Rechtsprechung
| EuG, 13.12.2004 - T-8/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Bildmarke EMILIO PUCCI - Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarken EMIDIO TUCCI - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung
- Judicialis
Verordnung Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 1 lit. b; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 5
- Europäischer Gerichtshof
El Corte Inglés / OHMI - Pucci (EMILIO PUCCI)
- EU-Kommission
El Corte Inglés, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Bildmarke EMILIO PUCCI - Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarken EMIDIO TUCCI - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung
- EU-Kommission
El Corte Inglés, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mod
Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss der Eintragung einer Marke bei Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr; Berücksichtigung der maßgeblichen Verkehrskreise und der Wechselbeziehung zwischen Zeichenähnlichkeit und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
El Corte Inglés / OHMI - Pucci
Gemeinschaftsmarke - Bildmarke EMILIO PUCCI - Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarken EMIDIO TUCCI - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
El Corte Inglés / OHMI - Pucci (EMILIO PUCCI)
Verfahrensgang
- EuG, 13.12.2004 - T-8/03
- EuG, 17.07.2007 - T-8/03
Papierfundstellen
- Slg. 2004, II-4297
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
So könne ein geringer Grad an Ähnlichkeit zwischen den erfassten Waren oder Dienstleistungen durch einen hohen Grad an Zeichenähnlichkeit ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, zitiert oben in Randnr. 18, Randnr. 19).41 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der streitigen Waren alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis kennzeichnen, in dem diese Waren zueinander stehen; zu diesen Faktoren gehören insbesondere ihre Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihr Charakter als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (Urteil Canon, zitiert oben in Randnr. 19, Randnr. 23, und Urteil des Gerichts vom 4. November 2003 in der Rechtssache T-85/02, Díaz/HABM - Granjas Castelló [CASTILLO], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
17 Drittens verlange die Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 eine umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 22), in deren Rahmen sowohl die erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marken als auch der Grundsatz der Wechselbeziehung zu berücksichtigen seien. - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Geographische …
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
73 Das Amt und die Streithelferin sind daher in Übereinstimmung mit der Beschwerdekammer zu Recht der Auffassung, dass die angebliche erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marken der Klägerin wegen Bekanntheit auf dem Markt und damit ihr angebliches Renommee durch die von der Klägerin im Verwaltungsverfahren vorgelegten Beweismittel nicht hinreichend nachgewiesen sind, da sie keine hinreichend belegten oder nachprüfbaren objektiven Angaben enthalten, um den von den Marken EMIDIO TUCCI in Spanien gehaltenen Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer ihrer Benutzung sowie den Werbeaufwand des Unternehmens für diese Marken zu beurteilen (vgl. analog Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 51).
- EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
18 Was den ersten dieser beiden Aspekte anbelange, so komme, da die Verwechslungsgefahr umso größer sei, je stärker die Kennzeichnungskraft der älteren Marke sei, Marken mit erhöhter Kennzeichnungskraft von Haus aus oder infolge ihrer Bekanntheit auf dem Markt ein umfassenderer Schutz zu als Marken mit geringerer Kennzeichnungskraft (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20). - EuGH, 14.09.1999 - C-375/97
General Motors - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Schutz - Nichtähnliche Waren …
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
Bei der Prüfung dieser Voraussetzung sind alle relevanten Umstände des Falles zu berücksichtigen, also insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer ihrer Benutzung sowie der Werbeaufwand des Unternehmens für diese Marke (Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-375/97, General Motors, Slg. 1999, I-5421, Randnrn. - EuG, 09.07.2003 - T-162/01
Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
