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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13481
OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82 (https://dejure.org/1982,13481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.1982 - 15 W 160/82 (https://dejure.org/1982,13481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 1982 - 15 W 160/82 (https://dejure.org/1982,13481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1616; EGBGB Art. 19; PStG §§ 21, 45
    Personenstandsrecht; Anwendung des deutschen oder amerikanischen Namensrechts; Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher; Vornamensgebung bezüglich des Kindes einer US-amerikanischen Mutter und eines deutschen Vaters mit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des deutschen oder amerikanischen Namensrechts; Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAZ 1983, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58

    Ostfriesische Familiennamen als Vornamen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
    Ob dem zu folgen ist, kann vorliegend offenbleiben, zumal eine gewisse Mißbrauchs- und Verwechslungsgefahr im Namensrecht kaum auszuschließen ist, und insoweit auf das Verantwortungsbewußtsein des Namensträgers vertraut werden muß (vgl. BGH NJW 1959, 1029 - "ten Doornkaat« als Vorname).

    424, 425) darlegt - eine Namengebung, die, wenn sie auch nicht häufig vorkommt, Ausdruck echter Familientradition ist, und altes Herkommen pflegt (BGH NJW 1959, 1029), wobei gewohnheitsrechtlich in dem ganzen Bundesgebiet der Satz gilt, daß die Wahl des Vornamens entsprechend der örtlichen Sitte und dem Herkommen erfolgen kann (…BGH aaO, sowie StAZ 1959, 236, 237;… OLG Frankfurt aaO S. 425).

    Zudem kann dieser Gesichtspunkt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt (…aaO) zutreffend darlegt, bei der auf Brauchtum herrührenden Beilegung von Familiennamen als Vornamen ohnehin nicht maßgeblich sein (ebenso BGH NJW 1959, 1029 für den Vornamen "ten Doornkaat«).

  • OLG Hamm, 02.10.1980 - 15 W 31/79

    Berichtigung eines Namenseintrags im Geburtenbuch; Zulässigkeit der Eintragung …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
    Diese internationale Zuständigkeit wird durch die in dem deutschen Verfahrensrecht vorgesehene Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher begründet, falls die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer gerichtlichen Tätigkeit, wie sie sich aus dem Personenstandsgesetz ergeben, vorliegen (Senatsbeschluß StAZ 1981, 190; BayObLG FamRZ 1972, 262;… Keidel/Kuntze/Winkler, FG 10. Aufl. § 69 FGG a.F. Rdn. 8a).

    Ausgangspunkt ist nach deutschem Recht die Unterteilung in Vor- und Nachname, während ein sog. Zwischenname oder middle name als solcher dem deutschen Recht fremd ist (Senatsbeschluß StAZ 1981, 190;… OLG Frankfurt aaO).

    Daß dieser Name im angelsächsischen Recht als "middle name« bezeichnet wird, und das deutsche Recht derartige Namen nicht kennt (vgl. Senatsbeschluß StAZ 1981, 190; ebenso das Gutachten der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V.), steht dem nicht entgegen, da der Natur nach kein Unterschied zwischen diesen Namensarten besteht, und die Gebräuchlichkeit als bloßer middle name der Bezeichnung als Vorname im deutschen Recht nicht entgegen steht.

  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
    Als unbedenklich müßte die Namenswahl jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des sog. Phantasienamens bezeichnet werden (BayObLG StAZ 1981, 23; OLG Hamburg StAZ 1980, 193; AmtsG Lüneburg StAZ 1976, 205; AmtsG München StAZ 1981, 276; Dörner, StAZ 1980, 170; Diederichsen, NJW 1981, 705, 707;… Simader/Diepold, aaO 2.2 und 2.3), wobei angesichts der nach deutschen Begriffen typisch weiblichen Namensendung des Namens "Korinda« insoweit offenbleiben könnte, ob jeder Vorname das Geschlecht des Kindes erkennen lassen muß (so BGH StAZ 1959, 237; 1979, 238; OLG Köln StAZ 1977, 105;… unklar Simader/Diepold, aaO - einerseits 2.2.c, andererseits 2.3), oder ob es ausreicht, wenn jedenfalls ein Vorname das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen läßt (OLG Hamburg StAZ 1980, 193; BayObLG StAZ 1981, 23; AmtsG Hamburg StAZ 1980, 196; AmtsG München StAZ 1981, 276; Dörner, StAZ 1980, 170).
  • BGH, 15.04.1959 - IV ZB 286/58

