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   StGH Niedersachsen, 06.12.2007 - StGH 1/06   

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StGH Niedersachsen, 06.12.2007 - StGH 1/06 (https://dejure.org/2007,33467)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 06.12.2007 - StGH 1/06 (https://dejure.org/2007,33467)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - StGH 1/06 (https://dejure.org/2007,33467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    LüchowDSVerwStG ND; Art 57 Abs 1 Verf ND; Art 57 Abs 3 Verf ND; Art 28 Abs 2 S 1 GG; Art 57 Abs 4 Verf ND;... Art 57 Abs 5 Verf ND; Art 44 Abs 3 Verf ND; Art 31 GG; Art 59 Verf ND; Art 54 Nr 5 Verf ND; § 8 Nr 10 StGHG ND
    Kommunale Selbstverwaltung; Selbstverwaltungsgarantie; Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Beschwerdeberechtigung von Samtgemeinden; Beschwerdebefugnis von Samtgemeinden; Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis; Übertragener Wirkungskreis; ...

  • Wolters Kluwer

    Kommunale Selbstverwaltung; Selbstverwaltungsgarantie; Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Beschwerdeberechtigung von Samtgemeinden; Beschwerdebefugnis von Samtgemeinden; Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis; Übertragener Wirkungskreis; ...

  • Staatsgerichtshof Niedersachsen PDF, S. 177

    Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Lüchow-DannenbergGesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 06.12.2007 - StGH 1/06
    Das Bundesverfassungsgericht habe in der Rastede-Entscheidung (BVerfGE 79, 127 (149)) zur Abschichtung der Kompetenzräume von Gemeinden und Landkreisen ein verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip entwickelt, nach dem den Gemeinden für die Aufgaben mit relevantem örtlichen Bezug ein Zuständigkeitsvorrang im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses zukomme und daher grundsätzlich die Gemeinden zur Aufgabenwahrnehmung zuständig seien.

    Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 127 (151 f.); 107, 1 (18)) zwar nur die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.

    In ähnlicher Weise wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 79, 127 (146)) bei der Garantie kommunaler Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG zwischen einem Kern- und einem Randbereich der Garantie der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises unterscheidet, ist auch bei der Gewährleistung der Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises nach Art. 57 Abs. 3 NV zwischen Zonen verschiedener Schutzintensität zu differenzieren.

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 06.12.2007 - StGH 1/06
    Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 127 (151 f.); 107, 1 (18)) zwar nur die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.

    Auch wenn gesetzliche Änderungen am übertragenen Aufgabenbestand der Gemeinden durch beachtliche Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein müssen, so steht dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Aufgabenerledigung ein erheblicher Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 107, 1 (14)).

    Gleiches gilt, wenn in das Selbstverwaltungsrecht einer einzelnen Gemeinde eingegriffen und ihr hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfGE 107, 1 (24); StGHE 3, 1 (16)).

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 06.12.2007 - StGH 1/06
    Die Prüfung durch den Staatsgerichtshof hat zwar gerade an dieser Stelle den im übertragenen Wirkungskreis größeren Spielraum des Gesetzgebers zu respektieren und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die geforderte Abwägung von Haushaltskonsolidierung und kommunaler Selbstverwaltung prognostische Elemente enthält (vgl. VfG Bbg, LVerfGE 8, 97 (169 f.)).
  • StGH Niedersachsen, 11.10.2006 - StGH 2/06

    Antragsbefugnis von Samtgemeinden; Antragsberechtigung von Samtgemeinden;

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 06.12.2007 - StGH 1/06
    Mit Beschluss vom 11. Oktober 2006 hat der Staatsgerichtshof den Antrag der Beschwerdeführerinnen, im Wege der einstweiligen Anordnung den Vollzug des § 4 Abs. 1 LDG bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, abgelehnt (StGH 2/06).
  • StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18

    Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19

    36 Art. 2 Abs. 1 NV formuliert damit ein Strukturprinzip der Verfassungsordnung (vgl. Niedersächsischer StGH, Urt. v. 6.12.2007 - StGH 1/06 -, juris Rn. 86).
  • StGH Niedersachsen, 07.03.2008 - StGH 2/05

    Kommunalverfassungsbeschwerde: Absenkung der Verbundquote von 16,09 vH auf 15,04

    Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Zweck und Entstehungsgeschichte jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 273; vom 6. Dezember 2007 -StGH 1/06-, NdsVBl.

