Rechtsprechung
| EuGH, 21.10.1986 - 269/84, 292/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 179; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 91; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 45 Abs. 2
- EU-Kommission
Fabbro / Kommission
1 . BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - BEGRIFF - ABSICHTSERKLÄRUNG DER VERWALTUNG FÜR DIE ZUKUNFT - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Fabbro / Kommission
- Wolters Kluwer
Beschwer von Beamten hinsichtlich einer Absichtserklärung der Verwaltung, zukünftig Beamte bei der Bewerbung um Planstellen in einem bestimmten Verfahrensabschnitt zu berücksichtigen; Unterschiede der Begriffe "Laufbahngruppe" und "Sonderlaufbahn"; Zulässigkeit eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - BEGRIFF - ABSICHTSERKLÄRUNG DER VERWALTUNG FÜR DIE ZUKUNFT - UNZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts.
Verfahrensgang
- EuGH, 13.12.1984 - 269/84
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1986 - 269/84
- EuGH, 21.10.1986 - 269/84, 292/84
Papierfundstellen
- Slg. 1986, 2983
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 05.12.1974 - 176/73
Van Belle / Rat
Auszug aus EuGH, 21.10.1986 - 269/84
24 DIESE BESTIMMUNG DES STATUTS , DIE IN DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 5. DEZEMBER 1974 IN DER RECHTSSACHE 176/73 ( VAN BELLE , SLG. 1974, 1361 ) ALS GRUNDREGEL ERACHTET WORDEN IST , LÄSST ENTGEGEN DER ANSICHT DER KOMMISSION DER VERWALTUNG KEINERLEI ERMESSENSSPIELRAUM FÜR EINE ANDERE VERFAHRENSWEISE , UND AUSNAHMEN HIERVON KANN NUR EINE GLEICHRANGIGE BESTIMMUNG WIE ETWA DIE DES ARTIKELS 98 ABSATZ 2 VORSEHEN , WONACH ' ' ARTIKEL 45 ABSATZ 2 AUF DIE IN ARTIKEL 92 GENANNTEN BEAMTEN ( D. H., AUF WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE BEAMTE ) KEINE ANWENDUNG ( FINDET ) ' '. - EuGH, 20.06.1985 - 138/84
Spachis / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.10.1986 - 269/84
' ' DESHALB IST , WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 20. JUNI 1985 IN DER RECHTSSACHE 138/84 ( SPACHIS , SLG. 1985, 1939 ) FÜR RECHT ERKANNT HAT , DER ÜBERGANG VON DER SONDERLAUFBAHN SPRACHENDIENST IN DIE VERWALTUNGSLAUFBAHN DER LAUFBAHNGRUPPE A NUR AUFGRUND EINES AUSWAHLVERFAHRENS ZULÄSSIG.
- EuG, 09.01.1996 - T-368/94
Pierre Blanchard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
104 Die Kommission führt weiter aus, daß es nach dem Wortlaut von Artikel 5 Absatz 1 des Statuts wissenschaftliche und technische Beamte gebe, die sich vom Verwaltungspersonal und vom Personal der Sonderlaufbahn Sprachendienst unterschieden, was die Rechtsprechung bestätigt habe (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1986 in den Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro u. a./Kommission, Slg. 1986, 2983; Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365, Randnr. 17).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts hat das Statut Sonderlaufbahnen (Sprachendienst sowie wissenschaftliche und technische Beamte) eingeführt und die Möglichkeit vorgesehen, weitere Sonderlaufbahnen zu bilden, um in ihnen die Dienstposten von Beamten, die spezifische Fähigkeiten erfordernde, besondere Tätigkeiten ausüben, zusammenzufassen und ihnen so eine getrennte dienstliche Laufbahn zu ermöglichen, die diesen Besonderheiten Rechnung trägt (Urteile Fabbro u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 21, und De Persio/Kommission, a. a. O., Randnr. 17).
