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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 19.10.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3353
OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 (https://dejure.org/2009,3353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 (https://dejure.org/2009,3353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 1 Ss OWi 960/09 (https://dejure.org/2009,3353)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Beweisverwertungsverbot für Videoaufzeichnungen ohne gesetzliche Grundlage

  • IWW
  • RA Kotz

    Videomessung von Fahrzeugen - fehlende Ermächtigungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserhebungsverbot bei nicht anlassbezogener Geschwindigkeitsmessung mittels Videoaufzeichnung; Fehlen eines Beweisverwertungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Videomessung: Ermächtigungsgrundlage nein, aber auch kein Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweiserhebungsverbot bei nicht anlassbezogener Geschwindigkeitsmessung mittels Videoaufzeichnung; Fehlen eines Beweisverwertungsverbots

Verfahrensgang

  • AG Unna - P 171 OWi 244 Js 852/09
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 115
  • AnwBl 2010, 139
  • SVR 2010, 115
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Rn. 6 Das Amtsgericht hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (2 BvR 941/08) wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage für eine Geschwindigkeitsmessung mittels Videoaufzeichnung des gesamten an einer Messstelle auflaufenden Verkehrs das Bestehen eines Beweiserhebungsverbots angenommen, ein daraus folgendes Beweisverwertungsverbot jedoch verneint.

    (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. August 2009, 2 BvR 941/08).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Rn. 22 Ob ein auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel zulasten des Betroffenen verwertet werden darf, ist nach der herrschenden und vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung im Einzelfall insbesondere nach Art des Verbotes und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung eines Verwertungsverbotes fehlt (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46, 47; BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2009, 5 Ss 441/09; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239; OLG Bamberg NJW 2009, 2146;BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Celle NdsRPfl 2009, 295 f.).

    Insoweit wird ein Beweisverwertungsverbot dann angenommen, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahmen führenden Verfahrensverstöße derart schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (vgl. nur BVerfGE 113, 29, 61; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006, 2 BvR 954/02; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009, 3 Ss 31/09; OLG Köln VM 2009, 5; OLG Stuttgart VRS 113, 363).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Insoweit wird ein Beweisverwertungsverbot dann angenommen, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahmen führenden Verfahrensverstöße derart schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (vgl. nur BVerfGE 113, 29, 61; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006, 2 BvR 954/02; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009, 3 Ss 31/09; OLG Köln VM 2009, 5; OLG Stuttgart VRS 113, 363).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Rn. 22 Ob ein auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel zulasten des Betroffenen verwertet werden darf, ist nach der herrschenden und vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung im Einzelfall insbesondere nach Art des Verbotes und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung eines Verwertungsverbotes fehlt (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46, 47; BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2009, 5 Ss 441/09; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239; OLG Bamberg NJW 2009, 2146;BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Celle NdsRPfl 2009, 295 f.).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Rn. 22 Ob ein auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel zulasten des Betroffenen verwertet werden darf, ist nach der herrschenden und vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung im Einzelfall insbesondere nach Art des Verbotes und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung eines Verwertungsverbotes fehlt (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46, 47; BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2009, 5 Ss 441/09; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239; OLG Bamberg NJW 2009, 2146;BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Celle NdsRPfl 2009, 295 f.).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Insoweit wird ein Beweisverwertungsverbot dann angenommen, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahmen führenden Verfahrensverstöße derart schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (vgl. nur BVerfGE 113, 29, 61; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006, 2 BvR 954/02; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009, 3 Ss 31/09; OLG Köln VM 2009, 5; OLG Stuttgart VRS 113, 363).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Rn. 22 Ob ein auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel zulasten des Betroffenen verwertet werden darf, ist nach der herrschenden und vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung im Einzelfall insbesondere nach Art des Verbotes und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung eines Verwertungsverbotes fehlt (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46, 47; BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2009, 5 Ss 441/09; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239; OLG Bamberg NJW 2009, 2146;BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Celle NdsRPfl 2009, 295 f.).
  • OLG Oldenburg, 27.11.2009 - Ss Bs 186/09

