Rechtsprechung
| EuGH, 12.06.1958 - 2/57 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Vertrag Art. 53 Buchst. B; ; Vertrag Art. 59
- EU-Kommission
Compagnie des hauts fourneaux de Chasse / EGKS Hohe Behörde
VERTRAG, ARTIKEL 33; SATZUNG DES GERICHTSHOFES, ARTIKEL 22
1 . VERFAHREN - NICHTIGKEITSKLAGE - ZULÄSSIGKEIT NEUER KLAGEGRÜNDE - EU-Kommission
Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen dem Nachschieben neuer Klagegründe und der Einführung neuer Argumente; Ermessensfehlerhafte Einführung einer Ausgleichsregelung; Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung von ihrer Übereinstimmung mit den von der Hohen Behörde ...
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Vertrag Art. 53 Buchst. B; Vertrag Art. 59
1. VERFAHREN - NICHTIGKEITSKLAGE - ZULÄSSIGKEIT NEUER KLAGEGRÜNDE
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- Slg. 1958, 131
Wird zitiert von ... (33)
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1958 - 15/57
Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse gegen Hohe Behörde der Europäischen …
- der Klage 2/57.III - Zur Hauptsache - Rechtssache 2/57.
Mit einer weiteren Klage, 2/57, greift sie die Entscheidung Nr. 2/57 an (die Übereinstimmung der Nummern ist rein zufällig).
Sie beantragt wegen ihr gegenüber begangenen Ermessensmißbrauches die Nichtigerklärung der gesamten Entscheidung Nr. 2/57, in Wirklichkeit jedoch und im Gegensatz zu den Klägern in den anderen Rechtssachen ficht sie diejenigen Bestimmungen dieser Entscheidung an, die aus den vorangegangenen Entscheidungen übernommen worden sind und die den Preisausgleich zwischen Einfuhrschrott und Inlandschrott betreffen.
Sie greift die Bestimmungen über den Ausgleich Roheisen/Schrott und die in der Entscheidung Nr. 2/57 enthaltenen neuen Bestimmungen, die in den anderen Klagen angegriffen werden, nur insoweit an, als sie behauptet, diese stellten unzureichende Gegenmittel gegen die Auswirkungen der Ausgleichsregelung dar, die rechtswidrig und ihr gegenüber mit einem Ermessensmißbrauch behaftet sei.
Die erste - in der Rechtssache 2/57 - geht dahin, ob die Klägerin diejenigen Bestimmungen der Entscheidung Nr. 2/57 anfechten kann, die schlechthin aus den früheren Entscheidungen übernommen wurden , obwohl diese Entscheidungen nicht Gegenstand einer Anfechtungsklage gewesen sind und die Frist zu deren Erhebung bereits verstrichen ist.
Angesichts dessen, daß die Entscheidung Nr. 2/57 - wie ich heute morgen darzulegen Gelegenheit hatte - ein einheitliches Ganzes bildet, sehe ich in rechtlicher Hinsicht keinerlei Veranlassung, einem Unternehmen die Verwirkungseinrede entgegenzuhalten, weil es die vorangegangenen Entscheidungen nicht fristgemäß angefochten hat.
Jetzt zur Hauptsache: Ich werde zunächst auf die Rechtssache 2/57 eingehen, in der allein der Klagegrund des Ermessensmißbrauchs geltend gemacht wird; anschließend auf die Rechtssache 15/57, in welcher die Klägerin (nach meiner Ansicht zu Recht) sich auch auf Verletzung des Vertrages beruft.
In dem Bestreben, einen stärkeren Anreiz zu Schrotteinsparungen zu bieten, hat die Hohe Behörde ihre finanzielle Einrichtung mit der Entscheidung Nr. 2/57 abgeändert, deren wesentliche Eigenschaft - wie Ihnen bekannt ist - darin besteht, die aus der Ausgleichsregelung herrührenden Lasten ungleich zu verteilen, und zwar im Verhältnis zu den verbrauchten Schrottmengen und dazu , wie rationell diese verwendet worden sind.
Von 5000 Franken auf 13500 Franken pro Tonne gestiegen, lagen die Preise für diese Drehspäne unmittelbar vor Erlaß der Entscheidung Nr. 2/57 und bereits seit einiger Zeit praktisch in Höhe derjenigen der Grundkategorie der sog. edlen Schrottarten (Nr. 11 der Nomenklatur), die seinerzeit 14000 Franken pro Tonne betrugen.
