Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 21.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95   

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BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95 (https://dejure.org/1996,1199)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1996 - 4 ARs 21/95 (https://dejure.org/1996,1199)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1996 - 4 ARs 21/95 (https://dejure.org/1996,1199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 31 Auslieferungsvertrag USA; § 38 WpHG; § 14 WpHG; § 1 IRG
    Auslieferung an die USA aufgrund begangener Insiderstraftaten (Zeitpunkt der beiderseitigen Strafbarkeit; Auslieferungshindernis; Geltung des IRG im Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen bei Umsetzung in nationales Recht; Primärinsider)

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung - USA - BRD - Tatzeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslVtr USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitpunkt der beiderseitigen Strafbarkeit bei der Auslieferung Verfolgter an die USA; Strafbarkeit von Insiderhandel in ausschließlich in den USA notierten Aktien; Strafbarkeit gem. § 404 AktG; Umstellung des Sachverhalts nach § 3 IRG

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 243
  • NJW 1997, 533
  • MDR 1997, 82
  • NStZ 1997, 539
  • NStZ 1997, 91 (Ls.)
  • NStZ 1998, 146 (Ls.)
  • StV 1997, 368 (Ls.)
  • WM 1997, 138
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    Die Vorlegungsfrage ist auch - wie es die Vorlegung wegen grundsätzlicher Bedeutung ferner erfordert (vgl. BGHSt 33, 310, 314; 34, 256, 259; 35, 67, 69) - für das anhängige Auslieferungsverfahren von Bedeutung, da von ihrer Beantwortung die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung abhängt.

    Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, gehen jedoch den Vorschriften des IRG vor (§ 1 Abs. 1 und 3 IRG; vgl. BGHSt 33, 310, 315).

  • BGH, 13.01.1987 - 4 ARs 22/86

    Todesstrafe als Auslieferungshindernis; Prüfungspflicht des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    Die vorgelegte Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung; denn sie kann sich im deutsch-amerikanischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus wieder stellen (vgl. BGHSt 34, 256, 258, 259).

    Die Vorlegungsfrage ist auch - wie es die Vorlegung wegen grundsätzlicher Bedeutung ferner erfordert (vgl. BGHSt 33, 310, 314; 34, 256, 259; 35, 67, 69) - für das anhängige Auslieferungsverfahren von Bedeutung, da von ihrer Beantwortung die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung abhängt.

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    Sinngemäße Umstellung bedeutet, daß der Tatort als im Inland (d. h. in der Bundesrepublik Deutschland) gelegen und als mit dem Ergreifungsort identisch angesehen wird (OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Lagodny in Uhlig/Schomburg/Lagodny IRG 2. Aufl. § 3 Rdn. 5 ff. jeweils m.w.N.).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird die Auffassung vertreten, daß als maßgeblicher Zeitpunkt der der Auslieferung anzusehen ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Lagodny aaO § 3 Rdn. 21 m.w.N.).

  • BGH, 30.09.1987 - 4 ARs 7/87

    Anordnung der Auslieferungshaft gegen einen Verfolgten - Verjährung der

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    Die Vorlegungsfrage ist auch - wie es die Vorlegung wegen grundsätzlicher Bedeutung ferner erfordert (vgl. BGHSt 33, 310, 314; 34, 256, 259; 35, 67, 69) - für das anhängige Auslieferungsverfahren von Bedeutung, da von ihrer Beantwortung die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung abhängt.
  • BGH, 19.02.1969 - 2 StR 612/68

    Grundsatz der reinen oder strikten Spezialität - Rechtshilfeverkehr mit der

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    (2) Diese Auffassung entspricht nach der Stellungnahme des Bundesministers der Justiz zu der Vorlegungsfrage (oben I 3) dem - zur Vertragsauslegung heranzuziehenden (vgl. BGHSt 22, 318, 320) - Willen beider Vertragsparteien.
  • OLG Koblenz, 30.03.1993 - 4 W 91/93
    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    Als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft, der der vertraulich zu behandelnden Abgabe eines Aktien-Übernahmeangebots zugestimmt hatte (vgl. §§ 90, 111 AktG), war der Verfolgte tätigkeitsbedingter "Primärinsider" im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (vgl. Assmann in Assmann/Schneider, Wertpapierhandelsgesetz 1995 § 13 Rdn. 5, 29 für den Vorstand , 36, § 14 Rdn. 87 Assmann/Cramer; ders. AG 1994, 237, 240; Caspari ZGR 1994, 530, 537 f.; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht 1995 Rdn. 14.161 ff.; Schröder NJW 1994, 2879, 2880; Weber BB 1995, 157, 160 ff.).
  • RG, 29.10.1938 - II 178/37

