Rechtsprechung
| EuGH, 18.01.1990 - 193/87, C-194/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Maurissen und Union syndicale / Rechnungshof
Beamte - Gewerkschaft - Koalitionsrecht
- EU-Kommission
Maurissen und Union syndicale / Rechnungshof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 24a
1. Beamte - Rechte und Pflichten - Koalitionsrecht - Bedeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterlassen der Behinderung der anerkannten Vereinigungsfreiheit als Grundsatz des Arbeitsrechts durch die Gemeinschaftsorgane; Recht von Beamten, freie Vereinigungen ihrer Wahl zu gründen; rechte auf Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und Teilnahme an ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Gewerkschaft - Koalitionsrecht.
Verfahrensgang
- EuGH, 10.07.1987 - 193/87
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.1989 - 193/87
- EuGH, 11.05.1989 - 193/87
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
- EuGH, 18.01.1990 - 193/87, C-194/87
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-95
- NZA 1991, 189
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 11.05.1989 - 194/87
Ausübung von Gewerkschaftstätigkeiten innerhalb des Rechnungshofes; Verweigerung …
Auszug aus EuGH, 18.01.1990 - 193/87
In der Rechtssache 194/87 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.Der Gewerkschaftsbund - Europäischer Öffentlicher Dienst - in Luxemburg (im folgenden: Kläger zu 2) hat mit Klageschrift, die am 22. Juni 1987 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist (Rechtssache 194/87), gemäß Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag die Aufhebung derselben Entscheidungen beantragt.
In der Rechtssache 194/87 hat der Kläger zu 2 mit einem seiner Klageanträge obsiegt und ist mit dem anderen unterlegen.
- EuGH, 08.10.1974 - 175/73
Union Syndicale u.a. / Rat
Auszug aus EuGH, 18.01.1990 - 193/87
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 8. Oktober 1974 in der Rechtssache 175/73, Gewerkschaftsbund, Slg. 1974, 917, und in der Rechtssache 18/74, Allgemeine Gewerkschaft, Slg. 1974, 933) bedeutet die in dieser Weise anerkannte Vereinigungsfreiheit gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts nicht nur, daß die Beamten und sonstigen Bediensteten das Recht haben, frei Vereinigungen ihrer Wahl zu gründen, sondern auch, daß diese Vereinigungen sich zur Verteidigung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder jeder erlaubten Tätigkeit widmen können. - EuGH, 08.10.1974 - 18/74
Syndicat général du personnel des organismes européens / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.01.1990 - 193/87
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 8. Oktober 1974 in der Rechtssache 175/73, Gewerkschaftsbund, Slg. 1974, 917, und in der Rechtssache 18/74, Allgemeine Gewerkschaft, Slg. 1974, 933) bedeutet die in dieser Weise anerkannte Vereinigungsfreiheit gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts nicht nur, daß die Beamten und sonstigen Bediensteten das Recht haben, frei Vereinigungen ihrer Wahl zu gründen, sondern auch, daß diese Vereinigungen sich zur Verteidigung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder jeder erlaubten Tätigkeit widmen können.
- EuG, 21.06.2023 - T-571/17
UG/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter …
Die Unionsorgane haben nämlich alles zu unterlassen, was die Ausübung der in Art. 24b des Statuts anerkannten Vereinigungsfreiheit behindern könnte (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Januar 1990, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, C-193/87 und C-194/87, EU:C:1990:18, Rn. 12).Rn. 161 Die den Beamten und sonstigen Bediensteten der Union damit zuerkannte Vereinigungsfreiheit umfasst für die Gewerkschaften oder Berufsverbände (im Folgenden: GBV) das Recht, sich zur Verteidigung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder jeder erlaubten Tätigkeit zu widmen (vgl. Urteil vom 18. Januar 1990, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, C-193/87 und C-194/87, EU:C:1990:18, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 162 Daraus folgt zum einen, dass die Unionsorgane akzeptieren müssen, dass die GBV ihre Aufgaben der Vertretung und Konzertierung in allen das Personal interessierenden Bereichen wahrnehmen, und zum anderen, dass sie die Beamten oder sonstigen Bediensteten nicht in irgendeiner Form wegen ihrer Teilnahme an der Gewerkschaftsarbeit benachteiligen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 1990, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, C-193/87 und C-194/87, EU:C:1990:18, Rn. 14 und 15).
