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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 05.03.1981 | BGH, 23.03.1981 | BGH, 13.03.1981

Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,865
BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81 (https://dejure.org/1981,865)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1981 - 3 StR 68/81 (https://dejure.org/1981,865)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1981 - 3 StR 68/81 (https://dejure.org/1981,865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Beachtung von Konkurrenzfragen bei der Verurteilung wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz - Voraussetzungen der Annahme einer auf den Umsatz gerichteten Tätigkeit - Berücksichtigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 263
  • StV 1981, 235
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).

    Unter den Begriff des Handeltreibens fällt zwar schon jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240); sie umfaßt den Erwerb und die Veräußerung und auch den Besitz als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung (BGHSt 25, 290, 291).

    Der Angeklagte müßte aber nach seiner Vorstellung mit der Inbesitznahme bereits eine umsatzfördernde Handlung vorgenommen haben (BGHSt 25, 290, 292) oder mindestens haben vornehmen wollen.

  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Unter den Begriff des Handeltreibens fällt zwar schon jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240); sie umfaßt den Erwerb und die Veräußerung und auch den Besitz als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung (BGHSt 25, 290, 291).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Unter den Begriff des Handeltreibens fällt zwar schon jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240); sie umfaßt den Erwerb und die Veräußerung und auch den Besitz als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung (BGHSt 25, 290, 291).
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln - …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74

    Konkurrenzen zwischen dem Erwerb und dem gleichzeitigen Besitz von …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 07.12.1977 - 2 StR 433/77

    Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 1/79

    Fortsetzungszusammenhang zwischen zwei Straftaten - Erschwerende Wertung der …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 07.04.1976 - 3 StR 97/76

    Wirkungen des Fehlens gerichtlicher Ausführungen zu den Gründen des Vorliegens …

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81
    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dem unerlaubten Besitz im Betäubungsmittelrecht vornehmlich eine Funktion als "Auffangtatbestand" zu; der Besitz ist in aller Regel schon Bestandteil einer anderen nach ihrer tatbestandlichen Ausgestaltung umfassenderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln von gesteigertem, keinesfalls aber geringerem Unrechtsgehalt als der bloße Besitz (vgl. BGHSt 25, 290, 293; 25, 385; 37, 145, 151 f; BGH NStZ 1981, 263; vgl. auch BGH NStZ 1993, 44, 45).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …

    Schon die Inbesitznahme von Betäubungsmitteln ist als Handeltreiben zu werten, wenn mit ihr eine umsatzfördernde Handlung vorgenommen wird oder der Täter eine solche Handlung zumindest beabsichtigt (BGH, Urt. v. 18. März 1981 - 3 StR 68/81 -).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
    Der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, wobei eine nach außen erkennbare, auf die Veräußerung der Ware gerichtete Tätigkeit ebensowenig erforderlich ist wie eine tatsächliche Förderung des erstrebten Umsatzes (vgl. BGH NStZ 1981, 263 und NStZ 1982, 250 , jeweils m.w.Nachw.) Weder der Abschluß eines Vertrages noch dessen Erfüllung oder die Anbahnung bestimmter Geschäfte wird vorausgesetzt (BGHSt 29, 239, 240).

    Schon die Inbesitznahme von Betäubungsmitteln ist als Handeltreiben zu werten, wenn der Täter in der Absicht handelt, diese gewinnbringend zu veräußeren (BGH NStZ 1981, 263 und 1993, 44, 45;… Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 162).

