Rechtsprechung
| EuGH, 15.01.1985 - 266/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG/EAGBeamtStat Art. 32; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 46
- EU-Kommission
Samara / Kommission
1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - BEFÖRDERUNG - FESTSTELLUNG DER DIENSTALTERSSTUFE - UNTERSCHIEDLICHE REGELN FÜR DIE EINSTUFUNG - JEWEILIGER ZWECK
- EU-Kommission
Samara / Kommission
- Wolters Kluwer
Klage einer Beamtin der Kommission gegen die Nichtüberprüfung ihrer Einstufung; Berücksichtigung der vor dem Dienstantritt erworbenen Berufserfahrung bei der Festlegung der Dienstaltersstufe eines Beamten, der im Anschluss an ein allgemeines Auswahlverfahren auf eine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG/EAGBeamtStat Art. 32; EWG/EAGBeamtStat Art. 46
1. BEAMTE - EINSTELLUNG - BEFÖRDERUNG - FESTSTELLUNG DER DIENSTALTERSSTUFE - UNTERSCHIEDLICHE REGELN FÜR DIE EINSTUFUNG - JEWEILIGER ZWECK - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Begriffe "Beförderung" und "Einstellung".
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 266/83
- EuGH, 15.01.1985 - 266/83
Papierfundstellen
- Slg. 1985, 189
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Er hat darüber hinaus auch andere Grundrechte, wie die Vereinigungsfreiheit, den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot, die Religionsfreiheit oder den Schutz der Familie als Prüfungsmaßstäbe herangezogen (vgl. Gewerkschaftsbund Europäischer öffentlicher Dienst…, Urteil vom 8. Oktober 1974, RS 175/73, Slg. 1974, S. 917;… Ruckdeschel u. a., Urteil vom 19. Oktober 1977, RS 117/76 und 16/77, Slg. 1977, S. 1753; BIOVILAC…, Urteil vom 6. Dezember 1984, RS 59/83, Slg. 1984, S. 4057; FINSIDER…, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 250/83, Slg. 1985, S. 142; Kupferberg II…, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 253/83, Slg. 1985, S. 166; Samara, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 266/83, Slg. 1985, S. 196; Michel…, Urteil vom 29. Januar 1985, RS 273/83, Slg. 1985, S. 354; Defrenne III…, Urteil vom 15. Juni 1978, RS 149/77, Slg. 1978, S. 1365; Prais…, Urteil vom 27. Oktober 1976, RS 130/75, Slg. 1976, S. 1589; Diatta…, Urteil vom 13. Februar 1985, RS 267/83 = EuGRZ 1985, S. 145). - EuGH, 06.10.2021 - C-272/20
Veit/ EZB - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mitarbeiter der Europäischen …
Rn. 30 Soweit ferner der Rechtsmittelführer beanstandet, das Gericht habe den Wert seiner vor Eintritt in die EZB erworbenen Berufserfahrung verkannt, möchte er damit dartun, dass auf ihn in Anbetracht der langen relevanten Beschäftigungszeiten vor seiner Zeit bei der EZB und seiner kurzen Tätigkeitsdauer bei der EZB der Grundsatz der Gleichbehandlung der Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission (266/83, EU:C:1985:9), hätte angewandt werden müssen.Aus der aus dem Urteil vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission (266/83, EU:C:1985:9, Rn. 15), hervorgegangenen Rechtsprechung folge, dass sich in solchen Konstellationen der Grundsatz durchsetzen müsse, dem zufolge die Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren gleich zu behandeln seien.
Rn. 45 Dagegen macht der Rechtsmittelführer geltend, das Gericht habe diese unterschiedliche Behandlung zu Unrecht unter Berufung auf die Rechtsprechung für gerechtfertigt und verhältnismäßig erklärt, die aus den Urteilen des Gerichtshofs vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission (266/83, EU:C:1985:9), und vom 29. Januar 1985, Michel/Kommission (273/83, EU:C:1985:31), sowie aus den Urteilen des Gerichts vom 28. September 1993, Baiwir u. a./Kommission (T-103/92 bis T-105/92, EU:T:1993:79), und vom 14. Dezember 2011, De Luca/Kommission (T-563/10 P, EU:T:2011:746), zum Statut hervorgegangen sei.
