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   EuG, 29.03.1996 - T-24/96 R   

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https://dejure.org/1996,29459
EuG, 29.03.1996 - T-24/96 R (https://dejure.org/1996,29459)
EuG, Entscheidung vom 29.03.1996 - T-24/96 R (https://dejure.org/1996,29459)
EuG, Entscheidung vom 29. März 1996 - T-24/96 R (https://dejure.org/1996,29459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    U gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung.

    [fremdsprachig] Beamte - Dienstliche Verwendung - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 22.06.1987 - 24/87

    Virgili-Schettini / Parlament

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 34, und vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger u. a./Parlament, Slg. 1988, 4395, Randnr. 17), nach der die Versetzung eines Beamten trotz der mit ihr möglicherweise verbundenen familiären Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Belastungen kein ungewöhnliches, unvorhersehbares Ereignis in seiner Laufbahn darstelle, da sich die Dienstorte, an die er versetzt werden könne, auf verschiedene Staaten verteilten, sei auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Der Antragsteller habe nicht dargelegt, daß der Gesundheitszustand seines Vaters eine räumliche Trennung nicht oder nur für einen bestimmten Zeitraum erlaube (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Juni 1987 in der Rechtssache 24/87 R, Virgili/Parlament, Slg. 1987, 2847, Randnr. 15).

  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Der Antragsgegner habe mit der angefochtenen Entscheidung auch seine Fürsorgepflicht verletzt, nach der die Verwaltung bei der Entscheidung über die Stellung eines Beamten nicht nur das dienstliche Interesse, sondern auch das Interesse dieses Beamten zu berücksichtigen habe (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, Randnr. 22).
  • EuGH, 24.02.1981 - 161/80

    Carbognani u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Für die Bestimmung der Tragweite der verschiedenen, im vorliegenden Fall widerstreitenden Interessen und damit der Voraussetzungen für den Erlaß der beantragten Anordnung ist daran zu erinnern, daß die Organe nach ständiger Rechtsprechung in den durch das Statut gezogenen Grenzen bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen haben (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 161/80 und 162/80, Carbognani und Coda Zabetta/Kommission, Slg. 1981, 543, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.05.1978 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Soweit der Antragsgegner die Ansicht vertritt, daß die beantragte einstweilige Anordnung die Interessen der Kommission berühren könnte, obwohl sie nicht am vorliegenden Rechtsstreit beteiligt sei, genügt die Feststellung, daß dieser Gesichtspunkt gegebenenfalls bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen berücksichtigt werden kann (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129, Randnrn.
  • EuGH, 14.07.1988 - 23/87

    Aldinger u.a. / Parlament

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 34, und vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger u. a./Parlament, Slg. 1988, 4395, Randnr. 17), nach der die Versetzung eines Beamten trotz der mit ihr möglicherweise verbundenen familiären Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Belastungen kein ungewöhnliches, unvorhersehbares Ereignis in seiner Laufbahn darstelle, da sich die Dienstorte, an die er versetzt werden könne, auf verschiedene Staaten verteilten, sei auf den vorliegenden Fall übertragbar.
  • EuGH, 21.11.1989 - 178/88
    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Außerdem könnte er nur dann bei der Kommission tätig werden, wenn er sich um eine freie Stelle bewerben würde, wobei er selbst bei Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen keinen Anspruch auf automatische Einstellung hätte (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache T-3/92, Latham/Kommission. Slg. ÖD 1994, II-83, Randnr. 50, und Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1989 in den verbundenen Rechtssachen C-41/88 und C-178/88, Becker und Starquit/Parlament, Slg. 1989, 3807).
  • EuG, 09.02.1994 - T-3/92

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Außerdem könnte er nur dann bei der Kommission tätig werden, wenn er sich um eine freie Stelle bewerben würde, wobei er selbst bei Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen keinen Anspruch auf automatische Einstellung hätte (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache T-3/92, Latham/Kommission. Slg. ÖD 1994, II-83, Randnr. 50, und Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1989 in den verbundenen Rechtssachen C-41/88 und C-178/88, Becker und Starquit/Parlament, Slg. 1989, 3807).
  • EuGH, 21.11.1989 - 41/88

