Rechtsprechung
| EuGH, 27.09.1983 - 216/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- EU-Kommission
Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder
1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - GÜLTIGKEITSPRÜFUNG - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION , MIT DER FESTGESTELLT WIRD , DASS DIE EINFUHR BESTIMMTER GEGENSTÄNDE NICHT UNTER BEFREIUNG VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFOLGEN KANN - NACHFOLGENDE ABLEHNUNG DES ...
- EU-Kommission
Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder
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1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - GÜLTIGKEITSPRÜFUNG - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION , MIT DER FESTGESTELLT WIRD , DASS DIE EINFUHR BESTIMMTER GEGENSTÄNDE NICHT UNTER BEFREIUNG VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFOLGEN KANN - NACHFOLGENDE ABLEHNUNG DES ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinsamer Zolltarif - Zollfreiheit für wissenschaftliche Geräte - wissenschaftliche Gleichwertigkeit.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 2771
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.10.1978 - 156/77
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 27.09.1983 - 216/82
Diese Tatsache wie auch der Umstand, daß das Verfahren nach Artikel 177 des Vertrages bezwecke, den Bedürfnissen der innerstaatlichen Gerichte gerecht zu werden, seien im Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77 (Kommission/ Belgien, Slg. 1978, 1881 ff.) zum Ausdruck gekommen.
- BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15
Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen …
Dann aber muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vermeidung von Rechtsschutzlücken jedenfalls im Rahmen des nationalen gerichtlichen Verfahrens eine Überprüfung des Gemeinschaftsaktes erfolgen und die Möglichkeit der Einholung einer Vorabentscheidung offenstehen (EuGH, Urteile vom 27. September 1983 - C-216/82, Universität Hamburg [ECLI:EU:C:1983:248] - …und vom 9. März 1994 - C-188/92, TWD [ECLI:EU:C:1994:90] - Rn. 23). - EuGH, 09.03.1994 - C-188/92
TWD / Bundesrepublik Deutschland
21 Die vorliegende Rechtssache unterscheidet sich auch von derjenigen, die zu dem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771) geführt hat. - EuGH, 15.02.2001 - C-239/99
Nachi Europe - "Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …
Artikel 241 EG ist jedoch Ausdruck eines allgemeineren Rechtsgrundsatzes, der dem Antragsteller das Recht gewährleistet, im Rahmen einer nach nationalem Recht erhobenen Klage gegen die Ablehnung seines Antrags die Rechtswidrigkeit einer Gemeinschaftshandlung geltend zu machen, die als Grundlage für die gegen ihn ergangene nationale Entscheidung dient, so dass die Frage der Gültigkeit dieser Gemeinschaftshandlung vom nationalen Gericht im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt werden kann (Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82, Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-376/98
GENERALANWALT NIAL FENNELLY SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE ÜBER …
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 ausgeführt, daß der Bescheid einer nationalen Behörde die einzige Maßnahme sei, die die Klägerin im dortigen Ausgangsverfahren vor Gericht anfechten könne, "ohne Schwierigkeiten beim Nachweis ihrer Klagebefugnis zu haben".45: - Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10).
- EuGH, 25.10.1984 - 185/83
Rijksuniversiteit te Groningen
Was die angebliche Überlegenheit des eingeführten Geräts gegenüber dem Gerät aus der Gemeinschaft im Hinblick auf die Beschleunigungsspannung angehe, erinnert die Kommission an das Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1983 (Rechtssache 216/82, Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771), wonach der Gerichtshof den Inhalt einer Entscheidung, die die Kommission in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Sachverständigenausschusses getroffen habe, nur im Fall eines offensichtlichen Tatsachen- oder Rechtsirrtums oder eines Ermessensmißbrauchs beanstanden könne.n Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann jeder, der von einer Entscheidung der Kommission nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet betroffen ist, "die Rechtswidrigkeit der Entscheidung vor dem nationalen Gericht im Rahmen der Klage gegen die Festsetzung des Zolls mit der Folge geltend machen, daß die Frage der Gültigkeit der Entscheidung dem Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vom nationalen Gericht vorgelegt werden kann" (Urteil vom 28.9. 1983 in der Rechtssache 216/82, Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771).