37 Weiterhin ist nach dieser Rechtsprechung das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend, aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Zeichenähnlichkeit und Produktähnlichkeit, zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-162/01, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 31 bis 33, und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuG, 06.03.2003 - T-128/01
DaimlerChrysler / HABM (Calandre)
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
74 Was die von der Klägerin erstmals im Verfahren vor dem Gericht vorgebrachten Beweismittel angeht (vgl. oben, Randnr. 63), so sind sie nach ständiger Rechtsprechung als unzulässig zurückzuweisen (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-247/01, eCopy/HABM [ECOPY], Slg. 2002, II-5301, Randnr. 49, vom 6. März 2003 in der Rechtssache T-128/01, DaimlerChrysler/HABM [Calandre], Slg. 2003, II-701, Randnr. 18, und vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 67). - EuG, 03.07.2003 - T-129/01
Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
74 Was die von der Klägerin erstmals im Verfahren vor dem Gericht vorgebrachten Beweismittel angeht (vgl. oben, Randnr. 63), so sind sie nach ständiger Rechtsprechung als unzulässig zurückzuweisen (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-247/01, eCopy/HABM [ECOPY], Slg. 2002, II-5301, Randnr. 49, vom 6. März 2003 in der Rechtssache T-128/01, DaimlerChrysler/HABM [Calandre], Slg. 2003, II-701, Randnr. 18, und vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 67). - EuG, 04.11.2003 - T-85/02
Díaz / OHMI - Granjas Castelló (CASTILLO)
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
41 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der streitigen Waren alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis kennzeichnen, in dem diese Waren zueinander stehen; zu diesen Faktoren gehören insbesondere ihre Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihr Charakter als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (Urteil Canon, zitiert oben in Randnr. 19, Randnr. 23, und Urteil des Gerichts vom 4. November 2003 in der Rechtssache T-85/02, Díaz/HABM - Granjas Castelló [CASTILLO], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32). - EuG, 12.12.2002 - T-247/01
eCopy / OHMI (ECOPY)
Auszug aus EuG, 13.12.2004 - T-8/03
74 Was die von der Klägerin erstmals im Verfahren vor dem Gericht vorgebrachten Beweismittel angeht (vgl. oben, Randnr. 63), so sind sie nach ständiger Rechtsprechung als unzulässig zurückzuweisen (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-247/01, eCopy/HABM [ECOPY], Slg. 2002, II-5301, Randnr. 49, vom 6. März 2003 in der Rechtssache T-128/01, DaimlerChrysler/HABM [Calandre], Slg. 2003, II-701, Randnr. 18, und vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 67).
- EuG, 11.07.2007 - T-443/05
El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) - …
Der Umstand, dass beide Warenkategorien in denselben Geschäften, wie großen Kaufhäusern oder Supermärkten, verkauft werden können, ist insoweit nicht sonderlich aussagekräftig, da an solchen Verkaufsstätten sehr verschiedenartige Waren zu finden sind, ohne dass die Verbraucher ihnen automatisch dieselbe Herkunft zuschreiben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2004, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], T-8/03, Slg. 2004, II-4297, Randnr. 43). - EuG, 12.07.2006 - T-277/04
Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Johnson's Veterinary Products (VITACOAT) - …
38 Was zweitens die in den Jahren 1992 und 1997 erstellten Marktstudien betrifft, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass einer älteren Marke eine erhöhte Kennzeichnungskraft wegen ihrer etwaigen Bekanntheit beim Publikum nur zukommen kann, wenn sie diesem bereits am Anmeldetag der angemeldeten Marke oder gegebenenfalls am für die Anmeldung beanspruchten Prioritätstag bekannt war (in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2004 in der Rechtssache T-8/03, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], Slg. 2004, II-4297, Randnrn. - EuG, 17.06.2008 - T-420/03
El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV) - …
Bei der Prüfung dieser Voraussetzung sind alle relevanten Umstände des Falles zu berücksichtigen, also insbesondere der von der älteren Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer ihrer Benutzung sowie der Werbeaufwand des Unternehmens für diese Marke, ohne dass zu verlangen ist, dass die Marke einem bestimmten Prozentsatz des in dieser Weise definierten Publikums bekannt ist oder sich ihre Bekanntheit auf das gesamte fragliche Schutzgebiet erstreckt, sofern diese Bekanntheit nur in einem wesentlichen Teil dieses Gebiets vorliegt (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2004, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], T-8/03, Slg. 2004, II-4297, Randnr. 67).
