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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.12.1981 - 15 W 77/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,15537
OLG Hamm, 10.12.1981 - 15 W 77/81 (https://dejure.org/1981,15537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.1981 - 15 W 77/81 (https://dejure.org/1981,15537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - 15 W 77/81 (https://dejure.org/1981,15537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    PStG §§ 20, 21; PStGAV §§ 25, 26; PStGVwV §§ 265, 268, 269, 270; EGBGB Art. 30
    Personenstandsrecht; Eintrag eines Kindes in der Geburtsurkunde als ehelich; Geburtseintrag des Kindes einer verheirateten Französin; Anwendbarkeit deutschen Personenstandsrechts; örtliche und sachliche Zuständigkeit des deutschen Gerichts.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrag eines Kindes in der Geburtsurkunde als ehelich; Anwendbarkeit deutschen Personenstandsrechts; Örtliche und sachliche Zuständigkeit des deutschen Gerichts ; Besitz des Familienstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAZ 1982, 136
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1981 - 15 W 77/81
    Das in dieser Vorschrift normierte Verbot der Anwendung ausländischen Rechts greift nur ein, wenn das Ergebnis der Anwendung in einer besonders schwerwiegenden Weise dem Sinn und Zweck der deutschen Regelung widerspricht; das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts muß zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der ihm zugrunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stehen, daß es aus deutscher Sicht untragbar erscheint (vgl. BGHZ 50, 370, 375 ff).
  • BGH, 26.05.1971 - IV ZB 22/70

    Anweisung, in die aus dem Geburtenbuch zu erteilende Geburtsurkunde den Namen des …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1981 - 15 W 77/81
    In gleicher Weise ist in der Rechtsprechung ganz allgemein anerkannt, daß den von dem deutschen Recht abweichenden Besonderheiten des im Einzelfall maßgebenden ausländischen Rechts durch entsprechende Eintragungen in den deutschen Personenstandsregistern (z.B. im Hinblick auf den sog. Zwischennamen oder Vatersnamen oder auf besondere weibliche Namensformen) in geeigneter Weise, zum Teil durch zusätzliche Angabe der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person, Rechnung getragen werden muß (so BGH FamRZ 1971, 429; OLG Hamburg StAZ 1970, 52; Senatsbeschluß NJW 1975, 499 [Ls]; LG Hamburg StAZ 1970, 23).
  • OLG Hamm, 02.10.1980 - 15 W 31/79

    Berichtigung eines Namenseintrags im Geburtenbuch; Zulässigkeit der Eintragung …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1981 - 15 W 77/81
    Diese internationale Zuständigkeit wird durch die in dem deutschen Verfahrensrecht vorgesehene Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher begründet, falls die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer gerichtlichen Tätigkeit, wie sie sich aus dem Personenstandsgesetz ergeben, vorliegen (BayObLG FamRZ 1972, 262; Senat StAZ 1981, 190;… Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 69 FGG a.F. Rdn. 8a).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 82/84

    Familienrechtlicher Status eines Kindes nach französischem Recht; Beurteilung der …

    Der in einem solchen Fall gegebene Abstammungskonflikt ist also zugunsten der possession d'état zu lösen (so das in dieser Sache vom OLG eingeholte Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht vom 7. Juni 1984 S. 21;… s. auch Spellenberg a.a.O. S. 126, 128); die insoweit maßgeblichen Feststellungen sind im Personenstandsverfahren zu treffen (so auch OLG Hamm StAZ 1982, 136, 139 sowie das angeführte Gutachten des Max-Planck-Instituts S. 19 f.).

    Das gilt namentlich für die Fragen, ob das Kind nach französischem Recht schon wegen des vorherigen Vaterschaftsanerkenntnisses des Beteiligten zu 3) als nichtehelich anzusehen ist, ob der deutsche Standesbeamte das Kind als ehelich (nämlich unter Aufführung des Verheiratetenstandes und des Namens des Ehemannes der Mutter) eintragen durfte, obwohl die Mutter ihn - nach ihrer Behauptung - auf das Vaterschaftsanerkenntnis hingewiesen und ihm ihren Wunsch nach Eintragung des Kindes als nichtehelich mitgeteilt hatte, und ob der Geburtseintrag solchenfalls der Berichtigung nach § 47 ff. PStG unterliegt (vgl. - zum italienischen Recht - BGHZ 90, 129, 133 ff., 136 mit Anmerkungen Beitzke StAZ 1984, 198, Rauscher StAZ 1984, 306 und Klinkhardt IPRax 1986, 21; s. ferner OLG Hamm StAZ 1982, 136, 138 ff. mit Anmerkung Henrich IPRax 1982, 180 f.).

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

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  • OLG Hamm, 02.10.1987 - 15 W 342/85
    Nach § 45 Abs. 2 PStG hat das angerufene Gericht darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie der Standesbeamte eine bestimmte Amtshandlung vorzunehmen hat (Senat FamRZ 1976, 519; StAZ 1982, 136).
  • OLG Hamm, 18.01.1982 - 15 W 247/81

    Eintragung einer Scheidung in das Familienbuch; Teilrechtskraftzeugnis als …

    Mithin hat er nach den genannten Grundsätzen von dessen Wirksamkeit auszugehen (vgl. zu dem Prüfungsrecht des Standesbeamten ferner Senatsbeschlüsse vom 21. November 1972 - 15 W 199/72 - n.v., sowie vom 10. Dezember 1981 - StAZ 1982, 136; OLG Celle StAZ 1979, 323, 324; BayObLG StAZ 1979, 121), sofern er nicht an der Wirksamkeit des Rechtskraftvermerks ernsthafte Zweifel tatsächlicher Art hat, weil er etwa Kenntnis davon erlangt hat, daß eine der Parteien bei dem Rechtsmittelverzicht geschäftsunfähig war, oder sie vor dem maßgebenden Stichtag verstorben ist (…Massfeller/Hoffmann, aaO PStG § 45 Rdn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.1986 - 4 U 72/85
    Dies setzt unter anderem voraus, daß der zu beurteilende Sachverhalt eine genügende Inlandsbeziehung aufweist, wozu die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte allein nicht ausreicht (BGH NJW 1969, 369, 371; OLG Hamm StAZ 1982, 136, 139).
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