Rechtsprechung
| EuGH, 13.02.1979 - 24/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Beamtenstatut Art. 7 Abs. 1
- EU-Kommission
Martin / Kommission
1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - BERATUNGEN - ABWESENHEIT EINES MITGLIEDS - VERFAHREN - GÜLTIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN
- EU-Kommission
Martin / Kommission
- Wolters Kluwer
Klage auf Aufhebung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses im internen Auswahlverfahren der Kommission und der Ernennung von Bewerbern; Möglichkeit einer Ausschreibung und Durchführung eines Auswahlverfahrens innerhalb eines Organs auf Grund von Befähigungsnachweisen ...
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Beamtenstatut Art. 7 Abs. 1
1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - BERATUNGEN - ABWESENHEIT EINES MITGLIEDS - VERFAHREN - GÜLTIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - [BEAMTENSTATUT , ANHANG III , ARTIKEL 3]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1979 - 24/78
- EuGH, 13.02.1979 - 24/78
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 603
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 29.09.1976 - 105/75
Giuffrida / Rat
Auszug aus EuGH, 13.02.1979 - 24/78
Nach Ansicht der Klägerin ist dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1976 in der Rechtssache 105/75 (Giuffrida/Rat, Slg. 1976, 1395) zu entnehmen, daß die Verfolgung eines derartigen Ziels einen Ermessensmißbrauch darstelle.vorliegenden Fall mit der Rechtssache 105/75 (Giuffrida) auf eine Stufe zu stellen.
Die Kommission begnügt sich im übrigen mit Hinweisen auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 105/75 (Giuffrida) und auf das Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 7/77 (von Wüllerstorf/Kommission, Slg. 1978, 769), um damit zu verdeutlichen, daß der Gerichtshof eine ausgedehnte Kontrolle über die Ordnungsgemäßheit des Ablaufs eines Auswahlverfahrens ausübe, dabei jedoch eine gerechtfertigte Zurückhaltung bei der Beurteilung besonderer Umstände wahre, die als Beweise für einen Ermessensmißbrauch vorgetragen würden.
- EuGH, 16.03.1978 - 7/77
Von Wüllerstorff und Urbair / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.02.1979 - 24/78
Die Kommission begnügt sich im übrigen mit Hinweisen auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 105/75 (Giuffrida) und auf das Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 7/77 (von Wüllerstorf/Kommission, Slg. 1978, 769), um damit zu verdeutlichen, daß der Gerichtshof eine ausgedehnte Kontrolle über die Ordnungsgemäßheit des Ablaufs eines Auswahlverfahrens ausübe, dabei jedoch eine gerechtfertigte Zurückhaltung bei der Beurteilung besonderer Umstände wahre, die als Beweise für einen Ermessensmißbrauch vorgetragen würden. - EuGH, 01.04.1971 - 76/69
Rabe / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.02.1979 - 24/78
Nach der von L. Dubois in der Revue trimestrielle du droit européen 1972, S. 384, vertretenen Ansicht habe sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. April 1971 in der vorgenannten Rechtssache (Slg. 1971, 297) dieser Rechtsprechung angeschlossen.
- EuG, 14.12.2022 - T-312/21
SY/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines …
Rn. 146 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission (24/78, EU:C:1979:37), auf das sich der Kläger beruft.Rn. 147 In dem Urteil vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission (24/78, EU:C:1979:37), hat der Gerichtshof darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung gesehen, dass ein Bewerber des betreffenden Auswahlverfahrens durch die Auswahl des Themas für die schriftliche Prüfung ungebührlich begünstigt wurde, da er bei diesem Thema auf die besondere Erfahrung zurückgreifen konnte, die er in Ausübung seiner früheren Aufgaben erworben hatte.
Rn. 148 Außerdem unterscheidet sich der Sachverhalt, um den es hier geht, von demjenigen, der dem Urteil vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission (24/78, EU:C:1979:37), zugrunde lag.
- EuG, 15.07.1993 - T-17/90
E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Zu der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofes weisen die Kläger darauf hin, daß das Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 24/78 (Martin/Kommission, Slg. 1979, 603) den Fall der Abwesenheit eines Mitglieds des Prüfungsausschusses betreffe.Unter Hinweis auf das Urteil Martin/Kommission legt die Kommission dar, daß die genannten Gründe eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber innerhalb eines Auswahlverfahrens rechtfertigten, weil es unmöglich gewesen sei, die Aufgabenerfuellung durch den Prüfungsausschuß anders sicherzustellen.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - C-243/18
Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher …
Zur Veranschaulichung vgl. z. B. das Urteil vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission (24/78, EU:C:1979:37, Rn. 21), in dem der Gerichtshof so weit ging, die Ernennung einer Bewerberin aufzuheben, die hinsichtlich des Themas einer Prüfung begünstigt worden war.{FN:40} Vgl., zu den in der Tat recht seltenen Beispielen für die Aufhebung von Ernennungsentscheidungen von Bewerbern, Urteile vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission (24/78, EU:C:1979:37, Rn. 21), und vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission (…F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 123 bis 126).