- EuG, 15.12.2005 - T-262/04
BIC / HABM (Forme d'un briquet à pierre) - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale …
66 Schließlich muss die Unterscheidungskraft durch Benutzung vor dem Anmeldetag erworben worden sein (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-247/01, eCopy/HABM [ECOPY], Slg. 2002, II-5301, Randnr. 36; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2004 in der Rechtssache T-8/03, El Corte Inglés/HABM - Pucci (EMILIO PUCCI), Slg. 2004, II-0000, Randnrn. - EuG, 25.05.2005 - T-67/04
Spa Monopole / OHMI - Spa-Finders Travel Arrangements (SPA-FINDERS) - …
34 Sodann ist festzustellen, dass die Voraussetzung der Bekanntheit einer nationalen Marke nach der Rechtsprechung erfüllt ist, wenn die Marke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch sie erfassten Waren oder Dienstleistungen angesprochen werden soll (Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-375/97, General Motors, Slg. 1999, I-5421, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2004 in der Rechtssache T-8/03, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 67). - EuG, 18.10.2018 - T-533/17
Next design+produktion/ EUIPO - Nanu-Nana Joachim Hoepp (nuuna) - Unionsmarke - …
Rn. 61 Ferner kann sich die Abgrenzung des Begriffs "Künstlerbedarfsartikel" nicht allein aus der Klassifikation in Klasse 16 ergeben, weil diese Klassifikation ausschließlich Verwaltungszwecken dient (Urteile vom 13. Dezember 2004, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], T-8/03, EU:T:2004:358, Rn. 40, …und vom 7. Februar 2006, Alecansan/HABM - CompUSA [COMP USA], T-202/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:44, Rn. 38). - EuGH, 11.06.2009 - C-542/07
Imagination Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
Rn. 14 Insoweit hat das Gericht unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2002, eCopy/HABM [ECOPY], T-247/01, Slg. 2002, II-5301, Randnr. 36, vom 13. Dezember 2004, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], T-8/03, Slg. 2004, II-4297, Randnrn. - EuG, 06.02.2007 - T-477/04
Aktieselskabet af 21. november 2001 / OHMI - TDK Kabushiki Kaisha (TDK) - …
Zwei Urteile des Gerichts ziehen ausdrücklich (Urteil vom 13. Dezember 2004, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], T-8/03, Slg. 2004, II-4297, Randnr. 67) oder implizit (Urteil vom 25. Mai 2005, Spa Monopole/HABM - Spa-Finders Travel Arrangements [SPA-FINDERS], T-67/04, Slg. 2005, II-1825, Randnr. 34) die vom Gerichtshof im Urteil General Motors aufgestellten Kriterien heran. - EuG, 22.09.2021 - T-195/20
Sociedade da Água de Monchique/ EUIPO - Ventura Vendrell (chic ÁGUA …
Rn. 71 In Wirklichkeit ist nämlich, wie sich aus einer weit vor der Verkündung der Urteile vom 9. März 2005, Hai (T-33/03, EU:T:2005:89), und vom 5. Oktober 2011, ROSALIA DE CASTRO (T-421/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:565), zum Kriterium der Vertriebskanäle entwickelten Rechtsprechung ergibt, der Umstand, dass Waren in denselben Geschäften, wie großen Kaufhäusern oder Supermärkten, verkauft werden können, insoweit nicht sonderlich aussagekräftig, da an solchen Verkaufsstätten sehr verschiedenartige Waren zu finden sind, ohne dass die Verbraucher ihnen automatisch dieselbe Herkunft zuschreiben (Urteil vom 13. Dezember 2004, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], T-8/03, EU:T:2004:358, Rn. 43). - EuG, 25.01.2018 - T-367/16
Brunner/ EUIPO - CBM (H HOLY HAFERL HAFERL SHOE COUTURE) - Unionsmarke - …
Ungeachtet dessen, dass die Nizzaer Klassifikation ausschließlich zu Verwaltungszwecken angenommen wurde (Urteil vom 13. Dezember 2004, El Corte Inglés/HABM - Pucci [EMILIO PUCCI], T-8/03, EU:T:2004:358, Rn. 40), und entgegen dem Vorbringen des Klägers kann die Berücksichtigung der vom Kläger nach dieser Klassifikation gewählten Klassen für die Zwecke der Auslegung oder als Genauigkeitsindiz hinsichtlich der Bezeichnung der Waren nicht ausgeschlossen werden. - EuG, 12.02.2015 - T-505/12
Compagnie des montres Longines, Francillon / OHMI - Cheng (B) - …
- EuG, 05.04.2006 - T-344/03
Saiwa / OHMI - Barilla Alimentare (SELEZIONE ORO Barilla) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuGH, 28.09.2006 - C-104/05
Rechtsmittel-Zurückweisung
- BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 224/04
- BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
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