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Rechtsprechung
   EuGH, 02.07.1987 - 188/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3363
EuGH, 02.07.1987 - 188/86 (https://dejure.org/1987,3363)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.1987 - 188/86 (https://dejure.org/1987,3363)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - 188/86 (https://dejure.org/1987,3363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 85; ; VO Nr. 805/68/EWG Art. 22

  • EU-Kommission PDF

    Ministère public / Lefèvre

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Ministère public / Lefèvre

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des EWG-Vertrages durch den EuGH; Festsetzung einer Handelsspanne für den Einzelhandelsverkauf von Rindfleisch; Gemeinschaftswidrige Preisregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 2963
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 02.07.1987 - 188/86
    10 FÜR DIE BEURTEILUNG DES FRAGLICHEN PREISFESTSETZUNGSSYSTEMS IST ZUNÄCHST DARAN ZU ERINNERN, DASS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES NATIONALE PREISREGELUNGEN, DIE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTEN, ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG IM SINNE VON ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG DARSTELLEN, DASS SIE ABER EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNEN, WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN, DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER DEN GLEICHEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN ( SIEHE URTEILE VOM 26. FEBRUAR 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75, TASCA, SLG. 1976, 291; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/77, VAN TIGGELE, SLG. 1978, 25; VOM 29. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 231/83, CULLET, A.*A.*O.; VOM 13. NOVEMBER 1986 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 80 UND 159/85, EDAH, SLG. 1986, 3359, 3376 ).
  • EuGH, 29.01.1985 - 231/83

    Cullet / Leclerc

    Auszug aus EuGH, 02.07.1987 - 188/86
    WIE DER GERICHTSHOF BEREITS IN SEINEM URTEIL VOM 29. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 231/83 ( CULLET, SLG. 1985, 305 ) AUSGEFÜHRT HAT, IST ES DEN MITGLIEDSTAATEN NACH DEN GENANNTEN ARTIKELN NICHT UNTERSAGT, EINE SOLCHE NATIONALE REGELUNG ZU ERLASSEN, WONACH DIE BEHÖRDEN EINZELHANDELSPREISE FESTSETZEN.
  • EuGH, 06.11.1979 - 16/79

    Danis

    Auszug aus EuGH, 02.07.1987 - 188/86
    9 DAS NATIONALE GERICHT ERWÄHNT ZWAR IN SEINER FRAGE NUR DIE OBEN GENANNTEN ARTIKEL DES EWG-VERTRAGS; UM DEM GERICHT ABER ALLE ZWECKDIENLICHEN AUSLEGUNGSKRITERIEN AN DIE HAND ZU GEBEN, IST DARAUF HINZUWEISEN, DASS DIE VEREINBARKEIT NATIONALER PREISKONTROLLMASSNAHMEN BEI ERZEUGNISSEN, DIE EINER GEMEINSAMEN AGRARMARKTORGANISATION UNTERLIEGEN, IN ERSTER LINIE IM HINBLICK AUF DIESE ORGANISATION ZU BEURTEILEN IST ( SIEHE URTEIL VOM 6.*NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79, DANIS, SLG. 1979, 3327 ).
  • EuGH, 13.11.1986 - 80/85

    Nederlandse Bakkerij Stichting / Edah

    Auszug aus EuGH, 02.07.1987 - 188/86
    10 FÜR DIE BEURTEILUNG DES FRAGLICHEN PREISFESTSETZUNGSSYSTEMS IST ZUNÄCHST DARAN ZU ERINNERN, DASS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES NATIONALE PREISREGELUNGEN, DIE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTEN, ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG IM SINNE VON ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG DARSTELLEN, DASS SIE ABER EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNEN, WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN, DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER DEN GLEICHEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN ( SIEHE URTEILE VOM 26. FEBRUAR 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75, TASCA, SLG. 1976, 291; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/77, VAN TIGGELE, SLG. 1978, 25; VOM 29. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 231/83, CULLET, A.*A.*O.; VOM 13. NOVEMBER 1986 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 80 UND 159/85, EDAH, SLG. 1986, 3359, 3376 ).
  • EuGH, 26.02.1976 - 65/75

    Tasca

    Auszug aus EuGH, 02.07.1987 - 188/86
    10 FÜR DIE BEURTEILUNG DES FRAGLICHEN PREISFESTSETZUNGSSYSTEMS IST ZUNÄCHST DARAN ZU ERINNERN, DASS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES NATIONALE PREISREGELUNGEN, DIE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTEN, ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG IM SINNE VON ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG DARSTELLEN, DASS SIE ABER EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNEN, WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN, DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER DEN GLEICHEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN ( SIEHE URTEILE VOM 26. FEBRUAR 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75, TASCA, SLG. 1976, 291; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/77, VAN TIGGELE, SLG. 1978, 25; VOM 29. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 231/83, CULLET, A.*A.*O.; VOM 13. NOVEMBER 1986 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 80 UND 159/85, EDAH, SLG. 1986, 3359, 3376 ).
  • EuGH, 17.01.1980 - 95/79

    Keffer und Delmelle

    Auszug aus EuGH, 02.07.1987 - 188/86
    11 SODANN IST FESTZUSTELLEN, DASS DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 17. JANUAR 1980 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 95 UND 96/79 ( KEFER UND DELMELLE, SLG. 1980, 103 ) FÜR RECHT ERKANNT HAT, DASS DIE VORSCHRIFTEN EINER GEMEINSCHAFTLICHEN AGRARVERORDNUNG, DIE EIN PREISSYSTEM FÜR DIE PRODUKTIONS - UND DIE GROSSHANDELSSTUFE ENTHÄLT, DIE BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN UNBERÜHRT LASSEN, GEEIGNETE MASSNAHMEN ZUR PREISGESTALTUNG AUF DER EINZELHANDELS - UND DER VERBRAUCHEREBENE ZU TREFFEN, VORAUSGESETZT, DASS SIE DIE ZIELE UND DAS FUNKTIONIEREN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION NICHT GEFÄHRDEN.
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …

    Rn. 17 Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, dass er befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juli 1987, Lefèvre, 188/86, Slg. 1987, 2963, Randnr. 6, vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, und Enirisorse, Randnr. 24).
  • EuGH, 17.09.2020 - C-648/18

    Hidroelectrica - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - …

    Rn. 20 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Art. 267 AEUV über die Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Unionsrecht oder deren Auslegung durch die nationalen Rechtsanwender zu entscheiden, der Gerichtshof jedoch befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschrift oder ihrer Auslegung mit dem geltend gemachten Unionsrecht zu entscheiden (…vgl. Urteile vom 10. März 1983, Syndicat national des fabricants raffineurs d'huile de graissage u. a., 172/82, EU:C:1983:69, Rn. 8, und vom 2. Juli 1987, Lefèvre, 188/86, EU:C:1987:327, Rn. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Warenverkehr …

    {FN:16} - Vgl. u. a. Urteile Antonini (…216/86, EU:C:1987:322, Rn. 6) und Lefèvre (188/86, EU:C:1987:327, Rn. 11).
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