Rechtsprechung
| KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1564 S 1 BGB, Art 14 Abs 1 Nr 1 BGBEG, Art 14 Abs 1 Nr 2 BGBEG, Art 14 Abs 3 S 1 Nr 2 BGBEG, Art 14 Abs 4 S 2 BGBEG
Anerkennung ägyptischen Scheidung: Voraussetzungen für eine schlüssige Wahl des ägyptischen Ehewirkungsstatuts - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
EGBGB Art.l 14 Abs. 1 Nr. 2
Ägypten, Ehevertrag, Eheschließung, Eheschließung im Ausland, Morgengabe, Abendgabe, Scheidung, Rechtswahl, Ehewirkungsstatut, Scheidungsrecht, Scheidungsfolgenrecht, Familienrecht
- recht-islam.de
Anerkennung ägyptischer Scheidung und des Ehevertrages über die Morgengabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahl des Ehestatuts bei der Eheschließung zwischen einem Deutschen und einer Ägypterin in Agypten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wahl des Ehestatuts bei Eheschließung zwischen einem Deutschen und einer Ägypterin in Ägypten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Morgengabe, Abendgabe - und trotzdem kein ägyptisches Ehewirkungsstatuts
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 1564; EGBGB Art. 14; EGBGB Art. 17; FamFG § 38; FamFG § 107
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Scheidung, Trennung; Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Eingehung, Wirksamkeit
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1480
- StAZ 2013, 285
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08
Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die …
Auszug aus KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12
Auch wenn entsprechende Vereinbarungen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kollisionsrechtlich als dem Ehewirkungsstatut unterliegend zu behandeln sind (BGH, NJW 2010, 1528, 1530), besagt dies für sich noch nicht, dass eine Rechtswahl getroffen worden wäre. - BGH, 21.02.1990 - XII ZB 203/87
Anerkennung einer im Ausland vollzogenen Privatscheidung
Auszug aus KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12
In ihm kommt die Grundentscheidung des deutschen materiellen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts zum Ausdruck, dass über die Scheidung einer Ehe immer ein Gericht zu befinden hat (BGH, NJW 1990, 2194, 2196). - BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80
Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik
Auszug aus KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12
Eine Privatscheidung ist jedenfalls dann anerkennungsfähig, wenn sie unter Mitwirkung einer ausländischen Behörde zustande gekommen ist, wobei die bloße deklaratorische Registrierung oder gerichtliche Beurkundung genügt (BGH, NJW 1982, 517, 518; OLG München, FamRZ 2012, 1142; Senat, Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - BeckRS 2001, 30216709).
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10
Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von …
- OLG München, 31.01.2012 - 34 Wx 80/10
Anerkennung einer in Ägypten ausgesprochenen Privatscheidung; maßgebliches Recht …
Auszug aus KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12
Eine Privatscheidung ist jedenfalls dann anerkennungsfähig, wenn sie unter Mitwirkung einer ausländischen Behörde zustande gekommen ist, wobei die bloße deklaratorische Registrierung oder gerichtliche Beurkundung genügt (BGH, NJW 1982, 517, 518; OLG München, FamRZ 2012, 1142; Senat, Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - BeckRS 2001, 30216709). - BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 16/98
Konkludente Rechtswahl des Ehewirkungsstatuts
Auszug aus KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12
Zwar hat dies das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall angenommen, in dem der Ehemann den ständigen Aufenthalt der Eheleute in Deutschland zur Bedingung gemacht hatte (BayObLG, NJW-RR 1998, 1538, 1539). - KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
Keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung
Auszug aus KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12
Eine Privatscheidung ist jedenfalls dann anerkennungsfähig, wenn sie unter Mitwirkung einer ausländischen Behörde zustande gekommen ist, wobei die bloße deklaratorische Registrierung oder gerichtliche Beurkundung genügt (BGH, NJW 1982, 517, 518; OLG München, FamRZ 2012, 1142; Senat, Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - BeckRS 2001, 30216709). - OLG München, 26.07.2005 - 4 UF 433/04
Auszug aus KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12
Die Vereinbarung einer Morgengabe hat insbesondere symbolische Bedeutung, um den islamischen Gepflogenheiten zu entsprechen (OLG München, Urteil vom 26. Juli 2005 - 4 UF 433/04 - juris).
