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EuGH, 11.05.1983 - 311/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Klöckner / Kommission
1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - VERFAHREN FÜR DAS ZUSTANDEKOMMEN - QUOTENREGELUNG FÜR EGKS-ERZEUGNISSE - ZUSTIMMUNG DES RATES - FORMERFORDERNISSE - GEMEINSAME ERÖRTERUNG EINES IM EINZELNEN AUSFORMULIERTEN ENTSCHEIDUNGSENTWURFS DURCH DIE KOMMISSION UND DEN RAT - VERPFLICHTUNG ...
- EU-Kommission
Klöckner / Kommission
- Judicialis
EGKS Art. 33 Abs. 2; ; EGKS Art. 58
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EGKS Art. 33 Abs. 2; EGKS Art. 58
1. HANDLUNGEN DER ORGANE - VERFAHREN FÜR DAS ZUSTANDEKOMMEN - QUOTENREGELUNG FÜR EGKS-ERZEUGNISSE - ZUSTIMMUNG DES RATES - FORMERFORDERNISSE - GEMEINSAME ERÖRTERUNG EINES IM EINZELNEN AUSFORMULIERTEN ENTSCHEIDUNGSENTWURFS DURCH DIE KOMMISSION UND DEN RAT - VERPFLICHTUNG ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Stahlmarkt - Erzeugungsquoten.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1983 - 311/81
- EuGH, 11.05.1983 - 311/81
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 1549
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 07.07.1982 - 119/81
Klöckner-Werke / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.05.1983 - 311/81
Vorsorglich trägt die Klägerin unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in anderen, gleichartigen Rechtssachen (Rechtssachen 119/81 und 244/81) vor, die Zustimmung des Rates sei für alle Elemente einer Quotenregelung erforderlich, nicht nur für betimmte, angeblich wesentliche Aspekte dieser Regelung, die nur nach einem objektiven Kriterium ermittelt werden könnten, das die Kommission nicht habe angeben können.Die Kommission habe nämlich in der Rechtssache 119/81, in der dieselbe Frage bezüglich der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80 aufgeworfen worden sei, den Wortlaut ihrer Vorschläge an den Rat im Hinblick auf den Erlaß der Erzeugungsquotenregelung (Schriftstück vom 6.10.1980, KOM/ 80/586 endg.) vorgelegt.
Vorab ist auch darauf hinzuweisen, daß die Argumentation der Klägerin im vorliegenden Verfahren weitgehend mit der Klagebegründung in der Rechtssache 119/81 übereinstimmt, in der zwischen denselben Parteien das (noch nicht veröffentlichte) Urteil vom 7. Juli 1982 ergangen ist.
Im Rahmen der vorliegenden Rechtssache ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Entscheidung Nr. 2794/80 vom 31. Oktober 1980 (…ABl. L 291, S. 1), die der in der Rechtssache 119/81 angefochtenen Entscheidung zugrunde lag, inzwischen durch die erwähnte Entscheidung Nr. 1831/81 ersetzt wurde und daß die Klägerin außerdem zur Begründung ihrer Klage einige neue Argumente vorgebracht hat.
4 Die Klägerin wiederholt in der vorliegenden Rechtssache im wesentlichen die Argumente, die sie bereits in der Rechtssache 119/81 vorgebracht hat.
Sie hebt unter Bezugnahme auf ihre Argumentation in der Rechtssache 119/81 hervor, ein gemäß Artikel 58 eingeführtes System von Erzeugungsquoten dürfe nicht an die Produktionskapazität, sondern müsse notwendigerweise an die tatsächliche Produktion der Unternehmen anknüpfen.
3. Zu der Rüge, die Kommission habe die Auswirkung rechtswidriger Subventionen nicht berücksichtigt 35 Im Rahmen dieser Rüge hat die Klägerin die Argumente unverändert wiederholt, die sie bereits in der Rechtssache 119/81 vorgebracht hatte.