Der Gerichtshof hat diese Bestimmungen daher unter Berücksichtigung ihres Regelungszusammenhangs sowie ihres Sinns und Zwecks ausgelegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission, 266/83, EU:C:1985:9, Rn. 13, …und vom 29. Januar 1985, Michel/Kommission, 273/83, EU:C:1985:31, Rn. 18).
Somit hat der Gerichtshof angenommen, dass bei Vorliegen solcher Umstände dem Grundsatz, dass die Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren gleich behandelt werden, der Vorrang vor der Notwendigkeit einzuräumen ist, die Gleichheit zwischen dem in einem allgemeinen Auswahlverfahren erfolgreichen Beamten und den übrigen, bereits eingestellten Beamten zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission, 266/83, EU:C:1985:9, Rn. 12 und 15, …sowie vom 14. Juni 1988, Lucas/Kommission, 47/87, EU:C:1988:301, Rn. 14).
Rn. 64 Erstens macht der Rechtsmittelführer zu Unrecht geltend, aus der aus dem Urteil vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission (266/83, EU:C:1985:9), hervorgegangenen Rechtsprechung folge, dass sich in einem Fall wie dem seinen der Grundsatz durchsetzen müsse, dem zufolge die Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren gleich zu behandeln seien.
Rn. 65 Zum anderen unterscheidet sich, selbst wenn die vom Rechtsmittelführer geltend gemachte einschlägige Erfahrung vor seinem Eintritt in die EZB als "relevant" im Sinne der ständigen Verwaltungspraxis für die Berechnung der Gehälter neuer Mitarbeiter anzusehen sein sollte, seine Situation von derjenigen der Klägerin in der Rechtssache, in der das Urteil vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission (266/83, EU:C:1985:9), erging.
- EuG, 28.09.1993 - T-103/92
Jean Baiwir, Antonio Gonçalves und Dominique Besohé gegen Kommission der …
22 Der Gerichtshof habe Artikel 32 des Statuts in seinen Urteilen vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83 (Samara/Kommission, Slg. 1985, 189, Randnr. 15) und vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 138/84 (Spachis/Kommission, Slg. 1985, 1939, Randnrn. 10 und 11) analog angewandt.Diese Auffassung sei vom Gerichtshof in seinem Urteil Samara/Kommission, a. a. O., Randnr. 15, gebilligt worden.
In diesem Urteil habe der Gerichtshof allerdings die Ausnahmen von diesem Grundsatz, die er bereits zuvor in den Urteilen Samara/Kommission und Spachis/Kommission festgelegt habe, erneut aufgenommen und entschieden, daß Artikel 46 nicht anzuwenden sei, wenn der Wechsel der Laufbahngruppe oder der Sonderlaufbahn kurze Zeit nach dem Dienstantritt bei den Gemeinschaften erfolge und die Anwendung dieser Vorschrift es bei der Ernennung auf eine neue Stelle nicht erlauben würde, die vor der Einstellung als Beamter erworbene Ausbildung und besondere Berufserfahrung zu berücksichtigen.
31 Diese Analyse vertrage sich vollkommen mit den Urteilen Samara/Kommission und Spachis/Kommission, a. a. O., weil Artikel 32 anzuwenden sei, wenn der Beamte kurze Zeit nach seiner ersten Ernennung in eine höhere Laufbahngruppe wechsle und eine Anwendung des Artikels 46 daher eine Berücksichtigung seiner Erfahrung nicht zuließe.
34 Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteile Samara/Kommission und Lucas/Kommission), enthält das Statut keine Vorschrift über die Festsetzung der Dienstaltersstufe eines Beamten, der im Anschluß an ein allgemeines Auswahlverfahren auf eine Stelle einer höheren Laufbahngruppe ernannt wird.
