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Rechtsprechung
   EuGH, 05.02.1987 - 306/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3716
EuGH, 05.02.1987 - 306/85 (https://dejure.org/1987,3716)
EuGH, Entscheidung vom 05.02.1987 - 306/85 (https://dejure.org/1987,3716)
EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - 306/85 (https://dejure.org/1987,3716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten der Europäischen Gemeinschaften auf Beförderung; Verpflichtung der Anstellungsbehörde zur Begründung einer Entscheidung über die Beförderung eines Beamten; Abwägung der Verdienste der Bewerber bei der Entscheidung über ihre Beförderung; Die Grenzen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - BEFÖRDERUNG - KEINE BEGRÜNDUNGSPFLICHT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 629
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.02.1987 - 306/85
    8 WIE DER GERICHTSHOF UNTER ANDEREM IN SEINEM URTEIL VOM 30. OKTOBER 1974 IN DER RECHTSSACHE 188/73 ( GRASSI/RAT, SLG. 1974, 1099 ) FESTGESTELLT HAT, BRAUCHT EINE BEFÖRDERUNGSVERFÜGUNG IHREM ADRESSATEN GEGENÜBER NICHT BEGRÜNDET ZU WERDEN UND IST DIE ANSTELLUNGSBEHÖRDE AUCH DEN NICHT BEFÖRDERTEN BEWERBERN GEGENÜBER NICHT ZU EINER BEGRÜNDUNG VERPFLICHTET, DA DEN BETROFFENEN ODER MINDESTENS EINIGEN VON IHNEN DURCH EINE DERARTIGE BEGRÜNDUNG NACHTEILE ERWACHSEN KÖNNTEN.
  • EuGH, 21.04.1983 - 282/81

    Ragusa / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.02.1987 - 306/85
    9 AUSSERDEM VERFÜGT DIE ANSTELLUNGSBEHÖRDE NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( SIEHE INSBESONDERE DIE URTEILE VOM 21. APRIL 1983 IN DER RECHTSSACHE 282/81, RAGUSA/KOMMISSION, SLG. 1983, 1245, UND VOM 23. OKTOBER 1986 IN DER RECHTSSACHE 26/85, VAYSSE/KOMMISSION, SLG. 19896, 3131 ) BEI DER BEWERTUNG DES DIENSTLICHEN INTERESSES UND DER IM RAHMEN EINER BEFÖRDERUNGSVERFÜGUNG NACH ARTIKEL 45 DES STATUTS ZU BERÜCKSICHTIGENDEN VERDIENSTE ÜBER EIN WEITES ERMESSEN; DIE NACHPRÜFUNG DURCH DEN GERICHTSHOF HAT SICH INSOWEIT AUF DIE FRAGE ZU BESCHRÄNKEN, OB DIE VERWALTUNG, NACH DER ART UND WEISE ZU URTEILEN, WIE SIE MÖGLICHERWEISE ZU IHRER ENTSCHEIDUNG GELANGT IST, DIE GRENZEN DES ZULÄSSIGEN ÜBERSCHRITTEN HAT UND BEI DER AUSÜBUNG IHRES ERMESSENS EINEM OFFENSICHTLICHEN IRRTUM UNTERLEGEN IST.
  • EuG, 28.03.1996 - T-60/92

    Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Zum einen ist die Einstellungsbehörde bei jedem Beförderungs- oder internen Auswahlverfahren gehalten, die Auswahlkriterien nach dem dienstlichen Interesse festzusetzen (vgl. für die Beförderungen Urteil des Gerichtshofes vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 306/85, Huybrechts/Kommission, Slg. 1987, 629, Randnr. 10; für die internen Auswahlverfahren Urteil Agazzi Léonard/Kommission, a. a. O., Randnrn.
  • EuGH, 16.12.1987 - 111/86

    Delauche / Kommission

    18 DAZU IST ZU BEMERKEN, DASS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES DIE ANSTELLUNGSBEHÖRDE BEI BEFÖRDERUNGEN ÜBER EIN WEITES ERMESSEN VERFÜGT UND DER GERICHTSHOF SEINE KONTROLLE AUF DIE FRAGE ZU BESCHRÄNKEN HAT, OB DIE BEHÖRDE IHR ERMESSEN NICHT OFFENSICHTLICH FEHLERHAFT AUSGEUEBT HAT ( URTEIL VOM 21. APRIL 1983 IN DER RECHTSSACHE 282/81, RAGUSA/KOMMISSION, SLG. 1983, 1245; URTEIL VOM 23. OKTOBER 1986 IN DER RECHTSSACHE 26/85, VAYSSE/KOMMISSION, SLG. 1986, 3131; URTEIL VOM 5.*FEBRUAR 1987 IN DER RECHTSSACHE 306/85, HUYBRECHTS/KOMMISSION, SLG. 1987, 629 ).
  • EuG, 13.12.1990 - T-160/89

    Gregoris Evangelos Kalavros gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Hierzu stützt sich der Gerichtshof auf seine Urteile vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 306/85 (Huybrechts/Kommission, Slg. 1987, 629) und vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85 (Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739).
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