4. Zu der Rüge, die Kommission habe die Erzeugungsquoten durch " L i e f e r q u o t e n " für den Gemeinsamen Markt ersetzt und Quoten für den Export festgesetzt 38 Die Klägerin macht geltend, die Frage der "Lieferquoten", die bereits Gegenstand der Rechtssache 119/81 gewesen sei, sei durch das Urteil vom 7. Juli 1982 nicht entschieden worden, denn der.
- EuGH, 11.05.1983 - 244/81
Klöckner-Werke / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.05.1983 - 311/81
Vorsorglich trägt die Klägerin unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in anderen, gleichartigen Rechtssachen (Rechtssachen 119/81 und 244/81) vor, die Zustimmung des Rates sei für alle Elemente einer Quotenregelung erforderlich, nicht nur für betimmte, angeblich wesentliche Aspekte dieser Regelung, die nur nach einem objektiven Kriterium ermittelt werden könnten, das die Kommission nicht habe angeben können.Denn aus der Präambel der Entscheidung Nr. 1831/81 sowie aus einer Reihe von in der Rechtssache 244/81 vorgelegten Schriftstücken (Vorschlag der Kommission, Dokument KOM(81) 277 endg.
- EuGH, 03.03.1982 - 14/81
Alpha Steel / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.05.1983 - 311/81
Daß ein solches Verbot nicht bestehe, habe im übrigen der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel, noch nicht veröffentlicht) festgestellt.
- EuGH, 29.04.2004 - C-181/02
Kommission / Kvaerner Warnow Werft
"105 Außerdem ist vom Gerichtshof und vom Gericht bereits festgestellt worden, dass die Neubaukapazität - hier 85 000 cgt jährlich - zwar ihrem Wesen nach eine Kapazität zur Produktion darstellt, dass dieser Begriff als solcher jedoch nicht identisch ist mit dem Begriff "tatsächliche Produktion" (Urteil Alpha Steel/Kommission, Randnr. 22; Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 311/81 und 30/82, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1549, Randnr. 23; Urteil des Gerichts vom 12. Mai 1999 in den Rechtssachen T-164/96 bis T-167/96, T-122/97 und T-130/97, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1477, Randnr. 138) oder mit dem Begriff "höchstmögliche Produktion unter optimalen Bedingungen" (Urteil Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Randnr. 174).Zum anderen unterscheidet sich der Begriff der tatsächlichen Produktion eines Unternehmens von dem der Produktionskapazität (vgl. Urteil vom 11. Mai 1983 in der Rechtssache 244/81, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1451, Randnrn.
- EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
De Compte / Parlament
Es verweist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und macht erstens geltend, daß ein Irrtum der Verwaltung über die anwendbare Regelung niemals ein berechtigtes Vertrauen begründen könne (Urteile vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 1252/79, Lucchini/Kommission, Slg. 1980, 3753, vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 311/81 und 30/82, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1549, und vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 162/84, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1986, 481). - Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04
Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine …
Vgl. auch Urteile vom 11. Mai 1983, Klöckner-Werke/Kommission (136/82, Slg. 1983, 1599, Randnr. 36), und Klöckner-Werke/Kommission (311/81 und 30/82, Slg. 1983, 1549, Randnr. 36), sowie Finsider/Kommission.
