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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5814
OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01 (https://dejure.org/2001,5814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 Ws 853/01 (https://dejure.org/2001,5814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01 (https://dejure.org/2001,5814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 147 Abs 1 Alt 2 StPO
    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Gewährleistung und Art der Einsicht in Aufzeichnungen der Telefonüberwachung

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 305; ; StPO § 305 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 147 Abs. 1; ; StPO § 147 Abs. 1 2. Alt.; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Akteneinsicht; Einsichtsrecht ; Tonaufzeichnungen ; Telefonüberwachung; Abhören

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 17 KLs 5120 Js 205249/01
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01

Papierfundstellen

  • StV 2001, 611
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 05.03.1996 - 3 Ws 131/96

    Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in die Akten schweizerischer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01
    Die Entscheidung des Senats vom 5.3.1996 (3 Ws 131/96 - NStZ-RR 96, 238) steht dem nicht entgegen; sie hatte die Frage der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die in laufender Hauptverhandlung versagte Einsicht in (ausländische) Akten ausdrücklich offen gelassen.
  • OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95

    Rechtswegeröffnung bei richterlichen Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01
    Es handelt sich bei der die Akteneinsicht betreffenden Entscheidung nicht um eine solche im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 StPO (OLG Brandenburg NJW 1996, 67, 68 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 400/94

    Verteidiger; Antrag; Beteiligung des Angeklagten; Abhören von Tonbändern; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01
    Sind die Kopien ohne Erklärungen des Angeklagten oder eines Dolmetschers unverständlich, so ist deren Anwesenheit beim Abhören zu gestatten (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, Rdnr. 19 zu § 147; LG Köln StV 95, 12).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1985 - 2 Ws 652/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01
    Nach der genannten Norm unterliegen nicht der Beschwerde Entscheidungen des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgehen, wozu auch Verfügungen des Vorsitzenden zählen (h.M. OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 138; OLG Köln, NJW 1981, 1523;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, Rdnr. 2 zu § 305).
  • OLG Köln, 30.01.1981 - 2 Ws 899/80

    Angreifbarkeit von Entscheidungen des erkennenden Gerichts im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01
    Nach der genannten Norm unterliegen nicht der Beschwerde Entscheidungen des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgehen, wozu auch Verfügungen des Vorsitzenden zählen (h.M. OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 138; OLG Köln, NJW 1981, 1523;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, Rdnr. 2 zu § 305).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines …

    Der Senat kann offen lassen, ob in Fällen, in denen die bloße Besichtigung zu Informationszwecken nicht ausreichend ist, im Einzelfall zur Gewährleistung einer angemessenen Verteidigung und eines fairen Verfahrens ein Anspruch auf Anfertigung und Überlassung einer Kopie besteht (…Meyer-Goßner aaO, § 147 Rn. 19;… Laufhütte/Willnow in KK-StPO, 7. Aufl., § 147 Rn. 10;… Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 112, 117;… Wessing in BeckOK-StPO, Stand 30. September 2013, § 147 Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, NJW 2012, 2742; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01, StV 2001, 611; für einen generellen Anspruch auf Überlassung einer Kopie: Beulke/Witzigmann, StV 2013, 75, Meyer-Mews, NJW 2012, 2743).

    Daneben war ab diesem Zeitpunkt auch sichergestellt, dass die Mitschnitte der Telefongespräche gemeinsam mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt angehört werden konnten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1994 - 2 Ws 400/94, StV 1995, 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01, StV 2001, 611, Laufhütte/Willnow in KK-StPO, aaO, § 147 Rn. 10).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 2 Ws 114/12

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer …

    Erst wenn die durch die Besichtigung erfolgte Informationsvermittlung nicht ausreichend ist, folgt aus dem Anspruch auf sachgerechte Verteidigung ggf. ein Anspruch des Verteidigers auf Herstellung einer Kopie bzw. einer Verschriftlichung/Verbildlichung (vgl. OLG Frankfurt StV 01, 611; LG Bonn StV 95, 632;… LR-Lüderssen/Jahn 26. Aufl. § 147 Rn. 117;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 147 Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien …

    Anders als die Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senats vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01 - (StV 2001, 611 -612) zugrunde lag, geht es im vorliegenden Fall nicht darum, ob die Verteidigung der Angeschuldigten überhaupt Gelegenheit zur Besichtigung der Beweismittel gemäß § 147 Abs. 1 StPO erhält, also die im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung aufgezeichneten Tonaufzeichnungen (Augenscheinobjekte) besichtigen bzw. anhören kann.

