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   EuG, 09.10.1992 - T-50/91   

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EuG, 09.10.1992 - T-50/91 (https://dejure.org/1992,9211)
EuG, Entscheidung vom 09.10.1992 - T-50/91 (https://dejure.org/1992,9211)
EuG, Entscheidung vom 09. Oktober 1992 - T-50/91 (https://dejure.org/1992,9211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Elsa De Persio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Sonderlaufbahn Sprachendienst - Stellenausschreibung Laufbahngruppe A.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Bewerbung ; Wechsel von einer Sonderlaufbahn auf einen anderen Dienstposten

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 29 Abs. 1; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 45 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 98 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.07.1983 - 117/81

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.1992 - T-50/91
    Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, nach der ein Kläger dann kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung wegen Formmangels hat, wenn die Verwaltung keinen Ermessensspielraum besitzt und handeln muß, wie sie es getan hat (Urteil vom 6. Juli 1983 in der Rechtssache 117/81, Geist/Kommission, Slg. 1983, 2191, Randnr. 7; siehe auch Urteil vom 29. September 1976 in der Rechtssache 9/76, Morello/Kommission, Slg. 1976, 1415, Randnr. 11), und auf die Tatsache, daß die Kommission geltend macht, daß genau dies der Fall sei, hält es das Gericht für zweckmässig, zunächst den zweiten Klagegrund zu prüfen, der den sachlichen Kern der Klage betrifft.
  • EuGH, 21.10.1986 - 269/84

    Fabbro / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.1992 - T-50/91
    12 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist namentlich wegen Artikel 45 Absatz 2 des Statuts der Übergang von der Sonderlaufbahn Sprachendienst auf einen Dienstposten der Laufbahngruppe A nur aufgrund eines Auswahlverfahrens zulässig (siehe zuletzt die Urteile vom 21. Oktober 1986 in den Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro/Kommission, Slg. 1986, 2983, Randnr. 23, und vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 279/85, Misset/Rat, Slg. 1987, 3187, Randnr. 13).
  • EuGH, 29.09.1976 - 9/76

    Morello / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.1992 - T-50/91
    Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, nach der ein Kläger dann kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung wegen Formmangels hat, wenn die Verwaltung keinen Ermessensspielraum besitzt und handeln muß, wie sie es getan hat (Urteil vom 6. Juli 1983 in der Rechtssache 117/81, Geist/Kommission, Slg. 1983, 2191, Randnr. 7; siehe auch Urteil vom 29. September 1976 in der Rechtssache 9/76, Morello/Kommission, Slg. 1976, 1415, Randnr. 11), und auf die Tatsache, daß die Kommission geltend macht, daß genau dies der Fall sei, hält es das Gericht für zweckmässig, zunächst den zweiten Klagegrund zu prüfen, der den sachlichen Kern der Klage betrifft.
  • EuGH, 05.12.1974 - 176/73

    Van Belle / Rat

    Auszug aus EuG, 09.10.1992 - T-50/91
    16 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 1974 in der Rechtssache 176/73 (Van Belle/Rat, Slg. 1974, 1361, Randnr. 21) entschieden, daß Artikel 45 Absatz 2 des Statuts eine Grundregel enthalte, die darauf abgestimmt sei, daß der öffentliche Dienst der Gemeinschaft in einzelne Laufbahngruppen gegliedert sei, die eine unterschiedliche Befähigung erforderten.
  • EuGH, 09.07.1987 - 279/85

    Misset / Rat

    Auszug aus EuG, 09.10.1992 - T-50/91
    12 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist namentlich wegen Artikel 45 Absatz 2 des Statuts der Übergang von der Sonderlaufbahn Sprachendienst auf einen Dienstposten der Laufbahngruppe A nur aufgrund eines Auswahlverfahrens zulässig (siehe zuletzt die Urteile vom 21. Oktober 1986 in den Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro/Kommission, Slg. 1986, 2983, Randnr. 23, und vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 279/85, Misset/Rat, Slg. 1987, 3187, Randnr. 13).
  • EuG, 22.03.1995 - T-586/93

    Verfahren zur Besetzung der zur Besoldungsgruppe A 2 gehörenden Stelle eines

    96 In ihrer neueren Rechtsprechung haben sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht entschieden, daß der Übergang von einer Sonderlaufbahn oder Laufbahngruppe in eine andere Sonderlaufbahn oder Laufbahngruppe nur aufgrund eines Auswahlverfahrens zulässig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro u. a./Kommission, Slg. 1986, 2983, und vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 279/85, Misset/Rat, Slg. 1987, 3187, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-448/93