- EuG, 02.10.2009 - T-324/05
Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund …
Erstens seien, wenn eine Maßnahme einen Einzelfall betreffe, höhere Anforderungen an die Begründung zu stellen (Urteile des Gerichtshofs vom 28. Oktober 1982, Lion u. a., 292/81 und 293/81, Slg. 1982, 3887, Randnrn. 18 ff., und vom 11. Mai 1983, Klöckner-Werke/Kommission, 311/81 und 30/82, Slg. 1983, 1549, Randnrn. 30 ff.). - EuG, 05.06.1996 - T-162/94
NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission …
Dabei hat es sowohl das Urteil NMB u. a./Kommission als auch die mit der vorliegenden Klage aufgeworfenen neuen Fragen zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 311/81 und 30/82 sowie 136/82, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1549 und 1599, Randnr. 5). - EuG, 28.02.2002 - T-227/99
Kvaerner Warnow Werft / Kommission
Außerdem ist vom Gerichtshof und vom Gericht bereits festgestellt worden, dass die Neubaukapazität - hier 85 000 cgt jährlich - zwar ihrem Wesen nach eine Kapazität zur Produktion darstellt, dass dieser Begriff als solcher jedoch nicht identisch ist mit dem Begriff "tatsächliche Produktion" (Urteil Alpha Steel/Kommission, Randnr. 22; Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 311/81 und 30/82, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1549, Randnr. 23; Urteil des Gerichts vom 12. Mai 1999 in den Rechtssachen T-164/96 bis T-167/96, T-122/97 und T-130/97, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1477, Randnr. 138) oder mit dem Begriff "höchstmögliche Produktion unter optimalen Bedingungen" (Urteil Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Randnr. 174). - Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1987 - 167/85
Associazione industrie siderurgiche italiane (Assider) und Italienische Republik …
Schließlich brauchen die Zusammenhänge zwischen diesen verschiedenen Grundsätzen, insbesondere dem des freien Warenverkehrs und dem eines Wettbewerbs, der nicht durch rechtswidrige Praktiken bei der Preisgestaltung, abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen oder Gewährung von 12 - Rechtssache 244/81, Slg. 1983, 1451, Randnr. 37; verbundene Rechtssachen 311/81 und 30/82, Slg. 1983, 1549, und Rechtssache 136/82, Slg. 1983, 1599, Randnr. 36.13 - Verbundene Rechtssachen 211 und 212/83, 77 und 78/84, Slg. 1985, 3409. - Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1985 - 63/84
Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - …
, Slg. 1983, 1569) erinnert, wo betont wurde, es sei nicht Zweck des Artikels 58 des EGKS-Vertrages, eine angemessene Auslastung der Produktionskapazität der Unternehmen zu garantieren, weil es nämlich durch diese Bestimmung den Unternehmen nicht ermöglicht werden 10 - Urteil vom 11. Mai 1983 in den verbundenen Rechtssachen 311/81 und 30/82 - Klöckner-Werke AG/Kommission - Slg. 1983, 1549. - EuGH, 11.05.1983 - 136/82
Klöckner / Kommission
Die Auffassung, daß der Hilfsantrag unzulässig sei, werde nicht durch das von der Klägerin in der Rechtssache 311/81 (diese hat einen gleichartigen Streitgegenstand und bezieht sich auf die Quoten für das vierte Quartal 1981) vorgebrachte Argument widerlegt, daß mit dem Antrag keine Vergünstigung erstrebt werde, sondern die teilweise Aufhebung einer Belastung, nämlich des Verbots, mehr zu produzieren, als ihr zugestanden worden sei, und daß sich deshalb die Frage einer Untätigkeitsklage nicht stellen könne. - Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2003 - C-181/02
Kommission / Kvaerner Warnow Werft
105 Außerdem ist vom Gerichtshof und vom Gericht bereits festgestellt worden, dass die Neubaukapazität - hier 85 000 cgt jährlich - zwar ihrem Wesen nach eine Kapazität zur Produktion darstellt, dass dieser Begriff als solcher jedoch nicht identisch ist mit dem Begriff "tatsächliche Produktion" (Urteil Alpha Steel/Kommission, Randnr. 22; Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 311/81 und 30/82, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1549, Randnr. 23; Urteil des Gerichts vom 12. Mai 1999 in den Rechtssachen T-164/96 bis T-167/96, T-122/97 und T-130/97, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1477, Randnr. 138) oder mit dem Begriff "höchstmögliche Produktion unter optimalen Bedingungen" (Urteil Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Randnr. 174).