    Videodauerüberwachung an Autobahnen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Rn. 25 Dabei verkennt der Senat nicht, dass die ohne die erforderliche Ermächtigungsgrundlage angewandte Messmethode der Dauervideoüberwachung des fließenden Verkehrs mit einem systematisch angelegten, nicht anlassbezogenen Eingriff in die Grundrechte einer unbestimmten Vielzahl von Personen verbunden ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. November 2009, Ss Bs 186/09).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Rn. 22 Ob ein auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel zulasten des Betroffenen verwertet werden darf, ist nach der herrschenden und vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung im Einzelfall insbesondere nach Art des Verbotes und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung eines Verwertungsverbotes fehlt (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46, 47; BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2009, 5 Ss 441/09; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239; OLG Bamberg NJW 2009, 2146;BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Celle NdsRPfl 2009, 295 f.).
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
    Rn. 22 Ob ein auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel zulasten des Betroffenen verwertet werden darf, ist nach der herrschenden und vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung im Einzelfall insbesondere nach Art des Verbotes und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung eines Verwertungsverbotes fehlt (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46, 47; BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2009, 5 Ss 441/09; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239; OLG Bamberg NJW 2009, 2146;BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Celle NdsRPfl 2009, 295 f.).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei …

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von …

  • OLG Brandenburg, 16.04.2013 - 53 Ss OWi 58/13

    Atemalkoholkontrolle, Belehrung, Freiwilligkeit, Mitwirkung

    Beanstandet die Rechtsbeschwerde, das Gericht habe gegen ein Beweisverwertungsverbot verstoßen, bedarf es dazu allerdings der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2010, Az.: 2 Ss 65/09; Beschluss vom 2. Dezember 2010, Az.: 2 Ss (OWi) 131 B/10; BGH StV 2007, 68; OLG Rostock, Beschluss vom 16. November 2009, Az.: 2 SsOWi 257/09 I 188/09, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken VRS 118, 268; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. März 2010, Az.: 2 (9) Ss 18/10, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Februar 2010, Az.: 3 SsOWi 206/10, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. November 2009, Az.: 3 SsOWi 856/09; Beschluss vom 22. Dezember 2009, Az.: 1 SsOWi 960/09, beide zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 4 RBs 3/21

    "Ansammlungsverbot" gemäß CoronaSchVO NRW rechtsgültig

    Rn. 24 Zu diesem vollständigen Sachvortrag gehört bei der Rüge der unzulässigen Verwertung eines Beweismittels insbesondere auch das Vorbringen, ob, ggf. wann und mit welcher Angriffsrichtung der Verwertung der Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung widersprochen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2018 - 5 StR 17/18 - OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2014 - III-1 RBs 145/14 - Beschluss vom 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 -).
  • AG Trier, 02.03.2023 - 27c OWi 8041 Js 2838/23

    Handyverstoß - KI-Bildanalyse zur Überführung rechtmäßig

    Die ohne erforderliche gesetzliche Grundlage durchgeführte Bildübertragung und Erfassung von Kennzeichen und Fahrzeugführern vorbeifahrender Fahrzeuge durch das MonoCam-System war geeignet, in das informationelle Selbstbestimmungsrecht einer unbestimmten, letztlich vom Zufall abhängigen Vielzahl von Verkehrsteilnehmer einzugreifen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09; OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.11.2009, Ss Bs 186/09).
  • OLG Bamberg, 25.02.2010 - 3 Ss OWi 206/10

    Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn in Bayern; …

    Rn. 10 b) Soweit die Verteidigung zur Stützung ihrer abweichenden Auffassung auf den Beschluss des OLG Hamm vom 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 (bei JURIS) abhebt, teilt sie nicht mit, dass in der genannten Entscheidung ein Beweisverwertungsverbot gerade verneint wird.
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - Ss (B) 107/09

    Abstandsverstoß im Straßenverkehr: Verwertbarkeit einer durch ein …

    Rn. 20 Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht die seit 1. Januar 2008 durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 3198) neu gefasste Regelung des § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO , die über die Verweisung in § 46 Abs. 1 OWiG (ohne Einschränkungen durch § 46 Abs. 3 bis 8 OWiG) auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt (so OLG Bamberg NJW 2010, 100 für das in Bayern verwendete System VAMA, welches dem hiesigen Verfahren ähnlich ist; s.a. Thüringer OLG vom 6. Januar 2010 - 1 Ss 291/09 - für eine Geschwindigkeitsmessanlage; OLG Stuttgart vom 29. Januar 2010 - 4 Ss 1525/09 - für das System ViBrAm-BAMAS sowie OLG Hamm vom 22. Dezember 2009 - 1 Ss OWi 960/09 - und OLG Dresden vom 2. Februar 2010 - Ss OWi 788/09 - letztere jeweils obiter dicta; s.a. Lampe, juris PR-StrafR 26/2009 Anm.1 vom 23.12.2009).
  • OLG Jena, 29.10.2010 - 1 SsBs 45/10