- OLG München, 13.03.2018 - 34 Wx 146/14
Ehescheidung durch Scharia-Gericht wird nicht anerkannt
Dessen Tätigkeit auf dem Gebiet des Eherechts ist jedoch staatlicherseits in Syrien anerkannt (vgl. dazu Senat vom 1.4.2015, 34 Wx 15/13 = FamRZ 2015, 1611; KG FGPrax 2013, 171; KG FamRZ 2013, 1480;… MüKo/Rauscher § 107 Rn. 26 f.;… Musielak/Borth FamFG 5. Aufl. § 107 Rn. 2;… Hau in Prütting/Helms § 107 Rn. 26; BayObLG NJW-RR 1994, 771 noch zur Rechtslage vor Einführung des FamFG). - KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16
Geburtsregistereintragung eines in Ägypten geborenes Kindes: …
Allerdings ist dies bei ausländischen Privatscheidungen, die unter - irgendeiner - Beteiligung einer Behörde oder eines Gerichts erfolgten, durchaus möglich (vgl. BGH, NJW 1982, 517, 518; Senat, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 1 VA 9/12 - StAZ 2013, 285, 286; Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - FPR 2002, 304). - KG, 14.05.2024 - 1 VA 13/24
Antrag auf Anerkennung einer in Israel erfolgten Scheidung
Eine Privatscheidung ist jedenfalls dann anerkennungsfähig, wenn sie unter Mitwirkung einer ausländischen Behörde zustande gekommen ist, wobei die bloße deklaratorische Registrierung oder gerichtliche Beurkundung genügt (BGH, NJW 1982, 517, 518; OLG München, FamRZ 2018, 817, 818; Senat, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 1 VA 9/12 - StAZ 2013, 285, 286 ; Beschluss vom 19. März 2013 - 1 VA 12/12 - StAZ 2013, 287 ). - KG, 07.04.2015 - 13 WF 57/15
Verfahrenskostenhilfeverfahren für einen Antrag einer türkischen Ehefrau auf …
Rn. 11 a) Das deutsche (Sach-) Recht kennt keine Regelungen für eine Braut- oder Morgengabe, so dass das von den Beteiligten ausweislich der in Kopie vorgelegten Vereinbarung vom 2. Oktober 2008 - die in der vorgelegten Arbeitsübersetzung der Antragstellerin (Anlage 2 zur Antragsschrift vom 30. Dezember 2014; Bl. 4b) auf den 2. Oktober 2013 datiert wird - vereinbarte Rechtsinstitut einer mihir [mehir] zunächst zu qualifizieren ist, um ermitteln zu können, welche Rechtsregelungen hierauf überhaupt anwendbar sind: Der Bundesgerichtshof (…Urteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 107/08 -, BGHZ 183, 287 = FamRZ 2010, 533 [bei juris Rz. 12]) und, ihm folgend, zahlreiche weitere Obergerichte (vgl. beispielsweise OLG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 12 UF 98/14 - [derzeit erst bei juris veröffentlicht;… dort Rz. 11]; KG, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 1 VA 9/12 -, FamRZ 2013, 1480 [bei juris Rz. 15 ]; OLG Köln…, Urteil vom 23. März 2006 - 21 UF 144/05 -, FamRZ 2006, 1380 [bei juris Rz. 24] sowie Palandt/Thorn, BGB [74. Aufl. 2015], Art. 13 EGBGB Rn. 9 und die dortigen Nachweise), verweisen darauf, dass es sich bei der Morgengabe um ein tief im islamischen Recht verwurzeltes Rechtsinstitut handelt, das in praktisch allen islamischen Rechtsordnungen in einander ähnelnden Ausprägungen bekannt ist.
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