- EuG, 11.12.2024 - T-179/23
FFPE section Conseil/ Rat - Institutionelles Recht - Vereinbarung zwischen dem …
Rn. 168 In diesem Zusammenhang ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass es Sache der Unionsorgane ist, alles zu unterlassen, was die Ausübung der Vereinigungsfreiheit behindern könnte, die in den oben in den Rn. 165 bis 167 genannten Vorschriften anerkannt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 1990, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, C-193/87 und C-194/87, EU:C:1990:18, Rn. 12).Rn. 169 Die in dieser Weise den Beamten und Bediensteten der Union zugestandene Vereinigungsfreiheit bedeutet, dass die GBV sich zur Verteidigung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder jeder erlaubten Tätigkeit widmen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 1990, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, C-193/87 und C-194/87, EU:C:1990:18, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 170 Daraus folgt zum einen, dass die Unionsorgane hinnehmen müssen, dass die GBV ihre Aufgaben der Vertretung und Konzertierung in allen das Personal interessierenden Bereichen wahrnehmen, und zum anderen, dass sie die Beamten oder sonstigen Bediensteten nicht in irgendeiner Form wegen ihrer Gewerkschaftsarbeit benachteiligen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 1990, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, C-193/87 und C-194/87, EU:C:1990:18, Rn. 14 und 15).
- EuG, 21.10.1992 - T-23/91
Henri Maurissen gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Im Urteil vom 18. Januar 1990 in den Rechtssachen C-193/87 und C-194/87 habe der Gerichtshof entschieden, daß die Vereinigungsfreiheit bedeute, daß die Gewerkschaftsvertreter nach den von jedem Gemeinschaftsorgan einseitig oder vertraglich festzulegenden Modalitäten Dienstbefreiung erhalten müssten, um insbesondere an der Konzertierung mit diesen Organen in allen das Personal betreffenden Fragen mitwirken zu können (Maurissen und Gewerkschaftsbund/Rechnungshof, Slg. 1990, I-95, Randnr. 37).Dem Betreffenden darf aus der Ausübung dieser Tätigkeit kein Nachteil erwachsen." Ausserdem bedeutet, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Januar 1990 in den Rechtssachen C-193/87 und C-194/87 (…Maurissen und Gewerkschaftsbund, a. a. O.) entschieden hat, die in Artikel 24a des Statuts anerkannte Vereinigungsfreiheit gerade, daß die Gewerkschaftsvertreter zur Mitwirkung an der Konzertierung mit den Organen Dienstbefreiung erhalten.
21 Der Kläger trägt ausserdem vor, der Beistand des Rechnungshofes habe im Verlauf der mündlichen Verhandlung in den Rechtssachen C-193/87 und C-194/87 geäussert, er sei entweder ein "destabilisierendes Element" innerhalb des Rechnungshofes oder von seiner Gewerkschaftsorganisation manipuliert, um "den Rechnungshof zu destabilisieren".
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
{FN:35} - Urteile vom 8. Oktober 1974, Gewerkschaftsbund, Massa und Kortner/Rat (175/73, Slg. 1974, 917, Randnr. 14), Allgemeine Gewerkschaft/Kommission (18/74, Slg. 1974, 933, Randnr. 10), und vom 10. Januar 1990, Maurissen und Gewerkschaftsbund/Rechnungshof (C-193/87 und C-194/87, Slg. 1990, I-95, Randnr. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany International BV gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds Textielindustrie. - …
(67) - Urteil vom 18. Januar 1990 in den verbundenen Rechtssachen 193/87 und 194/87 (Henri Maurissen und Gewerkschaftsbund/Rechnungshof, Slg. 1990, I-95, Randnrn. - EuG, 18.02.2004 - T-320/02
Esch-Leonhardt u.a. / EZB
Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1990 in den Rechtssachen C-193/87 und C-194/97 (Maurissen und Gewerkschaftsbund/Rechnungshof, Slg. 1990, I-95, Randnrn.Im Urteil Maurissen und Gewerkschaftsbund/Rechnungshof (Randnrn. 21 und 26) heiße es, dass die Vereinigungsfreiheit zwar ein allgemeiner Grundsatz des Arbeitsrechts sei, jedoch inhaltlich nicht so weit gefasst werden könne, dass sie die Gemeinschaftsorgane und -einrichtungen dazu verpflichtete, ihre Botendienste den Gewerkschaften für die Verbreitung gewerkschaftlicher Mitteilungen an das Personal zur Verfügung zu stellen.
