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Rechtsprechung
   EuGH, 23.09.1986 - 130/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2144
EuGH, 23.09.1986 - 130/86 (https://dejure.org/1986,2144)
EuGH, Entscheidung vom 23.09.1986 - 130/86 (https://dejure.org/1986,2144)
EuGH, Entscheidung vom 23. September 1986 - 130/86 (https://dejure.org/1986,2144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 91

  • EU-Kommission PDF

    Du Besset / Rat

    1 . BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - OBLIGATORISCHER CHARAKTER - BEWERBER FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER GEMEINSCHAFTEN

  • EU-Kommission

    Du Besset / Rat

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Eignungsliste ; Bewerbung um eine Planstelle der europäischen Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - OBLIGATORISCHER CHARAKTER - BEWERBER FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER GEMEINSCHAFTEN; [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91] 2. BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - NOCH NICHT ZURÜCKGEWIESENE BESCHWERDE - ...

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 2619
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.10.1975 - 81/74

    Marenco / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.09.1986 - 130/86
    NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES GELTEN DIE ARTIKEL 90 UND 91 DES STATUTS NICHT NUR FÜR AKTIVE BEAMTE , SONDERN AUCH FÜR DIE BEWERBER UM EIN AMT ( SIEHE URTEIL VOM 23. OKTOBER 1975 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 81 BIS 88/74 , MARENCO , SLG. 1975, 1247 ).
  • EuG, 18.12.2008 - T-90/07

    Belgien / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …

    Eine vor Abschluss dieses Vorverfahrens eingereichte Klage ist verfrüht und daher nach Art. 91 Abs. 2 des Statuts unzulässig (Beschluss des Gerichtshofs vom 23. September 1986, Du Besset/Rat, 130/86, Slg. 1986, 2619, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990, Marcato/Kommission, T-47/89 und T-82/89, Slg. 1990, II-231, Randnr. 32, und Beschluss des Gerichts vom 4. Dezember 1991, Moat und TAO/AFI/Kommission, T-78/91, Slg. 1991, II-1387, Randnr. 3).
  • EuG, 18.12.2008 - T-99/07

    Kommission / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …

    Eine vor Abschluss dieses Vorverfahrens eingereichte Klage ist verfrüht und daher nach Art. 91 Abs. 2 des Statuts unzulässig (Beschluss des Gerichtshofs vom 23. September 1986, Du Besset/Rat, 130/86, Slg. 1986, 2619, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990, Marcato/Kommission, T-47/89 und T-82/89, Slg. 1990, II-231, Randnr. 32, und Beschluss des Gerichts vom 4. Dezember 1991, Moat und TAO/AFI/Kommission, T-78/91, Slg. 1991, II-1387, Randnr. 3).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-32/92

    Moat / Kommission

    Eine vor dem Abschluß dieses Vorverfahrens eingereichte Klage ist verfrüht und daher nach Artikel 91 Absatz 2 des Statuts unzulässig (siehe z. B. Beschluß des Gerichtshofes vom 23. September 1986 in der Rechtssache 130/86, Du Besset/Rat, Slg. 1986, 2619, 2621; Urteil des Gerichtshofes vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 401/85, Schina/Kommission, Slg. 1987, 3911, 3929; Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990 in den verbundenen Rechtssachen T-47/89 und T-82/89, Marcato/Kommission, Slg. 1990, II-231, 241).".
  • EuG, 16.12.1993 - T-58/92

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Sie verweist ebenfalls darauf, daß die Zweite Kammer des Gerichtshofes im Beschluß vom 23. September 1986 in der Rechtssache 130/86 (Du Besset/Rat, Slg. 1986, 2619) entschieden habe, daß das vorgerichtliche Verfahren "der Verwaltung die Möglichkeit geben [soll], den angefochtenen Rechtsakt zu überprüfen".
  • EuGH, 27.02.1991 - C-126/90

    Bocos Viciano / Kommission

    13 Um diese Rüge zurückzuweisen, genügt die Feststellung, daß zwar die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse für ein Auswahlverfahren unmittelbar vor den Gerichtshof gebracht werden können (Urteil vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427), daß es jedoch bei dem Rechtsstreit vor dem Gericht um die unterbliebene Einweisung des Betroffenen in eine Planstelle trotz seiner Aufnahme in die aufgrund des Auswahlverfahrens KOM488 aufgestellte Reserveliste und nicht um die Ergebnisse eines anderen Auswahlverfahrens ging, daß die Artikel 90 und 91 des Statuts nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht nur für die aktiven Beamten, sondern auch für die Bewerber um ein Amt gelten (Beschluß vom 23. September 1986 in der Rechtssache 130/86, Du Besset/Rat, Slg. 1986, 2619) und daß die Klage des Rechtsmittelführers folglich, wie das Gericht ausgeführt hat, in den Geltungsbereich des Artikels 179 EWG-Vertrag über die Streitsachen zwischen der Gemeinschaft und deren Bediensteten und nicht in den des Artikels 173 fällt.
  • EuG, 20.06.1990 - T-47/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Eine vor Abschluß dieses Vorverfahrens eingereichte Klage ist verfrüht und daher nach Artikel 91 Absatz 2 des Statuts unzulässig ( siehe zum Beispiel den Beschluß vom 23. September 1986 in der Rechtssache 130/86, Du Besset/Rat, Slg. 1986, 2619, 2621 ).
  • EuG, 04.12.1991 - T-78/91

    Andrew Macrae Moat und Association des Fonctionnaires indépendants pour la …

    Eine vor dem Abschluß dieses Vorverfahrens eingereichte Klage ist verfrüht und daher nach Artikel 91 Absatz 2 des Statuts unzulässig (siehe z. B. Beschluß des Gerichtshofes vom 23. September 1986 in der Rechtssache 130/86, Du Besset/Rat, Slg. 1986, 2619, 2621; Urteil des Gerichtshofes vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 401/85, Schina/Kommission, Slg. 1987, 3911, 3929; Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990 in den verbundenen Rechtssachen T-47/89 und T-82/89, Marcato/Kommission, Slg. 1990, II-231, 241).
  • EGMR, 25.09.2012 - 41264/02

    GATTI ET NALBONE c. ITALIE

    Le 26 janvier 1986, 1'INAIL reprit la procédure devant cette juridiction (RG. no 130/86) et cita aussi les parties qui manquaient (integrazione del contraddittorio), à savoir MM.
  • EuG, 10.12.1991 - T-60/91

    C. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Unzulässigkeit.

    13 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gelten weiter die Artikel 90 und 91 des Statuts, wonach Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage der ordnungsgemässe Verlauf des in diesen Artikeln vorgesehenen Verwaltungsverfahrens ist, nicht nur für aktive Beamte, sondern auch für die Bewerber um ein Amt (Beschluß vom 23. September 1986 in der Rechtssache 130/86, Du Besset/Rat, Slg. 1986, 2619, Randnr. 7).
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