    Verwertbarkeit von Messergebnissen aus einer Abstands- und …

    Zwar gehen einige Oberlandesgerichte - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (BVerfG, 2 BvR 941/08, bei juris) - von einem Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot in Bezug auf durch das Messsystem VKS gefertigte Videoaufzeichnungen aus (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2009, Ss Bs 186/09, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2009, 1 Ss OWi 960/09, bei juris, das ein Beweiserhebungs-, aber kein -verwertungsverbot annimmt).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des …

    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Verfahrensverstoß - sein Vorliegen unterstellt (vgl. demgegenüber OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 -, DAR 2010, 212, sowie zum sog. Brückenabstandsmessverfahren VAMA: OLG Bamberg, Beschl. v. 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/2009 u.a. -, NJW 2010, 100, und zum Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS: OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09 -, DAR 2010, 148) - unter den hier gegebenen Umständen im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts als schwerwiegend anzusehen ist.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2010 - 1 RBs 23/10

    Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung unter Einsatz einer …

    Ein Beweiserhebungsverbot mangels gesetzlicher Grundlage wurde in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung bislang nur für anlassunabhängige personenbezogene Videoaufnahmen - und damit auf der Basis eines anders gelagerten Sachverhalts - in Betracht gezogen (OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2010 [Ss OWi 788/09]; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2009 [1 Ss OWi 960/09] und OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. November 2009 [Ss Bs 186/09], jeweils betr. VKS Vidit 3.01).
  • OLG Bamberg, 16.03.2010 - 2 Ss OWi 235/10

    Bußgeldverfahren: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher Beurteilung …

    Wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09 (= VRR 2010, 114 ff. = SVR 2010, 115 = DAR 2010, 212) zutreffend dargestellt hat, führt selbst eine verdachtsunabhängige Kontrolle mittels Videoaufzeichnung, für die § 100 h StPO keine Ermächtigungsgrundlage bildet, nicht zu einem Verwertungsverbot im Bezug auf die gewonnenen Aufzeichnungen.
  • AG Herford, 12.04.2010 - 11 OWi 2835/09

    Vernichtung und Nichtverwendung eines im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung …

    OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2009 im Verfahren 1 Ss OWi 960/09,.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 2 Ss OWi 527/10

    Kein Eingriff in Grundrechte durch Fahrerkamera auf Bundesautobahn für Strecke …

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18260
VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878 (https://dejure.org/2009,18260)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878 (https://dejure.org/2009,18260)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 11 CS 09.1878 (https://dejure.org/2009,18260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eintragung eines Ungültigkeitsvermerks in einen tschechischen Führerschein;Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip ausreichend für Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung des Ungültigkeitsvermerks (offen gelassen);Interessenabwägung bei offenen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2010, 115
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296

    Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. Februar 2009 Az. 11 C 09.296 ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass nach den zugrunde zulegenden europarechtlichen Vorschriften der hier allein gegebene Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nicht ausreiche, damit ein EU-Mitgliedstaat zur Nichtanerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis berechtigt sei.

    Der Europäische Gerichtshof hat bislang die Frage, ob der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis allein den Aufnahmestaat berechtigt, die EU-Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates nicht anzuerkennen, nicht entschieden (vgl. die Darlegung und Auswertung der EuGH-Rechtsprechung im Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 Az. 11 C 09.296).

    Wie auch in den vom Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 Az. 11 C 09.296 in Bezug genommenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs finden sich in der Entscheidung vom 9. Juli 2009 sowohl Passagen, die darauf hindeuten, dass allein ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ausreichend sein könnte, als auch solche, die zusätzlich vom Erfordernis einer Maßnahme nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG auszugehen scheinen.

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
    Diese hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
    Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 9. Juli 2009, Az. C-445/08, ergibt sich kein weiterer Aufschluss.
  • VG Augsburg, 10.12.2009 - Au 7 S 09.1707

    Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung; verfahrensrechtliche und …

    Das einstweilige Rechtschutzverfahren wäre deshalb anhand einer sogenannten reinen Interessenabwägung zu entscheiden (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878), die jedoch ebenfalls nicht zur Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs führen würde.

