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Rechtsprechung
   EuGH, 21.10.1980 - 101/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1179
EuGH, 21.10.1980 - 101/79 (https://dejure.org/1980,1179)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.1980 - 101/79 (https://dejure.org/1980,1179)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 101/79 (https://dejure.org/1980,1179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 51; ; Beamtenstatut Art. 86; ; Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 110; ; Beschluss der vom 25. Juli 1974 u. 5. Oktober 1977 Art. 3

  • EU-Kommission PDF

    Vecchioli / Kommission

    1 . BEAMTE - ENTLASSUNG WEGEN UNZULÄNGLICHER FACHLICHER LEISTUNGEN - KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG DER UNZULÄNGLICHKEIT DER FACHLICHEN LEISTUNGEN

  • EU-Kommission

    Vecchioli / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Beamten wegen unzulänglicher fachlicher Leistungen; Recht der Behörde zur Einstufung des Beamten in eine niedrigere Besoldungsgruppe; Ermessensmissbrauch bei Erlass einer Entlassungsverfügung durch eine unzuständige Stelle; Auslegung von Art. 3 der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - ENTLASSUNG WEGEN UNZULÄNGLICHER FACHLICHER LEISTUNGEN - KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG DER UNZULÄNGLICHKEIT DER FACHLICHEN LEISTUNGEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 3069
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.05.1973 - 36/72

    Meganck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.10.1980 - 101/79
    In diesem Zusammenhang beruft sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 36/72 (Meganck/Kommission, Slg. 1973, 527), wonach der eigentliche Streitgegenstand nicht die von der unzuständigen Stelle getroffene Maßnahme, sondern die stillschweigende ablehnende Entscheidung über die Beschwerde des Beamten sei, die als von der zuständigen Stelle erlassen gelte, welche der Beamte selbst angerufen habe.
  • EuGH, 01.07.1964 - 26/63

    Herr Piergiovanni Pistoj gegen Kommission der Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 21.10.1980 - 101/79
    Dieser Grundsatz sei von solcher Bedeutung, daß er in der Gesetzgebung oder dem Gewohnheitsrecht aller demokratischen Staaten existiere; auch der Gerichtshof habe ihn bereits im Urteil vom 1. Juli 1964 in der Rechtssache 26/63 (Pistoj, Slg. 1964, 735) bestätigt.
  • EuG, 29.05.2024 - T-766/22

    Canel Ferreiro/ Rat - Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren - …

    Rn. 57 Zum anderen hat der Gerichtshof in Bezug auf die Natur des Beschwerdeverfahrens selbst u. a. entschieden, dass dieses kein Rechtsmittelverfahren darstellt, sondern die dem Beamten vorgesetzte Stelle dazu zwingen soll, ihre Entscheidung im Licht möglicher Einwände des Betroffenen zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 1980, Vecchioli/Kommission, 101/79, EU:C:1980:243, Rn. 31).

    Darüber hinaus hat Generalanwalt Warner in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, die dem Urteil vom 21. Oktober 1980, Vecchioli/Kommission (101/79, EU:C:1980:243), zugrunde lag, betont, dass die Beschwerde nicht den Charakter eines Appells an eine höhere Behörde als die Behörde habe, von der die beanstandete Handlung ausgegangen sei.

  • EuG, 21.06.2023 - T-571/17

    UG/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter …

    Rn. 223 Die Unzulänglichkeit der fachlichen Leistungen eines Beamten, Bediensteten auf Zeit oder Vertragsbediensteten ist nämlich insbesondere anhand seiner Befähigung, seiner Leistung und seiner dienstlichen Führung zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 1980, Vecchioli/Kommission, 101/79, EU:C:1980:243, Rn. 7).
  • EuG, 18.10.2001 - T-333/99

