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Rechtsprechung
   EuGH, 16.10.1986 - 221/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3768
EuGH, 16.10.1986 - 221/86 (https://dejure.org/1986,3768)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.1986 - 221/86 (https://dejure.org/1986,3768)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - 221/86 (https://dejure.org/1986,3768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Groupe des droites européennes / Parlament

    1 . VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Groupe des droites européennes / Parlament

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 2969
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN …

    Wird wie im vorliegenden Fall geltend gemacht, daß die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen sich schließen läßt, ob die Zulässigkeit der Klage glaubhaft gemacht ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, und vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21; Beschluß Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 60).
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union. …

    Würde in Fällen, in denen die Zulässigkeit nicht schon dem ersten Anschein nach völlig ausgeschlossen ist, über diese Frage im Verfahren der einstweiligen Anordnung entschieden, so würde nämlich der Entscheidung zur Hauptsache vorgegriffen (vgl. insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Groupe des droites européennes, Slg. 1986, 2969, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-117/91 R, Bosmann/Kommission, Slg. 1991, I-3353, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571, Randnrn.
  • EuGH, 27.01.1988 - 376/87

    Distrivet / Rat

    WENN JEDOCH, WIE IM VORLIEGENDEN FALL, DIE OFFENSICHTLICHE UNZULÄSSIGKEIT DER KLAGE, DIE DEM ANTRAG AUF EINSTWEILIGE ANORDNUNG ZUGRUNDE LIEGT, GELTEND GEMACHT WIRD, ERSCHEINT ES ERFORDERLICH, FESTZUSTELLEN, OB ANHALTSPUNKTE VORLIEGEN, DIE DEN VORLÄUFIGEN SCHLUSS ZULASSEN, DASS DIE KLAGE ZULÄSSIG IST ( SIEHE IN DIESEM SINNE INSBESONDERE DIE BESCHLÜSSE DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES VOM 16. OKTOBER 1986 IN DER RECHTSSACHE 221/86*R, FRAKTION DER EUROPÄISCHEN RECHTEN UND PARTEI FRONT NATIONAL/EUROPÄISCHES PARLAMENT, SLG. 1986, 2969, UND VOM 8.*MAI 1987 IN DER RECHTSSACHE 82/87*R, AUTEXPO/KOMMISSION, SLG. 1987, 0000 ).
  • EuG, 26.01.2001 - T-353/00

    Le Pen / Parlament - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Handlung des …

    Wird geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R, Diezler u. a./WSA, Slg. 1985, 1805, Randnr. 3, vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 37; Beschlüsse Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 59, und Rothley u. a./Parlament, Randnr. 44).
  • EuG, 15.01.2001 - T-236/00

    Stauner u.a. / Parlament und Kommission - "Verfahren des vorläufigen …

    Wird wie im vorliegenden Fall geltend gemacht, dass die Klage, zu der der Antrag auf einstweilige Anordnung hinzutritt, offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, zu klären, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluss zulassen, dass die Klage zulässig ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, und vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 60, und Rothley u. a./Parlament, Randnr. 45).
  • EuGH, 13.07.1988 - 160/88

    Fédération européenne de la santé animale u.a. / Rat

    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage, die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegt, geltend gemacht wird, erscheint es erforderlich, festzustellen, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluß zulassen, daß die Klage zulässig ist ( siehe in diesem Sinne insbesondere die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Partei Front national/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 2969, vom 8. Mai 1987 in der Rechtssache 82/87 R, Autexpo/Kommission, Slg. 1987, 2131, sowie vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet SA/Rat, Slg. 1988, 209 ).
  • EuG, 02.08.2001 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Wird wie im vorliegenden Fall geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, und vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1993 - C-314/91

    Beate Weber gegen Europäisches Parlament.

    11 - Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (Rat/Parlament, Slg. 1986, 2155, Randnrn. 5 und 6); Beschluß vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R (Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19).
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