- OLG Düsseldorf, 03.07.2024 - U 1/24
Untersagung des Inverkehrbringens des Arzneimittels mit einem Wirkstoff zur …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gilt der Grundsatz der inzidenten Überprüfbarkeit von Unionsrechtsakten, der nach dem Wortlaut des Art. 277 AEUV nur Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union betrifft, auch in Verfahren vor nationalen Gerichten, allerdings - auf Grund der alleinigen Verwerfungskompetenz des Gerichtshofs - mit der Maßgabe, dass das nationale Gericht nicht selbst über die Rechtmäßigkeit des Unionsrechtsakts entscheiden darf, sondern bei Zweifeln eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs gemäß Art. 267 AEUV einholen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1983 - C-216/82 - Universität Hamburg). - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05
Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die …
{FN:33} - Vgl. insbesondere die Urteile vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnrn. 5 ff.), vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD, Slg. 1994, I-833, Randnrn.{FN:35} - Urteile Universität Hamburg (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 10 und 12), Nachi Europe (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 35), Unión de Pequeños Agricultores/Rat (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 40) und Kommission/Jégo-Quéré (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 30).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99
Imperial Tobacco u.a.
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 ausgeführt, daß der Bescheid einer nationalen Behörde die einzige Maßnahme sei, die die Klägerin im dortigen Ausgangsverfahren vor Gericht anfechten könne, "ohne Schwierigkeiten beim Nachweis ihrer Klagebefugnis zu haben".45: - Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1986 - 133/85
Walter Rau Lebensmittelwerke und andere gegen Bundesanstalt für …
Es würde genügen, darauf hinzuweisen, daß jedenfalls der nationale Rechtsweg im vorliegenden Verfahren gegeben .st. 35. Sollten Sie jedoch die Nichtigkeitsklage für zulässig erachten, so würde eine Fallkonstellation eintreten, die der ähnelte, die dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 5 zugrunde gelegen hatte.- Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82, Universität Hamburg/Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder, Slg. 1983, 2771.
- EuGH, 08.04.2008 - C-503/07
Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie …
Rn. 78 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass den Klägern, auch wenn sie nicht die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung verlangen können, doch die Möglichkeit bleibt, die in Anwendung der angefochtenen Entscheidung erlassenen nationalen Maßnahmen vor den nationalen Gerichten, die unter Beachtung des Art. 234 EG entscheiden, anzufechten und in diesem Zusammenhang die Rechtswidrigkeit der streitigen Entscheidung geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1983, Universität Hamburg, 216/82, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10, und vom 17. November 1998, Kruidvat/Kommission, C-70/97 P, Slg. 1998, I-7183, Randnrn. - EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
Kruidvat / Kommission - Rechtsmittel - Vertriebsbindungssystem - Luxuskosmetika - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 185/83
Interfacultair Instituut Electronenmicroscopie der Rijksuniversiteit te Groningen …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
E und F - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete …
- EuGH, 15.12.2005 - C-86/03
Griechenland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, die …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03
Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-239/99
Nachi Europe
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-241/01
'National Farmers'' Union'
- Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95
Eurotunnel SA u. a. gegen SeaFrance. - Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1991 - 6 A 11676/90
Zum Vertrauensschutz bei Rücknahme gemeinschaftswidrig gewährter Beihilfen
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-188/92
TWD Textilwerke Deggendorf GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland. - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-86/03
Griechenland / Kommission - Umwelt - Richtlinie 1999/32/EG - Schwefelhöchstgehalt …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
Technische Universität München gegen Hauptzollamt München-Mitte. - Gemeinsamer …
- EuGH, 15.03.1989 - 303/87
Universität Stuttgart / Hauptzollamt Stuttgart-Ost
- EuGH, 21.01.1987 - 13/84
Control Data / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1986 - 203/85
Nicolet Instrument GmbH gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1985 - 6/84
Nicolet Instrument GmbH gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1989 - 303/87
Universität Stuttgart gegen Hauptzollamt Stuttgart-Ost. - Gemeinsamer Zolltarif - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 4/84
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1986 - 13/84
Control Data Belgium Inc. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
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