- EuG, 15.07.1993 - T-27/92
Maria Camera-Lampitelli und andere gegen Kommission der Europäischen …
Zu der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofes weisen die Klägerinnen darauf hin, daß das Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 24/78 (Martin/Kommission, Slg. 1979, 603) den Fall der Abwesenheit eines Mitglieds des Prüfungsausschusses betreffe.Unter Hinweis auf das Urteil Martin/Kommission legt die Kommission dar, daß die genannten Gründe eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber eines Auswahlverfahrens rechtfertigten, weil es unmöglich gewesen sei, die Arbeit des Prüfungsausschusses anders sicherzustellen.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1993 - C-242/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Alessandro Albani und andere. - …
Im bereits erwähnten Urteil Martin/Kommission vom 13. Februar 1979 hat der Gerichtshof eine entsprechende Prüfung der Interessen vorgenommen, ist dabei aber zu dem entgegengesetzten Ergebnis gelangt ( 16 ).Siehe Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 24/78 (Martin/Kommission, Slg. 1979, 603, Randnr. 10).
- EuGöD, 29.09.2010 - F-5/08
Brune / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - …
Wenn es sich also erweist, dass sich die Anwesenheit aller Mitglieder des Prüfungsausschusses bei allen Prüfungen nicht realisieren lässt, kann das Erfordernis, die Kontinuität des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, es rechtfertigen, die strenge Geltung des Grundsatzes der Beständigkeit des Prüfungsausschusses abzumildern (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission, 24/78, Slg. 1979, 603, Randnr. 10), da die Beständigkeit des Prüfungsausschusses nur soweit wie möglich gewährleistet sein muss (vgl. u. a. Urteil Vonier/Kommission, Randnr. 39). - EuG, 20.03.1991 - T-1/90
Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
Dann rügte sie erstens einen Verstoß gegen Artikel 25 Absätze 2 und 3 des Statuts und die Stellenausschreibung, da die Anstellungsbehörde ihr die Ergebnisse des Auswahlverfahrens hätte mitteilen müssen; zweitens einen Verstoß gegen Artikel 27 des Statuts in der Auslegung, die ihm der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81 (Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245) gegeben habe, da die Ernennung von Frau Gutiérrez Díaz auf einer offensichtlich fehlerhaften Ermessensausübung beruhe und nicht auf der Prüfung der in Artikel 27 genannten Voraussetzungen; drittens einen Verstoß gegen Artikel 33 des Statuts, da der ausgewählte Bewerber ernannt werden müsse, wenn die ärztliche Untersuchung günstig ausfalle; viertens einen Verstoß gegen Artikel 5 des Anhangs III des Statuts und gegen die Artikel 28 Buchstabe d und 30 Absatz 2 des Statuts, da die schließlich ernannte Bewerberin nicht in dem vom Prüfungsausschuß für das Auswahlverfahren aufgestellten Verzeichnis der Bewerber aufgeführt gewesen sei; fünftens einen Ermessensmißbrauch durch Verfahrensfehler und die Nichtberücksichtigung der Befähigungsnachweise und Fähigkeiten der Klägerin (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301); sechstens einen Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 3 des Statuts und den Gleichbehandlungsgrundsatz, wie er unter anderem in den Urteilen des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74 (de Dapper/Parlament, Slg. 1975, 35) und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 24/78 (Martin/Kommission, Slg. 1979, 603) ausgelegt worden sei. - EuG, 13.01.2021 - T-548/18
Helbert/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung des …
Rn. 47 Unter solchen Umständen kann das Erfordernis, die Kontinuität des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, es rechtfertigen, die strenge Geltung des Grundsatzes der Beständigkeit der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses abzumildern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission, 24/78, EU:C:1979:37, Rn. 10). - EuGöD, 29.09.2010 - F-41/08
Honnefelder / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - …
Wenn es sich also erweist, dass sich die Anwesenheit aller Mitglieder des Prüfungsausschusses bei allen Prüfungen nicht realisieren lässt, kann das Erfordernis, die Kontinuität des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, es rechtfertigen, die strenge Geltung des Grundsatzes der Beständigkeit des Prüfungsausschusses abzumildern (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission, 24/78, Slg. 1979, 603, Randnr. 10), da die Beständigkeit des Prüfungsausschusses nur soweit wie möglich gewährleistet sein muss (vgl. u. a. Urteil Vonier/Kommission, Randnr. 39). - Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1981 - 268/80
Anna Guglielmi gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aufhebung eines …
Mir erscheint es daher nicht angebracht, sich, wie es der Bevollmächtigte der Klägerin tut, auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 24/78 (Martin/Kommission, Slg. 1979, 603) zu berufen, um damit die These zu untermauern, daß das hier in Rede stehende Auswahlverfahren wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes fehlerhaft sei.
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