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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.06.2008 - Ss 187/08 (I 96)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7580
OLG Oldenburg, 05.06.2008 - Ss 187/08 (I 96) (https://dejure.org/2008,7580)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.2008 - Ss 187/08 (I 96) (https://dejure.org/2008,7580)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - Ss 187/08 (I 96) (https://dejure.org/2008,7580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kurze Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger Sachen: Schuldangemessenheit bei Lebensmitteldiebstahl eines vielfachen Wiederholungstäters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 47 Abs. 1 StGB; § 248a StGB
    Gerechte Strafzumessung von vier Monaten für einen geringwertigen Diebstahl von Lebensmitteln bei einem vielfachen Wiederholungstäter; Verhängung einer Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe als Resultat aus dem Gebot schuldangemessenen Strafens; ...

  • Judicialis

    StGB § 46; ; StGB § 248a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Bei Bagatelldelikten: Höchstens ein Monat Freiheitsstrafe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Bagatelldelikten: Höchstens ein Monat Freiheitsstrafe - Zum Strafmaß bei wiederholtem Diebstahl von geringwertigen Sachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerechte Strafzumessung von vier Monaten für einen geringwertigen Diebstahl von Lebensmitteln bei einem vielfachen Wiederholungstäter; Verhängung einer Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe als Resultat aus dem Gebot schuldangemessenen Strafens; ...

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.03.2014)

    Münchhausen-Check: Hoeneß und die Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2008 - Ss 187/08
    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht, können auch Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen, vgl. OLG Stuttgart NJW 2006, 1222 ff. m. w. Nachw.

    Zum einen ist durch die vom Landgericht rechtsfehlerfrei bejahten Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB die Strafart Freiheitsstrafe festgelegt, zum anderen scheidet wegen des zu beachtenden Übermaßverbotes eine tatrichterliche Ermessensausübung in Richtung auf eine darüber hinausgehende Strafhöhe aus, vgl. OLG Stuttgart, NJW 2006, 1222 m. w. Nachweisen.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2008 - Ss 187/08
    Es verstößt auch nicht gegen das verfassungsrechtliche Prinzip schuldangemessenen Strafens, dass das Gesetz die Begehung von Straftaten, die sich auf eine geringwertige Sache oder Leistung beziehen, wahlweise mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, vgl. BVerfG NJW 1979, 1039, 1040.
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2008 - Ss 187/08
    Aus dem Gebot schuldangemessenen Strafens ergibt sich auch nicht, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht käme, vgl. BverfG bei juris, Beschluss vom 09.06.1994, Aktz. 2 BvR 710/94.
  • KG, 03.11.2015 - 161 Ss 233/15

    Berechnung des Ablaufs der Bewährungszeit

    Er verkennt dabei nicht, dass § 47 StGB auch bei der Ahndung von Bagatellstraftaten kurze Freiheitsstrafen nicht grundsätzlich ausschließt (vgl. z.B. die von der Revision zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Juni 2008 - Ss 187/08 [I 96] - [juris]).
  • OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10

    Umfang der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch mit dem …

    Rn. 11 Dabei wird die Kammer auch zu berücksichtigen haben, dass Freiheitsstrafen von jeweils 2 Monaten - wie vom Schöffengericht verhängt - für den Diebstahl von Gegenständen im Wert von 4, 00 EUR bzw. 8,84 EUR (Fälle 9. und 10.) und für die Unterschlagung von DVDs im Wert von 9, 30 EUR (Fall 2.) das Maß schuldgerechter Strafe überschreiten (vgl. Senatbeschlüsse v. 05.06.2008, Ss 187/08, StraFo 2008, 297; v. 28.07.2008, Ss 266/08, NdsRpfl 2008, 347).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2025 - 1 ORs 25 SRs 736/25

    Strafzumessung bei Bagatelldelikten; Anforderungen an Freiheitsstrafen über dem …

    So hat die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung mehrmonatige Freiheitsstrafen bereits bei Diebstählen mit Schadensbeträgen von weit über einem Euro mit im einzelnen unterschiedlichen Begründungen beanstandet und dabei meist den Gesichtspunkt einer Verletzung des Übermaßverbots angeführt (vgl. etwa OLG Brandenburg BeckRS 2018, 49954 [Beanstandung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bei Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 7, 49 Euro]; OLG Oldenburg BeckRS 2008, 11453 [Beanstandung einer Freiheitsstrafe von vier Monaten bei Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von fünf Euro]; OLG Hamm BeckRS 2017, 120053 [Beanstandung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bei Diebstahl von Tabak im Wert von 18, 50 Euro]; OLG Hamm BeckRS 2016, 09818 [Beanstandung einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bei Diebstahl eines Schokoladenriegels im Wert von 0, 95 Euro]).
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