    X / EZB

    Ein Mitglied eines Organs, das als Anstellungsbehörde eine einen Bediensteten beschwerende Entscheidung getroffen hat, ist zwar nicht verpflichtet, von einer Teilnahme an der Beschlussfassung des Kollegiums der Mitglieder dieses Organs über die von dem Bediensteten gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde abzusehen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1980 in der Rechtssache 101/79, Vecchioli/Kommission, Slg. 1980, 3069, Randnr. 31), doch darf ein Mitglied eines Organs oder einer Einrichtung wie der EZB nicht allein über eine Beschwerde gegen eine vom Kollegium der Mitglieder dieses Organs oder dieser Einrichtung getroffene Entscheidung entscheiden, also allein die gegen eine Kollegialentscheidung, an der er mitgewirkt hat, erhobenen Rügen würdigen.
  • EuG, 15.07.1993 - T-17/90

    E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Das Beschwerdeverfahren soll die Behörde, bei der der Beamte tätig ist, zwingen, ihre Entscheidung im Lichte der vorgebrachten Einwände zu überprüfen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1980 in der Rechtssache 101/79, Vecchioli/Kommission, Slg. 1980, 3069, Randnr. 31).
  • EuG, 21.05.2014 - T-347/12

    Mocová / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf …

    Rn. 38 Erstens ist in Bezug auf den Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Klage und Beschwerde sowie den Zweck des Vorverfahrens zu betonen, dass das in Art. 90 des Statuts vorgesehene vorprozessuale Verfahren, das gemäß Art. 46 der BSB auf Bedienstete auf Zeit anwendbar ist, insgesamt betrachtet den Zweck hat, eine einverständliche Beilegung des zwischen dem Beamten und der Verwaltung entstandenen Streits zu ermöglichen und zu fördern (…Urteile des Gerichtshofs vom 23. Oktober 1986, Schwiering/Rechnungshof, 142/85, Slg. 1986, 3177, Rn. 11, …und vom 14. März 1989, Del Amo Martinez/Parlament, 133/88, Slg. 1989, 689, Rn. 9;… Urteil des Gerichts vom 29. März 1990, Alexandrakis/Kommission, T-57/89, Slg. 1990, II-143, Rn. 8), und die Behörde, zu der der Beamte gehört, dazu zwingen soll, ihre Entscheidung im Licht der möglichen Einwände des Beamten zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 1980, Vecchioli/Kommission, 101/79, Slg. 1980, 3069, Rn. 31;… Beschluss des Gerichts vom 28. Januar 1993, Piette de Stachelski/Kommission, T-53/92, Slg. 1993, II-35, Rn. 16).
  • EuG, 06.02.1992 - T-29/91

    Claudia Castelletti und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …

    Das Beschwerdeverfahren soll es der Anstellungsbehörde ermöglichen, ihre Entscheidung im Lichte möglicher Einwände des Betroffenen noch einmal zu überprüfen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1980 in der Rechtssache 101/79, Vecchioli/Kommission, Slg. 1980, 3069, Randnr. 31), und das vorprozessuale Verfahren nach Artikel 90 des Statuts soll in seiner Gesamtheit eine einverständliche Beilegung des zwischen dem Beamten und der Verwaltung entstandenen Streits ermöglichen und fördern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177, Randnr. 11).
  • EuGöD, 07.10.2009 - F-29/08

    Y / Kommission

    Gerichtshof: 21. Oktober 1980, Vecchioli/Kommission, 101/79, Slg. 1980, 3069, Randnr. 8.
  • EuG, 15.07.1993 - T-27/92

    Maria Camera-Lampitelli und andere gegen Kommission der Europäischen …

    Das Beschwerdeverfahren soll die Behörde, bei der der Beamte tätig ist, zwingen, ihre Entscheidung im Lichte der vorgebrachten Einwände zu überprüfen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1980 in der Rechtssache 101/79, Vecchioli/Kommission, Slg. 1980, 3069, Randnr. 31).
  • EuG, 28.01.1993 - T-53/92

    Mireille Piette de Stachelski gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Das Beschwerdeverfahren soll die Behörde, zu der der Beamte gehört, dazu zwingen, ihre Entscheidung im Lichte der möglichen Einwände des Beamten zu überprüfen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1980 in der Rechtssache 101/79, Vecchioli/Kommission, Slg. 1980, 3069, Randnr. 31).
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