    Kommission / Noonan

    Das Gericht hat sich dazu insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977), vom 8. März 1988 in den Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86 (Sergio u. a./Kommission, Slg. 1988, 1399) und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 164/87 (Simonella/Kommission, Slg. 1988, 3807) sowie auf das Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91 (De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365) berufen.
  • EuG, 16.09.1993 - T-60/92

    Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Im Sinne dieser Rechtsprechung hat der Gerichtshof, wie oben bereits erwähnt, im Urteil Simonella/Kommission (Randnrn. 17 und 19) entschieden, daß unter dem Begriff "Rechtsverstösse, zu denen es im Laufe des Auswahlverfahrens gekommen ist", auf den sich das Urteil Sergio u. a./Kommission bezieht, Rechtsverstösse zu verstehen sind, "die den Ablauf des Auswahlverfahrens fehlerhaft gemacht haben", sofern sie die Begründung der angefochtenen Entscheidung betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 181/87, Agazzi Leonard/Kommission, Slg. 1988, 3823, Randnr. 24, sowie Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, Persio/Kommission, Slg. 1992, II-65, in dem das Gericht die Rechtmässigkeit der individuellen Entscheidung im Hinblick auf das Statut sachlich geprüft hat, mit der die Bewerbung der Klägerin mit der Begründung abgelehnt worden war, daß sie nicht die in der Stellenausschreibung festgelegte Voraussetzung erfuelle, wonach die Bewerber derselben Laufbahngruppe/Sonderlaufbahn/Laufbahn angehören mussten wie derjenigen, zu der die freie Planstelle gehörte).
  • EuG, 27.11.2014 - T-517/09

    Alstom / Kommission

    Im Übrigen kann sich die Kommission nicht auf die Rechtsprechung stützen, wonach ein Kläger dann kein berechtigtes Interesse an der Geltendmachung einer Verletzung der Begründungspflicht hat, wenn bereits feststeht, dass im Anschluss an die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung eine identische Entscheidung ergehen müsste (Urteile vom 29. September 1976, Morello/Kommission, 9/76, Slg, EU:C:1976:129, Rn. 11, und vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission, 432/85, Slg, EU:C:1987:236, Rn. 20; Urteile vom 9. Oktober 1992, De Persio/Kommission, T-50/91, Slg, EU:T:1992:104, Rn. 10 und 24, und vom 3. Dezember 2003, Audi/HABM [TDI], T-16/02, EU:T:2003:327, Rn. 97 und 98).
  • EuG, 15.09.1998 - T-23/96

    Elsa De Persio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    F, n. 2, del Trattato sull'Unione europea, senza fornire alcun argomento, e, dall'altro, a rinviare agli argomenti formulati in una precedente causa che la riguardava, argomenti che il Tribunale avrebbe peraltro respinto nella sua sentenza 9 ottobre 1992, causa T-50/91, De Persio/Commissione (Racc. pag. II-2365; in prosieguo: «De Persio I").
  • EuG, 12.12.1996 - T-99/95

    Peter Esmond Stott gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    In einem solchen Fall hätte der Kläger kein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, da diese nur zum Erlaß einer inhaltsgleichen neuen Entscheidung führen könnte (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1983 in der Rechtssache 117/81, Geist/Kommission, Slg. 1983, 2191, Randnr. 7, Urteile des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365, Randnrn.
  • EuG, 09.01.1996 - T-368/94

    Pierre Blanchard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    104 Die Kommission führt weiter aus, daß es nach dem Wortlaut von Artikel 5 Absatz 1 des Statuts wissenschaftliche und technische Beamte gebe, die sich vom Verwaltungspersonal und vom Personal der Sonderlaufbahn Sprachendienst unterschieden, was die Rechtsprechung bestätigt habe (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1986 in den Rechtssachen 269/84 und 292/84, Fabbro u. a./Kommission, Slg. 1986, 2983; Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365, Randnr. 17).
  • EuG, 21.03.1996 - T-230/94

    Frederick Farrugia gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    37 Ebensowenig greift das Vorbringen der Kommission durch, der Kläger habe kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, weil er nicht die sachlichen Vergabevoraussetzungen für das streitige Stipendium erfuelle und sie daher seine Bewerbung auch ungeachtet des Irrtums über seine Staatsangehörigkeit ohne weiteres ablehnen müsse (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, und vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2229, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365, Randnr. 24).
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