    Becker und Starquit / Parlament

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Außerdem könnte er nur dann bei der Kommission tätig werden, wenn er sich um eine freie Stelle bewerben würde, wobei er selbst bei Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen keinen Anspruch auf automatische Einstellung hätte (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache T-3/92, Latham/Kommission. Slg. ÖD 1994, II-83, Randnr. 50, und Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1989 in den verbundenen Rechtssachen C-41/88 und C-178/88, Becker und Starquit/Parlament, Slg. 1989, 3807).
  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    In bezug auf den Klagegrund einer Verletzung des berechtigten Vertrauens des Antragstellers erinnert der Antragsgegner an sein oben wiedergegebenes Vorbringen zur Tragweite der anwendbaren Bestimmungen und fügt hinzu, eine etwaige Verpflichtung der Verwaltung, eine von einem Beamten beantragte Verlängerung zu gewähren, wäre mit dem Statut unvereinbar und könnte deshalb kein berechtigtes Vertrauen des Betroffenen begründen (Urteil des Gerichts vom 27. März 1990 in der Rechtssache T-123/89, Chomel/Kommission, Slg. 1990, II-131, Randnrn. 26 bis 30).
  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.1996 - T-24/96
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 34, und vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger u. a./Parlament, Slg. 1988, 4395, Randnr. 17), nach der die Versetzung eines Beamten trotz der mit ihr möglicherweise verbundenen familiären Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Belastungen kein ungewöhnliches, unvorhersehbares Ereignis in seiner Laufbahn darstelle, da sich die Dienstorte, an die er versetzt werden könne, auf verschiedene Staaten verteilten, sei auf den vorliegenden Fall übertragbar.
  • EuG, 17.05.1995 - T-102/95

    Jean-Pierre Aubineau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 05.12.1979 - 794/79

    B. / Parlament

  • EuG, 29.06.1994 - T-146/94

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 16.07.1984 - 160/84

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

  • EuGH, 10.12.1980 - 23/80

    Grasselli / Kommission

  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

  • EuGH, 27.06.1991 - C-117/91

    Bosman / Kommission

  • EuGH, 21.10.1986 - 269/84

    Fabbro / Kommission

  • EuG, 23.11.1990 - T-45/90

    Alicia Speybrouck gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aussetzung des

  • EuGH, 08.04.1987 - 65/87

    Pfizer / Kommission

  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 23.03.1988 - 76/88

    La Terza / Gerichtshof

  • EuG, 08.06.1993 - T-50/92

    Gilberto Fiorani gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Versetzung/Änderung der

  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

  • EuG, 16.07.1998 - T-93/96

    Presle / Cedefop

    Im Hinblick auf das weite Ermessen, das den Organen bei der Organisation ihrer Dienststellen und entsprechend bei der dienstlichen Verwendung ihres Personals zusteht, stellt eine Entscheidung über die Änderung der dienstlichen Verwendung, auch wenn sie den betroffenen Beamten Unannehmlichkeiten bereitet, kein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis in ihrer Laufbahn dar (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-102/95 R, Aubineau/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-365, Randnr. 23, vom 29. März 1996 in der Rechtssache T-24/96 R, U/Cedefop, Slg. ÖD 1996, II-479, Randnrn.
  • EuG, 12.07.1996 - T-93/96

    Catherine Presle gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung.

    Einem Anspruch der Antragstellerin auf Verlängerung ihrer dienstlichen Verwendung in Berlin aus familiären Gründen stehe erstens die Tatsache entgegen, daß sie ihre Beamtenpflichten in Kenntnis ihrer familiären Situation sowie der Verlegung des Sitzes des Cedefop und seines absehbaren tatsächlichen Umzugs akzeptiert habe (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 29. März 1996 in der Rechtssache T-24/96 R, U. /Cedefop, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 66).
  • EuG, 05.07.1996 - T-85/96

    Francis Alan Clarke gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der

    Hinsichtlich der Verlängerungsmöglichkeit in Abschnitt 4.3, der nach Ansicht des Antragstellers im Rahmen von Abschnitt 4.4 der Vereinbarung entsprechend anzuwenden ist, ist darauf hinzuweisen, daß eine solche Möglichkeit, selbst wenn sie vorhanden wäre, im Ermessen des Antragsgegners stünde (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 29. März 1996 in der Rechtssache T-24/96 R, U./Cedefop, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).
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