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   OLG Naumburg, 19.05.2003 - 10 SchH 1/03   

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https://dejure.org/2003,10871
OLG Naumburg, 19.05.2003 - 10 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,10871)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.05.2003 - 10 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,10871)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 10 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,10871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters; Abschluss einer Schiedsabrede für Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander sowie für Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft hinsichtlich der Wirksamkeit, Auslegung, Anwendung und Durchführung des ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Schiedsvereinbarung: - Inhalt, Auslegung Bildung des Schiedsgerichts: - Benennungsverfahren; - Ersatzbenennung

  • Judicialis

    ZPO § 1035; ; ZPO § 1035 Abs. 3 S. 3 n.F.; ; ZPO § 1035 Abs. 4; ; ZPO § 1037; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 1063 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verwirkung des Rechts auf Benennung eines Schiedsrichters nach Schiedsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsverfahren - Rechtzeitige Benennung eines Schiedsrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 16.01.2002 - 4Z SchH 9/01

    Vereinbarung über Schiedsrichterbestellung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2003 - 10 SchH 1/03
    Dem gegenüber wird unter Berufung insbesondere auf die Begründung des Regierungsentwurfes für die Reformierung des Schiedsverfahrensrechts auch die Auffassung vertreten, dass die vorgenannte Frist eine Ausschlussfrist sei, weil nur dadurch Rechtsklarheit, beispielsweise hinsichtlich des Fristlaufs zur Bestimmung eines Obmanns, erreichbar sei (vgl. BayObLGZ 2002, 17-20, auch NJW-RR 2002, 933 f.; als Zwischenlösung: bis zum Antrag auf gerichtliche Ersatzbestellung - siehe Geimer in: Zöller, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 1035 Rn. 17).
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 SchH 4/06

    Kein Recht auf Schiedsrichterbestellung nach Ablauf der Monatsfrist

    Vielmehr obliegt es nunmehr dem staatlichen Gericht, auf Antrag der betreibenden Partei die Bestellung vorzunehmen (BayObLGZ 2002, 17/20; Kröll SchiedsVZ 2004, 113/116; siehe auch OLG Naumburg SchiedsVZ 2003, 235/236; a.A. Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1035 Rn. 17; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7.Aufl. Kap. 10 Rn. 21).
  • KG, 13.05.2013 - 20 SchH 14/12

    Schiedsrichterliches Verfahren: Wirksamkeit der Aufforderung zur

    Der Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens wird auch noch dann erfüllt, wenn die Partei der Aufforderung zur Schiedsrichterbestellung nachträglich nachkommt (wie hier OLG Naumburg, Beschl. v. 19.05.2003, 10 SchH 1/03, DIS-Datenbank; OLG Koblenz, Beschl. v. 22.10.2001, 2 SchH 1/01, OLGR Koblenz 2002, S. 115, zitiert nach juris, Rn. 10; Voit, a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 19.05.2010 - 10 SchH 1/10

    Schiedsgerichtsverfahren: Wirksamkeit der Aufforderung einer Partei zur Benennung

    Der Wert des Verfahrens auf Bestimmung eines Schiedsrichters bemisst sich nach einem Bruchteil des Wertes der Hauptsache (vgl. Herget in: Zöller, a. a. O., § 3 Rn. 16 Stichwort "Schiedsrichterliches Verfahren"), den der Senat regelmäßig (vgl. Beschluss vom 19.05.2003, Az. 10 SchH 1/03, juris-Rn. 30) auf ein Fünftel festsetzt.
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