  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …

    Das ist rechtsfehlerhaft, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht lediglich "Auffangtatbestand" ist und von den Tatbeständen des unerlaubten Handeltreibens oder Erwerbs, ebenso wie der unerlaubten Einfuhr oder Abgabe verdrängt wird (vgl. BGHSt 25, 290 und 385; BGH NStZ 1981, 263 und 352).
  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    a) Zwar kann das Aufbewahren von zum gewinnbringenden Umsatz bestimmten Betäubungsmitteln ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens bereits für sich genommen rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1981 - 3 StR 68/81, NStZ 1981, 263; vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361;… vom 2. Januar 1990 - 1 StR 642/89, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20;… vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des …

    Der Erwerb von Heroin zum Zwecke des Eigenverbrauchs (UA S. 10) ist rechtlich nur als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln im Sinne von § 11 Abs. 1 BetMG aF zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 579/76 und 18. März 1981 - 3 StR 68/81).
  • BGH, 01.07.1982 - 2 StR 319/82

    Betäubungsmittel: Konkurrenzverhältnisse bei Besitz, Erwerb und Handeltreiben

    Der Erwerb von Heroin zum Zwecke des Eigenverbrauchs ist rechtlich als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG aF zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 579/76 - und vom 18. März 1981 - 3 StR 68/81).
  • BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Im vorliegenden Falle kommt Erwerb auf Seiten des Angeklagten R. darüber hinaus deshalb nicht in Betracht, weil sich der Angeklagte, als er von der Polizei überrascht wurde, noch im Stadium der Überlegung befand, ob er die Heroinlösung behalten sollte (BGH Urteil v. 18.3.1981 - 3 StR 68/81, zustimmend zitiert bei Pfeil/Hempel/Schiedermaier/Slotty Betäubungsmittelrecht - Stand Januar 1987 § 29 BtMG Rdn. 132).
  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 176/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Die danach vorliegenden zwei fortgesetzten Vergehen der Angeklagten gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen jedoch (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1981 - 3 StR 68/81) in Tateinheit, da W. nach den Feststellungen verschiedentlich durch eine Handlung Heroin zur Weiterveräußerung und zum Eigenverbrauch erwarb; die Angeklagte Hinrichsen übte Jedenfalls während der jeweiligen längerdauernden Abwesenheit von W. Besitz über das vorhandene Heroin aus, mit dem sie sowohl Handel trieb als es ersichtlich auch zum Eigenverbrauch verwendete.
  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
    Er tritt deshalb als subsidiärer Tatbestand zurück, wenn hinsichtlich desselben Betäubungsmittels eines der anderen Tatbestandsmerkmale des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG festgestellt ist (BGH NStZ 1981, 263 und die dort zitierten unveröffentlichten Entscheidungen; BGHSt 25, 290 ; 25, 385; KG vom 29. Mai 1980 - (4) Ss 121/80 (48/80); Schmidt MDR 1978, 5 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1981 - 1 StR 50/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1729
BGH, 05.03.1981 - 1 StR 50/81 (https://dejure.org/1981,1729)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1981 - 1 StR 50/81 (https://dejure.org/1981,1729)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1981 - 1 StR 50/81 (https://dejure.org/1981,1729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbemessung aus dem Gesichtspunkt der Generalprävention - Verkauf und Konsum von Heroin

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46

Papierfundstellen

  • StV 1981, 235
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …

    Auszug aus BGH, 05.03.1981 - 1 StR 50/81
    Bei dieser im Verhältnis zur Menge des abgegebenen, erworbenen und gehandelten Stoffes hohen Strafe kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Landgericht dem Gesichtspunkt der Generalprävention, den es im Rahmen seiner Strafzumessung hervorhebt (UA S. 18), ein zu hohes Gewicht beigemessen und dabei nicht genügend beachtet hat, daß der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (ständige Rechtspr.; zuletzt BGHSt 28, 318, 326) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L].
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …

    Dies gilt insbesondere für die Mitberücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der Straffestsetzung; auch hier darf der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden (BGHSt 20, 264 [266/267]; 24, 132; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 100 und 530).

