Rechtsprechung
| LG Hamburg, 17.11.1999 - 611 Qs 102/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- nomos-elibrary.de
§§ 81g, 81f, 81e StPO; § 2 DNA-IFG
DNA-Analyse ohne richterliche Anordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2288
- StV 2000, 660
- JR 2001, 167
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
Molekulargenetische Untersuchung; Speichelprobe; DNA-Probe; Spurenvergleich; …
Hierbei mag dahinstehen, ob eine nach umfassender Belehrung aufgrund freier Entscheidung erteilte Einwilligung des Betroffenen mit einer molekulargenetischen Untersuchung seines DNA-Materials grundsätzlich überhaupt geeignet wäre, den Richtervorbehalt entfallen zu lassen (mit beachtenswerter Argumentation dafür: LG Hamburg NStZ-RR 00, 269f. und StV 00, 660 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81 g Rn. 17; Rogall in SK/StPO, Stand Oktober 2001, § 81 f Rn. 6 und § 81 g Rn. 22; Sprenger/Fischer NJW 99, 1830, 1831-1833; Markwardt/Brodersen NJW 00, 692, 693; a.A. LG Wuppertal NJW 00, 2687f.; LG Hannover NStZ-RR 01, 20 und Nds.Rpfl. - LG Cottbus, 07.03.2003 - 26 Qs 489/02
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags der Staatsanwaltschaft zur …
Befürwortet wird die Kompensationslösung zum Teil unter Hinweis auf §§ 81g (3) , 81 a (2) StPO (LG Hamburg, NJW 2000, 2288 [LG Hamburg 17.11.1999 - 611 Qs 102/99] ; Sprenger/Fischer, NJW 1999, 1830 ff), wonach es nur dann auf den Richtervorbehalt ankommen soll, wenn der Betroffene sich nicht wirksam mit dem Eingriff einverstanden erklärt hat.
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