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Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.1981 - 269/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1544
EuGH, 16.12.1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,1544)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,1544)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,1544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 169

  • EU-Kommission PDF

    Tymen

    1 . FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - ERLASS NATIONALER ERHALTUNGSMASSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN - VERPFLICHTUNG , DIE KOMMISSION ZU KONSULTIEREN UND SICH NACH IHRER STELLUNGNAHME ZU RICHTEN

  • EU-Kommission

    Tymen

  • Wolters Kluwer

    1. FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - ERLASS NATIONALER ERHALTUNGSMASSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN - VERPFLICHTUNG , DIE KOMMISSION ZU KONSULTIEREN UND SICH NACH IHRER STELLUNGNAHME ZU RICHTEN; ( ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-VERTRAG ART. 169
    1. FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - ERLASS NATIONALER ERHALTUNGSMASSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN - VERPFLICHTUNG , DIE KOMMISSION ZU KONSULTIEREN UND SICH NACH IHRER STELLUNGNAHME ZU RICHTEN - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    Die Order 1979 bildete zusammen mit anderen britischen Maßnahmen inzwischen den Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht veröffentlicht).

    Er hat jedoch die Beteiligten im Ausgangsverfahren sowie die am Verfahren beteiligten Mitgliedstaaten und die Kommission ersucht, ihre schriftlichen Erklärungen im Lichte des Urteils vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) auf den neuesten Stand zu bringen.

    Herr Robert Tymen, der Angeklagte im Ausgangsverfahren, trägt vor: a) Die erste Frage sei durch das Urteil in der Rechtssache 804/79 präjudiziert, wonach "seit dem Ablauf der in Artikel 102 der Beitrittsakte festgelegten Übergangszeit am 1. Januar 1979 die Zuständigkeit für den Erlaß von Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik vollständig und endgültig bei der Gemeinschaft liegt".

    2. Die britische Regierung führt aus: a) Im Lichte des Urteils in der Rechtssache 804/79 sei auf die erste Frage zu antworten, daß die Mitgliedstaaten nach Ablauf des in Artikel 102 der Beitrittsakte genannten Zeitraums durchaus befugt seien, eine solche Maßnahme zur Erhaltung der Fischbestände mit Vorschriften über die Mindestmaschenweite beim Fang von Kaisergranat zu erlassen und in Kraft zu setzen, wie sie in der Order 1979 enthalten sei, vorausgesetzt, aa) daß die Erhaltungsmaßnahmen zu Recht als eine Änderung bestehender Erhaltungsmaßnahmen aufgrund der Entwicklung der für diesen Bereich relevanten biologischen und technischen Faktoren angesehen werden könne und nicht zu einer neuen Erhaltungspolitik des betreffenden Mitgliedstaats führe sowie.

    Das Vereinigte Königreich habe - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Urteil in der Rechtssache 804/79 - als "Sachwalter des gemeinsamen Interesses" gehandelt, da das "gemeinsame Interesse" es erfordere, daß es in Kraft befindliche Rechtsvorschriften zum Schutz der Fischbestände der Gemeinschaft gebe.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften verweist im wesentlichen auf die Auffassung, die sie in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) dargelegt hat, und macht Ausführungen zu den Konsequenzen ihres dortigen Vorbringens für die vorliegende Rechtssache.

    a) Die erste Frage sei im Lichte des Urteils in der Rechtssache 804/79 und des Urteils vom 2. Juni 1981 in der Rechtssache 124/80 (Van Dam, noch nicht veröffentlicht) zu prüfen.

    In der zweiten Rechtssache hat der Gerichtshof mit Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht veröffentlicht) für Recht erkannt, daß das Vereinigte Königreich unter anderem dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG- Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. Juli 1979 ohne angemessene vorherige Konsultation und trotz der Einwände der Kommission die Fishing Nets (North-East Atlantic) (Variation) Order 1979, Nr. 744, in Kraft gesetzt hat.

