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Rechtsprechung
   EuGH, 16.03.1978 - 115/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,852
EuGH, 16.03.1978 - 115/77 (https://dejure.org/1978,852)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.1978 - 115/77 (https://dejure.org/1978,852)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 1978 - 115/77 (https://dejure.org/1978,852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG Art. 177; ; EG Art. 234; ; VO 1408/71 Art. 79 Abs. 3

  • EU-Kommission PDF

    Laumann

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RECHTSVORSCHRIFTEN DER GEMEINSCHAFT - ANWENDUNG AUF DIE HINTERBLIEBENEN EINES ARBEITNEHMERS - VORAUSSETZUNGEN - ZU- UND ABWANDERUNG INNERHALB DER GEMEINSCHAFT

  • EU-Kommission

    Laumann

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht hinsichtlich der Vermeidung einer Doppelversorgung wegen Zusammentreffens von Ansprüchen auf gleichartige Leistungen; Fragen zur Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RECHTSVORSCHRIFTEN DER GEMEINSCHAFT - ANWENDUNG AUF DIE HINTERBLIEBENEN EINES ARBEITNEHMERS - VORAUSSETZUNGEN - ZU- UND ABWANDERUNG INNERHALB DER GEMEINSCHAFT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 805
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 16.03.1978 - 115/77
    Die italienische Regierung erinnert an die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 24/75, Petroni - Slg. 1975, 1149, und Rechtssache 112/76, Manzoni, Urteil vom 13. Oktober 1977), nach welcher der Zweck der Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag verfehlt werde, wenn die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlören, die ihnen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gewähren.
  • EuGH, 05.02.2002 - C-255/99

    KINDER GESCHIEDENER ELTERN KÖNNEN VON DEM MITGLIEDSTAAT, IN DEM DER SÄUMIGE …

    Was den ersten Einwand betrifft, so ergibt sich aus dem Titel der Verordnung Nr. 1408/71 und aus deren Artikel 2, dass die Verordnung die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Familienangehörige von Arbeitnehmern und Selbständigen regelt, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, so dass die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71 grundsätzlich anwendbar sind, wenn ein Familienangehöriger eines Arbeitnehmers in einem anderen Mitgliedstaat wohnt als dieser (in diesem Sinne Urteile vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/77, Laumann, Slg. 1978, 805, Randnr. 5, und vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-194/96, Kulzer, Slg. 1998, I-895, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1992 - C-188/90

    Mario Doriguzzi-Zordanin und Marzio Doriguzzi-Zordanin gegen …

    In ihren Grundzuegen geht die im Urteil Laumann vertretene Argumentation dagegen in dieselbe Richtung, wie sie hier vertreten wird, da hier wie dort das Bestreben zugrunde liegt, dem Berechtigten alle erworbenen Rechte zu gewährleisten, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

    (7) In seinem Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/77 (Laumann, Slg. 1978, 805) hat der Gerichtshof in bezug auf die in Artikel 79 Absatz 3 der Verordnung enthaltene gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschrift festgestellt, daß die Familienbeihilfen ihren Ursprung in einer tatsächlichen Arbeitsbeziehung haben und "unmittelbar und ausschließlich dem Arbeitnehmer zu[stehen]", während eine Waisenrente "der Waise selbst unmittelbar und ausschließlich zu[steht]" (Randnr. 7).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 320/82

    Benito D'Amario gegen Landesversicherungsanstalt Schwaben. - Soziale Sicherheit - …

    5 _ Urteil vom 16. März 1978, Rechtssache 115/77, SIg.

    I - Urteil vom 16. März 1978, Rechtssache 115/77, Slg. S. 816, Randnummer 7 der Entscheidungsgründe.

  • EuGH, 21.02.2013 - C-619/11

    Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 72, …

    Rn. 28 Gemäß Art. 2 der Verordnung Nr. 1408/71, der ihren persönlichen Geltungsbereich regelt, gilt sie nämlich für Hinterbliebene von Arbeitnehmern, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten über ein System der sozialen Sicherheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung "galten" (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 1978, Laumann, 115/77, Slg. 1978, 805, Randnr. 5, und vom 25. Juni 1997, Mora Romero, C-131/96, Slg. 1997, I-3659, Randnr. 21).
  • EuGH, 09.07.1980 - 807/79

    Gravina

    Außerdem enthalte Artikel 51 EWG- Vertrag den Grundsatz der "Aufrechterhaltung" des Leistungsanspruchs im Falle der Übersiedlung von Arbeitnehmern und ihrer anspruchsberechtigten Angehörigen; nun hätten aber im vorliegenden Fall die Kläger des Ausgangsverfahrens Anspruch auf Waisenrenten gehabt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland geblieben wären (siehe Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/77, Laumann, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-302/02

    Laurin Effing

    {FN:13} - Ähnlich die Situation in den Urteilen vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/77 (Laumann, Slg. 1978, 805, Randnr. 5), vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-194/96 (Kulzer, Slg. 1998, I-895, Randnr. 30) und Humer (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 48).
  • FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12

    Einkommensteuer/Kindergeld: Schweizer Kinderrente steht der Festsetzung von …

    Voraussetzung hierfür ist, dass ein Anspruch des Klägers nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats - im Streitfall: Schweiz - besteht, der einer Familienbeihilfe im Sinne des Art. 77 Abs. 1 VO 1408/71 gleichartig ist (vgl. auch EuGH-Urteil vom 16.03.1978, Rs. 115/77 [Laumann], Slg. 1978 S. 805, Rn. 8 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-113/96

    Manuela Gómez Rodríguez und Gregorio Gómez Rodríguez gegen …

    (2) - Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache C-115/77 (Laumann, Slg. 1978, 805, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-255/99

    Humer

    5: - Vgl. Rechtssache 115/77 (Slg. 1978, 805).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-194/96

    Hilmar Kulzer gegen Freistaat Bayern.

    (11) - Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/77 (Slg. 1978, 805).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1980 - 807/79

    Giacomo Gravina und andere gegen Landesversicherungsanstalt Schwaben. - …

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