- EuG, 19.12.2002 - T-320/02
Esch-Leonhardt u.a. / EZB - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Keine …
Zur Begründung ihrer zweiten Rüge tragen die Antragsteller vor, Gewerkschaftsangehörige hätten das Recht, Kontakt mit dem Personal aufzunehmen, und die Gemeinschaftsorgane und -einrichtungen müssten, ohne ungerechtfertigte Unterschiede in der Behandlung der Gewerkschaften zu machen, hinnehmen, dass diese u. a. Aktionen zur Unterrichtung der Beamten und sonstigen Bediensteten durchführten (vgl. Artikel 3 des IAO-Übereinkommens Nr. 87 und Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1990 in den Rechtssachen C-193/87 undC-194/87, Maurissen und Union Syndicale/Rechnungshof, Slg. 1990, I-95, Randnrn.Zur zweiten Rüge führt die Antragsgegnerin aus, im Urteil Maurissen und Union Syndicale/Rechnungshof habe der Gerichtshof anerkannt, dass die Arbeitgeber nicht verpflichtet seien, die Gewerkschaften durch die Bereitstellung von Betriebsmitteln zu unterstützen.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - …
{FN:29} - Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 1990, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof (C-193/87 und C-194/87, Slg. 1990, I-95). - EuG, 25.10.2005 - T-368/03
De Bustamante Tello / Rat
Référence à : Cour 18 janvier 1990, Maurissen et Union syndicale/Cour des comptes, C-193/87 et C-194/87, Rec. - Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-384/02
Grøngaard und Bang - Richtlinie 89/592 - Verbot der Weitergabe von …
Die Rechtsprechung hat ebenfalls anerkannt, dass "die Vereinigungsfreiheit ein allgemeiner Grundsatz des Arbeitsrechts [ist]" (Urteil vom 18. Januar 1990 in den Rechtssachen C-193/87 und C-194/87, Maurissen und Gewerkschaftsbund/Rechnungshof, Slg. 1990, I-95, Randnr. 21). - Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-149/97
The Institute of the Motor Industry gegen Commissioners of Customs and Excise. - …
- EuGH, 03.03.1999 - C-315/97
Echauz Brigaldi u.a. / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Entscheidungen der …
- EuG, 10.12.1992 - T-33/91
Calvin E. Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- EuGöD, 21.04.2008 - F-78/07
Boudova u.a. / Kommission
- EuG, 30.09.1998 - T-164/97
- EuG, 16.09.2009 - T-271/08
Stanislava Boudova und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 31.07.2002 - T-191/02
Lebedef / Kommission - Beamtenstatut
- EuG, 15.07.1994 - T-576/93
- EuG, 28.10.2004 - T-219/02
Lutz Herrera / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - …
- EuG, 21.04.2008 - T-78/07
Stanislava Boudova und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Henri Maurissen und Union syndicale gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Gewerkschaft - Koalitionsrecht
Verfahrensgang
- EuGH, 10.07.1987 - 193/87
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.1989 - 193/87
- EuGH, 11.05.1989 - 193/87
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
- EuGH, 18.01.1990 - 193/87
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 03.07.1985 - 3/83
Abrias / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
Meines Erachtens 1 - Urteil vorn 3. Juli 1985 in der Rechtssache 3/83, Slg. 1985, 1995.- Rechtssache 3/83, a. a. O-, Randnr. 10 (Hervorhebung durch den Verfasser).
- Rechtssache 3/83, a. a. O., Randnr. 21 (Hervorhebung durch den Verfasser).
- Rechtssache 3/83, a. a. O., Randnr. 26 (Hervorhebung durch den Verfasser).
- EuGH, 28.05.1980 - 33/79
Kuhner / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
Nach 2 - Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwicring, Slg. 1986, 3199, Randnr. 18; vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79, Kühner, Slg. 1980, 1677; vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81, Plug, Slg. 1982, 4229; vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85, Maurissen, Slg. 1987, 551. - EuGH, 23.10.1986 - 321/85
Schwiering / Rechnungshof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
Nach 2 - Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwicring, Slg. 1986, 3199, Randnr. 18; vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79, Kühner, Slg. 1980, 1677; vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81, Plug, Slg. 1982, 4229; vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85, Maurissen, Slg. 1987, 551.
- EuGH, 07.05.1986 - 52/85
Rihoux / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
- die Verfügung des Präsidenten des Rechnungshofes vom 31. März 1987 aufzuheben, mit der den Vertretern des Gewerkschaftsbundes die Teilnahme an Sitio - Urteil vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9; siehe auch das Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85, Rihoux, Slg. 1986, 1555, Randnr. 13. - EuGH, 20.05.1987 - 242/85
Geist / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
- die Verfügung des Präsidenten des Rechnungshofes vom 31. März 1987 aufzuheben, mit der den Vertretern des Gewerkschaftsbundes die Teilnahme an Sitio - Urteil vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9; siehe auch das Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85, Rihoux, Slg. 1986, 1555, Randnr. 13. - EuGH, 09.12.1982 - 191/81
Plug / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
Nach 2 - Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwicring, Slg. 1986, 3199, Randnr. 18; vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79, Kühner, Slg. 1980, 1677; vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81, Plug, Slg. 1982, 4229; vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85, Maurissen, Slg. 1987, 551. - EuGH, 04.02.1987 - 417/85
Maurissen / Rechnungshof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
Nach 2 - Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwicring, Slg. 1986, 3199, Randnr. 18; vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79, Kühner, Slg. 1980, 1677; vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81, Plug, Slg. 1982, 4229; vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85, Maurissen, Slg. 1987, 551.
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