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Rechtsprechung
   EuGH, 13.10.1987 - 236/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1961
EuGH, 13.10.1987 - 236/85 (https://dejure.org/1987,1961)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.1987 - 236/85 (https://dejure.org/1987,1961)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - 236/85 (https://dejure.org/1987,1961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ABSATZ 3
    HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG EINER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORHANDENSEIN EINES ALLGEMEINEN RECHTLICHEN KONTEXTS, DER DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Umsetzung einer Richtlinie durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext; Umsetzung einer Richtlinie durch Verwaltungspraxis; Umsetzung der Richtlinie zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Prüfung und Durchführung der Umsetzung einer Richtlinie durch einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG EINER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORHANDENSEIN EINES ALLGEMEINEN RECHTLICHEN KONTEXTS, DER DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichteinhaltung einer Richtlinie - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 3989
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

    Auszug aus EuGH, 13.10.1987 - 236/85
    28 ZWAR SIND DURCH ARTIKEL 14 DES VOGELBESLUIT DIE NIEDERLÄNDISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN MIT DEM IN ANHANG IV BUCHSTABE A DER RICHTLINIE ENTHALTENEN VERZEICHNIS DER VERBOTENEN FANGMITTEL IN EINKLANG GEBRACHT WORDEN; ES IST JEDOCH DARAUF HINZUWEISEN, DASS DER GEGENSTAND EINER KLAGE NACH ARTIKEL 169 DURCH DIE MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME DER KOMMISSION BESTIMMT WIRD ( URTEIL VOM 27. MAI 1981 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 142 UND 143/80, AMMINISTRAZIONE DELLE FINANZE DELLO STATO/ESSEVI UND SALENGO, SLG. 1981, 1413 ).
  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.10.1987 - 236/85
    18 AUCH WENN DIE VERWALTUNGSPRAXIS IN DEN NIEDERLANDEN IN DIESEN BEIDEN PUNKTEN ANSCHEINEND DEN BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE ENTSPRICHT, WAS DIE KOMMISSION IM ÜBRIGEN EINRÄUMT, SO IST DOCH DARAUF HINZUWEISEN, DASS NACH DER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES "EINE BLOSSE VERWALTUNGSPRAXIS, DIE DIE VERWALTUNG NATURGEMÄSS BELIEBIG ÄNDERN KANN UND DIE NUR UNZUREICHEND BEKANNT IST, NICHT ALS EINE RECHTSWIRKSAME ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNGEN AUS DEM EWG-VERTRAG ANGESEHEN WERDEN (( KANN ))" ( URTEIL VOM 15. OKTOBER 1986 IN DER RECHTSSACHE 168/85, KOMMISSION/ITALIEN, SLG. 1986, 2945 ).
  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …

    Rn. 277 Wie in Randnr. 92 des vorliegenden Urteils ausgeführt, kommt der Genauigkeit der Umsetzung im Fall der Richtlinie besondere Bedeutung zu, da die Verwaltung des gemeinsamen Erbes den Mitgliedstaaten für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet anvertraut ist (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1987, Kommission/Niederlande, 236/85, Slg. 1987, 3989, Randnr. 5).
  • EuGH, 15.03.1988 - 147/86

    Kommission / Griechenland

    16 Nach ständiger Rechtsprechung ( siehe z. B. Urteil vom 13. Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85, Kommission/Königreich der Niederlande, Slg. 1987, 3989 ) kann jedoch eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    {FN:48} - Urteile vom 13. Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85, Kommission/Niederlande (Slg. 1987, 3989, Randnr. 5), vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9) und vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 5).
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