhin abzulehnen (…BSG Urteile vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, RdNr 7 = juris RdNr 14…, vom 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 11 S 47 = juris RdNr 16, vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - juris RdNr 16 …und vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 = juris RdNr 19;… auch in der Schifffahrt, § 10 SGB VII, bedarf es des Hinzutretens besonderer, dem Schifffahrtsbetrieb eigentümlicher Gefahren, dazu von Wulffen in Festschrift für Krasney, 1997, 791, 794 ff, 798).
Maßgeblich bleibt die rechtlich wertende Betrachtung der tatsächlichen (Mit-)Ursachen des Einzelfalls, in die ua die Kriterien einer Erlaubnis für die unfallbringende Verrichtung oder eines räumlich-zeitlichen Zusammenhangs zur versicherten Tätigkeit einbezogen werden können (BSG Urteile vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - juris RdNr 15, 22 …und vom 19.1.1995 - 2 RU 3/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 S 71 - juris RdNr 24).
- BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …
Es ist in der Regel erforderlich, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachgeht, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgt oder zumindest eine Tätigkeit ausübt, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist (…siehe zuletzt SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; Urteil des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R - EzS 40/627 = SGb 2001, 309).
- BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R
Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung …
Diese Rechtsprechung bezieht sich aber nur auf während einer Arbeitspause zurückgelegte Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Einkauf von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz (vgl zur Abgrenzung auch das Senatsurteil vom 31.8.2017 - B 2 U 11/16 R;… BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 20; BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897, Juris RdNr 15; BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - Juris RdNr 20 mwN;… BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 f mwN). - BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des …
Diese Rechtsprechung bezieht sich aber nur auf während einer Arbeitspause zurückgelegte Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Einkauf von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz (…vgl zur Abgrenzung auch Senatsurteil vom 31.8.2017 - B 2 U 1/16 R - BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 20; BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897; BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - HVBG-INFO 2001, 1111 mwN;… BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 f mwN). - LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 1 U 2032/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Das BSG hat mit Blick auf eine Erholungspause ("Luftschnappen") eine rechtliche Parallele zur Aufnahme von fester oder flüssiger Nahrung gesehen, die aufgrund einer besonderes belastenden betrieblichen Tätigkeit erforderlich geworden war (BSG, Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R -, Rn. 19, juris, mwN).Rn. 41 Das BSG hat im Urteil B 2 U 6/00 R (…a.a.O.) Versicherungsschutz wegen einer besonderen Betriebsgefahr verneint, weil der Kläger dort im Rahmen einer Pause nicht durch das von ihm betretene ungesicherte Flachdach gebrochen wäre, wenn er nicht den räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes für eigenwirtschaftliche Zwecke verlassen hätte.
Allerdings beruht diese Entscheidung - was das BSG explizit in den Entscheidungsgründen betont hat - jedoch maßgeblich auf den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, wonach - anders als vorliegend - gerade nicht festgestellt werden konnte, dass der dortige Kläger im Unfallzeitpunkt noch auf dem Weg zum "Luftschnappen" war, weil nicht einmal feststand, wie es zu dem Sturz gekommen war (B 2 U 6/00 R, a.a.O., Leitsatz).
In einem obiter dictum hat das BSG in dieser Entscheidung ausgeführt, dass der dort nicht feststellbare Umstand einer Pause zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit ("Luftschnappen") durchaus geeignet ist, den notwendigen inneren Zusammenhang (zur Arbeitstätigkeit) zu begründen (B 2 U 6/00 R, a.a.O., Rn. 19).
Das Einlegen einer Erholungspause, um "frische Luft zu schnappen" ist - wie bereits ausgeführt - strukturell einer Pause zur Nahrungsaufnahme vergleichbar (BSG - B 2 U 6/00 R -, Rn. 19, juris).
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg …
Es ist in der Regel erforderlich, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachgeht, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgt oder zumindest eine Tätigkeit ausübt, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist (…siehe zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; Urteil des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R = SGb 2001, 309). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 (15) U 300/01
Anspruch auf Verletztenrente nach Arbeitsunfall; Vorliegen eines …
Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG).Lässt sich nicht fest stellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG, Urteil vom 20.02.2001 a. a. O.;… BSG SozR 3 2200 § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - = HV-Info 1984 Nr. 15, 40; BSGE 58, 76, 79;… siehe auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).