    1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    Eine unmittelbare Anwendung des bereits zur Tatzeit geltenden § 404 AktG, der u. a. die Verletzung der Geheimhaltungspflicht eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft unter Strafe stellt, kommt nicht in Betracht, da die Regelungen des Aktiengesetzes nur für inländische Aktiengesellschaften, d. h. für Gesellschaften mit Sitz im Inland, gelten (vgl. RGSt 68, 210, 211; RGZ 159, 33, 42; Baumbach/Hueck AktG 13. Aufl. Einl. Rdn. 15; Fuhrmann in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff AktG Bd. VI vor § 399 Rdn. 3; kritisch Geilen in Kölner Kommentar zum AktG Bd. 3 vor § 399 Rdn. 15; Klug in Großkommentar zum AktG 3. Aufl. 4. Bd. vor § 399 Anm. 6 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1955 - 3 ARs 79/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    Wenn - wie hier bei § 404 AktG - der Tatbestand eine Unterscheidung der verletzten Rechtsgüter in inländische und ausländische verlangt, ist der Sachverhalt so umzudenken, wie er sich vom ersuchenden Staat aus darstellt, und eine Tat zugrundezulegen, die sich entsprechend gegen deutsche oder außerdeutsche Rechtsgüter gerichtet hätte (BGHSt 7, 265, 268; Mettgenberg/Doerner Deutsches Auslieferungsgesetz 2. Aufl. 1953 S. 203).
  • RG, 09.05.1934 - 2 D 356/34

    Findet § 312 HGB. Anwendung, wenn ein Mitglied des Vorstandes einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95
    Eine unmittelbare Anwendung des bereits zur Tatzeit geltenden § 404 AktG, der u. a. die Verletzung der Geheimhaltungspflicht eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft unter Strafe stellt, kommt nicht in Betracht, da die Regelungen des Aktiengesetzes nur für inländische Aktiengesellschaften, d. h. für Gesellschaften mit Sitz im Inland, gelten (vgl. RGSt 68, 210, 211; RGZ 159, 33, 42; Baumbach/Hueck AktG 13. Aufl. Einl. Rdn. 15; Fuhrmann in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff AktG Bd. VI vor § 399 Rdn. 3; kritisch Geilen in Kölner Kommentar zum AktG Bd. 3 vor § 399 Rdn. 15; Klug in Großkommentar zum AktG 3. Aufl. 4. Bd. vor § 399 Anm. 6 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. IRG); denn sie kann sich im deutsch-italienischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen (vgl. BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 ARs 22/07

    Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland (Europäischer

    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. IRG); denn sie kann sich im deutsch-polnischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen (vgl. BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247; 47, 120, 122 f.).
  • KG, 16.07.2020 - 151 AuslA 80/20

    Ibiza-Affäre

    Vielmehr muss es bei der Behandlung als Drittstaatsfall bleiben (vgL BGHSt 42, 243 [juris Rn.21]; Schierholt in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 6. Aufl., § 3 Rn. 8; Kubiciel in Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen 2. Aufl., 2. Hauptteil, 1. Teil, Rn. 26).
  • KG, 01.11.2018 - 1 VAs 6/18

    Bundeszentralregistereintragung bei Fälschung amtlicher Wertzeichen in Schweiz

    Die vorgeworfene Tat muss so gedacht werden, dass der Tatort im Inland gelegen und die Tat als gegen ein inländisches Verbot gerichtet erscheint (vgl. BGHSt 42, 243, 248 f.; OLG Karlsruhe MDR 1989, 667).

    Nach einer Auffassung beurteilen sich diese Vorfragen allein aus der Sicht des deutschen Rechts (vgl. Lagodny a.a.O., § 3 Rdn. 18 f.; im Ergebnis ebenso die wohl überwiegende auslieferungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. BGHSt 42, 243, 249, m. krit. Anm. Vogler, NStZ 1998, 146, 147 [der BGH verwechsle Strafbarkeit nach deutschem Recht und beiderseitige Strafbarkeit auf der Grundlage der sinngemäßen Umstellung i.S. des Auslieferungsrechts]; OLG Karlsruhe MDR 1986, 521; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. September 2009 - …

    Nach der Gegenauffassung (sog. "Anerkennungslösung) sind die Auslandsrechtslagen sinngemäß für das Inland zu übernehmen, soweit sie dem deutschen bzw. europäischen ordre public nicht widerstreiten (vgl. Vogel/Burchard a.a.O., § 3 IRG Rdn. 33 ff., 39; Kubiciel a.a.O., § 3 IRG Rdn. 28; Vogler, NStZ 1998, 146, 147; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg GA 1989, 172, 173).

  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Eine Rechtsfrage ist dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie sich über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen kann (BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247; 47, 120, 122 f.).
  • BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10

    Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der

    Zum anderen werde willkürlich die - fehlende - Befugnis zur "sinngemäßen Umstellung" im Sinne des § 3 Abs. 1 IRG ausdrücklich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 42, 243 ff. begründet, obwohl der Bundesgerichtshof dort zur gegenteiligen Auffassung gelangt sei.
  • OLG Stuttgart, 10.04.2002 - 3 Ausl 2/01