Die Hohe Behörde trägt diesen verschiedenen Versorgungsbedingungen der einzelnen Verbraucherzentren Rechnung: um ein unrationelles Abfließen des Schrottaufkommens zu vermeiden, sehen bestimmte Entscheidungen vor, daß die Gewährung des Preisausgleichs in verschiedenen Gebieten der Gemeinschaft an die Verwendung von Einfuhrschrott gebunden werden kann (Entscheidung Nr. 14/55 Artikel 5 b ; Entscheidung Nr. 2/57 Artikel 11 b).
Das Solidaritätsmoment, das der Entscheidung Nr. 2/57 zugrunde liegt, scheint auf die Klägerin genauso zuzutreffen wie auf die anderen Schrott verbrauchenden Unternehmen der Gemeinschaft.
Bei diesen allgemeinen Entscheidungen handelt es sich, woran ich Sie erinnern darf, um die der Entscheidung Nr. 2/57 vorangegangenen, wovon die eine die ursprüngliche Ausgleichsregelung und die andere die zusätzliche Regelung über den Ausgleich Roheisen/Schrott enthält.
Die Hohe Behörde nun gibt selber zu, daß die der Entscheidung Nr. 2/57 vorangegangene Regelung eine Verlagerung von der Roheisenerzeugung zugunsten der Stahlerzeugung herbeigeführt habe, so daß die Roheisenindustrie mit der Stahlindustrie nicht mehr im normalen Wettbewerb stand, und dies alles, ohne die geringsten Schutzmaßnahmen zugunsten der Roheisenindustrie zu erlassen.
- EuGH, 06.04.1962 - 21/61
Meroni & Co. und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für …
II - Angriffs- und Verteidigungsmittel der Parteien Die Angriffs- und Verteidigungsmittel der Parteien lassen sich wie folgt zusammenfassen: Nach Auffassung der Beklagten kommt die Untätigkeitsklage der klagenden Unternehmen einem Antrag auf Nichtigerklärung der Absätze b und d von Artikel 10 der Entscheidungen Nr. 2/57 und 16/58 gleich."Schließlich bestätigt die Klägerin, daß sie die Frage, ob die stillschweigende ablehnende Entscheidung der Hohen Behörde über den Antrag, die rechtswidrigen und diskriminierenden Freistellungen in Artikel 10 Buchstaben b und d der Entscheidung 2/57 zu widerrufen, sie individuell betrifft oder allgemeinen Charakter hat, der verständigen Würdigung durch den Gerichtshof überläßt." Die angeführten Textstellen beweisen hinlänglich, daß die Entscheidung, welche die Beklagte nach Ansicht der Klägerinnen hätte erlassen müssen, die strittigen Freistellungsentscheidungen und insbesondere die Absätze b und d von Artikel 10 der Entscheidung Nr. 2/57, die mit gleicher Bezeichnung in Artikel 10 der Entscheidung Nr. 16/58 übernommen worden.
sind, sowie die vor Erlaß der Entscheidung Nr. 2/57 geübten Praktiken der Beklagten gleicher Wirkung außer Kraft setzen sollten.
Was die Entscheidung Nr. 2/57 anbelangt, so muß die Klage abgewiesen werden, denn es geht nicht an, daß ein Kläger mit Hilfe des prozessualen Kunstgriffs einer Untätigkeitsklage die Möglichkeit erlangt, die Nichtigerklärung von Entscheidungen zu beantragen, deren etwaige Nichtigkeit durch den Ablauf der in Artikel 33 Absatz 3 vorgesehenen Frist geheilt ist.
Die von den Klägerinnen angeführten Freistellungen aus der Zeit vor dem Erlaß der Entscheidung Nr. 2/57 sind in den erwähnten Befassungsschreiben nicht ausdrücklich oder jedenfalls nicht klar und deutlich genannt.
Sie haben auch keine Nichtigkeitsklage im Hinblick auf die in Rede stehenden Freistellungen erhoben, als diese auf Grund von Artikel 10 der Entscheidung Nr. 2/57 klar erkennbar und im Klagewege anfechtbar wurden.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 250/83
Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - Quoten - …
a) Zum Begriff des Ermessensmißbrauchs an sich wurde in der Rechtsprechung (Rechtssachen 2/57 ' und 8/57.- Urteil vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 2/57 - Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse/Hohe Behörde der EGKS - Sig.
