Rechtsprechung
| KG, 19.09.2019 - 1 W 230/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 9 PStG, § 48 PStG, § 33 PStV, § 35 PStV, § 3c AsylVfG 1992
Identitätsfeststellung eines Flüchtlings im Personenstandsverfahren durch Vorlage eines Reisepasses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
PStV § 33 S. 1
Identitätsfeststellung im Personenstandsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 22.07.2019 - 71g III 30/18
- KG, 19.09.2019 - 1 W 230/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 963
- StAZ 2020, 347
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15
Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer …
Auszug aus KG, 19.09.2019 - 1 W 230/19
An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 2017, 3152).Ein ohne diesen Zusatz ausgestellter deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge (ebenso wie ein solcher für Ausländer) ist ein anerkanntes Passersatzpapier, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2017, 3152) als Beweismittel für den Nachweis der Identität des Inhabers herangezogen werden kann.
- BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …
Auszug aus KG, 19.09.2019 - 1 W 230/19
Zwar führt nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme oder Erneuerung eines Nationalpasses nicht in jedem Fall zu einem Erlöschen der Rechtsstellung als Asylberechtigter bzw. Flüchtling; vielmehr kommt diesem Verhalten eine Indizwirkung dahin zu, dass sich der Betroffene wieder unter den Schutz seines Heimatlandes stellen will, die aber durch die Umstände des Einzelfalles entkräftet werden kann (BVerwGE 159, 270). - KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17
Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe
Auszug aus KG, 19.09.2019 - 1 W 230/19
Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, FamRZ 2019, 685 ).
- OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 20 W 295/19
Feststellungslast im Rahmen einer Berichtigung nach § 48 PStG
Es entspricht wohl herrschender Rechtsauffassung, dass ein derartiger Ausweis mit dem Vermerk "Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers" jedenfalls nicht geeignet ist, Beweis für die Richtigkeit der darin enthaltenen Personenangaben zu erbringen (vgl. neben den amtsgerichtlichen Zitatstellen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2020, I-3 Wx 252/18, Tz 23/24 bei juris; KG StAZ 2020, 374, Tz. 4 bei juris; OLG Karlsruhe StAZ 2017, 75, dort je zum Reiseausweis für Flüchtlinge und zitiert nach juris).Ein ohne diesen Zusatz ausgestellter deutscher Reiseausweis für Ausländer ist ein anerkanntes Passersatzpapier, das auch nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Beweismittel für den Nachweis der Identität des Inhabers herangezogen werden kann (KG StAZ 2020, 374, Tz. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.05.2020, 11 W 1687/19; Senat, Beschluss vom 18.06.2015, 20 W 137/15 , je zitiert nach juris; vgl. zum Reiseausweis für Flüchtlinge auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.07.2020, 11 W 349/20, zitiert nach juris).
Bei der dem Gericht im Personenstandsverfahren obliegenden umfassenden Aufklärung kommt dem Reiseausweis danach Bedeutung zu, wenn die sonst ermittelten Umstände und die von dem Betroffenen in zumutbarer Weise zu beschaffenden Unterlagen für die Richtigkeit der darin enthaltenen Personenangaben sprechen (vgl. KG StAZ 2020, 374; BGH StAZ 2017, 303).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2023 - 19 A 2192/21
Staatsangehörigkeitsausweis; Negativfeststellungsbescheid; Abstammungserwerb; …
Rn. 55 BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 2019, a. a. O., Rn. 34; so auch OVG Bremen, Urteil vom 10. März 2020 - 1 LC 171/16 -, StAZ 2020, 347, juris, Rn. 26, 28. - KG, 28.01.2022 - 1 W 18/21
Berichtigung der Geburtenregistereinträge bezüglich der Kinder einer durch das …
Das ist nach der Rechtsprechung des Senats der Fall bei anerkannten Flüchtlingen (Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 W 230/19 - StAZ 2020, 374 ) oder solchen Asylbewerbern, deren Antrag auf Gewährung von Asyl noch nicht bestandskräftig abgewiesen worden ist (Senat, nicht veröffentlichter Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 W 156/19).
- OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 3 Wx 252/18 Dieser macht erkennbar, dass die Angaben zur Person der Eltern nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher Beurkundungen teilhaben (KG, Beschluss vom 19. Sept. 2019 - 1 W 230/19, zitiert nach juris).
- KG, 13.09.2023 - 1 W 221/23
Von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass als …
Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Senats kommt bei der Identitätsfeststellung ein Rückgriff auf einen in Deutschland ausgestellten Reiseausweis für Ausländer auch in Verbindung mit sonst ermittelten Indizien nicht in Betracht, wenn die betreffende Person einen heimatstaatlichen Reisepass als das vom Gesetz primär vorgesehene Beweismittel vorlegen könnte (Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 W 230/19 - StAZ 2020, 347). - KG, 05.09.2023 - 1 W 221/23
Anspruch auf Berichtigung eines Geburtenregistereintrags
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt bei der Identitätsfeststellung ein Rückgriff auf einen in Deutschland ausgestellten Reiseausweis für Ausländer auch in Verbindung mit sonst ermittelten Indizien nicht in Betracht, wenn die betreffende Person einen heimatstaatlichen Reisepass als das vom Gesetz primär vorgesehene Beweismittel vorlegen könnte (Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 W 230/19 - StAZ 2020, 347). - KG, 12.09.2023 - 1 W 72/23
Klage gegen Asyl-Folgeantrag: Nachweis der Identität des Ausländers
Rn. 7 bb) Hingegen hat der Senat in seiner damaligen Entscheidung vom 16. Januar 2020 bereits darauf hingewiesen, dass zur Identitätsfeststellung ein Rückgriff auf einen in Deutschland ausgestellten Reiseausweis für Ausländer in Verbindung mit sonst ermittelten Indizien nicht in Betracht kommt, wenn die betreffende Person einen heimatstaatlichen Reisepass als das vom Gesetz primär vorgesehene Beweismittel vorlegen könnte (vgl. bereits zuvor Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 W 230/19 - StAZ 2020, 347, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 1 W 18-19/21 - StAZ 2022, 104 ). - KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21
Identitätsfeststellung von Resettlement-Flüchtlingen aus dem Sudan; Fehlender …
Das ist nach der Rechtsprechung des Senats der Fall bei anerkannten Flüchtlingen (Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 W 230/19 - StAZ 2020, 374 ) oder solchen Asylbewerbern, deren Antrag auf Gewährung von Asyl noch nicht bestandskräftig abgewiesen worden ist (Senat, nicht veröffentlichter Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 W 156/19). - OLG Karlsruhe, 01.07.2021 - 11 W 59/19 (1) Ist wie vorliegend durch bestandskräftigen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge festgestellt, dass die für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft vorausgesetzte Verfolgung nach § 3 Abs. 1 AsylG vorliegt, so ist es der betroffenen Person nicht zuzumuten, sich persönlich dem unmittelbaren Einfluss dieses Staates und damit etwaigen gegen seine Person gerichteten Verfolgungshandlungen auszusetzen (vgl. KG Berlin, B. v. 19.09.2019 - 1 W 230/19 juris Rn. 7).
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