- EuG, 22.03.1995 - T-586/93
Verfahren zur Besetzung der zur Besoldungsgruppe A 2 gehörenden Stelle eines …
96 In ihrer neueren Rechtsprechung haben sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht entschieden, daß der Übergang von einer Sonderlaufbahn oder Laufbahngruppe in eine andere Sonderlaufbahn oder Laufbahngruppe nur aufgrund eines Auswahlverfahrens zulässig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro u. a./Kommission, Slg. 1986, 2983, und vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 279/85, Misset/Rat, Slg. 1987, 3187, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365). - EuGH, 09.07.1987 - 279/85
Misset / Rat
12 SOMIT HANDELT ES SICH, WIE DER GERICHTSHOF BEREITS FESTGESTELLT HAT ( URTEIL VOM 21. OKTOBER 1986 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 269 UND 292/84, FABBRO UND ANDERE/KOMMISSION, SLG. 1986, 2983, 3010 ) BEI DEN BEGRIFFEN "LAUFBAHNGRUPPE" UND "SONDERLAUFBAHN" IN DER DERZEIT GELTENDEN REGELUNG DES BEAMTENSTATUTS UM ZWEI UNTERSCHIEDLICHE BEGRIFFE MIT PRÄZISEN RECHTSWIRKUNGEN.
- EuG, 01.07.1993 - T-48/90
Bruno Giordani gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
74 Das erste Argument der Kommission ist zurückzuweisen, ohne daß es einer Erörterung der Frage bedürfte, ob die Gemeinschaftsorgane, da nach Artikel 98 Absatz 2 des Statuts die Vorschriften des Artikels 45 Absatz 2 nicht auf die in Artikel 92 genannten Beamten, d. h. die Beamten der wissenschaftlichen und technischen Laufbahnen, anwendbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro u. a./Kommission, Slg. 1986, 2983), gemäß Artikel 40 Absatz 4 Buchstabe d des Statuts verpflichtet sind, einem zur Wiederverwendung anstehenden Beamten des wissenschaftlichen und technischen Laufbahnenbereichs vorrangig eine Planstelle in einer Verwaltungslaufbahn anzubieten. - EuG, 09.10.1992 - T-50/91
Elsa De Persio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
12 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist namentlich wegen Artikel 45 Absatz 2 des Statuts der Übergang von der Sonderlaufbahn Sprachendienst auf einen Dienstposten der Laufbahngruppe A nur aufgrund eines Auswahlverfahrens zulässig (siehe zuletzt die Urteile vom 21. Oktober 1986 in den Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro/Kommission, Slg. 1986, 2983, Randnr. 23, und vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 279/85, Misset/Rat, Slg. 1987, 3187, Randnr. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 125/87
Leslie Brown gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Verweigerung …
Nach ständiger Rechtsprechung... kann der Beamte diese Befugnis jedoch nicht zu dem Zweck ausüben, die Fristen der Artikel 90 und 91 für die Einlegung einer Beschwerde und die Erhebung einer Klage dadurch zu umgehen, daß er eine frühere Entscheidung, die er nicht fristgemäß angefochten hatte, durch Stellung eines Antrags mittelbar angreift; nur wenn wesentliche neue Tatsachen vor- 1 - Siehe hierzu meine Schlußantrage vom 11. Juni 1986 in den verbundenen Rechtssachen 269 und 292/84, Fabbro und Scharf, Urteil vom 21. Oktober 1986, Slg. 1986, 2983, 2996. - EuGöD, 29.11.2007 - F-52/06
Pimlott / Europol
Gerichtshof: 21. Oktober 1986, Fabbro u. a./Kommission, 269/84 und 292/84, Slg. 1986, 2983, Randnrn. - EuG, 29.03.1996 - T-24/96
U gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. - Beamte - …
Die angefochtene Entscheidung stelle insbesondere eine beschwerende Maßnahme dar, denn sie wirke sich unmittelbar schädigend auf sein Privatleben und seine beruflichen Interessen aus (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro u. a./Kommission, Slg. 1986, 2983). - EuG, 06.11.1991 - T-33/90
Charlotte von Bonkewitz-Lindner gegen Europäisches Parlament. - Beamte - …
74 Die angefochtene Entscheidung könne somit - objektiv - nicht als beschwerende Maßnahme angesehen werden; da die Klägerin sie jedoch als eine solche Maßnahme ansehe, akzeptiere das Parlament, daß sich die Frage ihrer Begründung gemäß Artikel 25 des Statuts stellen könne (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 61/70, Vistosi/Kommission, Slg. 1971, 535, und vom 21. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro/Kommission, Slg. 1986, 2983). - Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1987 - 279/85
Rudolf Misset gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Versetzung …
1 - Slg. 1986, 2983, 2996 ff. - Generalanwalt beim EuGH, 12.04.1989 - 193/87
Henri Maurissen und Gewerkschaftsbund gegen Rechnungshof der Europäischen …
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