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   BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89   

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BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89 (https://dejure.org/1990,3116)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1990 - 2 RU 15/89 (https://dejure.org/1990,3116)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 2 RU 15/89 (https://dejure.org/1990,3116)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89
    Denn eine Erhöhung im Rahmen dieser Vorschrift hätte keiner Sondervorschrift bedurft (Brackmann aaO S 560t; Lauterbach/Watermann aaO § 558 Anm 19; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 345 S 5; s in diesem Sinne auch den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik, BT-Drucks IV/938 (neu) S 8 zu § 558).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89
    Damit liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der reformatio in peius vor (s BSGE 2, 225, 228/229; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 250a mwN).
  • BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66

    Ermessensausübung einer Verwaltungsbehörde - Zeitpunkt der Neuregelung eines

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89
    Dadurch wird der Verwaltung die Möglichkeit eröffnet, nach eigener Abwägung dem Zweck der Ermächtigung entsprechend zwischen mehreren rechtmäßigen Handlungsweisen zu wählen (s BSGE 26, 146, 153).
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 166/67
    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89
    Das durch diese Vorschrift ("kann") eröffnete Ermessen (s § 39 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - -SGB -I-) erstreckt sich nicht nur auf die Entscheidung, ob statt der Gewährung der Sachleistung ein Pflegegeld gezahlt wird, sondern auch darauf, in welcher Höhe dies innerhalb des von § 558 Abs. 3 Satz 2 RVO vorgegebenen Rahmens geschieht (Urteil des Senats vom 25. August 1970 - 2 RU 166/67 -, Brackmann aaO S 560u).
  • BSG, 19.06.1975 - 8 RU 170/74

    Anpassung des Pflegegeldes - Pflegebedürftigkeit - Feststellung - Änderung -

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89
    Bei der Abwägung kommen als maßgebende Kriterien nicht nur die Art und Schwere der Verletzung sowie das Ausmaß der konkreten Hilflosigkeit, sondern auch der Umfang der tatsächlich gewährten Hilfe und die dadurch bedingten Kosten in Betracht (s BSG SozR 2200 § 558 Nr. 1; Brackmann aaO S 560r; Lauterbach/Watermann aaO § 558 RdNr 17).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 37/98 R

    Entrichtung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge durch Unfallversicherung für

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Januar 1990 - 2 RU 15/89 - könne den vom Kläger geltend gemachten Anspruch nicht begründen, weil im Zeitpunkt dieser Entscheidung weder die Regelung des § 177 SGB VI noch das PflegeVG existiert hätten.

    Rechtsgrundlage für die mit Bescheid vom 24. Juni 1993 zuerkannte Leistung iS einer Erhöhung des Pflegegeldes war allein § 558 Abs. 3 RVO unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1; bestätigt durch BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Senats war es den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung bereits vor dem 1. Januar 1992 aufgrund § 558 Abs. 3 RVO möglich, Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen zu erbringen (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1).

    Zu diesen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehören auch die Teile des Pflegegeldes zur Entrichtung von Beiträgen für die Alterssicherung von Pflegepersonen (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1).

    Soweit den Ausführungen von Benz (in Schulin HS-UV § 44 RdNr 42), der nach Kritik an dem Urteil des Senats vom 24. Januar 1990 (SozR 3-2200 § 558 Nr. 1) darauf hinweist, daß ab 1. April 1995 unentgeltlich pflegende Familienangehörige in der Rentenversicherung pflichtversichert seien, zu entnehmen sein sollte, daß er dies als abschließende Spezialregelung betrachtet, ist zu berücksichtigen, daß im Einzelfall ein iS des § 558 RVO/§ 44 SGB VII Hilfloser durchaus nicht pflegebedürftig iS des § 14 SGB XI sein muß und damit für seine Pflegeperson keine Möglichkeit der Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr bestünde.

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Die Anhaltspunkte des HVBG sind für die Gerichte nicht bindend (vgl BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1; Brackmann/Krasney, aaO, § 44 RdNr 30; Schmitt, SGB VII, § 44 RdNr 10).
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R

    Unfallversicherung - Pflegegeld - Leistungshöhe - Wohnsitzverlegung ins Ausland -

    Maßgebend sind vielmehr im Einzelfall die individuellen Verhältnisse des Verletzten (vgl BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1990 (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1) die maßgebenden Kriterien, die bei einer Ermessensentscheidung bei der Abwägung der Höhe des Pflegegeldes in Betracht kommen und zu beachten sind, herausgestellt.

  • BSG, 27.01.2000 - B 12 P 1/99 R

    Keine Beitragsfreiheit von Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, die

    Allerdings hat der Unfallversicherungsträger nach der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in seine Ermessensentscheidung über die Höhe des Pflegegeldes nach § 558 Abs. 3 RVO auch die Frage einzubeziehen, ob und in welchem Umfang Aufwendungen des Verletzten zur Absicherung der Pflegeperson (dort der pflegenden Ehefrau) durch Zahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung erforderlich sind (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1 und Nr. 2 S 13/14).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 1284/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflegegeld - Nichtfeststellung der

    Eine schematische Anwendung ohne Rücksicht auf Besonderheiten des Einzelfalls ist unzulässig (BSG SozR 3- 2200 § 558 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 3563/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflegegeld - Leistung für einen abgeschlossenen

    Dass kein höherer Anspruch besteht, ergibt sich darüber hinaus auch daraus, dass die schematische Anwendung der Anhaltspunkte ohne Rücksicht auf Besonderheiten des Einzelfalls unzulässig ist (BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 2 RU 15/89 - SozR 3- 2200 § 558 Nr. 1) und sich die Defizite von Fall zu Fall unterschiedlich auswirken, so dass eine Auswertung allein nach den in Gutachten dokumentierten Funktionseinschränkungen nicht von der individuellen Prüfung der Hilflosigkeit und des dadurch bedingten Pflegeumfanges entheben kann.
  • SG Karlsruhe, 10.07.2008 - S 1 U 1158/08

    Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie von

    Mit einer besonderen Unterstützung bei besonderer Härte sollen vereinzelte Lücken im Leistungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen bzw. soll untypischen Bedarfssituationen Rechnung getragen werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2002 - L 3/9/6 U 22/00
    Die angestrebte Sicherung der infolge der unfallbedingten Pflege gefährdeten Altersvorsorge der Pflegeperson bildete nur einen von mehreren bei der einheitlichen Ermessensentscheidung über die Höhe des Pflegegeldes zu berücksichtigenden Faktoren (BSG, Urt. v. 24. Januar 1990 - 2 RU 15/89 - SozR 3-2200 § 558 RVO, Nr. 1).
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