    Im Gegensatz dazu räumt Art. 57 Abs. 1 NV bereits von seinem Wortlaut her den Kommunen die individuelle Befugnis zur eigenverantwortlichen Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten ein und geht damit über den Regelungsgehalt des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus (vgl. Nds. StGH, Urteile vom 13. März 1996 -StGH 1, 2, 4, 6 bis 20/94-, Nds. StGHE 3, 199, 213 f.; vom 6. Dezember 2007 -StGH 1/06-, NdsVBl.

  • StGH Niedersachsen, 04.06.2010 - StGH 1/08

    Übergemeindlicher Finanzausgleich; Finanzausgleich; vertikaler Finanzausgleich;

    Dem Anhörungserfordernis wird hinreichend Genüge getan, wenn die kommunalen Spitzenverbände - wie im vorliegenden Fall am 22. Mai 2007 in der 155. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport - während der Beratungen im federführenden Ausschuss des Niedersächsischen Landtags Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 6. Dezember 2007, StGH 1/06, Nds. StGHE 4, 170, 186).

    Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Entstehungsgeschichte und Zweck jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 311, vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., LVerfGE 12, 255, 273, vom 6. Dezember 2007, StGH 1/06, Nds. StGHE 4, 170, 181 f. und vom 27. Februar 2008, StGH 2/05, Nds. StGHE 4, 202, 214 f.).

  • StGH Niedersachsen, 27.02.2008 - StGH 2/07

    Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit;

    Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Zweck und Entstehungsgeschichte jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 273; vom 6. Dezember 2007 -StGH 1/06-, NdsVBl. 2008, S. 37, 39).

    Im Gegensatz dazu räumt Art. 57 Abs. 1 NV bereits von seinem Wortlaut her den Kommunen die individuelle Befugnis zur eigenverantwortlichen Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten ein und geht damit über den Regelungsgehalt des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus (vgl. Nds. StGH, Urteile vom 13. März 1996 -StGH 1, 2, 4, 6 bis 20/94-, Nds. StGHE 3, 199, 213 f.; vom 6. Dezember 2007 -StGH 1/06-, NdsVBl. 2008, S. 37, 40) Auch die Art. 57 Abs. 1 NV ergänzende Bestimmung in Art. 57 Abs. 3 NV, wonach die Kommunen in ihrem Gebiet grundsätzlich die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben sind, ist von ihrem Wortlaut her nicht als bloße objektive Gewährleistung, sondern als subjektive Befugnisnorm gefasst.

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 1 KN 102/11

    Zweckverband aus Kreis und Gemeinden; Voraussetzungen einer städtebaulichen

    Eine vertikale Zusammenarbeit von Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden war grundsätzlich unzulässig, wenn nicht die dem Zweckverband übertragenen Aufgabe(n) ausnahmsweise in gleicher Weise den Landkreisen wie auch bestimmten Gemeinden, etwa den großen selbstständigen Städten, zugewiesen war(en) (vgl. Nordholtz, Das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, 2008, S. 63 ff. mit umfangreichen Nachweisen; ebenso NStGH, Urt. v. 6.12.2007 - StGH 1/06 -, juris Rn. 81 = NdsVBl 2008, 37).
  • StGH Niedersachsen, 11.10.2006 - StGH 2/06

    Antragsbefugnis von Samtgemeinden; Antragsberechtigung von Samtgemeinden;

    Die Antragstellerinnen, zwei Samtgemeinden sowie acht ihrer Mitgliedsgemeinden, bestreiten mit einer bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anhängigen Kommunalverfassungsbeschwerde (StGH 1/06) die Vereinbarkeit des § 4 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) vom 23. Mai 2006 (Nds. GVBl. S. 215) mit Art. 57 NV.
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Rechtsprechung
   StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,46764
StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06 (https://dejure.org/2007,46764)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2007 - StGH 1/06 (https://dejure.org/2007,46764)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - StGH 1/06 (https://dejure.org/2007,46764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 1 StGHG ND; § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG; § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG; § 18 Abs 3 Nr 2 BVerfGG; § 19 Abs 3 BVerfGG; § 19 Abs 1 BVerfGG; § 13 S 1 StGHG ND
    Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; Befangenheitsanzeige; Besorgnis der Befangenheit; Selbstablehnung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; Befangenheitsanzeige; Besorgnis der Befangenheit; Selbstablehnung

  • Staatsgerichtshof Niedersachsen PDF, S. 152

    Selbstablehnung eines Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06
    Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" ist in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen; es meint das verfassungsgerichtliche Verfahren selbst sowie ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren (vgl. BVerfGE 82, 30 (35 f.); 109, 130 (131)).

