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   OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01   

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OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01 (https://dejure.org/2002,1775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01 (https://dejure.org/2002,1775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01 (https://dejure.org/2002,1775)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung von Ansprüchen in nennenswertem Umfang; Arrestbeschluss; Aufhebung von Arrestanordnungen

  • Judicialis

    StPO § 111 b Abs. 2; ; StPO § 111 b Abs. 5; ; StPO § 111 d Abs. 2; ; StGB § 73; ; StGB § 73 a

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 11 Gs 977/00
  • AG Duisburg - 11 Js 811/00
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 173
  • StV 2003, 547
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 05.01.1996 - 3 Ws 92/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
  • LG Aachen, 07.12.1977 - 22 Qs 16/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
  • LG Kiel, 22.07.1998 - 36 Qs 28/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00

    Beschwerde gegen Beschlagnahmebeschluß zur Sicherstellung der Einziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Indessen wäre - unabhängig von der Frage, ob insoweit § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht - dafür ein neuer Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich, über den nach Anklageerhebung das mit der Sache befasste Gericht zu befinden hat (vgl. BGH NStZ 00, 609; OLG Hamburg JR 1985, 300; RGSt 54, 165, 167).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Zwar ist der Arrest nach § 111 d StPO grundsätzlich wirksam bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, in dem er ergeht (vgl. BGHSt 29, 13, 15).
  • RG, 24.11.1919 - I 397/19

    Welches Gericht ist zu richterlichen Anordnungen über die Beschlagnahme von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Indessen wäre - unabhängig von der Frage, ob insoweit § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht - dafür ein neuer Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich, über den nach Anklageerhebung das mit der Sache befasste Gericht zu befinden hat (vgl. BGH NStZ 00, 609; OLG Hamburg JR 1985, 300; RGSt 54, 165, 167).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Voraussetzung für den strafprozessualen Rechtseingriff ist nach einhelliger Auffassung unter anderem das Vorliegen eines Sicherstellungsbedürfnisses des oder der Geschädigten (vgl. nur Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 111 b Rn. 13; Rönnau, Die Vermögensabschöpfung in der Praxis, 2003, Rn. 341 ff., Rn. 400 ff., m.w.N.; OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 f.).

    Andererseits hätte es die jahrelange Vollstreckungsuntätigkeit der einzigen Geschädigten, welcher alle für die Anspruchsdurchsetzung erheblichen Umstände bekannt waren und welcher wirtschaftliche und rechtliche Mittel hierfür zur Verfügung standen, in die erforderliche Abwägung einstellen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 , zur Erwägung, wonach der Arrest lediglich der erforderlichen Unterstützung, nicht aber dazu dient, dem Verletzten "eigene Arbeit und Mühen abzunehmen").

    Gleichwohl darf die lediglich vorläufig wirkende und nicht endgültig sichernde Rückgewinnungshilfe des Staates die Eigentumspositionen des hiervon Betroffenen nicht unbefristet beeinträchtigen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 , zur Rückgewinnungshilfe "für einen angemessenen Zeitraum").

    bb) Wegen der jeweiligen Besonderheiten kann nicht für jeden Fall ein konkreter zur Unzulässigkeit der Maßnahmen führender Zeitablauf bestimmt werden (vgl. - für den Fall zahlreicher Geschädigter - OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 f.: 2 Jahre; ähnlich OLG Köln, StV 2004, S. 413 ; LG Düsseldorf, StV 2001, S. 446: 5 Monate; Rönnau, StV 2003, S. 581 : grobe "Orientierungsmarke" von 6 bis 9 Monaten).

  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Es gibt keinen Grund, die Frage der Verhältnismäßigkeit insoweit großzügiger zu beurteilen (ebenso OLG Düsseldorf StV 2003, 547f.; LG Landshut wistra 2003, 199f.; Hellerbrand, Wistra 2003, 201206; Rönnau, StV 2003581, 584 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 376/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    2 Ws 375/01 2 Ws 376/01 2 Ws 377/01.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 377/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    2 Ws 375/01 2 Ws 376/01 2 Ws 377/01.
  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter

    Das gilt insbesondere deshalb, da die dinglichen Arreste hier der Absicherung von Ansprüchen der Verletzten dienten, mithin lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 2 BvR 583/06; OLG Düsseldorf StV 2003, 547; OLG Köln, NStZ 2005, 400 jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 19.04.2004 - 2 Ws 167/04

    Erledigung des Haftgrundes "Fluchtgefahr"; Beschwerden gegen die fortbestehenden

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  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 1 Ws 23/10

    Kein strafprozessualer Arrest bei möglichen vollstreckbaren Verwaltungsakten

    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenden Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2002 -2 Ws 375-377/01, NStZ-RR 2002, 173 m.w.N.).
  • LG Ravensburg, 23.04.2007 - 2 Qs 160/06
    Staatliche Rückgewinnungshilfe kann deshalb nur für einen angemessenen Zeitraum - dessen Dauer von den Umständen des Einzelfalles abhängt - bewilligt werden; dabei ist zum einen zu beachten, dass die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs in die Eigentumsposition des Art. 14 GG mit der Dauer der Nutzungs- und Verfügungsbeschränkung steigen (BVerfG v. 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 Rn 39), zum anderen lässt sich der Regelung in § 111 b Abs. 3 StPO ein mittelbarer Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Frage entnehmen, nach welchem Zeitablauf eine Maßnahme nicht mehr verhältnismäßig ist (OLG Düsseldorf StV 2003, 547).
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