49 Folglich vermag alleine die Einstufung sämtlicher "interner" und "externer" erfolgreicher Bewerber eines allgemeinen Auswahlverfahrens auf der Grundlage der Kriterien des Artikels 32 ° vorbehaltlich der Wahrung der von den Beamten in dieser Eigenschaft vor ihrem Übergang in eine neue Laufbahngruppe erworbenen Rechte durch Heranziehung des Artikels 46 ° dem Grundsatz der Gleichbehandlung gerecht zu werden, wie der Gerichtshof in seinem Urteil Samara/Kommission, a. a. O., Randnr. 15, entschieden hat.
54 Die Kommission tritt zumindest dem Satz der von den Klägern geforderten Zinsen entgegen und ist der Auffassung, daß nur ein Zinssatz von 8 % jährlich der Rechtsprechung entspreche (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Februar 1987 in der Rechtssache 21/86, Samara/Kommission, Slg. 1987, 795).
- EuG, 02.04.2020 - T-474/18
Veit/ EZB - Öffentlicher Dienst - Mitarbeiter der EZB - Dienstbezüge - …
Rn. 58 Hierzu ist festzustellen, dass der Unionsrichter zwar bisher keine Gelegenheit hatte, sich mit der Vereinbarkeit der Dienstvorschriften der EZB mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz zu befassen, doch hatte er bereits mehrfach Gelegenheit, über die Auslegung der Bestimmungen des Statuts über die Festsetzung der Dienstaltersstufe eines Beamten im aktiven Dienst, der infolge eines allgemeinen Auswahlverfahrens auf eine neue Stelle ernannt wurde, zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission, 266/83, EU:C:1985:9; vom 29. Januar 1985, Michel/Kommission, 273/83, EU:C:1985:31; vom 28. September 1993, Baiwir u. a./Kommission, T-103/92 bis T-105/92, EU:T:1993:79, sowie vom 14. Dezember 2011, De Luca/Kommission, T-563/10 P, EU:T:2011:746).Während im ersten Fall die Anstellungsbehörde gemäß Art. 32 Abs. 2 des Statuts in seiner damals geltenden Fassung dem Betroffenen eine Verbesserung hinsichtlich der Dienstaltersstufe gewähren konnte, um seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung Rechnung zu tragen, wurde im zweiten Fall gemäß Art. 46 Abs. 1 des Statuts in seiner damals geltenden Fassung die Dienstaltersstufe des in eine höhere Besoldungsgruppe beförderten Beamten unter Bezugnahme auf seine Dienstaltersstufe in seiner früheren Besoldungsgruppe berechnet, ohne dass die Möglichkeit einer Verbesserung hinsichtlich der Dienstaltersstufe bestand (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission, 266/83, EU:C:1985:9, Rn. 8).
Während es sich im ersten Fall um einen Bediensteten handelte, der in den Dienst der Union trat und dessen Ausbildung und vorher erworbene Berufserfahrung in recht begrenztem Maße berücksichtigt werden konnten, wurde darauf hingewiesen, dass Art. 46 des Statuts vor allem während der normalen dienstlichen Laufbahn eines Beamten die größtmögliche Kontinuität in der Entwicklung seines Dienstalters sicherstellen soll (Urteil vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission, 266/83, EU:C:1985:9, Rn. 11).
Rn. 63 Drittens hat der Unionsrichter entschieden, dass es ausnahmsweise möglich ist, bei der Einstufung von Personen, die bereits infolge eines allgemeinen Auswahlverfahrens die Beamteneigenschaft besitzen, die Vorschriften über die Einstellung entsprechend anzuwenden, so dass die spezifische Berufserfahrung, die der Betroffene vor seiner Ernennung als Unionsbeamter erworben hat, durch die Gewährung einer Verbesserung hinsichtlich der Dienstaltersstufe berücksichtigt werden kann (…Urteil vom 14. Dezember 2011, De Luca/Kommission, T-563/10 P, EU:T:2011:746, Rn. 48; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 15. Januar 1985, Samara/Kommission, 266/83, EU:C:1985:9, Rn. 15).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1985 - 138/84
Eleni Spachis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Ernennung eines …
Davon ist offenbar die Erste Kammer in ihrem Urteil vom 15. Januar 1985 zu der Rechtssache 266/83 2.b) Wenn sich danach die Frage stellt, wie nun im vorliegenden Fall zu urteilen ist, wo sich - wie gesagt - das Problem stellt, ob die besondere Berufserfahrung der Klägerin in der Verwaltung, die bei ihrer Einstellung als Übersetzerin nicht zum Zuge kam, (insofern hatte die Klägerin keine einschlägige Erfahrung) bei der Übernahme in den Verwaltungsdienst nach Artikel 31 des Personalstatuts und der dazu ergangenen Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 1973 zur Geltung kommen muß, gegebe- 2 - Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83 - Euridiki Samara/Kommission - Slg. 1985, 196.3 - Urteil vom 29. Januar 1985 ih der Rechtssache 273/83 - Bernard Michel/Kommission - Slg. 1985, 354.