    Sie trifft damit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 82, 30 (36)), der der Staatsgerichtshof folgt, nicht lediglich eine Ausnahmeregelung von einer an sich gegebenen Tätigkeit in derselben Sache für einen bestimmten Kreis von Mitwirkenden, sondern sie legt allgemein fest, dass das Gesetzgebungsverfahren als solches vom Begriff "derselben Sache" im Sinne des Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift ausgenommen sein soll.

    b) Die Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (so die st. Rspr. des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 82, 30 (38); 98, 134 (137)).

    Eine die Lebenswirklichkeit nicht außer Acht lassende Betrachtung (vgl. BVerfGE 82, 30 (39)) ergibt Umstände, die aus der Sicht eines vernünftigen Beteiligten an diesem Verfahren geeignet sind, Zweifel an der Unvoreingenommenheit von Prof. Dr. Ipsen zu wecken.

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1998 (BVerfGE 98, 134 ff.), ist er der Ansicht, die beschriebenen gutachtlichen und sachverständigen Äußerungen von Prof. Dr. Ipsen seien bei vernünftiger Würdigung aller Umstände geeignet, bei den Beschwerdeführerinnen Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters zu wecken.

    b) Die Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (so die st. Rspr. des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 82, 30 (38); 98, 134 (137)).

    Bei dieser Sachlage drängt sich der Eindruck auf, dass diesem Gutachten nach Lage der Dinge eine unterstützende Funktion für den Gang des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag zugekommen ist (vgl. BVerfGE 98, 134 (138 f.)).

  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06
    Vor diesem Hintergrund wurde Prof. Dr. Ipsen am 1. Februar 2006, also zu einem Zeitpunkt, an dem bereits mit Veränderungen der Rechtslage zu Lasten der Beschwerdeführerinnen zu rechnen war (vgl. BVerfGE 102, 122 (125)), von dem Ausschuss für Inneres und Sport als Sachverständiger angehört.
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen, und er damit selbst zum Ausdruck bringt, eine solche Entscheidung sei geboten (vgl. BVerfGE 88, 1 (3)).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06
    Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" ist in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen; es meint das verfassungsgerichtliche Verfahren selbst sowie ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren (vgl. BVerfGE 82, 30 (35 f.); 109, 130 (131)).
  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 1/20
    Das Tatbestandsmerkmal bezieht sich auf das verfassungsgerichtliche Verfahren sowie ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren (NdsStGH, Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 148 = juris Rn. 13; Beschl. v. 22.10.2012 - StGH 2/12 -, n.v.).

    Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8 m.w.N.; NdsStGH, Beschl. v. 16.6.2006 - StGH 1/05 -, Nds. StGHE 4, 133, 135 = juris Rn. 8; Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 18; Beschl. v. 27.2.2008 - StGH 2/07 -, Nds. StGHE 229, 231 = juris Rn. 11).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (NdsStGH, Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 18).

    Nach diesen Maßgaben geben weder die dem Staatsgerichtshof mit Erklärung der Richterin C vom 30. Juni 2020 mitgeteilten Umstände, die der Staatsgerichtshof ungeachtet der Tatsache, dass sich die Richterin selbst nicht als befangen ansieht, als Selbstablehnung gemäß § 12 Abs. 1 NStGHG i.V. mit § 19 Abs. 3 BVerfGG behandelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8; NdsStGH, Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 17; Beschl. v. 22.10.2012 - StGH 2/12 -, n.v), noch das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit Anlass.

  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 3/20

    Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses vom Richteramt bzw zur Besorgnis der

    Das Tatbestandsmerkmal bezieht sich auf das verfassungsgerichtliche Verfahren sowie ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren (NdsStGH, Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 148 = juris Rn. 13; Beschl. v. 22.10.2012 - StGH 2/12 -, n.v.).

    Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8 m.w.N.; NdsStGH, Beschl. v. 16.6.2006 - StGH 1/05 -, Nds. StGHE 4, 133, 135 = juris Rn. 8; Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 18; Beschl. v. 27.2.2008 - StGH 2/07 -, Nds. StGHE 229, 231 = juris Rn. 11).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (NdsStGH, Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 18).

    Nach diesen Maßgaben geben die dem Staatsgerichtshof mit Erklärung der Richterin D vom 30. Juni 2020 mitgeteilten Umstände, die der Staatsgerichtshof ungeachtet der Tatsache, dass sich die Richterin selbst nicht als befangen ansieht, als Selbstablehnung gemäß § 12 Abs. 1 NStGHG i.V. mit § 19 Abs. 3 BVerfGG behandelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8; NdsStGH, Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 17; Beschl. v. 22.10.2012 - StGH 2/12 -, n.v), nicht zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit Anlass.

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