In der Unfallversicherung besteht mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen außerhalb der See- und Binnenschifffahrt (vgl. dort §§ 838 und 552 RVO) kein sogenannter Betriebsbann (vgl. BSG Urteil vom 20.02.2001, a.a.O. m.w.N.), so dass auch im Falle der Einwirkung besonderer, dem Betrieb eigentümlicher Gefahren Unfälle bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht versichert sind.
Diese Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn eine besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes einwirkt, ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (BSG Urteil vom 20.02.2001 a.a.O., m.w.N.).
Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die sowohl privaten unversicherten als auch betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt sind, was der Fall sein kann, wenn sich eine Tätigkeit nicht aufteilen lässt (vgl. BSG Urteil vom 20.02.2001, a.a.O m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 9 U 4419/11 Im Gegensatz zur Essensaufnahme während eines Arbeitstages ist das Rauchen für die Erhaltung der Arbeitskraft nicht erforderlich, sondern entspringt - wie Genussmittel allgemein - im Vergleich zur Einnahme fester und flüssiger Nahrung weit mehr persönlichen Angewohnheiten (BSG, Urt. v. 20.02.2001, B 2 U 6/00 R, in Juris).
Besondere Umstände, etwa dass das Rauchen für die Klägerin so unabweisbar notwendig gewesen wäre, wie das Stillen des Hungers, was nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 20.02.2001 a.a.O.) in Ausnahmefällen Versicherungsschutz begründen könnte, sind weder vorgetragen noch nachgewiesen.
Anderes folgt zudem nicht daraus, dass es sich um eine Regelpause gehandelt hat, denn auch hier gilt im Grundsatz, dass für diesen Zeitraum private Verrichtungen im Vordergrund stehen, nicht aber betriebliche Zwecke (zum Erfordernis einer dem Betrieb dienenden Tätigkeit für den Versicherungsschutz, vgl. BSG 20.02.2001, a.a.O.).
Anderes gilt nach der Rechtsprechung nur dann, wenn eine besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes eingewirkt hat, ohne dass die private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (Schwerdtfeger in Lauterbach, Unfallversicherung, SGB VII, § 8 Rz 239, BSG, Urt. v. 20.02.2001, a.a.O.).
- LSG Bayern, 27.11.2017 - L 2 U 368/15
Keine Aufspaltung des Versicherungsschutzes auf gemeinsamen Wegstrecken mit …
Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn das Rauchen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft unabweisbar notwendig sei (vergleiche u. a. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az. B 2 U 6/00 R).In einer späteren Entscheidung hat das BSG eine Ausnahme für den Fall erwogen, dass der beabsichtigte Genuss einer Zigarette für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft unabweisbar notwendig ist (BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az. B 2 U 6/00 R, Rdnr. 18) - im konkreten Fall jedoch abgelehnt, weil der Kläger mit der Revision diesbezüglich nichts vorgebracht hatte.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - L 17 U 626/16
Aggressiver Busfahrer ohne Unfallversicherungsschutz
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 5003/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2006 - L 4 U 65/05
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Innerer Zusammenhang …
- LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Klassenfahrt - sachlicher …
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2003 - L 7 U 5003/01
Gewährung von Leistungen aus Anlass eines Unfalls; Definition Arbeitsunfälle; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 103/04
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Gewährung von Leistungen aus …
- LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09
Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung, …
- LSG Bayern, 07.10.2009 - L 17 U 395/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher …
- SG Darmstadt, 21.06.2022 - S 30 U 225/19
- LSG Bayern, 25.05.2011 - L 18 U 13/06
Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei unaufklärbaren Geschehensablauf
- LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 9/05
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Bayern, 07.10.2009 - L 17 U 85/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - L 1 U 2093/12
- SG Detmold, 20.01.2022 - S 1 U 38/21
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 U 2649/19
Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Arbeitsunfall - …
- SG Augsburg, 18.08.2015 - S 4 U 75/15
Kein Arbeitsunfall bei Unfall auf dem Weg zum Rauchen
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 4210/11
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 48/10 B
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - L 8 U 5646/08
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 U 4791/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 4 U 90/05
Bei einem Unfall während des durch den Arbeitgeber verpflichteten Aufenthalts im …
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Rechtsprechung
| BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletztenrente - Unfallversicherung - DDR - Unfall - Beitrittsgebiet - Anwendbarkeit - Arbeitsunfall - Fenstersturz - Unfallversicherungsträger
- rechtsportal.de
Bekanntwerden iS. des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RVO
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 2002, 166
- SGb 2001, 309
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BSG, 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R
DDR - Verletztenrente - Rentenbeginn - Ausschlußfrist - Überleitungsrecht - …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R
Damit weiche es von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 26/97 R - (HVBG-Info 1998, 3381) ab, in dem ausdrücklich festgehalten sei, daß § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO eine gesetzliche Ausschlußfrist und eben keine Antragsfrist enthalte.Dementsprechend hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 26/97 R - (HVBG-Info 1998, 3381) entschieden, daß § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO keine Antrags-, sondern eine gesetzliche Ausschlußfrist enthält.