Deshalb halte ich es für richtig, daß wir seine Lösung an den Grundsätzen orientieren, die im Urteil der Rechtssache 266/83 2.
Dabei braucht freilich jetzt noch nicht - ich sage dies wegen des detaillierten Kostenantrags der Klägerin - im einzelnen ausgesprochen zu werden, daß die Kommission die zum Zwecke des Verfahrens veraus- 2 - Urteil vom 15. Januar 19S5 in der Rechtssache 266/83 - Euridiki Samara/Kommission - Slg. 1985, 196.3 - Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 273/83 - Bernard Michel/Kommission - Slg. 1985, 354.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
Euridiki Samara gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Auf ihre Klage, mit der sie geltend machte, sie hätte in eine höhere Dienstaltersstufe ihrer Besoldungsgruppe eingewiesen werden müssen, hob der Gerichtshof durch Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83 diese beiden Entscheidungen auf.Zumindest sollte, falls entgegen meiner Auffassung ein Grundsatz des Gemeinschaftsrechts besteht, daß eine "mise en demeure" erforderlich ist, eine derartige Verzinsung mit dem Zeitpunkt ihrer Beschwerde in der Rechtssache 266/83, also am 26. April 1983, beginnen.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-271/91
M. Helen Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health …
(51) ° Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83 (Samara/Kommission, Slg. 1985, 189). - EuG, 07.02.1991 - T-18/89
Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - …
Der Gerichtshof hat diese Möglichkeit bereits anerkannt (Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83, Samara/Kommission, Slg. 1985, 189), vorbehaltlich dessen, daß eine derartige Praxis nicht dazu führen darf, daß ein Beamter die Fristen des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde und einer Klage dadurch umgeht, daß er eine frühere Entscheidung, die er nicht fristgerecht angefochten hat, durch Stellung eines Antrags mittelbar angreift (Urteile vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 127/84, Esly/Kommission, Slg. 1985, 1437, und vom 26. September 1985 in der Rechtssache 231/84, Valentini/Kommission, Slg. 1985, 3027). - EuG, 15.12.1992 - T-75/91
Piera Scaramuzza gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - In einem …
20 Nichts hindert die Anstellungsbehörde im Grundsatz daran, durch eine interne Entscheidung allgemeiner Natur Regeln für die Ausübung des ihr durch das Statut übertragenen Ermessens aufzustellen (vgl. z. B. zu der Entscheidung der Anstellungsbehörde nach Artikel 32 Absatz 2 des Statuts die Urteile vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83, Samara/Kommission, Slg. 1985, 189, Randnr. 15, und vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 146/84, De Santis/Rechnungshof, Slg. 1985, 1723, Randnr. 11). - EuG, 07.02.1991 - T-2/90
Ana Fernandes Ferreira de Freitas gegen Kommission der Europäischen …
Das Bestreben, allen Beamten, die auf der Grundlage desselben Auswahlverfahrens eingestellt worden sind, die Gleichbehandlung hinsichtlich der Beurteilung durch die Anstellungsbehörde gemäß Artikel 32 Absatz 2 des Statuts zu sichern, stellt ein Ziel dar, das diese mit Recht verfolgen kann (siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83, Samara/Kommission, Slg. 1985, 189, Randnr. 15, und vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 146/84, De Santis/Rechnungshof, Slg. 1985, 1723, Randnr. 11). - EuGH, 14.06.1988 - 47/87
Lucas / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1988 - 47/87
Engelina Lucas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
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