    Ein Anspruch auf Herstellung und Aushändigung einer amtlich hergestellten Kopie wird ausnahmsweise dann bejaht, wenn die Besichtigung in amtlicher Verwahrung im Einzelfall zu Informationszwecken nicht ausreicht (vgl. hierzu Meyer/Goßner-Schmitt StPO 58. Aufl. 2015 § 147 Rdnr. 19 a, Senatsentscheidung vom 13. September 2001 a.a.O., SK-Wohlers StPO 4. Aufl. 2011 § 147 Rdnr. 93).

  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen …

    Den Verteidigern können digitale Kopien der Überwachungsdateien dann überlassen werden, wenn ein Missbrauch mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann und im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer dem Interesse des Angeklagten auf zeitweise Übergabe der Daten an den Verteidiger Vorrang vor dem Grundrechtsschutz der betroffenen Dritten zukommt (…vgl. zum Streitstand auch Meyer-Goßner a.a.O., § 147 Rdn. 19;… Laufhütte/Willnow in KK-StPO, 7. Aufl., § 147 Rdn. 10;… Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rdn. 112, 117;… Wessing in Beck-OK-StPO, Stand 30. September 2013, § 147 Rdn. 19; OLG Frankfurt/M. StV 2016, 148 und StV 2001, 611; für einen generellen Anspruch auf Überlassung einer Kopie: Beulke/Witzigmann, StV 2013, 75; Meyer-Mews, NJW 2012, 2743).

    Durch die Möglichkeit der Verteidiger, mit ihren Laptops und der überlassenen transportablen Festplatte die Mitschnitte der Telefongespräche und ELAU-Maßnahmen auch gemeinsam mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt anzuhören (vgl. OLG Köln StV 1995, 12; OLG Frankfurt StV 2001, 611;… Laufhütte/Willnow in KK-StPO, a.a.O., § 147 Rdn. 10), ist den Verteidigungsinteressen insgesamt hinreichend Rechnung getragen.

  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der …

    Zwar handelt es sich um eine Entscheidung des erkennenden Gerichts, das auch der funktional zuständige Kammervorsitzende sein kann (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 352; OLG Frankfurt, StV 2001, 611; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, Rn 3 zu § 305 m.w.N.).
  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer …

    Rn. 15 Vor diesem Hintergrund besteht in der Rechtsprechung weitgehende Einigkeit, dass die Daten einer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überwachten und aufgezeichneten Telekommunikation zwar einerseits insgesamt dem Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung der amtlich verwahrten Beweisstücke gemäß § 147 Abs. 1 StPO unterliegen (vgl. BGH, StV 2010, 228; NStZ 2014, 347), dass jedoch andererseits grundsätzlich von einer ausreichenden Gewährung des Rechts auf Akteneinsicht und Besichtigung amtlich verwahrter Beweisstücke auszugehen ist, wenn der Verteidigung die Möglichkeit eingeräumt wird, sich aufgezeichnete Telefongespräche in den Räumlichkeiten der Justizbehörden oder der Polizei anzuhören, erforderlichenfalls auch mehrfach und unter Hinzuziehung von Dolmetschern sowie gegebenenfalls auch zusammen mit dem Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25; StV 2001, 611; OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Beschluss vom 05. April 2007, 1 Ws 42-43/07;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 147 Rn. 19).

    Danach kann in bestimmten Fällen, in denen ein Anhören der Audiodateien im Gewahrsamsbereich der Justiz für eine sachgerechte Verteidigung nicht ausreicht, ein Anspruch der Verteidigung auf Überlassung einer Kopie bestehen (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25; StV 2016, 148; StV 2001, 611; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 147 Rn. 19).

  • OLG Frankfurt, 13.09.2013 - 3 Ws 897/13

    Kein Anspruch des Verteidigers auf Anfertigung und Überlassung von Kopien der im …

    § 305 Satz 1 StPO steht nicht entgegen, weil das Hauptverfahren noch nicht eröffnet war (vgl. OLG Frankfurt [Senat] NStZ-RR 2001, 374; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 3 Ws 234/03 unter Aufgabe von Senat, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01).

    Rn. 6 Bei den Aufzeichnungen handelt es sich um Augenscheinsobjekte, die nach § 147 Abs. 4 StPO als Beweismittel anders als die Akte grundsätzlich nicht dem Verteidiger zu überlassen sind, sondern die er entsprechend § 147 Abs. 1 StPO besichtigen kann (Senatsbeschluss vom 13.09.2001 - 3 Ws 853/01; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.12.2012 - 2 Ws 295/12 "Mitgabeverbot" - jeweils zitiert nach juris;… vgl. Wessing in BeckOK StPO, Stand: 28.01.2013, § 147 Rn. 18).

    Rn. 9 Zutreffend hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Beschwerdebegründung darauf hingewiesen, dass auch die Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 13. September 2001 (3 Ws 853/01) keine abweichende Bewertung rechtfertigt.

  • OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 3 Ws 234/03

    Versagung von Akteneinsicht im Strafverfahren: Unzulässigkeit der Beschwerde

    Auch die (Einzelfall-) Entscheidung des Senats vom 13.9.2001 (3 Ws 853/01 [StV 2001, 611]), auf die sich die Beschwerdeführerin in der Beschwerdeschrift bezieht, steht dem nicht entgegen.

    Soweit der Senat in der von dem Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidung (StV 2001, 611) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er an dieser nicht länger fest.

  • KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16

    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der …

    Dem Verteidiger können digitale Kopien der Überwachungsdateien und damit auch sonstiger Aufzeichnungen dann überlassen werden, wenn ein Missbrauch mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann und im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer dem Interesse des Angeklagten auf zeitweise Übergabe der Daten an den Verteidiger Vorrang vor dem Grundrechtsschutz der betroffenen Dritten zukommt (…vgl. zum Streitstand auch Meyer-Goßner a.a.O., § 147 Rd. 19c;… Laufhütte/Willnow in KK-StPO, 7. Aufl., § 147 Rd. 10;… Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rd. 112, 117;… KG a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StV 2016, 148 und StV 2001, 611; für einen generellen Anspruch auf Überlassung einer Kopie: Wettley/Nöding NStZ 2016, 633; Beulke/Witzigmann, StV 2013, 75; Meyer-Mews, NJW 2012, 2743).

    Angesichts der zahlreichen Nachrichten und des Zeitablaufes (die Aufzeichnungen stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2013 und dem 1. Quartal 2014) erscheint es dem Senat als ein nachvollziehbares Verteidigungsinteresse, die Mitschnitte der Telefongespräche und die weiteren Aufzeichnungen auch gemeinsam mit dem Angeklagten zu jeder Zeit in den Kanzleiräumen anzuhören (vgl. OLG Köln StV 1995, 12; OLG Frankfurt StV 2001, 611;… Laufhütte/Willnow in KK-StPO, a.a.O., § 147 Rd. 10).

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.09.2024 - 18 Qs 41/24

    Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung eines Dolmetschers gemäß § 187 Abs. 1 …

    Rn. 20 Bei den Originalaufzeichnungen einer Telefonüberwachung handelt es sich - jedenfalls soweit sie noch auf einem Server der Ermittlungsbehörde originär gespeichert sind - um Augenscheinsobjekte und damit um Beweisstücke, die nur am Ort der amtlichen Verwahrung besichtigt bzw. bei Tonaufzeichnungen angehört werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2013 - 3 Ws 897/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 2 Ws 295/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01; LG Regensburg, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 6 Qs 29/17).

    So darf der Verteidiger Tonbandaufzeichnungen über eine Telefonüberwachung nicht nur unter Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers, sondern auch im Beisein des Beschuldigten anhören, wenn für den Verteidiger ohne Beteiligung des Beschuldigten die Aufzeichnungen nicht hinreichend verständlich sind und nur mit dessen Hilfe zu klären ist, welche Stimmen wem zuzuordnen sind, ob Verwechslungen stattgefunden und welchen Sinngehalt bestimmte Äußerungen haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1994 - 2 Ws 400/94; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01).

  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Akteneinsicht im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Versagung der …

  • LG Regensburg, 24.07.2017 - 6 Qs 29/17
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03

    Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6760
OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01 (https://dejure.org/2001,6760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2001 - 2 Ss 400/01 (https://dejure.org/2001,6760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 2 Ss 400/01 (https://dejure.org/2001,6760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Befreiung des Schöffen von der Dienstpflicht, Maßstab, Entbindung von der Dienstleistung, Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 336; ; StPO § 344; ; GVG § 77; ; GVG § 54

  • rechtsportal.de

    StPO § 336, § 344; GVG § 77, § 54
    Befreiung des Schöffen von der Dienstpflicht; Maßstab; Entbindung von der Dienstleistung; Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstpflichtbefreiung des Schöffen; Maßstab; Entbindung von der Dienstleistung; Hauptverhandlung; Vorsitzender

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 611
  • StV 2001, 611
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01
    Die Rechtsprechung macht dabei einen Unterschied zwischen einem beabsichtigten Urlaub und beruflichen Verhinderungsgründen (zu vgl. BGH NJW 1977, 443).
  • OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs. …

    Dabei ist - zur Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 28.5. 2001 - 2 Ss 400/01 - juris).
  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Schöffe, Erholungsurlaub, Willkür, …

    Dabei ist - zur Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 28.5. 2001 - 2 Ss 400/01 - juris).
  • KG, 18.05.2013 - 161 Ss 14/13

    Grundsatz des gesetzlichen Richters im Strafverfahren: Umsetzung des durch eine …

    Diese ist grundsätzlich, wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. OLG Hamm, NStZ 2001, 611), als Hinderungsgrund anerkannt.
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