Rechtsprechung
| EuGH, 11.11.1982 - 263/82 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 39; ; VerfO Art. 86
- EU-Kommission
Klöckner-Werke / Kommission
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - BUSSGELDENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - STELLUNG EINER KAUTION
- EU-Kommission
Klöckner-Werke / Kommission
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollstreckung einer Entscheidung gegen Stellung einer Bankbürgschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGKS-Vertrag Art. 39; VerfO Art. 86
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - BUSSGELDENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - STELLUNG EINER KAUTION; [EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 39; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 86 PAR 2]
Verfahrensgang
- EuGH, 11.11.1982 - 263/82 R
- EuGH, 07.12.1982 - 263/82
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1983 - 263/82
- EuGH, 14.12.1983 - 263/82
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.05.1982 - 107/82
AEG / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.11.1982 - 263/82
3 Das Verlangen, eine Bürgschaft zu stellen, entspricht einer von der Kommission im Jahr 1981 beschlossenen allgemeinen Vorgehensweise, die außer für den Fall außergewöhnlicher Umstände durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R (AEG/Kommission) als gerechtfertigt anerkannt worden ist. - EuGH, 07.07.1982 - 119/81
Klöckner-Werke / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.11.1982 - 263/82
Mit Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 hat der Gerichtshof diese Klage abgewiesen.
- EuGH, 24.09.1986 - 213/86
Montedipe / Kommission
FERNER GELTE DER VOM PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES IN SEINEM BESCHLUSS VOM 11. NOVEMBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 263/82 R ( KLÖCKNER-WERKE/KOMMISSION , SLG. 1982, 3995 ) AUFGESTELLTE GRUNDSATZ , DASS NACHTEILIGE SCHLÜSSE , DIE GESCHÄFTSPARTNER ODER KREDITGEBER AUS DER LEISTUNG EINER SICHERHEIT HINSICHTLICH DES AUSGANGS DES HAUPTVERFAHRENS ZIEHEN KÖNNTEN , IN KEINEM FALL GEEIGNET SEIEN , DEM UNTERNEHMEN , DAS DIESE SICHERHEIT LEISTE , EINEN SCHWEREN UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDEN SCHADEN ZU VERURSACHEN , ERST RECHT FÜR DIE URTEILE DER ÖFFENTLICHEN MEINUNG.BESCHLÜSSE VOM 6. UND 7. MAI 1982 IN DEN RECHTSSACHEN 107/82 R ( AEG-TELEFUNKEN/KOMMISSION , SLG. 1982, 1549 ) UND 86/82 R ( HASSELBLAD LTD/KOMMISSION , SLG. 1982, 1557 ), VOM 11. NOVEMBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 263/82 R ( KLÖCKNER-WERKE/KOMMISSION , SLG. 1982, 3995 ) UND VOM 7. MÄRZ 1986 IN DER RECHTSSACHE 392/85 R ( FINSIDER/KOMMISSION , SLG. 1986, 959 ).
- EuG, 05.09.2001 - T-74/00
Artegodan / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel 108 …
Bei dem Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Dezember 1982 in der Rechtssache 263/82 R II (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 4225), dem ersten Beschluss gemäß Artikel 87 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes (siehe oben, Randnr. 54), handelte es sich um einen Antrag auf Aufhebung der Pflicht zur Stellung einer Bankbürgschaft, von der die Aussetzung des Vollzugs im Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. November 1982 in der Rechtssache 263/82 R (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 3995) abhängig gemacht worden war. - EuG, 14.07.1995 - T-275/94
Groupement des cartes bancaires "CB" gegen Kommission der Europäischen …
Dazu stellte die Kommission zunächst fest, daß ihre bei der Gewährung von Zahlungsaufschub im Fall von Klagen gegen Entscheidungen, in denen finanzielle Sanktionen verhängt worden seien, seit 1981 verfolgte Praxis, die Zahlung von Zinsen und die Stellung einer Bankbürgschaft zur Sicherung der Zahlung der Geldbusse zuzueglich Zinsen zu verlangen, vom Gerichtshof gebilligt worden sei (vgl. das Urteil AEG/Kommission, a. a. O., und die Beschlüsse vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, vom 11. November 1982 in der Rechtssache 263/82 R, Klöckner Werke/Kommission, Slg. 1982, 3995, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959) und daß das Groupement sich im vorliegenden Fall mit der Zahlung von Zinsen einverstanden erklärt habe, indem es am 24. Juni 1992 die Bankbürgschaft gestellt habe. - EuGH, 07.03.1986 - 392/85
Finsider / Kommission
16 DAS VERLANGEN , EINE BANKBÜRGSCHAFT ZU STELLEN , DIE DIE EVENTÜLLE ZAHLUNG DER GELDBUSSE ZUZUEGLICH ETWAIGER VERZUGSZINSEN GARANTIERT , ENTSPRICHT EINER VON DER KOMMISSION IM JAHRE 1981 BESCHLOSSENEN ALLGEMEINEN VORGEHENSWEISE , DIE AUSSER FÜR DEN FALL AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE UNTER ANDEREM DURCH DIE BESCHLÜSSE DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES VOM 11. NOVEMBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 263/82 R ( KLÖCKNER-WERKE/KOMMISSION , SLG. 1982, 3995 ) UND VOM 20. APRIL 1983 IN DER RECHTSSACHE 348/82 R ( IRO/KOMMISSION , SLG. 1983, 1237 ) ALS GERECHTFERTIGT ANERKANNT WORDEN IST. - EuGH, 06.07.1984 - 62/84
Usinor / Kommission
im allgemeinen und mit Recht die Stellung einer Bankbürgschaft, was durch den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. November 1982 in der Rechtssache 263/82 R (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 3995) als gerechtfertigt anerkannt worden ist.
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