    Weibliche Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
    424, 425) darlegt - eine Namengebung, die, wenn sie auch nicht häufig vorkommt, Ausdruck echter Familientradition ist, und altes Herkommen pflegt (BGH NJW 1959, 1029), wobei gewohnheitsrechtlich in dem ganzen Bundesgebiet der Satz gilt, daß die Wahl des Vornamens entsprechend der örtlichen Sitte und dem Herkommen erfolgen kann (BGH aaO, sowie StAZ 1959, 236, 237;… OLG Frankfurt aaO S. 425).
  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
    Da der Name nach dem übereinstimmenden und durch den Familiennamen der Beteiligten zu 3) überdies belegten Vorbringen der Beteiligten zu 2) und zu 3) nicht als ausländischer Vorname, sondern als Familienname zum Vornamen gewählt worden ist, bedarf es keiner Ausführungen darüber, welche Anforderungen an die Auswahl ausländischer Vornamen zu stellen sind (hierzu BGH StAZ 1979, 238; OLG Celle FamRZ 1975, 364; LG München StAZ 1976, 370; Simader/Diepold, Deutsches Namensrecht A III 2.3).
  • BGH, 02.03.1979 - IV ZB 41/78

    Familienname eines Kindes aus gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
    Indessen ist es, wenn von einem Doppelstatut der Beteiligten zu 1) ausgegangen wird, zweifelhaft, ob die Anwendung deutschen Rechts zwingend ist (…vgl. Senatsbeschluß aaO; BGH NJW 1979, 1775 = BGHF 1, 350; OLG Düsseldorf OLGZ 1976, 414).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.1976 - 3 W 200/75
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
    Indessen ist es, wenn von einem Doppelstatut der Beteiligten zu 1) ausgegangen wird, zweifelhaft, ob die Anwendung deutschen Rechts zwingend ist (…vgl. Senatsbeschluß aaO; BGH NJW 1979, 1775 = BGHF 1, 350; OLG Düsseldorf OLGZ 1976, 414).
  • OLG Bremen, 10.01.1996 - 1 W 49/95

    Führung des Vornamens "Frieden mit Gott allein durch Jesus Christus" in einer …

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  • OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94

    Familienname als Vorname - Wahlrecht der Eltern - Birkenfeld

    Die Rechtsprechung hat aber nicht nur diesem Landesgewohnheitsrecht Rechnung getragen, sondern auch die Eintragung ausländischer Zwischennamen (sogenannte "middle names") als Vornamen akzeptiert (so "Westveer", Senatbeschluss, OLGZ 1976, 423 = StAZ 1976, 363 und "Korinda", OLG Hamm, OLGZ 1983, 42 ff. = Iprax 1983, 296 = StAZ 1983, 71 m. Anm. Drewello).
  • OLG Hamm, 15.11.1984 - 15 W 327/84

    Zulässigkeit der Beilegung eines sowohl für Jungen als auch für Mädchen …

    Diese internationale Zuständigkeit wird durch die im deutschen Verfahrensrecht vorgesehene Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher begründet, falls die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer gerichtlichen Tätigkeit, wie sie sich aus dem Personenstandsgesetz ergeben, vorliegen (Senatsbeschlüsse 15 W 31/79 vom 2. Oktober 1980 und 15 W 160/82 vom 15. November 1982 ; BayObLG, FamRZ 1972, 262;… KKW, a.a.O., FGG § 69 a.F., Rn. 8 a).

    Wie der Senat in den genannten Beschlüssen 15 W 160/82 und 31/79 eingehend dargelegt hat, beurteilt sich die Frage, ob deutsches oder türkisches Namensrecht anzuwenden ist, nach dem Namensträger, also dem Kind, so daß es auf dessen Staatsangehörigkeit ankommt.

  • OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 450/98

    Zur Erteilung eines Vornamens bei Anwendung türkischen Rechts

    Das OLG Hamm hat sich dem angeschlossen (OLGZ 1983, 42ff . = StAZ 1983, 71 mit Anm. Drewello = IPRax 1983, 296; so auch AG Berlin-Schöneberg, StAZ 1997, 16ff.).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1985 - 20 W 373/84
    Nur dann kann ausnahmsweise ein Familienname als weiterer Vorname gewählt werden, wenn dies Ausdruck echter Familientradition ist, und dies der örtlichen Sitte entspricht (vgl. BGHZ 29, 256, 260 = StAZ 1959, 210; OLG Schleswig StAZ 1957, 321; OLG Frankfurt StAZ 1976, 363; OLG Hamm StAZ 1983, 71), so daß die Gefahr von Mißverständnissen ausgeschlossen oder doch auf ein Mindestmaß beschränkt ist (BGHZ 30, 135 = NJW 1959, 1581).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85
    Der hier erkennende Senat tritt diesen Erwägungen, die sich - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung befinden (vgl. BGHZ 29, 256, 260; 30, 135; OLG Schleswig StAZ 1957, 321; OLG Frankfurt OLGZ 1976, 423; OLG Hamm StAZ 1983, 71) in vollem Umfange bei.
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