Rechtsprechung
| StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsgerichtshof
Zum Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf und zum Ausschluss des Rügerechts im Wahlprüfungsverfahren
- bremen.de
Zum Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf und zum Ausschluß des Rügerechts im Wahlprüfungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gültigkeit einer Wahl zur Bremischen Bürgerschaft; Anspruch politischer Parteien auf Beteiligung an Sendungen in Fernsehen und Rundfunk in der Vorwahlzeit; Abwägung zwischen der Freiheit des Rundfunks zur Programmgestaltung und der Freiheit und Gleichheit der Parteien; ...
Verfahrensgang
- StGH Bremen, 24.08.2004 - St 3/04
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Papierfundstellen
- DÖV 2005, 572
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (14)
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Werden Rechtsschutzmöglichkeiten nicht genutzt, so kann eine Wahlanfechtung auf einen solchen Sachverhalt nicht mehr gestützt werden (im Anschluß an BremStGHE 6, 89 ff.).Aus der der Meinungsfreiheit und dem Informationsanspruch der Bürger dienenden Funktion der Rundfunkfreiheit einerseits und aus der Bedeutung des Mediums Rundfunk für die Parteienfreiheit und -gleichheit andererseits ergibt sich, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten während des Wahlkampfes in ihrem Gesamtprogramm in angemessener Weise über alle nicht nach Art. 21 Abs. 2 GG verbotenen politischen Parteien informieren und ihnen dabei auch Raum zur Selbstdarstellung geben müssen (BremStGHE 6, 89 [102] m. w. N.).
Insoweit dürfen die den einzelnen Parteien zuzuteilenden Sendezeiten entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich bemessen werden (
2/02: Fraqrmrvg V');">OIresTR 2, 44 [108]; 14, 121 [134 ff.]; 48, 271 [277]; BremStGHE 6, 89 [105]). Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß Wahlen als Massenvorgänge besonders fehleranfällig sind (BremStGHE 6, 89 [112]; vgl. auch HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354 [356]).
- VerfG Hamburg, 26.11.1998 - HVerfG 4/98
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen nicht (vgl. BVerfGE 40, 11 [30 f.]; 85, 148 [159]; HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354).Die Presse ist frei und nicht zur politischen Neutralität verpflichtet (BVerfGE 42, 53, [62]; HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354 [355]).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß Wahlen als Massenvorgänge besonders fehleranfällig sind (BremStGHE 6, 89 [112]; vgl. auch HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354 [356]).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Insoweit dürfen die den einzelnen Parteien zuzuteilenden Sendezeiten entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich bemessen werden (2/02: Fraqrmrvg V');">OIresTR 2, 44 [108]; 14, 121 [134 ff.]; 48, 271 [277]; BremStGHE 6, 89 [105]). Hierher gehören beispielsweise die Zeitdauer ihres Bestehens, ihre Kontinuität, ihre Mitgliederzahl, der Umfang und Ausbau ihres Organisationsnetzes, ihre Vertretung im Parlament und ihre Beteiligung an der Regierung in Bund oder Ländern (BVerfGE 14, 121 [137]).
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Die Beschwerdeführerin zu 1. ist durch die von ihr gerügte Berichterstattung nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG (dazu neuestens BVerfG, Urt. v. 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 und 2/02, Rn. 61) verletzt worden.Dieses Prinzip der abgestuften Chancengleichheit hat für die hier zu beurteilende Frage der öffentlichen Darstellung der Parteien in den Medien durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 (a. a. O.) keine Änderung erfahren.
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
Wahlprüfungsumfang
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen nicht (vgl. BVerfGE 40, 11 [30 f.]; 85, 148 [159]; HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354).Auch ist ein Wahlfehler nur dann erheblich, wenn er von Einfluß auf die Sitzverteilung im Parlament gewesen ist (vgl. BVerfGE 4, 370 [372]; 79, 173 [173 f.]; 85, 148 [159]).
- Wahlprüfungsgericht Bremen, 09.12.2003 - WK 1306/03
Zu den Anforderungen an das Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2. gegen den Beschluß des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 9. Dezember 2003 (WK 1306/03) wird als unzulässig verworfen.Das Wahlprüfungsgericht hat mit Beschluß vom 9. Dezember 2003 (WK 1306/03) die Einsprüche der Beschwerdeführer zurückgewiesen.
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Insoweit dürfen die den einzelnen Parteien zuzuteilenden Sendezeiten entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich bemessen werden (2/02: Fraqrmrvg V');">OIresTR 2, 44 [108]; 14, 121 [134 ff.]; 48, 271 [277]; BremStGHE 6, 89 [105]). - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75
Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Die Presse ist frei und nicht zur politischen Neutralität verpflichtet (BVerfGE 42, 53, [62]; HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354 [355]). - BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54
Mandatsrelevanz
- BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 6/88
Umfang des Wahlprüfungsverfahrens
Auszug aus StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Auch ist ein Wahlfehler nur dann erheblich, wenn er von Einfluß auf die Sitzverteilung im Parlament gewesen ist (vgl. BVerfGE 4, 370 [372]; 79, 173 [173 f.]; 85, 148 [159]). - OVG Hamburg, 09.09.1993 - Bs III 335/93
Chancengleicheit; Partei; Wahlkampf; Öffentlich-rechtliches Fernsehen
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74
Wahlprüfung
- BVerwG, 12.02.2025 - 6 C 5.23
Klage des brandenburgischen Landesverbandes der Tierschutzpartei zur …
Insbesondere darf eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt bei der Ausrichtung an publizistischen Kriterien nicht diejenige Grenze überschreiten, die dem Rundfunkfreiheitsrecht durch die Stellung der politischen Parteien und den Grundsatz der Chancengleichheit gezogen wird (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juli 1991 - 2 BvR 314/91 - juris Rn. 10 m. w. N.; Bremischer StGH, Urteil vom 5. November 2004 - St 3/04 - juris Rn. 44). - StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft gültig
Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen nicht (BremStGH, Urt. v. 5.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150).Gegenstand der Wahlprüfungsbeschwerde können daher nur diejenigen Beanstandungen sein, die der Beschwerdeführer bereits im Einspruchsverfahren vor dem Wahlprüfungsgericht vorgebracht hat (BremStGH, Urt. v. 5.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150).
Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen jedoch nicht, um die Integrität des Wahlergebnisses zu erschüttern (BremStGH, Urt. v. 5.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150).
- StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07
Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und …
Es entspricht der ständigen Praxis des Staatsgerichtshofs, dass der Landeswahlleiter als Beteiligter mit eigenen Antragsrechten im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde mitwirkt (BremStGHE 4, 111, 113, 119; 5, 100, 103; 6, 253, 256, 258; 7, 141, 149).
- StGH Bremen, 05.07.2024 - St 15/23 Gegenstand der Wahlprüfungsbeschwerde sind nur diejenigen Beanstandungen, die der Beschwerdeführer bereits im Einspruchsverfahren vor dem Wahlprüfungsgericht vorgebracht und die er darüber hinaus auch zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gemacht hat (BremStGH, Urt. v. 05.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150, juris Rn. 41).
Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen nicht (BremStGH, Urt. v. 05.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150, juris Rn. 41;… BremStGH, Urt. v. 13.08.2020, St 3/19, juris Rn. 41).
- StGH Bremen, 16.08.2024 - St 12/23
Wahlbeschwerden zurückgewiesen: AfD durfte von Bürgerschaftswahl ausgeschlossen …
Gegenstand der Wahlprüfungsbeschwerde sind nur diejenigen Beanstandungen, die der Beschwerdeführer bereits im Einspruchsverfahren vor dem Wahlprüfungsgericht vorgebracht und die er darüber hinaus auch zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gemacht hat (BremStGH, Urt. v. 05.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150, juris Rn. 41).Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen nicht (BremStGH, Urt. v. 05.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150, juris Rn. 41;… BremStGH, Urt. v. 13.08.2020, St 3/19, juris Rn. 41).
- VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188
Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit, …
Insoweit darf die Presse auch den Abdruck von Anzeigen und Leserzuschriften einer bestimmten Richtung verweigern, ohne dass darin eine unzulässige Beeinträchtigung der Wahlfreiheit läge, selbst wenn zugleich den entgegenstehenden Meinungen Raum gegeben würde (…vgl. zum Ganzen: BVerfG, B.v. 24.3.1976 - 2 BvP 1/75 - BVerfGE 42, 53 - juris Rn. 24; StGH Bremen, U.v. 5.11.2004 - St 3/04 - juris Rn. 55;… HambVerfG, U.v. 26.11.1998 - 4/98 u. a. - juris Rn. 51;… OVG Schleswig, U.v. 30.9.1997 - 2 K 9/97 - juris Rn. 61). - StGH Bremen, 05.07.2024 - St 8/23 Gegenstand der Wahlprüfungsbeschwerde sind nur diejenigen Beanstandungen, die der Beschwerdeführer bereits im Einspruchsverfahren vor dem Wahlprüfungsgericht vorgebracht und die er darüber hinaus auch zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gemacht hat (BremStGH, Urt. v. 05.11.2004, St 3/04, BremStGE 7, 141, 150, juris Rn. 41).
v. 05.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150, juris Rn. 41; BremStGH, Urt. v. 13.08.2020, St 3/19, juris Rn. 41).
- VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
Wahlprüfung Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven - Wahlprüfung
05.11.2004 - St 3/04 - beide juris) - ergeben sich keine Hinweise auf das Vorliegen von Wahlfehlern.Nur im Rahmen des so bestimmten Anfechtungsgegenstandes hat das Wahlprüfungsgericht dann den Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11-41, juris Rn. 68;… Austermann in: Schreiber, BWahlG, 11. Aufl. 2021, § 49 Rn. 26; StGH Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 - Urt. v. 05.11.2004 - St 3/04 - beide juris).
- StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/08
Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren
Die von § 39 Abs. 1 BremWG bestimmte Frist von zwei Wochen lief daher am 31. Dezember 2007 ab, § 12 Abs. 1 BremStGHG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Satz 1 und 2 BremWG, § 57 Abs. 2 VwGO, § 222 Abs. 1 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB (BremStGHE 7, 141, 150;… Bethge in: Maunz u .a. [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, vor § 17 Rdnr. 13 ff.). - StGH Bremen, 13.08.2020 - St 3/19 Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen nicht (BremStGH, Urt. v. 5.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150).
- OVG Bremen, 22.05.2008 - St 1/08
Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren
- VG Bremen, 07.11.2023 - 14 K 1542/23
Wahlprüfung, Öffentlichkeitsgrundsatz des § 30a BremWahlG nicht verletzt
- VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1660/23
Wahlanfechtung, Substantiierungspflicht
- VG Bremen, 14.11.2019 - 14 K 1488/19
Wahlprüfung, elektronische Auszählung; Grundsatz der Öffentlichkeit
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Rechtsprechung
| StGH Bremen, 24.08.2004 - St 3/04 |
Volltextveröffentlichung
- Staatsgerichtshof
Hier: Kein Ausschluss des Richters Stauch von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes
Verfahrensgang
- StGH Bremen, 24.08.2004 - St 3/04
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
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