    Das Revisionsgericht hat einzugreifen, wenn sich die Strafe so weit nach oben (oder unten) von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt, insbesondere wenn dem Gesichtspunkt der Generalprävention zu großes Gewicht eingeräumt worden ist (BGHSt 29, 319 [320]; 34, 345 [349]; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 530 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung …

    Der Strafausspruch ist aufzuheben, weil nach den Feststellungen, die das Landgericht zur Schwere der Tat und zum Grad der persönlichen Schuld des Angeklagten getroffen hat, bei Abwägung der strafmildernden und der strafschärfenden Gesichtspunkte die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren unvertretbar hoch ist, das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich überschreitet, damit den Anforderungen eines gerechten Schuldausgleichs nicht mehr entspricht und deswegen rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHSt 29, 319;… BGHR StGB 46 I Beurteilungsrahmen 6, 8; Strafhöhe 2, 3; BGH, Beschl. v. 5. März 1981 - 1 StR 50/81; BGH, Beschl. v. 25. April 1985 - 1 StR 99/85 = StV 85, 366).
  • BGH, 25.11.1981 - 2 StR 516/81

    Berichtigung eines Urteilstenors in der Revision

    Diese Ausführungen rechtfertigen die Besorgnis, die Kammer habe dem Gesichtspunkt der Generalprävention zu großes Gewicht beigemessen und dabei übersehen, daß der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden darf (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH, Beschluß vom 5. März 1981 - 1 StR 50/81 -); dieser Spielraum wurde im vorliegenden Falle maßgeblich dadurch mitbestimmt, daß die Kammer zugunsten des Angeklagten lediglich von der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr eines nicht sehr gefährlichen Rauschgiftes geringster Menge ausgegangen ist (UA S. 46 f., 52).
  • BGH, 04.12.1981 - 2 StR 786/80

    Berücksichtigung des Strafzwecks der Abschreckung anderer innerhalb des …

    Diese Ausführungen lassen besorgen, die Kammer habe dem Gesichtspunkt der Generalprävention zu großes Gewicht beigemessen und dabei übersehen, daß der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums der schuldangemessenen Strafe Berücksichtigung finden darf (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH, Beschluß vom 5. März 1981 - 1 StR 50/81 -).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1981 - 3 StR 74/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,17037
BGH, 23.03.1981 - 3 StR 74/81 (https://dejure.org/1981,17037)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1981 - 3 StR 74/81 (https://dejure.org/1981,17037)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1981 - 3 StR 74/81 (https://dejure.org/1981,17037)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtstrafe wegen Vorverurteilungen bei Verbüßung früheren Strafen

Papierfundstellen

  • StV 1981, 235
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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1981 - 4 StR 83/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5010
BGH, 13.03.1981 - 4 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,5010)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1981 - 4 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,5010)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,5010)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters bei der Strafzumessung - Anwendbarkeit des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 235
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 13.03.1981 - 4 StR 83/81
    Maßgebend ist vielmehr, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 3 StE 376/80, zur Veröffentlichung in BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] bestimmt).
  • BGH, 28.03.1979 - 4 StR 51/79

    Berücksichtigung einer beamtenrechtlichen Konsequenz bei der Straffestsetzung

    Auszug aus BGH, 13.03.1981 - 4 StR 83/81
    Das gilt, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - näher dargetan hat, auch hinsichtlich zwingend vorgeschriebener beamtenrechtlicher Disziplinarmaßnahmen, die sich aus der Bestrafung ergeben und die Auswirkungen auf das künftige Leben des Angeklagten haben.
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung …

    Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235; BGH StV 1982, 419; BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere …

    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (…vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f).
  • BGH, 03.10.1984 - 3 StR 407/84

    Wertung einer Tat als minder schwerer Fall bei Abweichung vom Durchschnitt der …

    Hinsichtlich des Angeklagten R. weisen die Urteilsgründe nicht aus, daß sich die Strafkammer bei der Abwägung, ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, der Auswirkungen bewußt war, die sich aus der mit Rechtskraft des Urteils eintretenden Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 48 Satz 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes) für das künftige Leben dieses Angeklagten ergeben (vgl. BGH, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81, StrVert 1981, 235; Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81, NStZ 1981, 342; Beschluß vom 14. September 1982 - 4 StR 436/82, NStZ 1982, 507).
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