In Betracht kommt in diesem Zusammenhang auch - wie gleichfalls schon geklärt ist - die Umgehung einer besonderen Verfahrensart (vergleiche Rechtssache 2/57 '), in der der Hohen Behörde vorgehalten wurde, sie habe in einer Lage, die ein Verfahren nach Artikel 59 des EGKS-Vertrages erforderlich machte, auf dessen Artikel 53b zurückgegriffen, um die Schutzbestimmung des Artikels 59 zu umgehen; oder die verbundenen Rechtssachen 140 und 221/82 und 146 und 226/82.
Man muß aber doch den Eindruck gewinnen, daß 1 - Urteil vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 2/57 - Compagnie des Hauts Forneaux de Chasse/Hohe Behörde der EGKS - Sig.
- EuGH, 18.03.1980 - 154/78
Valsabbia / Kommission
Die Kommission betont, es sei nicht erforderlich, die einzelnen Bestimmungen einer allgemeinen Entscheidung zu begründen, vielmehr sei es ausreichend, daß in der Begründung die wesentlichen Schritte des Gedankenganges angegeben seien; zur Untermauerung dieses Arguments führt sie folgende Urteile aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes an : - Rechtssache 2/57 (Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse, Sig. 1958, 131),. - Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.
(30) - Entscheidung Nr. 2/57 der Hohen Behörde vom 26. Januar 1957 über die Schaffung einer finanziellen Einrichtung zur Sicherstellung einer gleichmässigen Schrottversorgung des Gemeinsamen Marktes (…ABl. 1957, Nr. 4, S. 61).(32) - Urteil vom 20. März 1957 in der Rechtssache 2/57 (Geitling, Slg. 1957, 9, 44 f.).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-93/02
DER GENERALANWALT SPRICHT SICH FÜR DIE ANERKENNUNG EINES AUF DIE VERLETZUNG VON …
23: - Biret zitiert das Urteil vom 12. Juni 1958 in der Rechtssache 2/57 (Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse/Hohe Behörde, Slg. 1958, 135). - Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1988 - 32/87
Industrie Siderurgiche Associate (ISA) und andere gegen Kommission der …
Dies gehört in die Kategorie des Ermessensmißbrauchs, wie die Urteile in den Rechtssachen 2/57 9.- Urteil vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 2/57, Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse/Hohe Behörde der EGKS, Slg. IV, 1958, 133.
- EuG, 09.09.2009 - T-437/05
Brink's Security Luxembourg / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auch können Argumente, die inhaltlich in engem Zusammenhang mit einem in der Klageschrift geltend gemachten Klagegrund stehen, nicht als neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel angesehen werden und deshalb noch in der Erwiderung oder in der mündlichen Verhandlung vorgebracht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 1958, Compagnie des hauts fourneaux de Chasse/Hohe Behörde, 2/57, Slg. 1958, 129, 146). - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis …
{FN:13} - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juni 1958 in der Rechtssache 2/57 (Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse/Hohe Behörde, Slg. 1958, 131, 150) und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-153/96 P (De Rijk/Kommission, Slg. 1997, I-2901, Randnr. 19). - Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-94/02
Biret und Cie / Rat
23: - Biret et Cie zitiert das Urteil vom 12. Juni 1958 in der Rechtssache 2/57 (Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse/Hohe Behörde, Slg. 1958, 135). - EuG, 15.07.2015 - T-398/10
Fapricela / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00
Interporc / Kommission
- EuG, 07.07.1999 - T-106/96
Wirtschaftsvereinigung Stahl / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-183/95
Affish BV gegen Rijksdienst voor de keuring van Vee en Vlees. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1995 - C-122/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. - …
- EuG, 27.09.2012 - T-347/06
Nynäs Petroleum und Nynas Belgium / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1994 - C-404/92
X gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Bediensteter …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-452/98
ÜLG-System - Reismarkt - Schutzmaßnahmen
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-301/97
Nederlandse Antillen / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-146/99
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1987 - 351/85
Fabrique de fer de Charleroi SA und Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2002 - C-456/00
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2000 - C-155/99
Busolin u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-290/98
GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT VOR, FESTZUSTELLEN, DASS ÖSTERREICH GEGEN DIE …
- EuGH, 21.06.1988 - 32/87
ISA / Kommission
- EuGH, 11.10.1984 - 151/83
Alpa / Kommission
- BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
Rechtsmittel
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-153/96
Jan Robert de Rijk gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1986 - 181/85
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1981 - 74/81
Rudolf Flender KG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
Sicherheit im Strassenverkehr.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1983 - 40/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1972 - 36/72
Francois Meganck gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
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