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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.06.2002

Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3637
BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BtMG § 31; ; StGB § 129; ; StPO § 55; ; StPO § 56; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4; ; StPO § 70 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Verstoß gegen das BtMG - Erzwingungshaft - Zeugniserzwingung - Kriminelle Vereinigung - PKK - Auskunftsverweigerungsrecht - Strafklageverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 Abs. 1
    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 607
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Allerdings hat der Grundsatz des Strafklageverbrauchs in der Senatsentscheidung BGHSt 29, 288, 294 für den Bereich der Organisationsdelikte Einschränkungen erfahren.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Für die Inanspruchnahme eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts kann sich der Beschwerdeführer auch nicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 (2 BvR 1249/01 = StV 2002, 177) berufen.
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C …

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Auch die Überlegungen, die der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 - (BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1) zur Annahme mehrerer prozessualer Taten bei einem Organisationsdelikt angestellt hat, führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare); …

    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH, NStZ 2002, S. 607;… NStZ-RR 2005, S. 316).
  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis …

    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH NStZ 2002, 607; NStZ-RR 2005, 316).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer …

    Unter dieser Voraussetzung ist daher ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei …

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein; …

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied …

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur; …

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft berechtigt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen eigenen Verhalten in einem so engen Zusammenhang steht, daß im Unfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607).
  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 354/02

    Auskunftsverweigerungsrecht; Aufklärungspflicht; Beruhen

    Dabei kann offen bleiben, ob die Begründung, mit der das Landgericht den Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zugebilligt hat, mit den Grundsätzen vereinbar ist, die der Senat in seinem Beschluß vom 11. Juni 2002 (StB 12/02 = NStZ 2002, 607) insoweit aufgestellt hat.
  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung …

  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2002 - StB 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12394
BGH, 11.06.2002 - StB 12/02 (https://dejure.org/2002,12394)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - StB 12/02 (https://dejure.org/2002,12394)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - StB 12/02 (https://dejure.org/2002,12394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StPO; § 70 Abs. 2 StPO; § 129 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    Erzwingungshaft; umfassendes Aussageverweigerungsrecht (Risiko der Falschbelastung durch den Angeklagten); ne bis in idem; Strafanklageverbrauch bei Organisationsdelikten

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - StB 12/02
    Allerdings hat der Grundsatz des Strafklageverbrauchs in der Senatsentscheidung BGHSt 29, 288, 294 für den Bereich der Organisationsdelikte Einschränkungen erfahren.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - StB 12/02
    Rn. 11 Für die Inanspruchnahme eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts kann sich der Beschwerdeführer auch nicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 (2 BvR 1249/01 = StV 2002, 177) berufen.
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C …

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - StB 12/02
    Rn. 10 Auch die Überlegungen, die der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 - (BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1) zur Annahme mehrerer prozessualer Taten bei einem Organisationsdelikt angestellt hat, führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    Sie haben in erster Linie für die Organisationsdelikte der mitgliedschaftlichen Beteiligung und Betätigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB, § 20 VereinsG gegolten (so insbesondere BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 293 ff.;… vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1; Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 358; vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 11; ferner OLG Bamberg…, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 1 Ws 700/15, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 16.10.2014 - AK 32/14

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht); …

    Materiellrechtlich stehen die einzelnen Betätigungsakte zu dem Organisationsdelikt der mitgliedschaftlichen Beteiligung in Tateinheit, wobei mehrere solcher Taten durch die Klammerwirkung des Organisationsdelikts ebenfalls zur Tateinheit verbunden werden, wenn sie im Verhältnis zu diesem leichter oder annähernd gleichwertig sind (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 mwN; s. auch Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 11).
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