Rechtsprechung
| EuGH, 25.09.2003 - C-74/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/94/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- Judicialis
Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emis... sionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen Art. 12 Abs. 1
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/94/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist"
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Artikel 226 EG
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland
Umwelt
- Wolters Kluwer
Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Deutschland
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue ...
Papierfundstellen
- Slg. 2003, I-9877
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Qualität der …
Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 9).Außerdem kann sich ein Mitgliedstaat nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der in einer Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 10. April 2003, Kommission/Frankreich, Randnr. 11).
- EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 9). - EuGH, 14.05.2002 - C-383/00
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
Der Umstand, dass der Erlass einer Umsetzungsmaßnahme kurz bevorsteht, ist irrelevant und nicht dazu angetan, der Kommission jedes Interesse an der Vertragsverletzungsklage zu nehmen, denn die Kommission entscheidet nach ständiger Rechtsprechung nach ihrem Ermessen, ob es angebracht ist, eine solche Klage zu erheben (u. a. Urteil vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache C-383/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-4219, Randnr. 19). - EuGH, 08.03.2001 - C-276/98
Kommission / Portugal - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
Außerdem kann sich ein Mitgliedstaat nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der in einer Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 10. April 2003, Kommission/Frankreich, Randnr. 11). - EuGH, 10.04.2003 - C-114/02
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 9).
- EuGH, 06.03.2025 - C-149/23
Vertragsverletzung: Fünf Mitgliedstaaten werden wegen Nichtumsetzung der …
Da im vorliegenden Fall das Ende dieser Frist auf den 15. Dezember 2022 festgesetzt worden sei, müsse die Höhe der finanziellen Sanktionen nach den Modalitäten berechnet werden, die in der Mitteilung 2022/C 74/02 der Kommission mit dem Titel "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" vom 15. Februar 2022 (…ABl. 2022, C 74, S. 2) festgelegt seien. - EuGH, 12.07.2005 - C-304/02
DER GERICHTSHOF VERURTEILT ERSTMALS EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN EINES …
Sobald die Kommission von ihrem Ermessen hinsichtlich der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens Gebrauch gemacht hat (vgl. u. a. in Bezug auf Artikel 226 EG Urteile vom 25. September 2003 in der Rechtssache C-74/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-9877, Randnr. 17, und vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-477/03, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11), ist die Frage, ob der betreffende Mitgliedstaat ein früheres Urteil des Gerichtshofes durchgeführt hat, Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, in dem politische Erwägungen unerheblich sind. - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
Kommission / Deutschland
Die Gebühren für andere Informationsträger werden von Fall zu Fall festgelegt, dürfen jedoch einen zumutbaren Betrag nicht überschreiten." (…Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission, ABl. 1994, L 46, S. 58; Beschluß 96/C 74/02 des Generalsekretärs des Rates, ABl. 1996, C 74, S. 3).
- EuGH, 14.03.2024 - C-452/22
Kommission/ Polen (Code des communications électroniques européen) - …
Rn. 43 Nach ihrer Mitteilung 2022/C 74/02 "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" (…ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022), betrage der Faktor "n" für die Republik Polen 1, 45. - EuGH, 14.03.2024 - C-454/22
Kommission/ Lettland (Code des communications électroniques européen) - …
Rn. 55 Nach ihrer Mitteilung 2022/C 74/02 "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" (…ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022) betrage der Faktor "n" für die Republik Lettland 0, 14. In ihrem Schriftsatz vom 30. Juni 2023 hat die Kommission jedoch den Faktor "n" 0,07 angewandt, der jetzt für die Republik Lettland in Anhang I der Mitteilung 2023/C 2/01 der Kommission "Finanzielle Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren" (…ABl. 2023, C 2, S. 1, im Folgenden: Mitteilung von 2023) vorgesehen ist. - EuGH, 14.03.2024 - C-449/22
Kommission/ Portugal (Code des communications électroniques européen) - …
Rn. 60 Nach der Mitteilung 2022/C 74/02 "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" (…ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022), betrage der Faktor "n" für Portugal 0, 57. - EuGH, 14.03.2024 - C-457/22
Kommission/ Slowenien (Code des communications électroniques européen) - …
Rn. 45 So betrage nach der Mitteilung 2022/C 74/02 der Kommission ("Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt") (…ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022) der Faktor n für die Republik Slowenien 0, 17. - EuGH, 14.03.2024 - C-439/22
Kommission/ Irland (Code des communications électroniques européen) - …
Rn. 55 Nach ihrer Mitteilung 2022/C 74/02 "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" (…ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022), betrage der Faktor "n" für Irland 0, 61. In ihrer Stellungnahme vom 3. Oktober 2023 hat die Kommission jedoch den Faktor "n" 0,55 angewandt, der jetzt für Irland in Anhang I der Mitteilung 2023/C 2/01 der Kommission "Finanzielle Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren" (…ABl. 2023, C 2, S. 1, im Folgenden: Mitteilung von 2023) vorgesehen ist.
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