  • EuGH, 04.10.1979 - 141/78

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    Die Verordnung bildete den Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923), in der der Gerichtshof entschied, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es.

    Ist es für die Beantwortung der Frage 3 von Bedeutung, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) entschieden hat, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 (S.I. 1977, Nr. 440) in Kraft gesetzt hat?.

    Da das Vereinigte Königreich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (…Frankreich/Vereinigtes Königreich, a.a.O.) entschieden habe, dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG- Vertrag verstoßen habe, daß es die Order 1977 in Kraft gesetzt habe, gelte dasselbe für den Erlaß der Order 1979.

    Das Vereinigte Königreich habe auch deshalb gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, weil er nach Verkündung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 141/78 aufgrund der fraglichen britischen Maßnahmen verhaftet und verurteilt worden sei.

    In der ersten dieser beiden Rechtssachen hat der Gerichtshof mit Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereiniges Königreich, Slg. S. 2923) für Recht erkannt, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. April 1977 die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 in Kraft gesetzt hat.

    enthalten sind? 4. Ist es für die Beantwortung der Frage 3 von Bedeutung, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) entschieden hat, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 (S.I. 1977, Nr. 440) in Kraft gesetzt hat? 5. Falls alle oder irgendeines der genannten Erfordernisse nicht erfüllt sein sollte: Haben einzelne, gegen die aufgrund einer solchen Maßnahme vorgegangen wird, irgendwelche von den nationalen Gerichten zu schützende Rechte und gegebenenfalls welche?" Zur ersten Frage.

  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    Die unmittelbare Wirkung des Verbots, einseitige Maßnahmen zu treffen, bedeute, wie der Gerichtshof wiederholt, so in seinem Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Sig. S. 473) festgestellt habe, daß eine Strafverfolgung aufgrund solcher Maßnahmen ihrerseits als Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht anzusehen sei.

    Dies ergebe sich aus einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes, so u. a. aus dem Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (…Schonenberg, a.a.O.).

    Dieser Grundsatz sei durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere durch das Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (…Schonenberg, a.a.O.) bestätigt worden.

    6 Diese Frage bildete bereits den Gegenstand des Urteils vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Sig. S. 473).

  • EuGH, 02.06.1981 - 124/80

    Van Dam

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    a) Die erste Frage sei im Lichte des Urteils in der Rechtssache 804/79 und des Urteils vom 2. Juni 1981 in der Rechtssache 124/80 (Van Dam, noch nicht veröffentlicht) zu prüfen.
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    Dies ergebe sich sowohl aus der englischen Ultra-vires-Lehre als auch aus der Rechtsfigur der "incompetence" des französischen Verwaltungsrechts und sei vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthai, Sig. S. 629) bestätigt worden.
  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

    In diesem Fall hätten die Mitgliedstaaten nur als Sachwalter des Gemeinschaftsinteresses Rechtsvorschriften erlassen können, wobei sie, wie der Gerichtshof in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) anerkannt habe, sich auf Erhaltungsmaßnahmen hätten beschränken müssen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03

    Kommission / Rat - Umwelt - Schutz durch das Strafrecht - Rechtsgrundlage - …

    Es sei daran erinnert, dass im Urteil Casati (zitiert in Fußnote 17) zwar anerkannt worden ist, dass für die Strafgesetzgebung und die Strafverfahrensvorschriften grundsätzlich die Mitgliedstaaten zuständig seien, dass der Gerichtshof aber auch betont hat, dass diese Vorschriften nicht dazu missbraucht werden dürften, die Ziele des Vertrages zu gefährden (Randnr. 27), so dass, wie in den Urteilen vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473, Randnr. 16) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnr. 16) ausgeführt, eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Rechtsvorschriften ebenfalls mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sei.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi - "Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die strafrechtliche oder sonstige Bewehrung einer nationalen Beschränkungsmaßnahme, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ebenso wenig mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wie die Beschränkung selbst (vgl. Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14, und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80, Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn.
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