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R
Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84). - BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R
Zwar ergäbe sich hier ein Ausschluß wohl noch nicht aus dem Umstand, daß die Veranstaltung nicht allen Ingenieurschulangehörigen offenstand, da auch bei Veranstaltungen von Abteilungen oder Gruppen des Gesamtbetriebes Unfallversicherungsschutz besteht, falls - was hier gut möglich wäre - die Größe des Betriebes keine gemeinsame Veranstaltung erlaubt (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 und Brackmann/Krasney, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 122, beide mwN).
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R
Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84). - BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
Unfallversicherung - Ausland
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R
Dazu ist es in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß die Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92). - LSG Baden-Württemberg, 11.02.1999 - L 7 U 1616/97
Übergangsrecht für Arbeitsunfälle in der ehemaligen DDR
Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R
Da § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I lediglich die Einhaltung eines Zeitablaufs für den Eingang eines Antrags fingiert, nicht jedoch andere Voraussetzungen für Sozialleistungen wie etwa das - hier geforderte - tatsächliche Bekanntwerden eines Vorfalls bei einem Sozialleistungsträger (…vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 5), kann dieser Umstand aufgrund des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I einem anderen Sozialleistungsträger nicht zugerechnet werden (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 11. Februar 1999 - L 7 U 1616/97 - = HVBG-Info 1999, 1257).
- BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Das tatsächliche Bekanntwerden bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen kann einem zuständigen Unfallversicherungsträger ebenso wenig wie die Kenntnis eines anderen Sozialleistungsträgers (hierzu BSG Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 11/00 R) zugerechnet werden. - BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R
Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines …
Wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 20. Februar 2001 (- B 2 U 11/00 R - HVBG-Info 2001, 1086 mwN) entschieden hat, bezeichnet dieses Bekanntwerden ein rein tatsächlichen Geschehen.Da § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I lediglich die Einhaltung eines Zeitablaufs für den Eingang eines Antrags fingiert, nicht jedoch andere Voraussetzungen für Sozialleistungen wie etwa das - hier geforderte - tatsächliche Bekanntwerden eines Vorfalls bei einem Sozialleistungsträger (…vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 5), kann dieser Umstand aufgrund des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I einem anderen Sozialleistungsträger nicht zugerechnet werden (vgl BSG Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 11/00 R -).
- LSG Thüringen, 10.12.2015 - L 1 U 1264/14
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Berufung - Rechtsmittelberechtigung - …
Feiern der Studenten gehören ersichtlich nicht zu den spezifischen Ausbildungsveranstaltungen einer Hochschule (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20. Februar 2001, Az.: B 2 U 11/00 R zitiert nach Juris).
- BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall - …
Da § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I lediglich die Einhaltung eines Zeitablaufs für den Eingang eines Antrags fingiert, nicht jedoch andere Voraussetzungen für Sozialleistungen wie etwa das - hier geforderte - tatsächliche Bekanntwerden eines Vorfalls bei einem Sozialleistungsträger (…vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 5), kann dieser Umstand auf Grund des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I einem anderen Sozialleistungsträger nicht zugerechnet werden (vgl BSG Urteile vom 20. Februar 2001 - B 2 U 11/00 R - und vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R - HVBG-Info 2001, 2237). - BSG, 04.07.2013 - B 2 U 5/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall …
Der innere oder sachliche Zusammenhang ist - auch für Unfälle nach dem Recht der RVO - wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (…noch zum Recht der RVO: BSG vom 30.4.1985 - 2 RU 24/84 - BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSG vom 20.1.1987 - 2 RU 27/86 - BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; bereits zu § 1150 RVO: BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086; Juris RdNr 17). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 11 KR 392/17
Anspruch auf Gewährung stationärer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; …
Da § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I nicht anwendbar ist, wenn es hinsichtlich des Datums nicht auf die Einhaltung einer bestimmten Frist zugunsten des Versicherten, sondern auf das Bekanntwerden eines Vorfalls bei einem Träger ankommt (…so auch BT-Drucks. 7/868, S. 26 <§ 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I "fingiert nur die Einhaltung des Zeitablaufs, nicht jedoch andere Voraussetzungen für den Sozialleistung, wie etwa die Kenntnis des Leistungsträgers">; BSG, Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 11/00 R -, juris, Rn. 16), müssen damit der nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I für die Einhaltung einer Frist für eine Sozialleistung maßgebliche Zeitpunkt und der Moment des Eingangs des Antrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nicht notwendigerweise zusammenfallen. - LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Ferner hat der Senat mit Schreiben vom 26.7.2001 den Kläger darauf hingewiesen, dass sein eventueller Anspruch schon im Hinblick auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…BSG, (Urt. v. 01.09.2000 - B 2 U 8/00 R - HVBG-INFO 2001, 308; Urt. v. 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086) zur Ausschlussfrist des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) jedenfalls untergegangen sei.Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der Senat anschließt, kommt es darauf an, dass der Unfallversicherungsträger tatsächlich Kenntnis erlangt hat (BSG, Urt. v. 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086).
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2009 - L 22 U 17/08
Arbeitsunfall; Beitrittsgebiet; wesentliche Ursachen; Refraktur
Denn diese Vorschrift fingiert lediglich die Einhaltung eines Zeitablaufs für den Eingang eines Antrages, nicht jedoch andere Voraussetzungen für Sozialleistungen wie etwa das tatsächliche Bekanntwerden eines Vorfalls bei einem Sozialleistungsträger (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2001, B 2 U 11/00 R, HVBG-Info 2001, 1086). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2003 - L 6 U 428/01
Feststellung eines zuständigen Versicherungsträger für einen Arbeitsunfall in der …
Die Antragstellung beim Amt für Soziales und Versorgung genügte nicht (vgl. BSG, Urteile vom 20. Februar 2001 - B 2 U 11/00 R - und 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -). - LSG Baden-Württemberg, 12.12.2006 - L 13 KNU 2437/03 Mithin ist noch das Dritte Buch der Reichsversicherungsordnung (RVO) anzuwenden; zu einem anderen Ergebnis führt, sofern überhaupt anwendbar, auch nicht die Übernahmeregelung des § 215 SGB VII in Verbindung mit § 1150 Abs. 2 Abs. 1 RVO, weil die Erkrankung nicht vor dem 1. Januar 1992 im Beitrittsgebiet eingetreten ist und die in § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO aufgestellte Fiktion nicht für Krankheiten gilt, die - wie hier - einem ab 1. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31. Dezember 1993, nämlich im August 1995, bekannt geworden sind und die nach dem Dritten Buch der RVO nicht zu entschädigen sind (vgl. § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO;… Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-8100 Art. 19 Nr. 7; BSG SozR 3-8440 Nr. 50 und BSG, Urteile vom 20. Februar 2001 - B 2 U 11/00 R - und vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R - veröffentlicht in Juris).
- SG Freiburg, 10.04.2003 - S 9 U 3370/02
Anerkennung und Entschädigung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Teilnahme …
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