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878).

    Die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts lässt auf eine Rücksichtslosigkeit schließen, die in dem vom Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägten Straßenverkehr nicht tragbar ist (BayVGH vom 19.10.2009 - a.a.O.).

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878).

  • VG Augsburg, 05.01.2011 - Au 7 S 10.1838

    Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung; verfahrensrechtliche …

    Das einstweilige Rechtschutzverfahren wäre deshalb in diesem Fall anhand einer reinen Interessenabwägung zu entscheiden (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878), die jedoch ebenfalls nicht zur Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung führen würde.

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878).

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878).

  • VG Augsburg, 11.01.2011 - Au 7 S 10.2026

    Konsum geringer Mengen Amphetamin; Unglaubwürdige Schutzbehauptung

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878).

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878).

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 CE 09.2712

    Einstweilige Feststellungsanordnung der Inlandsgültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis

    Denn auch § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV - wobei es nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats offen ist, ob ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis unter der Geltung der Richtlinie 91/439/EWG allein ausreichend ist, um die Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis herbeizuführen, vgl. etwa BayVGH vom 19. Oktober 2009 Az. 11 CS 09.1878 - ist nicht einschlägig, nachdem sich aus beiden tschechischen Führerscheinen ein Wohnsitz des Antragstellers jeweils in der Tschechischen Republik entnehmen lässt.
  • VG Ansbach, 23.12.2009 - AN 10 E 09.02365

    Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …

    Bei der Interessenabwägung ist schließlich zugunsten des Antragstellers zu werten, dass eine (rechtskräftige) Entscheidung in der Hauptsache womöglich erst in geraumer Zeit erfolgen wird, da das Bundesverwaltungsgericht eine dem hier zu entscheidenden Fall vergleichbare Konstellation noch nicht entschieden hat und die durch das Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen letztendlich durch den für die Auslegung des Gemeinschafsrechts zuständigen Europäischen Gerichtshof zu klären sind (vgl. BayVGH vom 19. Oktober 2009, 11 CS 09.1878).
  • VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1595

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze trotz …

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878).
  • VG Augsburg, 29.01.2010 - Au 7 K 09.695

    Keine Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 FeV im Falle eines schlichten Verstoßes gegen …

    Rn. 19 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 19. Oktober 2009 (Az. 11 CS 09.1878) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Juli 2009 aufgehoben und den Antrag des Klägers abgelehnt.
  • VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454

    Vorläufige Feststellung von einer tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der …

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2009, 11 CS 09.1878 (RdNr. 15) zu Recht ausführt, sieht die Richtlinie demgegenüber bei einer alleinigen Missachtung des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie durch den Ausstellerstaat eine derartige Reaktionsmöglichkeit des Aufnahmestaats jedoch nicht vor.
  • VG Augsburg, 11.01.2010 - Au 7 S 09.1876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - 11 CS 09.1878).
  • VG Augsburg, 26.11.2009 - Au 7 S 09.1674

    Sofortvollzug; Entziehung der Fahrerlaubnis; keine Trunkenheitsfahrt; Vorlage von …

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis bzw. für die sofort vollziehbar erklärte Aufforderung zur Vorlage einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn sich abschätzen lässt, dass das vom Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 19.10.2009, 11 CS 09.1878).
  • VG Augsburg, 04.11.2009 - Au 7 S 09.1563

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …

  • OVG Sachsen, 15.07.2024 - 6 B 13/24

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung; mangelnde Fahreignung …

  • VG Augsburg, 18.11.2009 - Au 7 S 09.1520

    Anzeichen für Alkoholmissbrauch in einem ärztlichen Gutachten

  • VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 7 S 11.1253

    Eine nach dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis; kein …

  • VG Augsburg, 25.02.2010 - Au 7 S 10.144

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze trotz …

  • VG Augsburg, 15.02.2010 - Au 7 S 10.97

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum …

  • VG München, 21.01.2010 - M 6a E 09.5790

    Keine "personenbezogene Prüfungsentscheidung"; Entziehung der deutschen …

  • VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613

    Verhältnis von § 4 Abs. 7 Satz 1 zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG

  • VG Augsburg, 12.11.2009 - Au 7 S 09.1596

    Mangelnde Fahreignung beim Konsum harter Drogen; Anforderungen an ein Abweichen …

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