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   BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86   

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BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86 (https://dejure.org/1987,6370)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86 (https://dejure.org/1987,6370)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1987 - 5a RKnU 2/86 (https://dejure.org/1987,6370)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1200 § 40 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86
    Der Gesetzgeber hat in § 40 Abs. 2 SGB I bei Ermessensleistungen das Entstehen des Anspruchs von der Bekanntgabe der Entscheidung abhängig gemacht, weil "die Ausübung des Ermessens oft schwierige Ermittlungen und Bewertungen nötig macht, so daß vielfach nicht feststellbar ist, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen vorgelegen haben" (BT-Drucks 7/868 S 29).
  • BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 4/84

    Zur Frage eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

    Auszug aus BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86
    Der Klägerin steht auch nicht - wie sie meint - ein Anspruch auf Zahlung der Abfindung nach den Grundsätzen über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14. Januar 1986 in SozR 2200 § 1241d Nr. 9 mwN).
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Anspruch auf Ermessensleistungen - selbst dann, wenn (wie hier) das Ermessen auf Null reduziert ist (BSG SozR 1200 § 40 Nr. 3; aA Mrozynski, SGB I, 5. Aufl 2014, § 40 RdNr 21) - grundsätzlich erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung entsteht (§ 40 Abs. 2 iVm § 39 SGB I; aA LSG Baden-Württemberg vom 19.4.2018 - L 7 SO 4981/14 - Juris RdNr 38) .
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Dementsprechend hat das BSG einen Anspruch von Erben eines verstorbenen Unfallversicherten auf Zahlung der Abfindung für dessen Unfallrente abgelehnt, weil der Bescheid des Unfallversicherungsträgers dem Versicherten nicht mehr bekannt gegeben und der im Ermessen der Verwaltung stehende Abfindungsanspruch so zum Todeszeitpunkt nicht entstanden (und demgemäß nicht fällig) gewesen sei, auch wenn ein Fall der Ermessensreduzierung auf null vorgelegen habe (vgl BSG SozR 1200 § 40 Nr. 3) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Dass der Beklagten im Hinblick auf die Gewährung einer Abfindung Ermessen eingeräumt ist, folgt zunächst aus dem Wortlaut des § 76 Abs. 1 Satz 1 SGB VII mit dem Gebrauch des Wortes "können", das kein bloßes "Kompetenz-Kann" beinhaltet - so die Rechtsprechung des Senats (BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 19/99 R - SozR 3-2700 § 76 Nr. 2; BSG vom 28.4.2004 - B 2 U 10/03 R - SozR 4-2700 § 76 Nr. 1 RdNr 8) sowie die Literatur (Burchardt in Becker/ Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII-Komm, § 76 RdNr 10; Jung in Juris-PK SGB VII, § 76 RdNr 12; Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, § 76 RdNr 12; Mehrtens in Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 76 SGB VII RdNr 3.1; Ricke in Kasseler Komm, SGB VII, § 76 RdNr 4; Sacher in Lauterbach, Unfallversicherung - SGB VII, § 76 RdNr 19) und die Auslegung der im Wortlaut vergleichbaren Vorläufervorschrift des § 604 Reichsversicherungsordnung (vgl insofern BSG vom 24.6.1987 - 5a RKnU 2/86 - SozR 1200 § 40 Nr. 3; Wiesner, BG 1985, 327).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Vererbung -

    Dementsprechend hat das BSG auch in seiner Entscheidung vom 24. Juni 1987 - 5a RKnU 2/86 - (SozR 1200 § 40 Nr. 3) einen Anspruch von Erben eines verstorbenen Unfallversicherten auf Zahlung der Abfindung für dessen Unfallrente abgelehnt, weil der Bescheid des Unfallversicherungsträgers dem Versicherten nicht mehr bekannt gegeben und der im Ermessen der Verwaltung stehende Abfindungsanspruch so zum Todeszeitpunkt nicht entstanden (und demgemäß nicht fällig) gewesen sei.