    Auslieferung zur Strafverfolgung und Unterbrechung der Verjährung

    Zur beidseitigen Strafbarkeit wird deshalb in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass es unschädlich sei, wenn die Tat im ersuchten Staat erst nach ihrer Begehung unter Strafe gestellt worden sei (OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 3 IRQ Rdn. 21; Vogler, in: Grützner/Pötz aaO. Teil l A 2 § 3 IRG Rdn. 21; lediglich referierend BGHSt 42, 243 [252]).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02

    Auslieferung in die USA: Erforderlichkeit der Beglaubigung von

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 42, 243) ausgesprochen, dass aus dem in Art. 31 US-AuslV zum Ausdruck gekommenen Rückwirkungsverbot folgt, dass die Auslieferung von der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinigten Staaten von Amerika wegen einer vor Inkrafttreten des Zusatzvertrages begangenen Straftat nur zulässig ist, wenn die Tat nach dem Recht beider Staaten auch zur Tatzeit strafbar war.
  • OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Abzustellen ist vielmehr auf die - sinngemäß umgestellte - Tat, wie sie dem Urteil zugrunde liegt (BGHSt 42, 243; Schomburg/Hackner a.a.O.).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 4 Ss 945/99

    Vorenthalten von Arbeitsentgeld, Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers

    Das Oberlandesgericht Celle hat sich in der zuletzt genannten Entscheidung auch mit den abweichenden Auffassungen von Zivilsenaten (des BGH: NJW 1997, 1237 ff. = wistra 1997, 66 ff. bzw. Des OLG Celle: NJW-RR 1996, 481 f.) auseinandergesetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96   

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OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96 (https://dejure.org/1996,3895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.1996 - 1 AK 8/96 (https://dejure.org/1996,3895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 1 AK 8/96 (https://dejure.org/1996,3895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 188
  • NStZ-RR 1997, 114
  • StV 1997, 368
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
    Die Auslieferung darf nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat eine Strafe erwartet, die unerträglich hart ist und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen erscheint (vgl. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 ; a.BGH NStZ 1993, 547 ff.; zu der Strafdrohung der einschlägigen deutschen Bestimmung vgl. § 29 Abs. 1 BtMG ).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
    Die Auslieferung darf nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat eine Strafe erwartet, die unerträglich hart ist und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen erscheint (vgl. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 ; a.BGH NStZ 1993, 547 ff.; zu der Strafdrohung der einschlägigen deutschen Bestimmung vgl. § 29 Abs. 1 BtMG ).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Danach kann eine Auslieferung insbesondere dann als unzulässig anzusehen sein, wenn die im Ausland zu erwartende Strafe außer Verhältnis zur begangenen bzw. vorgeworfenen Straftat steht (Senat StV 1997, 368 f.).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04

    Auslieferung nach Peru: Übermäßige Strafhöhe im ersuchenden Staat als

    Anders kann es bei wenn auch erheblichen Mengen "weicher" Betäubungsmittel liegen (OLG Karlsruhe MDR 1997, 188: 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen Abgabe von 2, 5 kg Haschisch; OLG Köln, in: Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. 1993, U 187: 30 Jahre Freiheitsstrafe wegen Ausfuhr von 20 kg Haschisch).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Anders kann es bei wenn auch erheblichen Mengen "weicher" Betäubungsmittel liegen (OLG Karlsruhe MDR 1997, 188: 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen Abgabe von 2, 5 kg Haschisch; OLG Köln, in: Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. 1993, U 187: 30 Jahre Freiheitsstrafe wegen Ausfuhr von 20 kg Haschisch).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur

    Die Auslieferung darf indessen nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat, auch wenn nach dessen Rechtsordnung - was vom ersuchten Staat grundsätzlich hinzunehmen und nicht zu hinterfragen ist - Betäubungsmittelstraftaten besonders hart verfolgt werden, eine Strafe erwartet, die nach den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen hart oder unerträglich schwer erscheint (BVerfG JZ 2004, 141; OLG Karlsruhe, StV 1997, 368; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 60 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; im Anschluss hieran OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rn. 99).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00

    Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen

    Diese drohende Mindeststrafe erscheint nicht nur "als in hohem Maße hart" (was noch hingenommen werden müsste), sondern unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auch als unangemessen und unerträglich (zu vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1997/188, das die Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen der Abgabe von 2, 5 gr. Haschisch für unzulässig erklärt hat. Im vorliegenden Fall aber ist von einem durchaus vergleichbaren Missverhältnis zwischen dem in Frage stehenden Tatunrecht und der angedrohten Strafsanktion auszugehen).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken StV 1996, 105; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rdn. 99 f.).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 6 AuslA 2/08

    Zulässigkeit einer Auslieferung einer vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der

    Hierzu zählt insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der unerträglich harte, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessene - nicht aber nur lediglich "in hohem Maße" harte - Strafen sowie allgemein eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet (BVerfG, aaO Rz. 30, 31; BVerfG, B. v. 31.03.1987 - 2 BvM 2/86 [BVerfGE 75, 1 ff.], Rz. 38; OLG Hamm, B. v. 16.06.1998 - (23) 4 Ausl 563/96 (75/97) - NStZ-RR 1998, 351; OLG Karlsruhe, B. v. 21.05.1996 - 1 AK 8/96).
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