Rechtsprechung
| EuG, 25.05.1998 - T-267/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Nichtigkeitsklage - Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens - Unzulässigkeit
- Judicialis
EGV Art. 173
- Europäischer Gerichtshof
Broome & Wellington / Kommission
"Nichtigkeitsklage - Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens - Unzulässigkeit"
- EU-Kommission
Broome & Wellington gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EG-Vertrag, Artikel 173; Verordnung Nr. 384/96 des Rates
Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Entscheidung der Kommission, ein Antidumpingverfahren einzuleiten - Vorbereitende Handlung - EU-Kommission
Broome & Wellington gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Nichtigkeitsklage - Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens - Unzulässigkeit.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung einer am 11. Juli 1997 veröffentlichten Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von rohen Baumwollgeweben mit Ursprung in der Volksrepublik China, Ägypten, Indien, Indonesien, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung 97/C 210/09 der Kommission über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von rohen Baumwollgeweben mit Ursprung in der Volksrepublik China, Ägypten, Indien, Indonesien, Pakistan und der Türkei (ABl. C 210, S. 12)
Papierfundstellen
- Slg. 1998, II-2191
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 11.11.1981 - 60/81
IBM / Kommission
Auszug aus EuG, 25.05.1998 - T-267/97
Die Kommission macht geltend, die Einleitung eines Antidumpingverfahrens sei eine vorbereitende Handlung, die als solche nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 19, sowie Beschlüsse des Gerichts vom 14. März 1996 in der Rechtssache T-134/95, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, Slg. 1996, II-181, Randnr. 23, und vom 10. Dezember 1996 in der Rechtssache T-75/96, Söktas/Kommission, Slg. 1996, II-1689, Randnr. 31). - EuG, 14.03.1996 - T-134/95
Dysan Magnetics Ltd und Review Magnetics (Macao) Ltd gegen Kommission der …
Auszug aus EuG, 25.05.1998 - T-267/97
Die Kommission macht geltend, die Einleitung eines Antidumpingverfahrens sei eine vorbereitende Handlung, die als solche nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 19, sowie Beschlüsse des Gerichts vom 14. März 1996 in der Rechtssache T-134/95, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, Slg. 1996, II-181, Randnr. 23, und vom 10. Dezember 1996 in der Rechtssache T-75/96, Söktas/Kommission, Slg. 1996, II-1689, Randnr. 31). - EuG, 10.12.1996 - T-75/96
Söktas Pamuk Ve Tarim Ürünlerini Değerlendirme Ticaret Ve Sanayii AS …
Auszug aus EuG, 25.05.1998 - T-267/97
Die Kommission macht geltend, die Einleitung eines Antidumpingverfahrens sei eine vorbereitende Handlung, die als solche nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 19, sowie Beschlüsse des Gerichts vom 14. März 1996 in der Rechtssache T-134/95, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, Slg. 1996, II-181, Randnr. 23, und vom 10. Dezember 1996 in der Rechtssache T-75/96, Söktas/Kommission, Slg. 1996, II-1689, Randnr. 31).
- BFH, 18.11.2025 - VII R 16/23
EuGH-Vorlage zu Antidumpingzoll für Verbindungselemente aus Stahl
Auch wenn die Handlung, mit der die Kommission ein Antidumpingverfahren einleitet, eine rein vorbereitende Handlung ist, die nicht geeignet ist, die Rechtsstellung eines Einführers sofort und irreversibel zu beeinträchtigen (Beschluss des Gerichts Erster Instanz Broome & Wellington/Kommission vom 25.05.1998 - T-267/97, EU:T:1998:108, Rz 29), ist eine Untersuchung des Dumpings in Bezug auf die in Rede stehende Ware somit Voraussetzung für die Einführung eines Antidumpingzolls. - EuG, 30.11.2021 - T-744/20
Airoldi Metalli/ Kommission - Dumping - Einfuhren von …
Insoweit ist bereits entschieden worden, dass die Entscheidung der Kommission, ein Antidumpingverfahren einzuleiten, eine vorbereitende Maßnahme ist, gegen die keine Klage erhoben werden kann, da sie die Rechtslage der betreffenden Unternehmen nicht unmittelbar und irreversibel beeinträchtigt und daher nicht geeignet ist, die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage bereits vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu rechtfertigen (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 14. März 1996, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, T-134/95, EU:T:1996:38, Rn. 21 bis 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 25. Mai 1998, Broome & Wellington/Kommission, T-267/97, EU:T:1998:108, Rn. 26 bis 29).Ebenso wie die Bekanntmachung über die Einleitung des Antidumpingverfahrens, die, wie oben in Rn. 23 ausgeführt, von der Rechtsprechung als vorbereitende Handlung eingestuft worden ist, ist die angefochtene Verordnung eine Vorbereitung für diese Rechtsakte, mit denen das Antidumpingverfahren abgeschlossen wird, die ihrerseits angefochten werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. September 2003, Eurocoton u. a./Rat, C-76/01 P, EU:C:2003:511, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch entsprechend Beschluss vom 25. Mai 1998, Broome & Wellington/Kommission, T-267/97, EU:T:1998:108, Rn. 33, …und Urteil vom 17. Dezember 2010, EWRIA u. a./Kommission, T-369/08, EU:T:2010:549, Rn. 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 03.12.2015 - T-343/13
CN / Parlament - Außervertragliche Haftung - Petition an das Parlament - …
Rn. 44 Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Auslösung der außervertraglichen Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV für ein rechtswidriges Verhalten ihrer Organe davon abhängt, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem vorgetragenen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteile vom 11. Juli 1997, 01eifici Italiani/Kommission, T-267/97, Slg, EU:T:1997:113, Rn. 20, …und vom 9. September 2008, MyTravel/Kommission, T-212/03, Slg, EU:T:2008:315, Rn. 35). - EuG, 17.12.2010 - T-369/08
EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen …
Im Gegensatz zu der Situation, in der die Kommission nach Konsultationen im Beratenden Ausschuss gemäß Art. 11 Abs. 6 der Grundverordnung entscheidet, eine Interimsüberprüfung durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 14. März 1996, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, T-134/95, Slg. 1996, II-181, Randnr. 23, und vom 25. Mai 1998, Broome & Wellington/Kommission, T-267/97, Slg. 1998, II-2191, Randnr. 29), handelt es sich bei der Weigerung, eine derartige Überprüfung ohne ausreichende Beweise durchzuführen, nicht um eine einleitende oder vorbereitende Maßnahme, da ihr keine weitere Handlung folgt, die im Wege einer Nichtigkeitsklage angefochten werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile SFEI u. a./Kommission, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 28, und Athinaïki Techniki/Kommission, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 54).
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