    Allerdings hat der Anspruch auf Gewährung von Übergangsleistungen eine für die Beurteilung des Zeitpunktes seiner Entstehung und damit seiner Fälligkeit relevante besondere Struktur, die ihn von den reinen Ermessensleistungen wie etwa dem in der Entscheidung des BSG vom 24. Juni 1987 aaO behandelten Anspruch auf Unfallrentenabfindung erheblich unterscheidet.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des

    Ein solcher Anspruch hätte mithin auf den Kläger als Sonderrechtsnachfolger nur übergehen können, wenn der Beklagte eine Bewilligungsentscheidung über die erweiterte Hilfe, die im Übrigen nach § 19 Abs. 5 SGB XII mit einer Aufwendungsersatzverpflichtung behaftet ist, bereits vor dem Tod des Th.A. getroffen und dem Betreuer bekanntgegeben hätte (vgl. BSG SozR 1200 § 40 Nr. 3 ).
  • LSG Bayern, 18.04.2012 - L 2 P 100/10

    I. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind zwar nicht auf

    Das BSG (Urteil vom 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86 - Juris) hat die Vererbung eines Anspruchs des verstorbenen Unfallversicherten auf Zahlung einer Abfindung von dessen Unfallrente verneint, weil der im Ermessen der Verwaltung stehende Abfindungsanspruch mangels Bekanntgabe des Bescheides an den Versicherten zum Todeszeitpunkt nicht entstanden und damit nicht fällig geworden war.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2009 - L 10 R 2684/07

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbst beschaffte Maßnahme - Studium

    Aber auch im Fall einer - hier vom Kläger geltend gemachten - Ermessensreduzierung auf Null entfällt die Notwendigkeit der Bekanntgabe der Ermessensentscheidung für das Entstehen des Anspruchs nicht (BSG, Urteil vom 24.06.1987, 5a RKnU 2/86 in SozR 1200 § 40 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 176/08
    Der Anspruch des Versicherten auf die Abfindung war zum Zeitpunkt seines Todes, also zu dem Zeitpunkt, als der Erbfall eintrat und damit alle seine Rechte auf die Erben übergingen (§ 1922 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), jedoch noch nicht entstanden und folglich auch nicht fällig geworden (zum Vorstehenden vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24. Juni 1987 - 5a RKnU 2/86 = SozR 1200 § 40 Nr. 3 - Rn. 11 des juris-Umbruchs).

    Dass das Ermessen stark eingeschränkt sei, ändere hieran im Hinblick darauf, dass § 40 Abs. 2 SGB I auch bei Ermessensreduktion auf Null anwendbar sei (mit Verweis auf BSG, Urteil vom 24. Juni 1987, a. a. O.), nichts.

    Unter dieser Voraussetzung verbleibt der Behörde ein potentieller Entscheidungsspielraum, der eine Anwendbarkeit des § 40 Abs. 1 SGB I als unpraktikabel erscheinen lässt: Wirkt im Falle von gebundenen Entscheidungen die Festsetzung einer Leistung durch Verwaltungsakt lediglich deklaratorisch, so ist derselben Entscheidung im Falle einer Soll-Vorschrift konstitutive Wirkung beizumessen, vergleichbar sind Fälle der Ermessensreduzierung auf Null, über die das BSG (Urteil vom 24. Juni 1987 - 5a RKnU 2/86 = SozR 1200 § 40 Nr. 3) bereits in diesem Sinne entschieden hat.

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 10/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe einer Rentenabfindung - maßgeblicher

    Für dieses Ergebnis sprechen auch systematische Gründe: Bei der Abfindung nach § 76 SGB VII handelt es sich um eine Ermessensleistung (BSG SozR 3-2700 § 76 Nr. 2; Brackmann/Burchardt, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, 12. Aufl, Stand: 2004, § 76 RdNr 10 f), so dass ein Anspruch auf sie erst in dem Zeitpunkt entsteht, in dem die Entscheidung über die Leistung bekannt gegeben wird (§ 40 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ; BSG SozR 1200 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89

    Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch

    Das gilt auch dann, wenn die Ablehnung der Leistung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt rechtswidrig wäre, also bei einer "Ermessensreduzierung auf Null" (vgl. BSG in SozR 1200 § 40 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Anspruch auf

  • LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08

    Erstattungspflicht von Leistungen für behinderte Menschen im Eingangs- und

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RA 16/93

    Kraftfahrzeughilfe - unaufschiebbarer Bedarf - Wiedereinsetzung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 47/18

    Kompetenz des Bewertungsausschusses - Bundesministerium für Gesundheit -

  • SG Freiburg, 22.11.2005 - S 10 U 4235/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Monopolstellung - Unternehmer -

  • SG Hamburg, 30.09.2002 - S 36 U 273/99

    Pflegegeld (§ 44 SGB VII) als Geldleistung - Anspruchsübergang auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 1 R 453/10
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2011 - L 8 U 3691/09
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